Arbeitgeber mietet Wohnung für Arbeitnehmer: Ein Leitfaden
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Arbeitgeber mietet Wohnung für Arbeitnehmer: Ein Leitfaden

Fabian
16 Min. Lesezeit

Ja, auf jeden Fall. Wenn ein Arbeitgeber eine Wohnung für Mitarbeiter mietet, ist das eine gute Antwort auf den Fachkräftemangel. Das hilft Ihnen sehr. Sie nehmen neuen Mitarbeitern eine große Sorge bei der Jobsuche ab. Außerdem zeigen Sie damit Ihre Wertschätzung. Das ist oft mehr wert als nur das Gehalt.

Genau dieses Vorgehen kann Ihnen einen wichtigen Vorteil bringen. So gewinnen Sie die besten Talente für Ihr Unternehmen.

Warum eine Firmenwohnung im Kampf um Talente oft hilft

Stellen Sie sich das einmal vor: Sie haben den perfekten IT-Experten gefunden. Er erfüllt alle Ihre Wünsche. Der Haken? Er wohnt 500 Kilometer weit weg. Er zögert mit der Zusage, weil die Mieten in Ihrer Stadt sehr hoch sind. Das passiert oft. Es ist die tägliche Realität für viele Firmen.

Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber einen Schlüssel für eine Wohnung

Wenn ein Arbeitgeber eine Wohnung für seine Arbeitnehmer mietet, löst er dieses Problem sofort. Das ist mehr als nur ein nettes Extra. Es ist eine kluge Entscheidung. Damit sind Sie auf dem heutigen Arbeitsmarkt vorne mit dabei. Der Mangel an Fachkräften und der teure Wohnungsmarkt machen es Firmen schwer. Sie finden kaum gute Leute und können sie nur schwer halten.

Ein klarer Vorteil im Wettbewerb

Die Wohnungssuche ist stressig. Sie kostet viel Zeit und Geld. Viele gute Bewerber scheuen deshalb einen Umzug. Das gilt auch, wenn der Job perfekt passt. Ein Unternehmen, das hier hilft, hebt sich sofort von anderen ab. Es sendet ein klares Signal: Wir kümmern uns wirklich um unsere Leute.

Eine Firmenwohnung ist keine Ausgabe, sondern eine gute Anlage. Sie stecken Geld direkt in die Motivation, die Treue und die Zukunft Ihrer Mitarbeiter.

Ein solches Angebot kann entscheidend sein. Es bewegt einen Top-Bewerber dazu, den Vertrag zu unterschreiben. Sie nehmen dem neuen Teammitglied eine große Sorge. So ermöglichen Sie einen guten und einfachen Start im neuen Job.

Wie Unternehmen in der Praxis davon profitieren

Vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum großen Tech-Konzern – viele Firmen nutzen diesen Vorteil. Sie gewinnen damit nicht nur neue Talente. Sie stärken auch die Bindung zu ihrem Team. Besonders bei Projekten an anderen Orten sind schnelle Lösungen gefragt, zum Beispiel in Hannover.

Hier sind flexible Unterkünfte ideal. Möblierte Wohnungen oder Monteurzimmer sind perfekt, um Teams einfach unterzubringen. Mehr dazu finden Sie unter Unterkünfte für Mitarbeiter in Hannover.

Erstaunlich ist aber: Nur wenige Firmen bieten diesen Service an. In Deutschland stellen nur 5 Prozent der Unternehmen ihren Mitarbeitern eine Wohnung. Es gibt aber über 558.000 offene Stellen. Dieser Vorteil wird also immer wichtiger, um im Wettbewerb um die besten Köpfe zu bestehen.

Die passende Unterkunft für Ihre Mitarbeiter finden

Die Entscheidung ist gefallen: Sie mieten eine Wohnung für einen Mitarbeiter. Super! Aber schauen Sie nicht sofort auf Immobilien-Webseiten. Halten Sie kurz inne. Die wichtigste Frage ist: Was braucht Ihr Mitarbeiter wirklich?

Die Wünsche sind so verschieden wie die Menschen selbst. Eine gute Bleibe ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Sie ist der Schlüssel für einen guten Start und zeigt echte Wertschätzung.

Eine Person blickt auf eine Stadtkarte und plant einen Umzug

Ein Monteur, der nur wenige Wochen auf einer Baustelle hilft, hat andere Wünsche als eine junge IT-Fachkraft, die neu in die Stadt zieht. Und eine Führungskraft, die mit der ganzen Familie kommt? Das ist wieder ganz anders. Machen Sie sich also zuerst ein klares Bild von der Lage.

Die richtigen Fragen stellen

Bevor die Suche losgeht, sollten Sie einige Punkte klären. Diese kleine Prüfung am Anfang spart Ihnen später Zeit, Nerven und Geld.

Gehen Sie am besten diese Fragen durch:

  • Wie lange bleibt der Mitarbeiter? Ist es ein kurzes Projekt für wenige Wochen oder eine lange Anstellung? Die Mietdauer ist der wichtigste Punkt.
  • Wer zieht alles ein? Kommt der Kollege allein? Oder bringt er Partner oder Familie mit? Davon hängt die Größe und Zimmerzahl ab.
  • Wo muss die Wohnung liegen? Ist der kurze Weg zur Firma am wichtigsten? Oder die Nähe zu Schulen und Kitas? Vielleicht ist auch eine gute Anbindung an die Innenstadt wichtig.

Die Antworten auf diese Fragen führen Sie meist zu zwei Lösungen: die normale Mietwohnung oder das flexible, möblierte Apartment. Beide haben Vor- und Nachteile, die man kennen sollte. Speziell für Firmen mit Projekten in Hannover sind flexible Lösungen oft Gold wert. Einen guten Überblick über verschiedene Unterkünfte in Hannover finden Sie in unserem anderen Artikel.

Wohnung oder möbliertes Apartment: Was passt besser?

Die Wahl zwischen einer leeren Wohnung und einer voll ausgestatteten Unterkunft ist eine wichtige Entscheidung. Sie hat Einfluss auf die Kosten, den Aufwand und wie schnell sich Ihr Mitarbeiter einlebt. Eine möblierte Lösung nimmt am Anfang viel Stress. Eine klassische Wohnung bietet natürlich mehr Freiheit bei der Einrichtung.

Eine gut gewählte Unterkunft ist ein klares Zeichen der Wertschätzung. Sie zeigen, dass Ihnen nicht nur die Arbeit, sondern auch das Wohl des Mitarbeiters wichtig ist.

Um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen, haben wir die beiden Möglichkeiten verglichen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Punkte. Sie gibt Ihnen eine klare Grundlage, um die beste Wahl zu treffen.

MerkmalKlassische MietwohnungMöbliertes Apartment
MietdauerMeist langfristig (mind. 1-2 Jahre)Sehr flexibel (Tage, Wochen, Monate)
KostenGeringere Grundmiete, aber hohe Nebenkosten (Kaution, Möbel, Makler)Höhere Pauschalmiete, aber alle Kosten inklusive (Strom, Wasser, Internet)
EinzugLangwierig (Möbelkauf, Anschlüsse anmelden)Sofort bezugsfertig, Koffer auspacken und loslegen
AufwandHoch (Organisation von Umzug, Einrichtung, Verträgen)Minimal, meist nur ein Ansprechpartner für alles
FlexibilitätGering (lange Kündigungsfristen)Maximal, oft kurzfristig künd- oder verlängerbar
Ideal für...Langfristige Entsendungen, Mitarbeiter, die ihren eigenen Hausstand mitbringenProjekte, Probezeit, Umzugsphasen, Monteure, Expats

Am Ende stellen Sie so sicher, dass die Lösung für Ihre Firma und den Mitarbeiter gut und günstig ist.

Den Mietvertrag rechtssicher gestalten

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Wohnung mieten, ist ein klarer Vertrag sehr wichtig. Rechtliche Fehler können schnell teuer und nervig werden. Zum Glück gibt es zwei gute Modelle, die in der Praxis funktionieren. So schaffen Sie von Anfang an klare Regeln und vermeiden späteren Ärger.

Die wichtige Frage ist: Wie viel Kontrolle wollen Sie haben? Und wie viel Verantwortung wollen Sie abgeben? Ihre Antwort führt Sie direkt zur passenden Vertragslösung.

Zwei Wege zum Ziel: Welches Vertragsmodell passt zu Ihnen?

Die beste und häufigste Option ist die Untervermietung. Hier sind Sie als Arbeitgeber der offizielle Hauptmieter. Sie mieten die Wohnung also direkt an. Dann schließen Sie einen eigenen Untermietvertrag mit Ihrem Mitarbeiter ab.

Der große Vorteil: Sie haben die volle Kontrolle. Sie legen die Regeln fest. Sie können den Mietvertrag direkt an den Arbeitsvertrag binden. Das ist sehr praktisch, falls der Mitarbeiter die Firma verlässt. So bleiben Sie nicht auf einem laufenden Mietvertrag sitzen.

Die zweite Möglichkeit ist, als Bürge aufzutreten. Dabei schließt Ihr Mitarbeiter den Mietvertrag selbst ab. Er wird zum Hauptmieter. Ihre Firma gibt dem Vermieter nur eine Bürgschaft. Damit sichern Sie die Miete ab, falls der Mitarbeiter nicht zahlen kann.

Diese Lösung bedeutet auf den ersten Blick weniger Aufwand für Sie. Der Mitarbeiter ist freier und kümmert sich um alles. Aber Vorsicht: Sie haben auch weniger Einfluss, wenn es doch mal Probleme gibt.

Tipp aus der Praxis: Für kurze oder flexible Einsätze ist die Untervermietung fast immer die bessere Wahl. Sie bietet Ihnen mehr Steuerung und rechtliche Sicherheit.

Wichtige Klauseln, die in keinem Vertrag fehlen dürfen

Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden: Bestimmte Punkte müssen im Vertrag klar geregelt sein. Diese Klauseln schützen beide Seiten. Sie vermeiden von Anfang an Missverständnisse.

Ein sauberer Vertrag ist die beste Versicherung gegen späteren Streit.

  • Bindung an den Arbeitsvertrag: Das ist der wichtigste Punkt! Legen Sie klar fest, dass der Mietvertrag endet, wenn der Arbeitsvertrag endet. Planen Sie dabei eine faire Frist für den Auszug ein.
  • Regelung der Nebenkosten: Wer zahlt was? Legen Sie klar fest, ob die Nebenkosten pauschal oder nach Verbrauch abgerechnet werden. Das verhindert böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung.
  • Haftung bei Schäden: Machen Sie deutlich, dass der Mitarbeiter für Schäden haften muss, die er selbst verursacht. Eine private Haftpflichtversicherung ist hier sehr wichtig. Sie sollte im Vertrag dringend empfohlen werden.
  • Schönheitsreparaturen: Klären Sie, wer für Kleinigkeiten wie tropfende Wasserhähne oder die normale Pflege zuständig ist. Das erspart Diskussionen.
  • Kaution und Rückzahlung: Halten Sie fest, ob eine Kaution gezahlt wird und wann sie zurückgezahlt wird. Mehr Infos dazu, wann eine Mietkaution zurückgezahlt werden muss, finden Sie in unserem Ratgeber.

Wenn Sie diese Punkte von Anfang an aufschreiben, schaffen Sie eine faire und klare Basis. So kann sich Ihr Mitarbeiter voll auf seinen Job konzentrieren. Und Sie sind rechtlich immer auf der sicheren Seite.

Den geldwerten Vorteil bei der Wohnung richtig verstehen

Das Thema Steuern schreckt viele ab. Aber keine Sorge, wir machen es ganz einfach. Stellt ein Arbeitgeber eine Wohnung für einen Mitarbeiter und der zahlt dafür weniger als normal, entsteht ein Vorteil. Man nennt ihn geldwerten Vorteil. Stellen Sie ihn sich wie einen zusätzlichen Lohn vor. Dieser muss natürlich versteuert werden.

Dieser Bonus entsteht immer, wenn Ihr Mitarbeiter eine Leistung günstiger oder kostenlos bekommt. Die Wohnung ist hier ein Klassiker. Das Gesetz sagt klar: Dieser finanzielle Bonus muss fair in der Lohnabrechnung stehen. Das ist wichtig, damit am Ende alles sauber läuft. So gibt es keine bösen Überraschungen vom Finanzamt.

Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?

Die Berechnung ist einfacher, als sie klingt. Der wichtigste Punkt ist die ortsübliche Vergleichsmiete. Das ist einfach die Miete, die man für eine ähnliche Wohnung in der gleichen Lage zahlen müsste.

Von diesem Betrag ziehen Sie ab, was der Mitarbeiter an Miete zahlt. Die Differenz, die übrig bleibt, ist der geldwerte Vorteil.

Schauen wir uns das an einem Beispiel an:

  • Ortsübliche Miete: 900 € pro Monat (kalt)
  • Mitarbeiter zahlt: 500 € pro Monat
  • Differenz (geldwerter Vorteil): 400 € pro Monat (900 € - 500 €)

In diesem Fall müsste der Mitarbeiter jeden Monat 400 € als zusätzliches Einkommen versteuern. Dieser Betrag wird einfach zum normalen Bruttogehalt hinzugefügt. Darauf fallen dann die üblichen Steuern und Sozialabgaben an.

Wichtige Freigrenzen und Abschläge, die Sie kennen sollten

Zum Glück gibt es Regeln, die die Steuerlast fair halten. Die wichtigste ist die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat. Liegt der geldwerte Vorteil darunter, muss er nicht versteuert werden. In unserem Beispiel mit 400 € liegen wir aber weit darüber.

Wichtig aus der Praxis: Wird die Freigrenze von 50 Euro auch nur um einen Cent überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden – nicht nur die Differenz.

Aber es gibt noch einen Trick: den Bewertungsabschlag. Wenn der Arbeitgeber die Wohnung nicht selbst besitzt, sondern für den Mitarbeiter anmietet, darf man die ortsübliche Vergleichsmiete pauschal um ein Drittel (33,33 %) kürzen. Das senkt den zu versteuernden Vorteil oft stark.

Gerade in teuren Städten ist eine günstige Wohnung Gold wert. Fast die Hälfte der Mieter in Deutschland gibt einen großen Teil ihres Nettoeinkommens für die Miete aus. Mehr zur angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt lesen Sie auf handelsblatt.com. Das zeigt, was für ein starkes Argument eine Firmenwohnung sein kann.

Mein Rat: Sprechen Sie die Details immer mit Ihrem Steuerberater durch. So gehen Sie sicher, dass Sie alle Vorteile nutzen. Und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite. Am Ende sollen ja beide Seiten profitieren – Ihre Firma und Ihr Mitarbeiter.

Die praktische Abwicklung: Von der Einrichtung bis zur Übergabe

Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Wohnung gefunden – und jetzt? Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit. Sehen Sie diesen Teil als Ihren persönlichen Fahrplan. Er führt Sie durch die praktischen, aber sehr wichtigen Fragen.

Wer kümmert sich um die Möbel? Wer meldet Strom und Internet an? Und wie sorgen Sie dafür, dass alles glatt läuft? Mit einer guten Planung wird dieser Prozess ganz übersichtlich.

Einrichtung und Versorgung auf die Beine stellen

Eine leere Wohnung muss erst zu einem Zuhause werden. Die größte Frage ist dabei fast immer die Einrichtung. Hier haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie unterscheiden sich im Aufwand und im Preis.

  • Komplett möblierte Wohnung anmieten: Das ist die einfachste, aber oft teuerste Lösung. Ideal für kurze Einsätze, da der Mitarbeiter sofort einziehen kann.
  • Möbel kaufen oder mieten: Hier übernehmen Sie die Organisation. Eine Zusammenarbeit mit einem Möbelhaus kann sich lohnen. Oft bekommen Sie bessere Preise und einen Lieferservice dazu.
  • Mitarbeiter bringt eigene Möbel mit: Die günstigste Lösung, aber für den Kollegen der größte Aufwand. Das macht nur bei einem dauerhaften Umzug Sinn.

Vergessen Sie auch nicht die Grundlagen: Strom, Wasser und Internet. Klären Sie vorher, wer die Verträge abschließt – Sie als Firma oder der Mitarbeiter. Mein Tipp: Wenn Sie als Hauptmieter die Verträge auf Ihren Namen laufen lassen, behalten Sie die Kontrolle und vermeiden Ärger.

Die folgende Grafik zeigt, wie schnell aus einer günstigen Miete ein geldwerter Vorteil entstehen kann. Diesen müssen Sie korrekt behandeln.

Infografik, die den Prozess des geldwerten Vorteils von der Vergleichsmiete bis zum steuerpflichtigen Vorteil darstellt

Man sieht hier sehr gut: Der geldwerte Vorteil ist die Differenz zwischen der normalen Miete und der Miete, die der Mitarbeiter zahlt. Und diese Differenz hat steuerliche Folgen.

Regeln für ein gutes Zusammenleben festlegen

Wenn eine Firma eine Wohnung für Arbeitnehmer mietet, sind klare Regeln Gold wert. Eine einfache Hausordnung ist kein Misstrauen. Sie beugt einfach Missverständnissen vor. Das gilt besonders, wenn sich mehrere Kollegen eine Wohnung teilen.

Folgende Punkte sollten Sie kurz und klar regeln:

  • Sauberkeit: Wer ist wann für Küche und Bad zuständig? Ein einfacher Putzplan am Kühlschrank wirkt Wunder.
  • Ruhezeiten: Wann muss es im Haus leise sein? Üblich sind die Zeiten von 22:00 bis 06:00 Uhr.
  • Besuch: Dürfen Gäste über Nacht bleiben? Und wenn ja, unter welchen Regeln? Eine klare Ansage vermeidet Diskussionen.
  • Kleinigkeiten: Wer kümmert sich um eine kaputte Glühbirne oder einen tropfenden Wasserhahn? Legen Sie fest, wer für kleine Reparaturen zuständig ist.

Eine klare und faire Hausordnung ist kein Zeichen von Misstrauen. Sie ist eine praktische Hilfe, die Streit vermeidet, bevor er entsteht.

Die richtigen Versicherungen nicht vergessen

Versicherungen sind ein Thema, das man gerne vergisst. Aber im Schadensfall sind sie sehr wichtig. Es geht darum, sich selbst und den Mitarbeiter vor hohen Kosten zu schützen.

Zwei Versicherungen sind hier wichtig. Zum einen die private Haftpflichtversicherung für den Mitarbeiter. Diese ist absolut nötig. Bestehen Sie darauf. Sie zahlt für Schäden, die der Mitarbeiter aus Versehen am Eigentum des Vermieters verursacht.

Zum anderen kann eine Hausratversicherung sehr sinnvoll sein, falls Sie die Wohnung selbst einrichten. Sie schützt Ihre Möbel vor Schäden durch Feuer, Wasser oder Einbruch. Klären Sie die Kosten für diese Versicherungen am besten schon vorher. Oft ist es die beste Lösung, wenn der Mitarbeiter die Haftpflicht selbst abschließt.

Anbieter in Hannover, die günstige Unterkünfte vermieten, haben oft gute Erfahrungen, welche lokalen Dienstleister sich bewähren. Mehr dazu finden Sie auch in unserem Beitrag über günstige Pensionen in Hannover.

Wie Ihre Mitarbeiterwohnung zum Erfolgsmodell wird

Am Ende wird eines klar: Wenn Sie als Arbeitgeber eine Wohnung für einen Mitarbeiter mieten, ist das mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Es ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung und ein echter Vorteil im Wettbewerb. Das gilt besonders jetzt, wo gute Fachkräfte selten sind. Damit lösen Sie ein wichtiges Problem für viele Bewerber und Mitarbeiter.

Vor allem in großen Städten hat die Wohnungsnot Folgen für den Arbeitsmarkt. Für über die Hälfte der Arbeitnehmer (58 Prozent) ist eine bezahlbare Miete das wichtigste bei einem Jobwechsel. Fast drei Viertel würden sogar ein Top-Angebot ablehnen, wenn die Wohnkosten zu hoch sind. Eine spannende Analyse zu den Auswirkungen hoher Mieten auf den Arbeitsmarkt finden Sie auf bankenverband.de.

Mehr als nur Kosten – eine kluge Anlage

Unternehmen, die diesen Weg gehen, binden nicht nur Fachkräfte an sich. Sie schaffen auch einen großen Anreiz, um leichter neue Talente zu gewinnen. So heben sie sich von der Konkurrenz ab. Das Geld für Wohnraum zahlt sich durch motivierte und treue Mitarbeiter aus.

Sehen Sie die Firmenwohnung nicht nur als Kosten. Sehen Sie sie als eine kluge Anlage in die Zukunft und Stärke Ihres Unternehmens.

Mit den praktischen Tipps aus diesem Leitfaden haben Sie alles zur Hand, was Sie brauchen. Sie meistern die rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Hürden sicher. Jeder Schritt wurde hier einfach erklärt, von der Wahl der Unterkunft bis zum Mietvertrag.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiterwohnung zu einem echten Erfolgsmodell wird. Und damit sichern Sie sich im Wettbewerb um die besten Köpfe einen wichtigen Vorteil für Ihre Firma.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn eine Firma zum ersten Mal eine Wohnung für Mitarbeiter mietet, tauchen oft die gleichen Fragen auf. Das ist kein Wunder, denn es gibt ein paar rechtliche und organisatorische Hürden.

Wir haben die häufigsten Fragen aus unserer Praxis gesammelt. Hier beantworten wir sie kurz und klar.

Was passiert mit der Wohnung, wenn der Mitarbeiter kündigt?

Das ist die häufigste Sorge. Im Idealfall haben Sie vorgesorgt. Der Untermietvertrag ist direkt an den Arbeitsvertrag gebunden. Das heißt: Endet der Job, endet nach einer fairen Frist auch der Mietvertrag für die Wohnung.

Unser Tipp aus der Praxis: Eine solche Regel ist Gold wert für Ihre Flexibilität. Sie muss aber rechtlich sicher formuliert sein, damit sie im Ernstfall auch gilt. Ohne diese Bindung bleiben Sie auf dem Mietvertrag sitzen.

So stellen Sie sicher, dass Sie nicht monatelang Miete für einen ehemaligen Mitarbeiter zahlen.

Wer haftet für Schäden in der Wohnung?

Ganz klar: Für Schäden, die er selbst verursacht, haftet der Mitarbeiter. Der Rotweinfleck auf dem Teppich oder die kaputte Scheibe gehen auf seine Kosten, nicht auf Ihre.

Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung für den Mitarbeiter absolut nötig. Als Hauptmieter stehen zwar Sie gegenüber dem Eigentümer in der Pflicht. Sie können sich die Kosten aber direkt vom Mitarbeiter zurückholen. Klare Regeln im Mietvertrag und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung beugen hier jedem möglichen Ärger vor.

Kann ich als Firma die Mietkosten von der Steuer absetzen?

Ja, und das ist einer der großen Vorteile. Die Miete und auch die Nebenkosten für die Wohnung sind für Ihre Firma in der Regel vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

Das senkt Ihre Steuerlast deutlich. Es macht das Modell der Firmenwohnung finanziell noch besser. Sprechen Sie die genaue Buchung aber unbedingt mit Ihrem Steuerberater durch. So stellen Sie sicher, dass alles korrekt ist.

Viele weitere praktische Tipps und tiefere Einblicke zu ähnlichen Themen finden Sie in unserem umfangreichen Blog für Arbeitgeber.


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