
Dürfen Ukrainer in Deutschland arbeiten? Guide 2026
Ja, Ukrainer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten. Der Schlüssel ist die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“.
Wenn Sie gerade eine Stelle offen haben, eine Baustelle besetzen müssen oder für Hannover kurzfristig Monteure suchen, ist das die wichtigste Nachricht. Für viele kleine Betriebe ist nicht das Gesetz das Problem, sondern die Praxis: Welches Papier reicht aus, ab wann darf jemand starten, und was müssen Sie als Arbeitgeber wirklich prüfen?
Arbeitskräfte aus der Ukraine finden und einstellen
Viele Arbeitgeber stellen sich zuerst nur eine Frage: dürfen ukrainer in deutschland arbeiten? Die kurze Antwort ist ja. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wurde seit Beginn des russischen Angriffskriegs durch den vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG deutlich einfacher.

Das ist für kleine Firmen wichtig. Sie müssen nicht erst ein langes Asylverfahren abwarten. Sie können mit Bewerbern sprechen, Unterlagen prüfen und dann zügig einstellen, wenn der richtige Vermerk im Dokument steht.
Nach einem Überblick zur Arbeitsmarktintegration waren im Frühjahr 2023 bereits 18 % der erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten berufstätig. Bei Personen mit mindestens einem Jahr Aufenthalt waren es 28 %. Außerdem gaben mehr als 90 % der nicht erwerbstätigen Geflüchteten an, arbeiten zu wollen, wie der Überblick zur Arbeitsmarktintegration ukrainischer Geflüchteter in Deutschland zeigt.
Warum das für Handwerk und Montage interessant ist
Für Betriebe im Bau, Handwerk, Lager oder bei Messeprojekten zählt oft eins: Sie brauchen Leute, die arbeiten wollen und bald einsatzbereit sind. Genau hier passt die Lage vieler Ukrainer gut zu Ihrem Bedarf.
Wichtig ist aber auch die andere Seite. Ein Kandidat kann motiviert sein und trotzdem noch nicht sofort starten. Meist fehlt dann nicht der Wille, sondern das richtige Dokument oder eine gute Wohnlösung nahe am Einsatzort.
Praktische Regel: Suchen Sie nicht nur nach Personal. Prüfen Sie von Anfang an auch Dokumente, Starttermin und Unterkunft.
Wer Mitarbeiter von auswärts einsetzt, sollte den Wohnteil gleich mitdenken. Gerade bei Projekten und Montage hilft oft ein Modell wie ein Job mit Unterkunft in Deutschland, damit der Start nicht an der Logistik scheitert.
Was in der Praxis gut funktioniert
- Früh nach dem Aufenthaltsdokument fragen. Nicht erst am ersten Arbeitstag.
- Starttermine realistisch planen. Zwischen Ankunft und Arbeitsbeginn liegt oft eine Wartezeit.
- Einfache Tätigkeiten zuerst prüfen. Das geht oft schneller als bei Berufen mit Anerkennungspflicht.
- Unterkunft nicht als Nebensache behandeln. Bei Monteuren entscheidet sie oft über Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit.
Wer das sauber trennt, spart Zeit. Rechtliche Erlaubnis, fachliche Eignung und Unterkunft sind drei verschiedene Themen. Viele Betriebe werfen das zu früh zusammen.
Die rechtliche Grundlage § 24 Aufenthaltsgesetz
§ 24 AufenthG ist für viele ukrainische Bewerber der zentrale Weg in Arbeit. Für Sie als Arbeitgeber ist das vor allem deshalb gut, weil dieser Status den Einstieg oft einfacher macht als andere aufenthaltsrechtliche Wege.
Es geht nicht um ein klassisches Arbeitsvisum. Es geht auch nicht darum, dass ein Asylverfahren erst entschieden sein muss. Der praktische Punkt ist ein anderer: Wenn die Person die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 hat und dort „Erwerbstätigkeit gestattet“ steht, darf sie grundsätzlich arbeiten.

Laut dem Welcome Center Rheinland-Pfalz der IHK Pfalz zur Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter ist dann keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Person darf sofort arbeiten. In der Übergangsphase kann auch eine Fiktionsbescheinigung mit entsprechendem Vermerk ausreichen.
Worauf Sie im Dokument achten müssen
Schauen Sie nicht nur auf den Titel des Dokuments. Schauen Sie auf den genauen Eintrag.
Entscheidend ist dieser Punkt:
- Aufenthaltserlaubnis nach § 24 mit dem Zusatz „Erwerbstätigkeit gestattet“
- Oder Fiktionsbescheinigung mit genau diesem Vermerk
Fehlt dieser Zusatz, sollten Sie keinen Arbeitsbeginn einplanen. Das gilt auch dann, wenn der Bewerber schon registriert ist oder auf die Plastikkarte wartet.
Wenn im Papier der Arbeitsvermerk fehlt, ist das kein kleines Detail. Für den Arbeitgeber ist das ein klares Stoppsignal.
Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis im Überblick
Bei der Prüfung sollten Sie streng bleiben. Das schützt nicht nur den Mitarbeiter, sondern auch Ihren Betrieb. Wer jemanden ohne gültige Arbeitserlaubnis einsetzt, geht ein echtes Risiko ein. Einen guten Überblick dazu gibt auch der Beitrag über Schwarzarbeit und Strafen für Auftraggeber.
Was dieser Status für kleine Firmen besser macht
Für einen Kleinunternehmer zählt oft Tempo. Sie brauchen keine zusätzliche Arbeitsmarktprüfung über die Agentur für Arbeit, wenn das Dokument korrekt ausgestellt ist. Das spart Abstimmung und macht die Einstellung übersichtlicher.
Der Fehler liegt meist nicht im Gesetz. Der Fehler liegt darin, dass ein Betrieb das Papier nur grob anschaut und den Vermerk übersieht.
Der Weg zur Arbeitserlaubnis Schritt für Schritt
Für Arbeitgeber ist es hilfreich, den Ablauf aus Sicht des Bewerbers zu kennen. Dann können Sie besser einschätzen, warum ein Start manchmal sofort klappt und manchmal noch nicht.

So läuft es meist ab
-
Ankunft und erste Registrierung
Die Person kommt nach Deutschland und meldet sich bei den zuständigen Stellen. -
Antrag bei der Ausländerbehörde
Dort wird die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 beantragt. -
Wartezeit auf das Dokument
Genau hier entstehen in der Praxis oft Unsicherheit und Verzögerung. -
Ausstellung der Fiktionsbescheinigung oder des Aufenthaltstitels
Jetzt kommt es auf den Eintrag zur Erwerbstätigkeit an. -
Arbeitsaufnahme
Erst jetzt sollte der erste Einsatztag fest geplant werden.
Der heikle Punkt ist die Lücke zwischen Ankunft, Antrag und fertigem Dokument. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat zur Arbeit ukrainischer Staatsangehöriger weist darauf hin, dass in dieser Phase die Fiktionsbescheinigung entscheidend ist. Nur wenn dort „Erwerbstätigkeit gestattet“ eingetragen ist, darf die Person legal arbeiten. Ohne diesen Vermerk ist eine Beschäftigung während der Wartezeit nicht erlaubt.
Die Fiktionsbescheinigung richtig lesen
Viele Arbeitgeber sehen dieses Papier zum ersten Mal. Deshalb wird es oft falsch eingeordnet.
Achten Sie auf drei Dinge:
- Name und Daten müssen mit dem Ausweis übereinstimmen.
- Gültigkeit sollte zum geplanten Start passen.
- Arbeitsvermerk muss klar eingetragen sein.
Fehlt einer dieser Punkte, stoppen Sie den Start und klären Sie den Fall. Das klingt streng, ist aber in der Praxis der sicherste Weg.
Ein geplanter Arbeitsbeginn ist kein Beweis für eine Arbeitserlaubnis. Nur das Dokument zählt.
Was Sie als Arbeitgeber schon vor dem Start tun können
Sie müssen nicht warten, bis alles fertig ist, um vorbereitet zu sein. Sie können bereits:
- den Arbeitsvertrag vorbereiten
- die Aufgaben im Team abstimmen
- den Einsatzort planen
- Unterlagen für die Personalakte anfordern
- für Wohnsitz und Postzustellung mitdenken
Gerade in der Wartezeit verlangen Vermieter, Banken oder Behörden oft Nachweise. Für Mitarbeiter kann dann auch ein Einkommensnachweis vom Arbeitgeber wichtig werden, sobald das Arbeitsverhältnis feststeht.
Was nicht gut funktioniert
Schlecht ist ein Start nach dem Prinzip: „Die Unterlagen kommen später schon.“ Das führt oft zu Stress, Fehlplanung und im schlimmsten Fall zu einer unzulässigen Beschäftigung.
Besser ist ein klarer Ablauf. Erst Dokument prüfen, dann Einsatz freigeben.
Was Arbeitgeber bei der Einstellung beachten müssen
Wenn das Dokument passt, läuft die Einstellung im Kern wie bei anderen Arbeitnehmern auch. Die Hürde liegt meist am Anfang. Danach brauchen Sie saubere Personalprozesse.
Die Entwicklung zeigt, warum das wichtiger wird. Laut Deutschlandfunk lag die Beschäftigtenquote von Ukrainerinnen und Ukrainern im Alter von 20 bis 64 Jahren im Frühsommer 2024 bei 51 %. Im Spätsommer 2022 waren es 16 %. Diese Daten fasst der Beitrag über die Erwerbstätigkeit von Ukrainerinnen und Ukrainern in Deutschland zusammen.
Ihre kurze Arbeitgeber Checkliste
-
Dokument kopieren
Nehmen Sie Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung in die Personalakte. -
Arbeitsvermerk prüfen
Ohne „Erwerbstätigkeit gestattet“ kein Start. -
Arbeitsvertrag sauber aufsetzen
Aufgaben, Ort, Zeit, Lohn und Beginn müssen klar sein. -
Sozialversicherung anmelden
Das läuft wie bei anderen Beschäftigten auch. -
Stammdaten vollständig erfassen
Name, Anschrift, Geburtsdaten, Steuerdaten und Krankenkasse sollten vollständig vorliegen.
Vier Punkte, bei denen oft Fehler passieren
Dokumente nur flüchtig prüfen
Ein schneller Blick reicht nicht. Prüfen Sie das genaue Papier und heften Sie eine Kopie ab. Bei befristeten Dokumenten sollten Sie auch an Wiedervorlagen denken.
Vertrag zu allgemein formulieren
Gerade bei Montage, Baustellenwechseln oder Einsatz in Teams sollte der Vertrag klar sein. Wer dafür Muster und Unterschiede besser verstehen will, findet eine gute Übersicht zu Arten des Arbeitsvertrages.
Unterkunft und Start nicht abstimmen
Ein Mitarbeiter kann arbeitsrechtlich startklar sein und trotzdem zu spät kommen, wenn Wohnort und Einsatzort nicht zusammenpassen. Das ist kein Rechtsproblem, sondern ein Planungsproblem.
Qualifikation nicht richtig einordnen
Nicht jede frühere Tätigkeit in der Ukraine bedeutet, dass dieselbe Tätigkeit hier sofort erlaubt ist. Das Thema Anerkennung gehört deshalb früh auf den Tisch.
Aus der Praxis: Die meisten Probleme entstehen nicht beim Recruiting, sondern in den Tagen vor dem ersten Einsatz.
Was gut funktioniert
Kleine Betriebe fahren meist gut mit einer einfachen Routine. Ein Bewerbergespräch, dann Dokumentencheck, dann Vertrag, dann Startfreigabe. Kein Papierchaos, keine improvisierten Lösungen am ersten Arbeitstag.
Das nimmt Druck raus. Für Sie und für den neuen Mitarbeiter.
Praxisbeispiel Hannover Ukrainische Monteure beschäftigen
Nehmen wir einen typischen Fall. Ein Handwerksbetrieb in Hannover braucht für mehrere Wochen zusätzliche Leute auf Montage. Die Baustelle läuft, der Zeitplan ist eng, und das Stammteam reicht nicht aus.
Es melden sich zwei ukrainische Bewerber mit Erfahrung auf Baustellen. Einer hat viel Praxis im Innenausbau. Der andere hat in seinem Heimatland als Elektriker gearbeitet. Beide wirken zuverlässig. Jetzt beginnt die eigentliche Arbeitgeberarbeit.

Erst Tätigkeit prüfen, dann Einsatz planen
Hier ist der Unterschied wichtig: Nicht jede Stelle ist gleich.
Nach der Einordnung von Lexware gilt: In reglementierten Berufen wie bestimmten Handwerksmeistern, Elektrikern oder im Gesundheitswesen ist eine formale Anerkennung der ausländischen Qualifikation zwingend erforderlich. In nicht-reglementierten Berufen wie Bauhelfern oder vielen Montagetätigkeiten ist das für die reine Arbeitsaufnahme nicht nötig, kann aber für Eingruppierung und Gehalt wichtig sein. Das steht im Beitrag zur Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter bei Lexware.
Für den Betrieb heißt das ganz praktisch:
- Der Bewerber für allgemeine Montagearbeiten kann oft schneller starten.
- Der Bewerber für elektrische Facharbeiten darf nicht einfach ohne Prüfung in jede Tätigkeit gesetzt werden.
- Die Stellenbeschreibung muss zur rechtlich erlaubten Aufgabe passen.
So würde ein sauberer Ablauf in Hannover aussehen
Fall 1 mit sofort nutzbarer Unterstützung
Der Monteur für einfache Ausbauarbeiten hat das passende Aufenthaltsdokument. Seine Tätigkeit ist nicht reglementiert. Der Betrieb kann ihn nach normaler Einstellung in das Team einplanen.
Dann kommen die echten Praxisfragen. Wo wohnt er? Wie kommt er morgens zur Baustelle? Wer hilft bei den ersten Tagen im Betrieb?
Fall 2 mit Fachbezug und mehr Prüfbedarf
Der Bewerber mit Elektrik-Erfahrung ist vielleicht fachlich stark. Trotzdem darf der Betrieb nicht einfach annehmen, dass er jede Elektroarbeit wie in Deutschland ausführen darf. Hier braucht es eine klare Prüfung der Tätigkeit und der nötigen Anerkennung.
Das ist kein Misstrauen. Das ist saubere Arbeitgeberpraxis.
Gute Einsatzplanung heißt nicht nur, Leute zu finden. Gute Einsatzplanung heißt, jedem Mitarbeiter nur die Aufgaben zu geben, die rechtlich und fachlich passen.
Warum die Unterkunft in Hannover oft über Erfolg entscheidet
Bei Monteuren ist die Unterkunft nicht nur Komfort. Sie ist Teil der Einsatzplanung. Wenn Mitarbeiter weit weg wohnen, schlecht schlafen oder jeden Morgen lange pendeln, leidet der Ablauf auf der Baustelle.
Für Hannover gilt das besonders bei Projekten rund um Messe, Ausbau, Sanierung und wechselnde Einsatzorte. Praktisch sind möblierte Unterkünfte mit Küche, festen Schlafplätzen und planbarem Check-in. Für Teams kann auch ein Beitrag über Monteurzimmer in Hannover helfen, wenn Sie Wohnraum nahe am Einsatz brauchen.
Was in solchen Fällen wirklich funktioniert
-
Tätigkeiten sauber zuschneiden
Nicht „Elektriker“ auf den Vertrag schreiben, wenn es in Wahrheit um allgemeine Montagehilfe geht. -
Wohnung vor dem ersten Einsatz klären
Sonst beginnt das Projekt mit Verspätung. -
Einen Ansprechpartner im Team benennen
Das senkt Reibung im Alltag. -
Papierlage vor Anreise prüfen
Wer erst auf der Baustelle merkt, dass ein Vermerk fehlt, verliert Zeit.
Gerade in Hannover mit Baustellen, Messen und Projektgeschäft bringt diese nüchterne Planung am meisten. Nicht große Theorie, sondern klare Reihenfolge.
Wichtige Fragen und Antworten zur Beschäftigung
Dürfen Ukrainer sofort nach der Einreise arbeiten
Nein, nicht automatisch. Während des visumsfreien Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel darf nicht gearbeitet werden. Arbeit ist erst mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder mit einer Fiktionsbescheinigung erlaubt, wenn dort der Arbeitsvermerk eingetragen ist. Das ist der Punkt, den Arbeitgeber zuerst prüfen sollten.
Sind Minijobs erlaubt
Grundsätzlich ja, wenn die Person arbeiten darf. Für den Arbeitgeber zählt auch hier nicht die Art des Jobs, sondern das gültige Dokument mit Arbeitserlaubnis. Die üblichen Regeln für den jeweiligen Vertrag bleiben bestehen.
Dürfen Ukrainer selbstständig arbeiten
Das hängt vom konkreten Aufenthaltstitel und seinen Einträgen ab. Arbeitgeber sollten das sauber vom Angestelltenverhältnis trennen. Wenn Sie jemanden als Subunternehmer einsetzen wollen, prüfen Sie die Unterlagen besonders genau. Sonst vermischen sich schnell Fragen zu Arbeitserlaubnis, Gewerbe und Scheinselbstständigkeit.
Müssen Abschlüsse immer anerkannt werden
Nein. Das hängt von der Tätigkeit ab. In vielen nicht-reglementierten Jobs ist keine formale Anerkennung nötig, damit jemand überhaupt anfangen kann. Bei reglementierten Berufen ist das anders. Dort darf die Tätigkeit oft erst nach formaler Anerkennung ausgeübt werden.
Finden ukrainische Bewerber immer einen Job, der zu ihrer Qualifikation passt
Nicht unbedingt. Der Mediendienst Integration weist darauf hin, dass viele ukrainische Geflüchtete hochqualifiziert sind, aber nicht immer eine passende Stelle finden. Den Überblick dazu finden Sie im Beitrag über ukrainische Geflüchtete am Arbeitsmarkt in Deutschland. Für Arbeitgeber heißt das: Schauen Sie genau hin. Vielleicht passt ein Bewerber nicht nur als Helfer, sondern mittelfristig auch als Fachkraft.
Wer nur auf den schnellen Einsatz schaut, übersieht manchmal gutes Fachpersonal für später.
Wenn Sie für Monteure, Handwerker oder Projektteams im Raum Hannover eine praktische Unterkunft suchen, hilft Lupero UG mit Monteurzimmern, Teamwohnungen und möblierten Unterkünften für kurze und längere Einsätze. Das ist besonders nützlich, wenn neue Mitarbeiter schnell starten sollen und Sie Arbeit, Anreise und Schlafplatz aus einer Hand planen möchten.
Noch keine Unterkunft?
Finden Sie jetzt Ihr perfektes Monteurzimmer in Hannover ab 15€ pro Nacht