Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden: Klar erklärt
Mietkaution zurückgezahlt

Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden: Klar erklärt

Anton
17 Min. Lesezeit

Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden? Die kurze Antwort: In der Regel hat Ihr Vermieter dafür drei bis sechs Monate nach Ihrem Auszug Zeit. Diese Frist braucht er, um die Wohnung auf Schäden zu prüfen und die letzte Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Die Rückzahlung der Mietkaution im Detail erklärt

Der Umzug ist geschafft, die Schlüssel sind übergeben – aber eine wichtige Frage bleibt: Wann sehe ich mein Geld wieder? Das beschäftigt so ziemlich jeden Mieter nach dem Auszug. Die Kaution, die man zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt, ist ja schließlich kein Geschenk, sondern Ihr hart verdientes Geld. Sie dient nur als Sicherheit für den Vermieter, falls am Ende noch etwas offen ist.

In Deutschland gibt es dafür klare Spielregeln. Der Gesetzgeber spricht von einer „angemessenen Prüf- und Abrechnungsfrist“. Und genau das ist der Grund, warum Sie nicht sofort am Tag des Auszugs mit der Rückzahlung rechnen können. Die üblichen drei bis sechs Monate geben dem Vermieter die nötige Luft, um alles in Ruhe zu checken.

Übrigens: Gesetzlich darf die Kaution nicht höher als drei Netto-Kaltmieten sein. Mehr Details und rechtliche Feinheiten finden Sie auch in diesem Ratgeber zum Thema Mietkaution auf arag.de.

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Warum gibt es diese Prüffrist überhaupt?

Stellen Sie sich die Kaution einfach wie ein Pfand vor. Der Vermieter darf dieses Pfand eine Weile behalten, um sicherzugehen, dass nach Ihrem Auszug alles seine Ordnung hat. Dabei geht es im Wesentlichen um zwei Dinge:

  • Der Zustand der Wohnung: Gibt es Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen? Wurden alle Schönheitsreparaturen erledigt, die im Vertrag vereinbart waren?
  • Offene Rechnungen: Ist die letzte Miete bezahlt? Und ganz wichtig: Könnte aus der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung entstehen?

Diese Punkte zu prüfen, kostet Zeit. Deshalb halten die Gerichte eine Frist von bis zu sechs Monaten für absolut fair. Erst wenn hier Klarheit herrscht, muss der Vermieter die Kaution überweisen – entweder komplett oder abzüglich der Kosten für berechtigte Forderungen.

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die häufigsten Szenarien und die dazugehörigen Fristen in einer Tabelle zusammengefasst.

Übersicht der Fristen zur Kautionsrückzahlung

Diese Tabelle zeigt die typischen Fristen und Gründe für die Rückzahlung oder den Einbehalt der Mietkaution nach dem Auszug.

SituationÜbliche FristBegründung
Keine Mängel, Nebenkosten klar2–4 WochenVermieter hat keine offenen Forderungen und muss die Kaution zügig zurückzahlen.
Kleinere Schäden zu beheben3–6 MonateDer Vermieter benötigt Zeit, um Handwerkerangebote einzuholen und die Reparaturen durchführen zu lassen.
Nebenkostenabrechnung steht ausTeilbetrag nach 3–6 Monaten, Rest nach AbrechnungDer Vermieter darf einen Teil für erwartete Nachzahlungen einbehalten; der Rest muss ausgezahlt werden.
Mieter hat offene MietschuldenVerrechnung sofort möglichDer Vermieter kann die Schulden direkt mit der Kaution verrechnen und den Restbetrag auszahlen.
Gerichtlicher StreitBis zur Klärung des FallsWenn Uneinigkeit über Schäden besteht, kann die Kaution bis zum Urteil einbehalten werden.

Wie die Tabelle zeigt, hängt vieles von der Nebenkostenabrechnung ab. Schauen wir uns diesen Sonderfall genauer an.

Der Sonderfall: Nebenkostenabrechnung

Die ausstehende Nebenkostenabrechnung ist der häufigste Grund, warum sich die Rückzahlung verzögert. Wenn diese bei Ihrem Auszug noch nicht vorliegt – was meistens der Fall ist –, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten.

Wichtiger Hinweis: Der Vermieter darf nicht einfach die gesamte Kaution als Sicherheit für die Nebenkosten blockieren. Er darf nur einen Betrag zurückhalten, der in etwa der zu erwartenden Nachzahlung entspricht. Der Rest der Kaution muss Ihnen trotzdem innerhalb der normalen Frist von drei bis sechs Monaten überwiesen werden.

Sobald die endgültige Abrechnung da ist, muss alles ganz schnell gehen. Der Vermieter verrechnet die eventuelle Nachzahlung und überweist Ihnen den verbliebenen Restbetrag ohne weitere Verzögerung.

Ihre Rechte als Mieter bei der Kautionsrückzahlung

Eines müssen Sie von Anfang an wissen: Ihre Mietkaution ist kein Geschenk an den Vermieter. Sie bleibt während der gesamten Mietzeit Ihr Geld, Ihr Eigentum. Das deutsche Mietrecht schützt Sie hier mit glasklaren Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschriften sind Ihr starker Verbündeter und sorgen dafür, dass Ihr Geld auch wirklich sicher ist.

Stellen Sie sich die Kaution am besten wie Geld auf einem Treuhandkonto vor. Der Vermieter darf damit nicht einfach wirtschaften, sondern ist gesetzlich verpflichtet, die Summe streng getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen. Das ist eine entscheidende Absicherung für Sie, denn so ist Ihr Geld selbst dann sicher, wenn der Vermieter zum Beispiel pleitegehen sollte.

Die gesetzlichen Grundlagen – ganz ohne Juristendeutsch

Die wichtigste Spielregel steht in § 551 BGB: Die Kaution darf nicht mehr als drei Netto-Kaltmieten betragen. Diese Obergrenze ist ein Schutzschild gegen überzogene Forderungen und sorgt dafür, dass Mieter zum Start nicht finanziell überlastet werden. Gut zu wissen: Sie müssen die Summe nicht auf einen Schlag zahlen, sondern dürfen sie in drei gleichen monatlichen Raten begleichen.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Verzinsung. Ihr Vermieter muss das Geld anlegen, und zwar mindestens zu dem Zinssatz, den es für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gibt. Die Zinsen, die über die Jahre zusammenkommen, gehören allein Ihnen! Am Ende müssen sie zusammen mit der Kaution an Sie ausgezahlt werden.

Ihre Kaution ist also eine reine Sicherheitsleistung, kein frei verfügbares Geld für den Vermieter. Er ist nur der Verwalter Ihres Geldes, der es sicher und verzinst für Sie aufbewahren muss.

Was bedeutet das für Sie ganz praktisch?

Diese Gesetze geben Ihnen eine starke Position in die Hand. Sie können jederzeit einen Nachweis verlangen, dass Ihre Kaution auch wirklich korrekt angelegt wurde. Reagiert Ihr Vermieter darauf nicht, könnten Sie im Extremfall sogar die Mietzahlungen in Höhe der Kaution einbehalten, bis der Nachweis da ist.

Ihre Rechte lassen sich auf drei Kernpunkte herunterbrechen:

  • Deckel drauf: Die Kaution ist auf maximal drei Monatskaltmieten begrenzt.
  • Sichere Anlage: Ihr Geld muss getrennt vom Vermögen des Vermieters liegen, damit es im Notfall geschützt ist.
  • Zinsen für Sie: Die Kaution muss verzinst werden und die Zinserträge gehören Ihnen.

Dieses Wissen ist Ihr Ass im Ärmel, wenn es um die Rückzahlung der Mietkaution geht. Weil das Geld Ihnen gehört, darf der Vermieter es nicht einfach nach Lust und Laune einbehalten, sondern braucht dafür handfeste Gründe. In den meisten Mietverträgen, auch bei kurzfristigen Vermietungen, sind diese Bedingungen klar festgehalten. Infos dazu finden sich oft in den AGB – für unsere Unterkünfte können Sie diese zum Beispiel unter unseren AGB einsehen.

Am Ende des Mietverhältnisses steht Ihnen also nicht nur die ursprünglich gezahlte Summe zu, sondern auch die Zinsen, die über die Zeit erwirtschaftet wurden. Mit diesem Wissen können Sie selbstbewusst auftreten und Ihre Ansprüche durchsetzen. Sie wissen genau, was Ihnen zusteht und welche Pflichten Ihr Vermieter hat.

Wann der Vermieter die Kaution einbehalten darf

Die Kaution ist und bleibt Ihr Geld. Der Vermieter verwahrt es nur treuhänderisch für Sie. Aber unter bestimmten Umständen darf er darauf zugreifen, um sich abzusichern. Es geht aber nicht darum, jeden kleinen Kratzer im Parkett zu vergolden. Das Gesetz zieht eine klare Linie zwischen normaler Abnutzung und echten Schäden.

Der Vermieter darf die Kaution also nur dann (ganz oder teilweise) anrühren, wenn er handfeste, berechtigte Forderungen gegen Sie hat. Diese müssen immer nachvollziehbar und vor allem belegbar sein. Er kann nicht einfach sagen: "Das kostet 500 €". Er muss die Kosten, zum Beispiel durch Handwerkerrechnungen, ganz genau nachweisen. Diese Transparenz ist Ihr gutes Recht als Mieter.

Abnutzung oder echter Schaden? Der ewige Streitpunkt

Hier kracht es am häufigsten: Was sind normale Gebrauchsspuren und wofür muss der Mieter geradestehen? Eine einfache Faustregel hilft meistens schon weiter.

Stellen Sie sich vor, Sie haben zehn Jahre in einer Wohnung gelebt. Klar, dass der Teppich dann Laufspuren hat oder die Wandfarbe nicht mehr so strahlend weiß ist wie am ersten Tag. Das ist normale Abnutzung – dafür haften Sie nicht. Das ist im Mietpreis schon drin.

Anders sieht es bei einem tiefen Kratzer im Fensterglas aus, weil beim Umzug eine Kiste dagegen geknallt ist. Oder bei einem Sprung im Waschbecken. Das sind echte Schäden. Für die Reparatur darf der Vermieter einen Teil der Kaution verwenden.

Der Vermieter muss beweisen, dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist und über normale Gebrauchsspuren hinausgeht. Genau deshalb ist ein lückenloses Übergabeprotokoll mit Fotos beim Ein- und Auszug Gold wert.

Die 4 zulässigen Gründe für einen Kautionsabzug

Im Grunde gibt es nur vier Hauptgründe, aus denen ein Vermieter berechtigt ist, Geld von Ihrer Kaution einzubehalten. Wenn Sie die kennen, können Sie Ihre Lage viel besser einschätzen.

  • Offene Mietzahlungen: Der einfachste und unstrittigste Grund. Ist die letzte Miete nicht bezahlt, darf der Vermieter die Schulden direkt mit der Kaution verrechnen. Logisch.
  • Ausstehende Nebenkosten: Wenn die letzte Nebenkostenabrechnung noch aussteht und eine Nachzahlung zu erwarten ist, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution als Sicherheit behalten, bis die Abrechnung da ist.
  • Verursachte Schäden: Wie eben besprochen. Kosten für die Reparatur von Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, dürfen abgezogen werden. Typische Beispiele sind Brandlöcher im Boden, zerbrochene Fliesen oder nicht genehmigte Umbauten, die zurückgebaut werden müssen.
  • Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen: Waren Sie laut Mietvertrag zu bestimmten Arbeiten beim Auszug verpflichtet (z. B. Wände streichen) und haben das nicht erledigt? Dann darf der Vermieter die Kosten für einen Malerbetrieb von der Kaution abziehen.

Leider läuft in der Praxis nicht immer alles glatt. Die Realität zeigt, dass viele Mieter um ihre Kaution kämpfen müssen. Eine Umfrage ergab, dass rund 40 % der Mieter ihre Kaution nur verspätet oder unvollständig zurückbekamen. Oft wegen unklarer Mängel oder der ewig ausstehenden Nebenkostenabrechnung. Wer sich die Zahlen genauer ansehen möchte, findet Details auf Statista.com.

Mit diesem Wissen sind Sie gewappnet. Sie können unberechtigte Forderungen leichter erkennen und sich selbstbewusst zur Wehr setzen, wenn ein Abzug nicht fair ist.

So sichern Sie sich Ihre volle Kaution zurück

Der Grundstein für eine problemlose Rückzahlung der Kaution wird nicht erst am Ende gelegt, sondern schon Wochen vor dem Auszug. Wer hier clever plant und vorausschauend handelt, erspart sich später jede Menge Kopfzerbrechen und Diskussionen mit dem Vermieter. Es geht darum, von Anfang an klare Verhältnisse zu schaffen.

Das mit Abstand wichtigste Instrument dafür ist das Wohnungsübergabeprotokoll. Man kann es sich wie das „Gedächtnis“ der Wohnung vorstellen. Ohne dieses Dokument ist es fast unmöglich, später zu beweisen, ob der eine Kratzer im Parkett schon beim Einzug da war oder erst in Ihrer Zeit dazukam.

Das lückenlose Übergabeprotokoll: Ihr bester Freund beim Auszug

Ein gutes Protokoll ist weit mehr als nur eine simple Checkliste. Es ist eine knallharte Bestandsaufnahme, die Sie und der Vermieter gemeinsam machen.

Gehen Sie dabei systematisch vor, am besten Raum für Raum. Notieren Sie alles: den Zustand der Wände, Macken im Boden, die Funktion der Fenster und Türen, Kalkflecken im Bad. Selbst Kleinigkeiten wie eine fehlende Glühbirne oder eine wackelige Türklinke gehören da rein.

Profi-Tipp: Bringen Sie immer einen neutralen Zeugen zur Übergabe mit. Das kann ein Freund, ein Kollege oder ein Familienmitglied sein. Im Streitfall ist die Aussage einer dritten Person unbezahlbar und gibt dem Protokoll deutlich mehr Gewicht.

Zum Schluss unterschreiben beide Seiten – Sie als Mieter und der Vermieter. Damit wird der dokumentierte Zustand für beide Parteien verbindlich.

Die folgende Infografik zeigt sehr gut, aus welchen Gründen Vermieter am häufigsten Geld einbehalten. Genau diese Punkte sichern Sie mit einem sauberen Protokoll ab.

Infografik zu den Gründen für Kautionsabzüge, wie Mietrückstände, Nebenkostennachzahlungen und Schäden

Man sieht deutlich: Neben offenen Rechnungen sind es vor allem angebliche Schäden, die zu Abzügen führen – der klassische Fall für Meinungsverschiedenheiten.

Die Macht der Bilder: Fotos als unschlagbarer Beweis

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Nirgendwo stimmt das mehr als bei der Wohnungsübergabe. Machen Sie also Fotos. Jede Menge Fotos!

Fotografieren Sie jeden Raum aus unterschiedlichen Perspektiven. Bei bereits vorhandenen Mängeln zoomen Sie ruhig ran und machen Detailaufnahmen. Wichtig ist, dass die Bilder scharf und gut belichtet sind. Ihr Smartphone speichert das Aufnahmedatum automatisch in den Bilddaten, was als perfekter Zeitstempel dient.

Diese Fotos sind Ihre Versicherung gegen ungerechtfertigte Forderungen. Wenn der Vermieter Wochen später behauptet, der Sprung im Waschbecken sei von Ihnen, zücken Sie einfach Ihr datiertes Foto vom Auszugstag und beweisen das Gegenteil.

Damit bei der Wohnungsübergabe wirklich nichts schiefgeht und Sie an alles denken, haben wir hier eine kleine Checkliste vorbereitet. Nutzen Sie sie als Fahrplan, um auf der sicheren Seite zu sein.

Checkliste für eine reibungslose Wohnungsübergabe

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um sicherzustellen, dass beim Auszug alle wichtigen Punkte dokumentiert werden.

AufgabeStatus (Erledigt/Offen)Anmerkungen
Termin abstimmenOffenFrühzeitig einen Termin mit dem Vermieter vereinbaren, am besten bei Tageslicht.
Zeugen organisierenOffenEinen Freund oder Bekannten bitten, bei der Übergabe dabei zu sein.
Protokoll vorbereitenOffenVorlage ausdrucken oder eine App bereithalten.
Zählerstände ablesenOffenStrom, Wasser, Heizung – unbedingt auch Fotos davon machen!
Alle Schlüssel sammelnOffenWohnung, Keller, Briefkasten – an wirklich alle denken.
Umfassend fotografierenOffenJeden Raum, jeden Mangel und auch "gute" Zustände dokumentieren.
Protokoll prüfen & unterschreibenOffenErst unterschreiben, wenn alles korrekt und vollständig ist.
Kopie sichernOffenUnbedingt auf eine Kopie des unterschriebenen Protokolls bestehen.

Mit dieser strategischen Vorbereitung legen Sie den Grundstein für eine schnelle und vor allem vollständige Rückzahlung Ihrer Kaution. Sie schaffen klare Fakten, vermeiden Missverständnisse und haben im Ernstfall handfeste Beweise in der Tasche.

Sonderfall WG: Wie die Kaution fair aufgeteilt wird

Eine WG ist mehr als nur geteilte Pizzaabende – man teilt sich auch den Mietvertrag. Das macht die Sache mit der Kaution oft komplizierter als gedacht. Wer bekommt am Ende das Geld zurück? Und wann? Die Antwort ist rechtlich zum Glück klarer, als viele vermuten.

Stehen alle Hauptmieter gemeinsam im Vertrag, dann haften auch alle gemeinsam für die Wohnung. Juristen nennen das „gesamtschuldnerische Haftung“. Klingt sperrig, heißt aber nur: Jeder steht für den anderen ein. Zahlt ein Mitbewohner seine Miete nicht, kann der Vermieter sich das Geld von den anderen holen. Dasselbe Prinzip greift bei der Kaution.

Weil alle gemeinsam haften, gehört die Kaution auch allen gemeinsam. Der Vermieter darf das Geld am Ende nicht einfach an eine einzelne Person auszahlen – selbst wenn diese Person die Summe damals vorgestreckt hat.

Das Prinzip der Gläubigergemeinschaft

Rechtlich gesehen seid ihr als Mieter eine „Gläubigergemeinschaft“. Euer Vermieter schuldet euch die Kaution, und er kann diese Schuld nur an alle zusammen zurückzahlen. Das hat auch das Landgericht Berlin in einem Urteil bestätigt: Eine Auszahlung an nur eine Person ist tabu, es sei denn, alle anderen Mieter stimmen schriftlich zu. Wer sich tiefer einlesen will, findet Details in diesem Artikel zur Kautionsrückzahlung bei mehreren Mietern.

In der Praxis bedeutet das: Der Vermieter wird die Kaution auf ein Konto überweisen, das ihm von allen Mietern gemeinsam genannt wird. Oder er bittet um eine schriftliche Anweisung, die alle unterschrieben haben.

Profi-Tipp: Klärt das Geldthema, bevor ihr einzieht! Eine simple interne WG-Vereinbarung, in der steht, wer wie viel Kaution gezahlt hat, ist Gold wert. Das erspart euch später richtig viel Ärger.

Was passiert, wenn ein Mitbewohner früher auszieht?

Zieht jemand aus, während die anderen bleiben, wird es knifflig. Der Mietvertrag läuft ja weiter, also hat der ausziehende Mieter noch keinen direkten Anspruch auf seinen Kautionsanteil vom Vermieter. Die Kaution sichert schließlich weiterhin die laufende Miete ab.

Hier hat sich in der Praxis eine faire Lösung durchgesetzt:

  1. Der neue Mitbewohner zahlt den Kautionsanteil direkt an die Person, die auszieht. Das ist quasi eine interne Übergabe.
  2. Haltet das schriftlich fest! Am besten lasst ihr diesen Zettel auch vom Vermieter gegenzeichnen. So ist für alle klar, wer ab sofort Anspruch auf diesen Teil der Kaution hat.

Mit dieser Vorgehensweise schafft ihr klare Verhältnisse und sorgt dafür, dass die WG-Harmonie nicht am Geld zerbricht. So wird die Frage „Wann gibt’s die Kaution zurück?“ nicht zum Auslöser für den nächsten WG-Streit.

Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Die übliche Frist von sechs Monaten ist um, doch auf Ihrem Konto herrscht gähnende Leere. Ein Klassiker. Wenn der Vermieter die Kaution einfach nicht zurückzahlt, müssen Sie das aber nicht tatenlos hinnehmen. Jetzt ist der Moment gekommen, um aktiv zu werden und Ihre Ansprüche klar und deutlich anzumelden. Der erste und wichtigste Schritt führt dabei immer über den Postweg.

Eine Person schreibt einen Brief an einem Schreibtisch, um ihre Kaution zurückzufordern.

Handeln Sie jetzt aber nicht überstürzt. Ein panischer Anruf bringt selten den gewünschten Erfolg und hinterlässt keine Spuren. Gehen Sie stattdessen systematisch vor. Eine schriftliche Aufforderung schafft Fakten, ist nachweisbar und signalisiert dem Vermieter unmissverständlich, dass Sie Ihre Rechte kennen und auch durchsetzen werden.

Der erste Schritt: Das Mahnschreiben

Um den Prozess offiziell ins Rollen zu bringen, müssen Sie den Vermieter in Verzug setzen. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Im Grunde schicken Sie ihm einfach ein Mahnschreiben – am besten per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen handfesten Beweis in der Hand, dass Ihr Schreiben auch wirklich angekommen ist. Sicher ist sicher.

In diesem Schreiben fordern Sie den Vermieter klipp und klar zur Rückzahlung der Kaution auf. Folgende Punkte gehören unbedingt rein:

  • Ihre vollständige Adresse und die des Vermieters.
  • Die genaue Anschrift der ehemaligen Mietwohnung, um die es geht.
  • Das Datum des Mietvertragsendes und der Wohnungsübergabe.
  • Eine klare Fristsetzung zur Zahlung – üblicherweise sind 10 bis 14 Tage absolut fair.

Mit diesem Schreiben geben Sie dem Vermieter eine letzte, faire Chance, die Sache schnell und ohne großen Aufwand aus der Welt zu schaffen. Oft reicht dieser formelle Schritt schon aus, um die Zahlung anzustoßen. Denn jetzt ist klar: Sie meinen es ernst.

Wenn das Schreiben nicht wirkt: Professionelle Hilfe suchen

Ihr Einschreiben wurde zugestellt, die Frist ist verstrichen, aber das Geld ist immer noch nicht da? Jetzt ist es an der Zeit, sich Unterstützung zu holen. Bevor Sie aber gleich den teuren Weg einer Klage in Erwägung ziehen, gibt es deutlich effektivere und kostengünstigere Alternativen.

Ein anwaltliches Schreiben oder die Kontaktaufnahme durch einen Mieterverein erhöht den Druck auf den Vermieter erheblich. Viele Vermieter lenken an diesem Punkt ein, um einen teuren Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden.

Gerade lokale Mietervereine, wie zum Beispiel der Mieterverein Hannover, sind hier Gold wert. Für einen wirklich geringen Mitgliedsbeitrag bekommen Sie eine umfassende Rechtsberatung und die Profis übernehmen die Kommunikation mit dem Vermieter. Die kennen die Tricks und Kniffe und können Ihre Situation professionell einschätzen.

Wenn alle außergerichtlichen Versuche scheitern, bleibt als letzter Schritt der Gang zum Gericht. Hier können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder direkt Klage auf Rückzahlung erheben. Spätestens jetzt ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Mietrecht aber absolut unerlässlich.

Kautionsrückzahlung: Die häufigsten Fragen auf einen Blick

Keine Lust, sich durch Paragrafen zu wühlen? Verstehe ich. Hier gibt's die wichtigsten Antworten kurz und knackig auf den Punkt gebracht, damit Sie schnell wissen, woran Sie sind.

Wie lange darf der Vermieter meine Kaution wirklich behalten? Ganz ehrlich? Es dauert ein bisschen. In der Praxis hat sich eine Prüf- und Überlegungsfrist von drei bis sechs Monaten nach dem Mietende eingebürgert. Diese Zeit braucht der Vermieter, um die Wohnung auf eventuelle Schäden zu checken und die Nebenkostenabrechnung vorzubereiten.

Darf die komplette Kaution wegen der Nebenkosten blockiert werden? Klares Nein. Wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht, darf der Vermieter nur einen angemessenen Teil für eine mögliche Nachzahlung einbehalten. Der Rest, der unstrittig Ihnen zusteht, muss trotzdem innerhalb der üblichen Frist von drei bis sechs Monaten auf Ihrem Konto landen.

Was mache ich, wenn der Vermieter einfach nicht zahlt? Werden Sie aktiv. Setzen Sie ihm schriftlich per Einschreiben eine klare Frist zur Zahlung, 10 bis 14 Tage sind hier fair und üblich. Passiert dann immer noch nichts, ist es Zeit für professionelle Hilfe. Der lokale Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht sind dann die richtigen Ansprechpartner.


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