Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden? Ein einfacher Leitfaden
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Wann muss die Mietkaution zurückgezahlt werden? Ein einfacher Leitfaden

Lukas
18 Min. Lesezeit

Die schnelle Antwort für Ungeduldige: In der Regel bekommen Sie Ihre Mietkaution innerhalb von 3 bis 6 Monaten nach dem Auszug zurück. Ein festes Gesetz für die Frist gibt es aber nicht. Der Vermieter hat eine „angemessene Prüfungsfrist“. In dieser Zeit prüft er die Wohnung und schaut, ob Sie noch etwas bezahlen müssen.

Die Rückzahlung Ihrer Mietkaution im Überblick

Uhr, Schlüssel, Dokumente und ein blauer Ordner mit der Aufschrift 'KAUTION ZURÜCK' auf einem Holztisch.

Der Auszug ist geschafft und die Wohnung übergeben. Jetzt fehlt nur noch die Kaution. Sie haben das Geld als Sicherheit bezahlt. Natürlich möchten Sie es so schnell wie möglich zurückhaben. Aber warum dauert das oft so lange?

Ganz einfach: Der Vermieter braucht Zeit, um zwei wichtige Dinge zu klären:

  • Der Zustand der Wohnung: Gibt es Schäden, die schlimmer sind als normale Abnutzung? Kleine Gebrauchsspuren sind okay. Echte Mängel sind aber zum Beispiel tiefe Kratzer im Boden oder eine kaputte Tür im Bad.
  • Offene Zahlungen: Haben Sie alle Mieten bezahlt? Und wie sieht die letzte Nebenkostenabrechnung aus? Besonders die Nebenkosten sind oft der Grund, warum es länger dauert.

Diese Prüfungsfrist ist also eine Sicherheit für den Vermieter. Für Sie als Mieter bedeutet das: Sie müssen etwas Geduld haben.

Was bedeutet das für Sie?

Wie lange Sie am Ende warten, ist immer anders. Sieht die Wohnung bei der Übergabe super aus? Haben Sie alle Rechnungen bezahlt? Dann geht es meistens schnell. Findet der Vermieter aber Schäden oder die Nebenkostenabrechnung dauert, zieht sich die Sache in die Länge.

Die rechtliche Grundlage dafür ist das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 551 BGB). Gerichte haben in vielen Urteilen entschieden, dass 3 bis 6 Monate eine faire Zeit sind. Schließlich geht es um viel Geld. In Deutschland sind ungefähr 25 Milliarden Euro als Mietkautionen hinterlegt.

Wichtig zu wissen: Der Vermieter darf die Frist nicht ohne Grund voll ausnutzen. Wenn keine Schäden da sind und die Nebenkosten längst klar sind, muss er die Kaution früher zurückzahlen.

Gerade bei flexiblen Miet-Arten wie dem Mieten auf Zeit ist eine schnelle und einfache Rückzahlung der Kaution für beide Seiten sehr wichtig.

Die Rückzahlung der Mietkaution im Überblick

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Punkte in einer Tabelle für Sie. Diese Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick die wichtigsten Fakten zur Rückzahlung der Kaution.

AspektRegelungWas das für Sie bedeutet
RückzahlungsfristMeistens 3 bis 6 MonateSie müssen eine gewisse Zeit warten.
Grund für die FristPrüfung auf Schäden & NebenkostenDer Vermieter sichert seine möglichen Forderungen ab.
VoraussetzungWohnung ohne Mängel übergebenEin sauberes Übergabeprotokoll hilft, Streit zu vermeiden.
Teil-RückzahlungMöglich, wenn Abrechnung fehltSie können den klaren Teil der Kaution oft schon früher fordern.

Mit diesem Wissen sind Sie gut vorbereitet. Sie können die Lage nun besser einschätzen. Wenn alles gut läuft, haben Sie Ihr Geld bald wieder. Und wenn nicht, wissen Sie jetzt, welche Fristen gelten.

Die rechtlichen Fristen einfach erklärt

Sie haben die Schlüssel zur alten Wohnung abgegeben. Jetzt warten Sie auf Ihr Geld. Das ist verständlich. Aber wann genau muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen? Die ehrliche Antwort: Es gibt keinen festen Stichtag im Gesetz. Stattdessen gibt es eine „angemessene Überlegungsfrist“. Das klingt ungenau, aber es steckt eine klare Idee dahinter.

Stellen Sie sich diese Frist wie eine Bedenkzeit für den Vermieter vor. Er hat jetzt die Chance, die Wohnung in Ruhe zu prüfen. Er kann Schäden finden und klären, ob Sie noch etwas bezahlen müssen. Das ist seine Sicherheit, damit er nicht auf Kosten sitzen bleibt.

Die übliche Frist: Zwischen drei und sechs Monaten

Was bedeutet „angemessen“? Über die Jahre haben viele Gerichtsentscheide eine klare Richtung gezeigt. Die meisten Richter finden einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten fair. In dieser Zeit kann der Vermieter alles Nötige ohne Stress erledigen.

Aber Achtung: Sechs Monate sind die Obergrenze, nicht die Regel! Lief bei Ihrem Auszug alles glatt? Ist die Wohnung super in Schuss und alle Mieten bezahlt? Dann gibt es keinen Grund, die Rückzahlung künstlich zu verlängern. In solchen Fällen ist es normal, dass das Geld schon nach wenigen Wochen da ist.

Die Faustregel lautet: Je weniger es zu meckern gibt, desto schneller fließt das Geld. Ein sauberes Übergabeprotokoll ohne Mängel ist Ihr bestes Argument für eine schnelle Rückzahlung.

Die genaue Dauer hängt also immer von der Situation ab.

Welche Dinge beeinflussen die Dauer der Rückzahlung?

Jede Kautionsrückzahlung ist anders. Verschiedene Dinge können die Wartezeit beeinflussen. Manchmal geht es schneller, manchmal dauert es länger. Wenn Sie diese Punkte kennen, können Sie die Lage besser einschätzen.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die eine Rolle spielen:

  • Zustand der Wohnung: Haben Sie die Wohnung sauber und ohne neue Schäden übergeben? Perfekt, das macht die Prüfung viel kürzer.
  • Offene Zahlungen: Sind wirklich alle Mieten und Nebenkosten bis zum letzten Tag bezahlt? Fehlende Beträge sind eine klassische Bremse.
  • Schönheitsreparaturen: Mussten Sie laut Vertrag bestimmte Arbeiten machen, zum Beispiel Wände streichen? Wenn das nicht gemacht wurde, muss der Vermieter erst Angebote einholen. Das dauert.
  • Nebenkostenabrechnung: Das ist der häufigste Grund für lange Wartezeiten. Wenn die Jahresabrechnung noch fehlt, darf der Vermieter einen passenden Teil der Kaution als Sicherheit behalten.

Diese Liste zeigt, warum der Begriff „angemessen“ so dehnbar ist. Ein Vermieter, der nach Ihrem Auszug erst drei Handwerker für Reparaturen finden muss, braucht natürlich mehr Zeit. Anders ist es bei einem Vermieter, der die Schlüssel zu einer perfekten Wohnung bekommt.

Die Ausnahme: Eine Frist von über sechs Monaten

Kann es auch länger als sechs Monate dauern? Ja, aber nur in seltenen Ausnahmefällen. Dafür braucht der Vermieter aber sehr gute und verständliche Gründe.

Ein typisches Beispiel ist ein großer Wasserschaden. Die Klärung mit der Versicherung und die Reparatur können sich über Monate hinziehen. Ein anderer Grund ist die Nebenkostenabrechnung, wenn der Abrechnungszeitraum erst lange nach Ihrem Auszug endet. In unserem Detail-Artikel erfahren Sie mehr über die besonderen Fristen bei der Kautionsrückzahlung und wie Sie schnell an Ihr Geld kommen.

Das Wichtigste dabei ist: Der Vermieter muss Sie über die Verzögerung und die Gründe informieren. Er kann die Kaution nicht einfach still und leise behalten. Reden ist hier das Wichtigste.

Wofür Ihr Vermieter die Kaution einbehalten darf

Der Auszug ist geschafft, die Kisten sind weg. Aber statt der vollen Kaution kommt nur ein Teil zurück – oder erstmal gar nichts. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch der häufigste Grund für Streit. Aber wann darf ein Vermieter wirklich Geld von der Kaution abziehen?

Ganz klar: Ein Vermieter darf die Kaution nicht einfach nach Laune kürzen. Er braucht handfeste, verständliche Gründe. Die Kaution ist eine Sicherheit für Forderungen aus dem Mietverhältnis. Schauen wir uns an, was das in der Praxis bedeutet.

Offene Mieten und Nebenkosten

Das ist der einfachste Fall. Wenn am Ende noch Miete fehlt, darf der Vermieter diese Schulden direkt mit der Kaution verrechnen. Das ist logisch und rechtlich erlaubt.

Genauso ist es bei den Nebenkosten. Ergibt die letzte Abrechnung eine Nachzahlung, kann der Vermieter diesen Betrag auch von der Kaution abziehen. Genau deshalb wird oft ein Teil der Kaution länger behalten. Man wartet, bis die letzte Abrechnung da ist und alles klar ist.

Schäden in der Wohnung

Hier wird es oft schwierig. Nicht jeder Kratzer ist gleich ein Schaden, für den der Mieter zahlen muss. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen normaler Abnutzung und echten, selbst verursachten Schäden.

Wichtig zu verstehen: Für normale Gebrauchsspuren, die über die Jahre einfach passieren, müssen Sie nicht zahlen. Das sind zum Beispiel leichte Laufspuren auf dem Teppich. Auch Tapeten, die durch die Sonne etwas blasser sind, gehören dazu. Das ist normal.

Ein echter Schaden liegt vor, wenn etwas über die normale Nutzung hinaus kaputtgemacht wurde. Nur dann darf der Vermieter die Reparaturkosten von der Kaution abziehen.

Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:

  • Böden: Leichte Kratzer im Parkett sind normale Abnutzung. Tiefe Rillen von Möbeln oder Brandflecken von einer Zigarette sind aber klare Schäden.
  • Wände: Ein paar Dübellöcher sind meistens okay. Eine komplett bemalte Kinderzimmerwand oder ein großes Loch in der Wand muss der Mieter aber in Ordnung bringen.
  • Badezimmer: Leichte Kalkspuren am Wasserhahn sind normal. Ein Sprung im Waschbecken oder eine zerbrochene Duschkabine ist dagegen ein Schaden.

Die Höhe des Abzugs muss dabei immer fair bleiben. Der Vermieter kann nicht wegen eines kleinen Kratzers den ganzen Boden für tausende Euro erneuern und Ihnen die Rechnung schicken. Hier gilt der Grundsatz „neu für alt“. Das heißt, vom Rechnungsbetrag wird der Wert abgezogen, den der Gegenstand durch sein Alter ohnehin schon verloren hatte.

Nicht gemachte Schönheitsreparaturen

Der nächste Klassiker, der für Streit sorgt: die Schönheitsreparaturen. Ob beim Auszug gestrichen werden muss, hängt nur davon ab, was im Mietvertrag steht. Und ob diese Regel überhaupt gültig ist.

Viele Regeln in älteren Verträgen sind nämlich unwirksam. Gerichte haben starre Pläne wie „alle drei Jahre die Küche streichen“ längst verboten.

Schauen Sie also genau in Ihren Vertrag: Nur wenn dort eine wirksame Regel steht und die Arbeiten wirklich nötig sind, müssen Sie arbeiten. Machen Sie es nicht, darf der Vermieter einen Maler beauftragen. Die Kosten darf er dann von der Kaution abziehen.

Gerade bei Schönheitsreparaturen und angeblichen Schäden wird oft zu Unrecht Geld behalten. Ein wichtiges BGH-Urteil von 2023 hat aber auch gezeigt: Ein Vermieter durfte 780 Euro Kaution für einen Parkettschaden auch nach über sechs Monaten noch behalten, weil der Anspruch bestand. Das zeigt, wie wichtig ein sauberes Übergabeprotokoll ist, um solchen Ärger zu vermeiden. Mehr über solche Urteile finden Sie, wenn Sie die Hintergründe zur Kautionsrückzahlung recherchiert haben.

Sonstige Vertragsverletzungen

Neben diesen Hauptpunkten gibt es noch ein paar seltenere Gründe. Hat der Mieter zum Beispiel Müll in der Wohnung gelassen, können die Kosten für die Entrümpelung abgezogen werden. Das Gleiche gilt, wenn Schlüssel fehlen und das Schloss getauscht werden muss. Aber auch hier gilt: Der Vermieter muss jeden Punkt einzeln und klar belegen können. Einfach einen festen Betrag einbehalten, das geht nicht.

Warum die Nebenkostenabrechnung die Rückzahlung verzögert

Sie warten schon seit Monaten auf Ihre Kaution, obwohl die Wohnung super war? Sie fragen sich, wo das Geld bleibt? In den meisten Fällen ist der Grund einfach: die noch offene Nebenkostenabrechnung.

Für viele Mieter ist das eine Überraschung, wie lange dieser Punkt die Auszahlung aufhalten kann. Rechtlich ist die Lage aber klar. Der Vermieter darf einen passenden Teil der Kaution behalten, bis alle Nebenkosten abgerechnet sind. Die Kaution ist nämlich nicht nur eine Sicherheit für Schäden, sondern auch für mögliche Nachzahlungen.

Der Zusammenhang zwischen Kaution und Nebenkosten

Stellen Sie sich die Kaution wie ein Sicherheitsnetz für den Vermieter vor. Dieses Netz fängt nicht nur die Kosten für eine kaputte Scheibe auf. Es sichert auch unbezahlte Rechnungen – und dazu gehören die Nebenkosten für Heizung, Wasser oder Müll.

Das Problem ist: Die Abrechnung wird fast immer für ein ganzes Kalenderjahr gemacht. Bei Ihrem Auszug, zum Beispiel im Juni, gibt es sie also noch nicht. Der Vermieter weiß zu diesem Zeitpunkt nicht, ob Sie am Jahresende Geld zurückbekommen oder nachzahlen müssen. Um sich für diesen Fall abzusichern, darf er einen Teil der Kaution zurückhalten.

Wie viel darf der Vermieter einbehalten?

Aber keine Sorge, der Vermieter darf nicht einfach die ganze Kaution blockieren. Er muss schätzen, wie hoch eine mögliche Nachzahlung sein könnte. Diese Schätzung muss für Sie als Mieter auch verständlich sein.

Als Grundlage dafür nimmt man meistens die Abrechnungen der letzten Jahre. Mussten Sie da immer so um die 200 Euro nachzahlen? Dann wäre ein Einbehalt in dieser Höhe in Ordnung. Einen Betrag von zum Beispiel 1.000 Euro zurückzuhalten, wäre aber zu viel und damit nicht erlaubt.

Ganz wichtig: Sie haben ein Recht auf eine Teil-Rückzahlung. Der Vermieter darf nur den geschätzten Betrag für die Nebenkosten behalten. Den Rest der Kaution, über den es keinen Streit gibt, muss er Ihnen schon vorher auszahlen.

Die folgende Infografik zeigt Ihnen den typischen Ablauf vom Auszug bis zur endgültigen Abrechnung. So sehen Sie auf einen Blick, welche Fristen und Schritte die Rückzahlung beeinflussen.

Eine visuelle Timeline zeigt die Schritte Auszug, Prüfung und Abrechnung für Kautionsabzüge im Juni 2024.

Man sieht gut, dass die Wohnungsprüfung und die Nebenkostenabrechnung zwei verschiedene Dinge sind. Beide entscheiden aber am Ende über die komplette Rückzahlung.

Welche Fristen gelten für die Nebenkostenabrechnung?

Diese Verzögerung hat aber klare Grenzen. Das Gesetz gibt dem Vermieter eine feste Frist für die Nebenkostenabrechnung: maximal 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Und dieser Zeitraum ist fast immer das Kalenderjahr.

Was das für Sie bedeutet:

  • Abrechnungszeitraum: 01.01. bis 31.12. eines Jahres.
  • Frist für die Abrechnung: Der Vermieter hat bis zum 31.12. des nächsten Jahres Zeit.

Ein Beispiel: Sie ziehen im März 2024 aus. Der Abrechnungszeitraum für 2024 endet trotzdem erst am 31.12.2024. Ihr Vermieter hat dann bis zum 31.12.2025 Zeit, die Abrechnung zu machen. Erst dann muss er den restlichen Teil der Kaution auszahlen.

Klar, diese langen Fristen sind für Mieter ärgerlich. Aber sie sind rechtlich leider erlaubt. Mehr Infos dazu, wie Sie vielleicht doch schneller an Ihr Geld kommen, finden Sie in unserem Ratgeber zu den Fristen bei der Rückzahlung der Kaution.

Zeitplan für Kaution und Nebenkosten

Damit Sie die verschiedenen Fristen besser verstehen, haben wir hier einen Beispiel-Zeitplan für Sie. Er zeigt, wie Auszug, Kautionsprüfung und Nebenkostenabrechnung meistens zusammenhängen.

EreignisTypischer ZeitpunktAuswirkung auf Ihre Kaution
Ihr AuszugJuni 2024Start der Prüffrist für den Vermieter.
Ende der PrüffristDezember 2024Klarer Teil der Kaution sollte ausgezahlt werden.
Abrechnungsperiode endet31.12.2024Der wichtige Zeitraum für die Nebenkosten ist vorbei.
Fristende für Abrechnung31.12.2025Spätestens jetzt muss die Abrechnung da sein.
Finale KautionsabrechnungJanuar/Februar 2026Der Restbetrag (Einbehalt) wird verrechnet & ausgezahlt.

Dieser Zeitplan ist natürlich nur ein Beispiel. Oft geht es schneller. Aber er zeigt, welche maximalen Zeiträume gesetzlich möglich sind.

Was Sie tun können

Warten Sie nicht einfach nur ab! Sobald die normale Prüffrist von rund sechs Monaten vorbei ist, sollten Sie selbst aktiv werden. Das gilt besonders, wenn nur noch die Nebenkostenabrechnung als Grund genannt wird.

Schreiben Sie Ihrem Vermieter und fordern Sie eine Abrechnung der Kaution. Verlangen Sie ganz klar die Auszahlung des unstrittigen Teils. Machen Sie dabei deutlich, dass Sie mit einem passenden Einbehalt für die erwartete Nachzahlung einverstanden sind. Das zeigt, dass Sie Ihre Rechte kennen und bringt oft schnell etwas in Bewegung.

Was Sie tun können, wenn der Vermieter nicht zahlt

Die vereinbarten drei bis sechs Monate sind um, aber auf Ihrem Konto ist noch kein Geld. Zahlt der Vermieter die Kaution nicht zurück, ist das erstmal sehr ärgerlich. Aber es ist noch kein Grund zur Panik. Jetzt ist es wichtig, dass Sie Schritt für Schritt und mit kühlem Kopf vorgehen, um an Ihr Geld zu kommen.

Eine Person unterschreibt Dokumente, mit einem blauen Kasten und der Aufschrift "MAHNUNG SENDEN" und einem Umschlag.

Der erste Schritt sollte immer der direkte Kontakt sein – ein kurzes Telefonat oder eine freundliche E-Mail. Manchmal ist es nur ein Missverständnis oder der Vermieter hat es im Alltagsstress einfach vergessen. Bleibt dieser erste, lockere Versuch aber ohne Erfolg, müssen Sie deutlicher werden. Schreiben Sie Ihre Forderung klar und unmissverständlich auf.

Schritt 1: Der erste Brief an den Vermieter

Wenn auf Ihre nette Nachfrage nichts passiert, wird es Zeit für ein offizielles Mahnschreiben. Dieser Schritt ist rechtlich wichtig. Damit setzen Sie den Vermieter in Verzug. Das bedeutet, ab diesem Moment tickt die Uhr und Sie können zum Beispiel Zinsen für die Verspätung fordern.

Ihr Schreiben muss ganz klar sein. Die folgenden Punkte gehören unbedingt hinein:

  • Ihre Forderung: Fordern Sie die Rückzahlung der kompletten Kaution plus der angesammelten Zinsen.
  • Eine klare Frist: Setzen Sie ein passendes Zahlungsziel. Üblich und fair sind hier 10 bis 14 Tage.
  • Ihre Bankverbindung: Damit das Geld auch ankommen kann, geben Sie Ihr Konto an.

Ganz wichtig: Versenden Sie diesen Brief so, dass Sie einen Nachweis haben. Am sichersten ist ein Einschreiben mit Rückschein. Damit können Sie später immer beweisen, dass der Vermieter Ihr Schreiben auch wirklich bekommen hat.

Musterbrief für Ihre Aufforderung

Um Ihnen die Sache zu erleichtern, haben wir einen Musterbrief vorbereitet. Den können Sie einfach kopieren, Ihre Daten einfügen und los geht's.

Betreff: Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution für die Wohnung in [Ihre alte Adresse], Mietvertragsnummer [falls bekannt]

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],

das Mietverhältnis für die oben genannte Wohnung wurde am [Datum des Mietendes] beendet. Die Wohnungsübergabe war am [Datum der Übergabe].

Die angemessene Prüfungsfrist ist inzwischen vorbei. Ich fordere Sie hiermit auf, die von mir gezahlte Mietkaution in Höhe von [Betrag] € plus Zinsen bis spätestens zum [Datum in 14 Tagen] auf mein unten angegebenes Konto zu überweisen.

Meine Bankverbindung lautet: IBAN: [Ihre IBAN] BIC: [Ihre BIC]

Sollte ich bis zum Ablauf der Frist kein Geld erhalten, muss ich leider ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name und Ihre Unterschrift]

Dieser Brief ist höflich, aber bestimmt. Er zeigt klar, dass Sie Ihre Rechte kennen und auch bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen.

Schritt 2: Was passiert, wenn die Frist vergeht?

Vergeht auch diese Frist ohne Geld, wird es ernst. Der nächste logische Schritt ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Keine Sorge, das klingt schlimmer, als es ist. Es ist ein einfaches Verfahren, um Geld zu fordern, ohne direkt eine teure Klage einreichen zu müssen.

Den Antrag für so einen Mahnbescheid können Sie einfach online ausfüllen. Oft reicht schon dieses offizielle Dokument vom Gericht, um den Vermieter zur Zahlung zu bewegen. Legt er keinen Widerspruch ein, können Sie danach einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem Papier können Sie dann sogar einen Gerichtsvollzieher losschicken.

Wenn Sie unsicher sind oder der Fall schwierig wird, sollten Sie sich Hilfe holen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vermieter plötzlich mit ungerechten Abzügen kommt. Ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht kann Sie beraten und die Sache übernehmen. Spätestens jetzt lohnt sich diese Unterstützung. Umfassende Informationen zur Frage „Bekommt man die Kaution zurück?“ finden Sie auch in unserem weiteren Artikel.

Die Verjährung nicht vergessen

Eines dürfen Sie auf keinen Fall: zu lange warten. Ihr Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution verjährt nach genau drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist.

Ein Beispiel: Sie ziehen im Oktober 2025 aus und die Prüffrist endet. Dann beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2025 und endet am 31.12.2028. Lassen Sie es nicht so weit kommen.

Kautionsrückzahlung: Die häufigsten Fragen

Zum Schluss klären wir noch die typischen Fragen, die uns im Alltag immer wieder begegnen. Hier gibt es kurze, klare Antworten auf die häufigsten Unsicherheiten. So haben Sie schnell Klarheit bei den wichtigsten Punkten.

Muss der Vermieter die Kaution mit Zinsen zurückzahlen?

Ja, das ist keine nette Geste, sondern Pflicht. Ihr Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem privaten Geld auf einem Konto mit Zinsen anlegen.

Die Zinsen, die das Geld über die Mietdauer einbringt, gehören allein Ihnen. Bei der Auszahlung muss also nicht nur die Kaution genau stimmen, sondern auch jeder Cent an Zinsen. Sie haben jederzeit das Recht, einen Nachweis über die richtige Anlage zu verlangen.

Darf ich die letzten Mieten einfach mit der Kaution verrechnen?

Ganz klares Nein. Das ist ein häufiger Irrtum und absolut verboten. Die Miete muss bis zum allerletzten Tag pünktlich und voll bezahlt werden.

Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter. Er braucht sie, um mögliche Forderungen nach Ihrem Auszug zu decken. Wer die letzten Mieten einfach nicht zahlt, gerät in Zahlungsverzug. Das kann unnötigen rechtlichen Ärger bringen.

Klartext: Das eigenmächtige "Abwohnen" der Kaution ist ein Vertragsbruch. Sparen Sie sich den Ärger. Es gefährdet nur Ihre Chance auf eine schnelle und problemlose Rückzahlung.

Was passiert mit meiner Kaution, wenn der Vermieter wechselt?

Wenn das Haus oder die Wohnung verkauft wird, ändert sich für Sie als Mieter erstmal nichts. Der neue Eigentümer übernimmt den bestehenden Mietvertrag 1 zu 1, mit allen Rechten und Pflichten. Das gilt auch für Ihre Kaution.

Der neue Vermieter ist ab dem Tag des Wechsels Ihr Ansprechpartner. Er ist auch für die spätere Rückzahlung verantwortlich. Sie müssen nichts weiter tun. Es schadet aber nie, sich den Wechsel schriftlich bestätigen zu lassen. Fragen Sie auch nach, ob die Kaution richtig übergeben wurde.

Wie wichtig ist ein Übergabeprotokoll wirklich?

Extrem wichtig. Man kann es nicht oft genug sagen: Es ist vielleicht das wichtigste Dokument beim Auszug. Ein sauber ausgefülltes Übergabeprotokoll ist Ihr bester Schutz gegen späteren Streit um angebliche Schäden.

Hier wird der Zustand der Wohnung schwarz auf weiß festgehalten. Wenn der Vermieter das Protokoll unterschreibt und keine Mängel aufschreibt, hat er es später sehr schwer, neue Forderungen zu stellen. Es ist Ihr Beweis und sichert Ihnen den Weg zu einer schnellen und vor allem vollen Rückzahlung der Kaution.


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