
Bekommt man die Kaution zurück? Ein Leitfaden
Die Wohnung ist übergeben und der Schlüssel zurück. Doch eine Frage bleibt: Wann sehe ich meine Kaution wieder? Die schnelle Antwort: Ja, meistens bekommen Sie die Kaution komplett zurück. Das ist Ihr gutes Recht. Aber haben Sie etwas Geduld. Der Vermieter muss das Geld nicht sofort überweisen. Er hat Zeit, alles in Ruhe zu prüfen.
Was Sie über die Rückzahlung der Mietkaution wissen sollten
Wenn Sie ausziehen, ist die Kaution oft eine große Summe Geld. Auf dieses Geld warten Sie. Für den Vermieter ist die Kaution eine Sicherheit. Sie greift, wenn nach Ihrem Auszug noch etwas offen ist. Das kann eine vergessene Nebenkostenabrechnung sein. Oder ein Kratzer im Boden, der mehr als normale Abnutzung ist.
Das heißt aber nicht, dass der Vermieter das Geld einfach behalten darf. Es gibt klare Regeln, die Sie als Mieter schützen. In diesem Ratgeber helfen wir Ihnen. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sicher an Ihr Geld kommen. Wir benutzen dabei einfache Sprache.
Die Kaution: Mehr als nur ein Sparbuch
Die Mietkaution ist in Deutschland eine ernste Sache. Das Gesetz (§ 551 BGB) regelt sie streng. Das ist fair für Mieter und Vermieter. Das Gesetz sagt klar: Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten (kalt) betragen. In Deutschland sind riesige 25 Milliarden Euro als Kaution hinterlegt. Das zeigt, wie wichtig klare Regeln für die Rückzahlung sind.
Wir haben die wichtigsten Punkte in einer Tabelle für Sie. So sehen Sie alles auf einen Blick.
Die wichtigsten Fakten zur Mietkaution auf einen Blick
Diese Tabelle fasst die wichtigsten Regeln zur Mietkaution zusammen. So verstehen Mieter ihre Rechte und Pflichten schnell.
Was Sie in diesem Ratgeber erwartet
Dieser Ratgeber soll Ihnen vor allem eines geben: Sicherheit. Wir klären die wichtigsten Fragen. So wissen Sie genau, was Sache ist. Das ist besonders wichtig für Monteure oder andere Mieter. Sie wohnen oft nur für kurze Zeit in einer Unterkunft. Sie wollen sich nicht lange mit Papierkram beschäftigen.

Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Wie lange darf der Vermieter meine Kaution wirklich behalten?
- Welche Abzüge sind in Ordnung und wann wird es unfair?
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter sich einfach nicht meldet?
Diese Regeln gelten auch für unsere möblierten Wohnungen auf Zeit. Wir möchten, dass Sie Ihre Kaution ganz und ohne Stress zurückbekommen.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Nach dem Auszug fragen sich viele: Wann sehe ich mein Geld wieder? Die ehrliche Antwort ist leider nicht „sofort“. Vermieter dürfen die Kaution eine gewisse Zeit behalten. In dieser Zeit prüfen sie alles in Ruhe. Man nennt diese Zeit auch Prüf- und Überlegungsfrist.

In dieser Zeit prüft der Vermieter verschiedene Punkte. Hat er die Wohnung auf Schäden geprüft? Sind alle Mieten bezahlt? Sind die Zählerstände richtig aufgeschrieben? Das braucht natürlich etwas Zeit.
Die übliche Frist von drei bis sechs Monaten
Es gibt kein genaues Datum im Gesetz. Aber die Gerichte haben eine Faustregel: Eine Zeit von drei bis sechs Monaten ist meistens fair. In dieser Zeit sollte der Vermieter alles prüfen können. Dann kann er die Kaution mit Ihnen abrechnen.
Die Frist von sechs Monaten ist eine Obergrenze. Sie hängt mit der Verjährung von Ansprüchen zusammen. Hat der Mieter etwas kaputtgemacht, hat der Vermieter so lange Zeit für Forderungen. Meistens liegt die Wahrheit aber irgendwo dazwischen.
Wichtig zu wissen: Nach der Frist muss der Vermieter handeln. Er muss Ihnen entweder die Kaution überweisen. Oder er muss Ihnen schriftlich erklären, warum er Geld behält.
Wenn nach drei Monaten noch nichts passiert ist, fragen Sie freundlich nach. Manchmal geht so etwas im Alltag einfach unter.
Wann darf es ausnahmsweise länger dauern?
In manchen Fällen kann die Rückzahlung länger dauern. Der häufigste Grund ist die noch offene Nebenkostenabrechnung.
Stellen Sie sich vor, Sie ziehen im März aus. Die Abrechnung für Heizung und Betriebskosten geht aber oft bis zum 31. Dezember. Und der Vermieter hat danach nochmal bis zu zwölf Monate Zeit für die Abrechnung.
Das bedeutet für Sie:
- Der Vermieter darf einen Teil der Kaution behalten. Das darf er, wenn er eine Nachzahlung erwartet.
- Dieser Betrag muss aber angemessen sein. Er darf also nicht die ganze Kaution von 1.000 Euro behalten. Vor allem nicht, wenn er nur mit einer Nachzahlung von 150 Euro rechnet.
- Den Rest der Kaution muss er Ihnen trotzdem früher auszahlen.
Die dreijährige Verjährungsfrist nicht vergessen
Keine Sorge, falls Sie die Sache vergessen. Ihr Anspruch auf die Kaution verjährt erst nach drei Jahren.
Die Frist beginnt aber erst am Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch fällig wurde. Ein Beispiel: Die Prüffrist des Vermieters endet im Juni 2024. Dann beginnt die Verjährung am 31. Dezember 2024. Sie läuft dann bis zum 31. Dezember 2027. Sie haben also lange Zeit, Ihr Geld zurückzufordern.
Mehr dazu, wann die Mietkaution zurückgezahlt werden muss, lesen Sie in einem anderen Artikel.
Welche Abzüge von der Kaution sind überhaupt erlaubt?
Eines ist klar: Der Vermieter darf Ihre Kaution nicht einfach so behalten. Das Geld ist eine Sicherheit für klar bestimmte Fälle. Wenn Sie als Mieter alles richtig gemacht haben, bekommen Sie die volle Summe zurück. Es ist aber gut zu wissen, wofür der Vermieter Geld abziehen darf. Und wofür nicht.

Die häufigsten Gründe für Abzüge sind offene Rechnungen. Oder es sind Schäden, für die Sie verantwortlich sind. Wichtig ist: Der Vermieter muss jeden Cent genau begründen. Am besten kann er das mit Rechnungen belegen. Einfach einen Betrag abziehen ohne Nachweis geht nicht.
Offene Mieten und Nebenkosten
Der einfachste Fall: Sie haben Ihre Miete nicht ganz bezahlt. Dann darf der Vermieter die fehlenden Beträge von der Kaution abziehen. Das Gleiche gilt für eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung.
Ist die Abrechnung bei Ihrem Auszug noch offen? Dann darf der Vermieter einen Teil der Kaution als Sicherheit behalten. Dieser Betrag muss aber zur erwarteten Nachzahlung passen.
Schäden oder normale Abnutzung
An diesem Punkt wird es oft schwierig. Der Vermieter darf nur Geld für Schäden behalten, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Aber was bedeutet das genau?
Normale Abnutzung sind Spuren vom alltäglichen Wohnen. Dafür müssen Sie nicht zahlen. Das ist quasi schon mit der Miete bezahlt. Echte Schäden sind etwas anderes. Sie entstehen durch falschen Gebrauch oder Unachtsamkeit.
Hier sind ein paar Beispiele, um den Unterschied klar zu machen:
-
Normale Abnutzung (kein Abzug erlaubt):
- Leichte Kratzer im Boden, weil man einen Stuhl gerückt hat.
- Helle Schatten an den Wänden, wo Bilder hingen.
- Dübellöcher in normaler Anzahl.
- Leichte Kalkspuren im Bad, die man wegputzen kann.
-
Echte Schäden (Abzug erlaubt):
- Tiefe Macken oder Brandflecken im Boden.
- Ein Sprung im Waschbecken oder einer Fensterscheibe.
- Große Rotweinflecken, die nicht mehr aus dem Teppich gehen.
- Von Haustieren zerkratzte Türrahmen.
Schönheitsreparaturen und Renovierung
Ein weiterer Streitpunkt sind oft die Schönheitsreparaturen. Ob Sie beim Auszug streichen müssen, steht im Mietvertrag. Viele alte Regeln in Mietverträgen sind heute aber nicht mehr gültig.
Ist die Regel in Ihrem Vertrag gültig, müssen Sie die Arbeiten gut machen. Machen Sie das nicht, kann der Vermieter die Kosten für einen Maler von der Kaution abziehen. Ist die Regel aber ungültig, müssen Sie nichts renovieren. Dann darf der Vermieter auch nichts berechnen. Das gilt oft für kurze Mietzeiten, wie bei Monteuren in einer möblierten Wohnung in Hannover. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich also immer.
Ihr Fahrplan zur Kautionsrückzahlung in 3 Schritten
Die Schlüssel sind weg, der Umzug ist geschafft. Jetzt stellt sich die Frage: Wann und wie bekomme ich meine Kaution zurück? Keine Sorge, das ist nicht schwer. Mit einem klaren Plan holen Sie sich Ihr Geld sicher zurück.
Der Weg zur Kautionsrückzahlung beginnt schon bei der Wohnungsübergabe. Ein sauberer Start ist die halbe Miete.
Schritt 1: Das Übergabeprotokoll – Ihr wichtigster Beweis
Das Wichtigste für eine stressfreie Rückzahlung ist das Übergabeprotokoll. Sehen Sie es als Ihren persönlichen Beweis. Es hält schriftlich fest, in welchem Zustand Sie die Wohnung übergeben haben.
Achten Sie genau darauf, dass alles Wichtige drinsteht:
- Jeder einzelne Mangel: Notieren Sie jeden Kratzer an der Tür. Schreiben Sie auch kleine Macken im Boden auf. Machen Sie am besten direkt Fotos mit dem Handy. Fotos lügen nicht.
- Die Zählerstände: Schreiben Sie die genauen Zahlen von Strom, Wasser und Gas auf. Das verhindert später Ärger bei der Nebenkostenabrechnung.
- Die genaue Schlüsselanzahl: Halten Sie fest, wie viele Schlüssel Sie zurückgegeben haben. Das gilt für Wohnung, Haus und Briefkasten.
Ganz wichtig: Am Ende unterschreiben Sie und der Vermieter das Protokoll. Damit ist der Zustand der Wohnung offiziell festgehalten.
Schritt 2: Die schriftliche Aufforderung – jetzt wird's offiziell
Sind nach Ihrem Auszug schon einige Monate vergangen? Sagen wir mal drei bis sechs Monate? Und von der Kaution fehlt jede Spur? Dann ist es Zeit, etwas zu tun. Warten Sie nicht einfach nur ab.
Schreiben Sie einen kurzen, formellen Brief. Darin fordern Sie den Vermieter zur Rückzahlung auf. Wichtig ist dabei: Setzen Sie eine klare Frist. 14 Tage sind hier ein üblicher und fairer Zeitraum.
So könnte Ihr Schreiben aussehen: "Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters], das Mietverhältnis für die Wohnung in der [Ihre alte Adresse] ist am [Datum] zu Ende gegangen. Ich fordere Sie hiermit auf, die von mir gezahlte Kaution von [Betrag] € mit Zinsen bis zum [Datum in 14 Tagen] auf mein Konto zu überweisen."
Schreiben Sie Ihre Bankverbindung (IBAN) direkt dazu. Schicken Sie den Brief am besten per Einschreiben. So haben Sie einen Beweis, dass Ihr Brief auch angekommen ist.
Schritt 3: Die Kautionsabrechnung – ganz genau hinschauen
Wenn Ihr Vermieter einen Teil des Geldes behält, muss er Ihnen eine klare Kautionsabrechnung schicken. Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie diese Punkt für Punkt. Jeder einzelne Abzug muss gut begründet sein. Allgemeine Posten wie „für Renovierung“ sind nicht erlaubt.
Stellen Sie sich bei jedem Abzug diese Fragen:
- Habe ich diesen Schaden wirklich verursacht?
- War das nicht vielleicht schon beim Einzug da? (Hier hilft ein Blick ins Einzugsprotokoll!)
- Ist das nicht einfach normale Abnutzung, die nach Jahren entsteht?
Besonders wenn der Arbeitgeber die Wohnung für Arbeitnehmer mietet, ist eine gute Dokumentation wichtig. Das ist bei Monteuren oft der Fall. So vermeidet man Missverständnisse von Anfang an. Fragen Sie im Zweifel immer nach Belegen, zum Beispiel nach Handwerkerrechnungen.
Um den Überblick zu behalten, haben wir eine einfache Checkliste für Sie. Haken Sie jeden Punkt ab. So vergessen Sie nichts Wichtiges.
Checkliste für die Kautionsrückforderung
Eine schrittweise Anleitung, damit Sie alles für eine erfolgreiche Rückforderung der Kaution tun.
Mit dieser Liste haben Sie einen guten Plan. Wenn Sie diese Schritte befolgen, stehen die Chancen sehr gut. Dann haben Sie Ihre Kaution schnell und komplett wieder auf Ihrem Konto.
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zahlt?
Sie haben geduldig gewartet. Die Frist ist längst vorbei, aber Ihr Konto ist leer. Wenn der Vermieter die Kaution nicht oder nur teilweise zurückzahlt und keinen guten Grund nennt, müssen Sie das nicht hinnehmen. Jetzt müssen Sie selbst aktiv werden und Ihr Recht einfordern. Der erste Schritt ist immer eine formelle Mahnung.
Der Weg zur Rückforderung der Kaution folgt meist einem klaren Plan.

Die Grafik zeigt es deutlich: Ein geordnetes Vorgehen ist wichtig. Es beginnt mit einer guten Dokumentation bei der Wohnungsübergabe. Und es geht bis zur formellen Aufforderung zur Zahlung.
Der erste Schritt: die Mahnung per Einschreiben
Ein kurzer Anruf oder eine nette E-Mail ist ein guter Anfang. Wenn aber nichts passiert, brauchen Sie etwas Offizielles. Ein Mahnschreiben ist der nächste wichtige Schritt. Es zeigt dem Vermieter, dass Sie es ernst meinen. Es schafft auch die rechtliche Grundlage für weitere Schritte.
Ganz wichtig: Schicken Sie dieses Schreiben unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. Nur so haben Sie einen sicheren Beweis. Der Beweis zeigt, dass der Vermieter Ihre Mahnung auch wirklich bekommen hat.
Das Schreiben sollte kurz, klar und deutlich sein. Nennen Sie das beendete Mietverhältnis und die genaue Höhe der Kaution. Setzen Sie eine letzte, kurze Frist zur Zahlung. Eine Frist von 10 bis 14 Tagen ist hier üblich und fair.
Muster für Ihre Mahnung: "Sehr geehrte/r [Name des Vermieters], ich beziehe mich auf mein Schreiben vom [Datum der ersten Aufforderung]. Es geht um das beendete Mietverhältnis für die Wohnung in der [Ihre alte Adresse]. Ich stelle leider fest, dass die von mir gezahlte Kaution von [Betrag] € bis heute nicht zurückgezahlt wurde. Hiermit setze ich Ihnen eine letzte Frist. Bitte überweisen Sie den ganzen Betrag bis zum [Datum in 14 Tagen]. Sollte das Geld bis dahin nicht auf meinem Konto sein, muss ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten."
Diese klare Ansage reicht oft schon aus, um die Sache zu klären.
Wenn die Mahnung nichts bewirkt
Reagiert der Vermieter auch auf das Einschreiben nicht und Ihr Geld fehlt weiter? Dann müssen Sie leider den nächsten Schritt gehen. Sie haben jetzt zwei Wege: das gerichtliche Mahnverfahren oder eine direkte Klage.
- Gerichtliches Mahnverfahren: Das ist der schnellere Weg, um Geldforderungen durchzusetzen. Es ist schneller und günstiger als eine Klage. Das Gericht prüft hier erst einmal keine Beweise. Sie beantragen einfach online einen Mahnbescheid. Dieser wird dem Vermieter dann offiziell zugestellt.
- Klage erheben: Legt der Vermieter Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein? Oder ist die Sache von Anfang an schwierig (z.B. wegen Streit um Abzüge)? Dann führt der Weg meist nur über eine Klage beim zuständigen Amtsgericht.
Für beide Wege ist es klug, sich Hilfe zu holen. Der örtliche Mieterschutzbund oder ein Anwalt für Mietrecht kann Ihre Lage prüfen. Er kann die Erfolgschancen gut einschätzen. Die gute Nachricht: Die Gerichte helfen Mietern in den letzten Jahren immer mehr. So hat zum Beispiel das Landgericht Berlin entschieden: Vermieter müssen jeden Abzug von der Kaution genau belegen. Mehr zu diesem Urteil und was es für Sie bedeutet, können Sie hier nachlesen.
Häufig gestellte Fragen zur Mietkaution
Zum Schluss klären wir noch einige der häufigsten Fragen. Hier gibt es die Antworten kurz und einfach. So wissen Sie genau, woran Sie sind. Diese schnellen Infos helfen Ihnen, Ihre Lage besser einzuschätzen.
Wenn Sie mehr über Wohnen und Arbeiten in Hannover wissen möchten, schauen Sie in unseren Blog viele nützliche Artikel. Dort finden Sie viele Tipps.
Muss der Vermieter die Kaution mit Zinsen zurückzahlen?
Ja, das ist nicht nur fair, sondern auch gesetzlich geregelt. Der Vermieter muss Ihre Kaution getrennt von seinem eigenen Geld anlegen. Das passiert auf einem Konto, das Zinsen bringt. Das ist meist ein Kautionskonto.
Die Zinsen, die über die Mietzeit entstehen, gehören Ihnen. Punkt. Bei der Rückzahlung müssen Sie also die Kaution und die ganzen Zinsen bekommen. Sie haben sogar das Recht, einen Nachweis über die richtige Anlage zu verlangen.
Was passiert mit der Kaution bei einem Eigentümerwechsel?
Wenn Ihre Mietwohnung oder das Haus verkauft wird, ändert sich für Sie als Mieter erst mal nicht viel. Der Grundsatz lautet: „Kauf bricht nicht Miete“. Der neue Eigentümer tritt einfach in den bestehenden Mietvertrag ein. Er übernimmt damit alle Rechte und Pflichten.
Das gilt natürlich auch für Ihre Kaution. Ihr neuer Ansprechpartner für die Rückzahlung ist jetzt der neue Vermieter. Das ist auch so, wenn Sie die Kaution an den alten Besitzer gezahlt haben.
Kann ich die letzten Mieten mit der Kaution verrechnen?
Ein ganz klares und großes Nein. Das denken viele, aber es kann schnell zu Problemen führen. Die Idee, die letzten Mieten einfach nicht zu zahlen und die Kaution stattdessen „abzuwohnen“, ist nicht erlaubt.
Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter. Sie ist für mögliche Forderungen nach Ihrem Auszug gedacht. Denken Sie an mögliche Schäden oder eine offene Nebenkostenabrechnung. Ihre Pflicht zur pünktlichen Mietzahlung besteht bis zum allerletzten Tag.
Wenn Sie die Miete einfach einbehalten, haben Sie Mietschulden. Das kann im schlimmsten Fall sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Auch wenn Sie sowieso bald ausziehen.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht auf mein Schreiben reagiert?
Wenn Ihre erste freundliche, aber bestimmte Aufforderung keine Antwort bekommt, geben Sie nicht auf. Der nächste Schritt ist eine formelle Mahnung. Ganz wichtig: Schicken Sie diese unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. Nur so haben Sie einen sicheren Beweis, dass Ihr Schreiben auch angekommen ist.
Setzen Sie in dieser Mahnung eine letzte, kurze Frist von etwa 10 bis 14 Tagen. Passiert immer noch nichts, müssen Sie weitere Schritte einleiten. Der Weg führt dann meist über ein gerichtliches Mahnverfahren. Spätestens dann sollten Sie sich Hilfe vom Mieterverein oder einem Anwalt holen, um keine Fehler zu machen.
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