
Fristen bei der Kautionsrückzahlung: So bekommen Sie Ihr Geld pünktlich zurück
Wann bekomme ich meine Kaution zurück? Ein Blick auf die normalen Fristen
Diese Frage stellen sich fast alle Mieter nach dem Auszug: Wann sehe ich mein Geld wieder? Im Gesetz steht leider keine feste Frist für die Rückzahlung der Kaution. Aber durch viele Gerichtsurteile hat sich eine klare Richtung gezeigt: Die meisten Gerichte finden 3 bis 6 Monate fair und in Ordnung.
Diese Zeitspanne ist kein Zufall. Sie gibt dem Vermieter genug Zeit, die Wohnung in Ruhe auf Schäden zu prüfen. Er kann auch alle offenen Rechnungen abrechnen. In diesem Beitrag zeige ich Ihnen einfach und klar, welche Fristen normal sind. Sie erfahren auch, warum es manchmal länger dauert und was Sie tun können.
Wann muss der vermieter die kaution zurückzahlen

Viele Mieter wissen hier nicht genau Bescheid. Die Antwort ist nämlich nicht so einfach, wie man denkt. Die Fristen zur Rückzahlung der Kaution sind nicht für jeden gleich. Sie hängen von verschiedenen Dingen ab. Eine feste Regel für jeden Mietvertrag gibt es nicht.
Das Gesetz spricht nur von einer „angemessenen“ Frist. Das klingt erstmal ungenau, hat aber einen guten Grund. Der Vermieter bekommt so die Chance, alles ordentlich zu prüfen. Er muss schauen, ob die Wohnung bei der Übergabe wirklich in Ordnung war. Und ganz wichtig: Oft muss er noch auf die letzte Nebenkostenabrechnung warten. Das kann die Rückzahlung verzögern.
Warum gibt es keine feste frist?
Die Dauer hängt immer von der Lage ab. Stellen Sie sich vor, der Vermieter hat nach Ihrem Auszug eine kleine Liste mit Aufgaben. Diese Aufgaben brauchen einfach Zeit.
Es geht dabei vor allem um zwei große Punkte:
- Die Suche nach Schäden: Der Vermieter schaut sich die Wohnung genau an. Gibt es Macken, die mehr als normale Abnutzung sind? Wenn ja, muss er Angebote von Handwerkern einholen. So weiß er, was eine Reparatur kostet.
- Das Prüfen offener Rechnungen: Sind vielleicht noch Mieten offen? Meistens ist aber die Nebenkostenabrechnung der Grund für eine Verzögerung. Diese wird oft nur einmal im Jahr gemacht. Deshalb darf der Vermieter einen Teil der Kaution als Sicherheit behalten, bis alles abgerechnet ist.
Genau deshalb ist die Frist so flexibel. Es wäre ja auch nicht fair, dem Vermieter eine feste Frist von vier Wochen zu geben. Besonders dann nicht, wenn die Nebenkostenabrechnung erst in fünf Monaten kommt.
Was sagen die gerichte dazu?
Hier haben Gerichte über die Jahre für Klarheit gesorgt. In der Praxis ist ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten ein guter Richtwert geworden. Diese Zeit ist ein guter Kompromiss. Der Bundesgerichtshof hat aber auch gesagt: Es gibt keine feste Sechs-Monats-Frist, die ein Vermieter einfach so ausnutzen darf. Es kommt immer auf den einzelnen Fall an.
Ein Vermieter darf die Kaution nur so lange behalten, wie er sie zum Prüfen braucht. Sobald klar ist, dass keine Rechnungen mehr offen sind, muss das Geld sofort zurück zum Mieter.
Klar gesagt: Wenn die Wohnung super übergeben wurde und keine hohe Nebenkostennachzahlung kommt, kann es auch viel schneller gehen. In solchen einfachen Fällen sind wenige Wochen realistisch.
Mehr Infos dazu, wann eine Mietkaution zurückgezahlt werden muss, finden Sie auch in unserem anderen Artikel.
Übliche fristen für die kautionsrückzahlung im überblick
Damit Sie ein besseres Gefühl für die Zeit bekommen, habe ich eine kleine Übersicht gemacht. Diese Tabelle zeigt die typischen Zeiträume. Sie erklärt einfach, warum es mal schnell und mal langsam geht.
Sie sehen, es hängt alles davon ab, wie "sauber" das Mietverhältnis endet. Ein gutes Übergabeprotokoll und ein offenes Gespräch mit dem Vermieter können alles oft viel schneller machen.
Die wichtigsten Spielregeln zur Mietkaution: Was Sie wissen müssen
Bevor wir uns die genauen Fristen für die Rückzahlung der Kaution ansehen, klären wir kurz die Grundlagen. Die Mietkaution ist wie eine Art Versicherung für den Vermieter. Sie dient ihm als Sicherheit, falls nach dem Auszug noch Miete offen ist. Oder wenn Schäden in der Wohnung repariert werden müssen.
Aber keine Sorge, das Gesetz ist hier auf Ihrer Seite. Die wichtigen Regeln stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer in Paragraf 551. Diese Regeln sorgen dafür, dass alles fair abläuft. Sie als Mieter sind dadurch nicht im Nachteil.
Regel 1: Die Höhe der Kaution ist begrenzt
Die erste und vielleicht wichtigste Regel: Der Vermieter darf nicht einfach irgendeine Summe verlangen. Das Gesetz setzt hier eine ganz klare Grenze.
Die Kaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen. Also der reine Mietpreis ohne Nebenkosten wie Heizung oder Wasser. Alles, was darüber liegt, ist nicht erlaubt.
Das schützt Sie davor, am Anfang eine riesige Summe zahlen zu müssen. So gibt es eine faire Balance zwischen der Sicherheit für den Vermieter und Ihren Finanzen.
Regel 2: Sie müssen nicht alles auf einmal zahlen
Die zweite Regel gibt Ihnen zusätzlich finanzielle Luft. Auch wenn die Kaution bis zu drei Monatsmieten hoch sein darf, müssen Sie diese nicht auf einmal bezahlen. Das Gesetz gibt Ihnen klar das Recht auf Ratenzahlung.
Sie dürfen die Kaution bequem in drei gleich großen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist fällig, wenn das Mietverhältnis beginnt. Die nächsten beiden Raten zahlen Sie dann einfach mit der Miete für die nächsten Monate.
Dieses Recht kann Ihnen auch kein Mietvertrag nehmen. Selbst wenn dort steht, dass die Kaution sofort komplett zu zahlen ist, gilt das nicht. Die gesetzliche Regel zur Ratenzahlung ist stärker und schützt Sie vor finanziellem Druck beim Einzug.
Regel 3: Ihr Geld muss sicher angelegt werden
Regel Nummer drei sorgt dafür, dass Ihr Geld während der Mietzeit gut aufgehoben ist. Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach auf sein eigenes Konto legen. Er darf sie auch nicht für seine eigenen Ausgaben nutzen. Er ist gesetzlich verpflichtet, das Geld sicher und getrennt aufzubewahren.
Was heißt das genau? Der Vermieter muss Ihre Kaution:
- Getrennt von seinem eigenen Geld anlegen. Meistens passiert das auf einem speziellen Kautionskonto oder einem Sparbuch.
- Zu den üblichen Zinsen anlegen. Das sind Zinsen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
- Ihnen die gesammelten Zinsen nach Mietende zusammen mit der Kaution auszahlen.
Diese Regel ist sehr wichtig. Sollte der Vermieter zum Beispiel Geldsorgen bekommen oder sogar pleitegehen, ist Ihre Kaution geschützt. Sie fällt nicht in die Insolvenzmasse und Sie bekommen Ihr Geld trotzdem zurück. Mehr Infos dazu, wann eine Mietkaution zurückgezahlt werden muss, finden Sie auch in unserem anderen Artikel.
Diese drei einfachen, aber starken Regeln sind die Basis für einen fairen Umgang mit der Mietkaution. Wenn Sie diese kennen, sind Sie gut vorbereitet. Sie können sicher sein, dass Ihre Rechte als Mieter geschützt sind.
Moment mal – Sie warten schon lange auf Ihre Kaution, aber Ihr Nachbar hatte sein Geld schon nach vier Wochen? Das klingt unfair, ist aber normal. Der Grund ist einfach: Keine Wohnungsübergabe ist wie die andere. Deshalb gibt es auch keine festen Fristen für die Rückzahlung der Kaution. Das Problem liegt oft im Detail.
Es gibt keine feste Regel, die für jeden Fall passt. Vielmehr hängt alles von zwei wichtigen Punkten ab: In welchem Zustand haben Sie die Wohnung verlassen? Und ist die Nebenkostenabrechnung schon fertig? Diese beiden Dinge entscheiden, ob es schnell geht oder eben dauert.
Der Zustand der Wohnung: Der Turbo für Ihre Rückzahlung
Der schnellste Weg zur Kaution ist eine saubere Wohnungsübergabe. Wenn Sie die Schlüssel abgeben, alles super ist und im Protokoll keine Mängel stehen, hat der Vermieter kaum Arbeit. Er sieht sofort, dass er keine Forderungen an Sie hat. Dann kann er das Geld freigeben. So einfach ist das.
Ganz anders sieht es aus, wenn Schäden oder Mängel da sind. Dann fängt für den Vermieter die Arbeit erst an. Er muss den Schaden prüfen, Angebote von Handwerkern einholen und die Reparatur organisieren. Das alles kostet Zeit und rechtfertigt natürlich eine längere Wartezeit.
Hier ein paar typische Beispiele aus der Praxis:
- Keine Mängel: Das Übergabeprotokoll ist sauber, die Wohnung glänzt. In so einem Fall ist das Geld oft schon nach wenigen Wochen wieder bei Ihnen.
- Kleine Reparaturen: Ein paar Bohrlöcher zu viel? Kleine Macken, die der Vermieter selbst reparieren kann? Das verlängert die Frist meist nur ein bisschen.
- Größere Schäden: Ein tiefer Kratzer im teuren Holzboden oder ein Sprung im Waschbecken? Hier muss der Vermieter Angebote einholen. Das kann die Frist leicht auf mehrere Monate verlängern.
Ein gut ausgefülltes Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug ist Gold wert. Es ist wie Ihre Versicherung. Es hält schwarz auf weiß den Zustand der Wohnung fest. So gibt es später keinen Streit über angebliche Schäden.
Nebenkostenabrechnung: Der häufigste Grund für Verzögerungen
Der zweite große Bremsklotz bei den Fristen für die Rückzahlung der Kaution ist die Nebenkostenabrechnung. Sie wird meist nur einmal im Jahr für das ganze Haus gemacht. Wenn Sie also mitten im Jahr ausziehen, ist die Abrechnung oft noch weit weg.
Das Gesetz ist hier auf der Seite des Vermieters: Er darf einen Teil der Kaution als Sicherheit behalten. Das ist für den Fall, dass eine Nachzahlung anfällt. Aber Achtung: Er darf nicht die ganze Summe blockieren! Er darf nur einen passenden Betrag behalten. Dieser richtet sich meist an den Nachzahlungen der letzten Jahre.
Sobald die Nebenkostenabrechnung dann da ist, muss der Vermieter abrechnen. Er muss Ihnen dann den Restbetrag überweisen. Klar, das kann die endgültige Rückzahlung stark verzögern. Manchmal sogar bis zu einem Jahr nach Ihrem Auszug.
Zwei Beispiele aus dem echten Leben
Um das Ganze besser zu verstehen, schauen wir uns zwei typische Fälle an. Sie zeigen perfekt, warum die Fristen so unterschiedlich sein können.
Fallbeispiel 1: Anna, die Musterschülerin Anna hat ihre Wohnung immer gut gepflegt. Vor dem Auszug streicht sie die Wände in einer neutralen Farbe und putzt alles blitzblank. Bei der Übergabe gibt es nichts zu meckern – das Protokoll bleibt leer.
- Ergebnis: Der Vermieter prüft kurz alles und sieht: keine Schäden, keine offenen Rechnungen. Da auch keine hohe Nebenkostennachzahlung zu erwarten ist, überweist er die volle Kaution schon drei Wochen nach Annas Auszug. Perfekt gelaufen.
Fallbeispiel 2: Tom und der Parkettschaden Bei Toms Auszug fällt ein tiefer Kratzer im teuren Holzboden auf. Der war beim Einzug definitiv noch nicht da. Jetzt muss der Vermieter handeln.
- Ergebnis: Er holt zwei Angebote von Firmen ein (dauert zwei Wochen). Dann beauftragt er eine Firma und wartet auf einen Termin. Insgesamt vergehen fast vier Monate, bis die Reparatur fertig und die Rechnung bezahlt ist. Erst dann kann er die Kaution abrechnen und den Rest an Tom auszahlen.
Diese Beispiele machen klar: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Eine pauschale Antwort zur Frist gibt es einfach nicht. Wenn Sie noch mehr über das Thema wissen wollen, finden Sie weitere Infos über die verschiedenen Rückzahlung Kaution Fristen in unserem Ratgeber.
So fordern sie ihre kaution schritt für schritt zurück
Sie warten schon länger auf Ihr Geld als normal? Sie müssen nicht einfach nur warten. Es gibt einen klaren und einfachen Weg, um Ihre Kaution aktiv zurückzufordern. Diese Anleitung führt Sie sicher durch den Prozess. So bekommen Sie die Kontrolle zurück.
Der Schlüssel zum Erfolg ist, ruhig und Schritt für Schritt vorzugehen. Es bringt nichts, den Vermieter jeden Tag anzurufen. Ein geplantes Vorgehen mit schriftlichen Beweisen ist viel besser. Es zeigt vor allem, dass Sie Ihre Rechte kennen.
Diese Darstellung macht den Unterschied zwischen einem schnellen Ablauf und einer langen Wartezeit deutlich.

Wie man sieht: Ein klarer Fall ohne Schäden führt meist zu einer schnellen Auszahlung. Unklarheiten oder Mängel brauchen aber eine genaue Prüfung und damit eine längere Wartezeit.
Schritt 1: Geduld haben und frist abwarten
Auch wenn es schwerfällt, der erste Schritt ist, geduldig zu sein. Wie schon erklärt, hat der Vermieter eine angemessene Frist zum Prüfen. Geben Sie ihm diese Zeit und warten Sie die üblichen drei bis sechs Monate nach Ihrem Auszug ab.
Frühere Anfragen bringen meist nichts. Sie können das Verhältnis nur unnötig belasten. Nutzen Sie diese Wartezeit lieber, um alle wichtigen Papiere zu sammeln:
- Das Übergabeprotokoll von Ihrem Auszug.
- Fotos, die den Zustand der Wohnung bei Übergabe zeigen.
- Den Mietvertrag und den Beweis, dass Sie die Kaution gezahlt haben (z. B. Kontoauszug).
Diese Dokumente sind Ihre Werkzeuge, falls es später Probleme gibt.
Schritt 2: Den vermieter schriftlich auffordern
Ist die angemessene Frist vorbei und Sie haben immer noch kein Geld oder eine Abrechnung? Dann wird es Zeit, etwas zu tun. Fordern Sie den Vermieter jetzt schriftlich zur Rückzahlung auf. Ein einfaches, höfliches Schreiben reicht dafür aus.
Wichtig ist hier der Beweis. Senden Sie Ihren Brief unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen offiziellen Nachweis, dass der Vermieter Ihr Schreiben auch wirklich bekommen hat. Eine normale E-Mail kann im Streitfall leicht übersehen oder ignoriert werden.
In diesem Schreiben sollten Sie eine genaue Frist für die Zahlung setzen. Eine Frist von 14 Tagen ist hier normal und absolut fair. Bitten Sie den Vermieter, die Kaution mit Zinsen auf Ihr Konto zu überweisen. Geben Sie auch Ihre Bankverbindung an.
Um Ihnen diesen Schritt einfacher zu machen, haben wir eine einfache Vorlage vorbereitet.
Vorlage für ein aufforderungsschreiben an den vermieter
Diese einfache und direkt nutzbare Vorlage können Sie anpassen. Damit fordern Sie die Rückzahlung Ihrer Kaution schriftlich an.
Passen Sie den Text einfach an Ihre Situation an und schicken Sie ihn per Einschreiben los.
Schritt 3: Eine mahnung mit letzter frist senden
Reagiert der Vermieter auf Ihr erstes Schreiben nicht? Oder zahlt er das Geld nicht innerhalb der Frist? Dann ist der nächste Schritt eine formelle Mahnung. Auch diese sollten Sie wieder per Einschreiben schicken, um sicher zu sein.
In der Mahnung beziehen Sie sich auf Ihr erstes Schreiben. Sie setzen eine letzte, kurze Frist zur Zahlung. Wieder sind 14 Tage eine normale und faire Zeit. Machen Sie in diesem Schreiben klar: Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, werden Sie rechtliche Schritte einleiten. Dieser Hinweis erhöht den Druck und bewegt viele Vermieter doch noch zum Handeln.
Mehr Infos dazu, ob man die Kaution immer zurückbekommt, finden Sie auch in unserem anderen Artikel.
Schritt 4: Rechtliche optionen prüfen
Wenn auch die Mahnung nichts bringt, haben Sie immer noch Möglichkeiten, an Ihr Geld zu kommen. Sie müssen die Situation nicht einfach so hinnehmen. Ab diesem Punkt wird es aber rechtlich. Sie sollten ernsthaft überlegen, sich Hilfe zu holen.
Ihre nächsten Möglichkeiten sind:
- Ein gerichtliches Mahnverfahren: Das ist ein einfaches Gerichtsverfahren, um Geldforderungen durchzusetzen. Sie können online einen Mahnbescheid beantragen. Oft reicht schon die Zustellung dieses offiziellen Schreibens vom Gericht, um den Vermieter zur Zahlung zu bewegen.
- Hilfe vom Mieterverein: Wenn Sie Mitglied sind, können Sie sich hier beraten und unterstützen lassen. Die Experten dort kennen solche Fälle sehr gut und können den weiteren Schriftverkehr für Sie übernehmen.
- Einen Anwalt einschalten: Bei größeren Summen oder komplizierten Fällen kann ein Anwalt für Mietrecht sehr sinnvoll sein. Er kann für Sie Klage erheben und Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen.
Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt Ihnen einen klaren Plan. Sie hilft Ihnen, die Unsicherheit loszuwerden. Sie können Ihre Forderung systematisch und mit den richtigen Mitteln durchsetzen.
Typische Hürden bei der Kautionsrückzahlung – und wie Sie sie meistern
In der Theorie klingt alles einfach. Aber in der Praxis läuft bei der Kautionsrückzahlung nicht immer alles glatt. Manchmal stellen sich Vermieter quer. Sie ziehen komische Posten ab oder sind plötzlich nicht mehr erreichbar. Aber keine Sorge: Für die häufigsten Probleme gibt es klare Lösungen. Wer die typischen Probleme kennt, ist gut vorbereitet und kann ruhig reagieren.
Meistens dreht sich der Ärger um Abzüge, die nicht gerecht sind. Oder um einen plötzlichen Eigentümerwechsel. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in diesen Situationen einen kühlen Kopf bewahren. So können Sie Ihr gutes Recht durchsetzen. Mit dem richtigen Wissen sind Sie auch für schwierige Fälle bereit.
Was passiert, wenn der Vermieter wechselt?
Stellen Sie sich vor: Sie ziehen aus und plötzlich gehört das Haus jemand anderem. Wen müssen Sie jetzt wegen Ihrer Kaution fragen? Die Antwort ist zum Glück sehr eindeutig und mieterfreundlich geregelt.
Wird ein Haus verkauft, gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Der neue Eigentümer übernimmt automatisch alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. Das heißt für Sie: Ihr neuer Vermieter ist ab sofort Ihr Ansprechpartner für die Kaution. Es ist egal, dass Sie das Geld damals an den alten Vermieter gezahlt haben.
Sie fordern Ihre Kaution also direkt vom neuen Eigentümer zurück. Er kann sich nicht damit herausreden, er hätte das Geld vom Vorbesitzer nicht bekommen. Das ist sein Problem, nicht Ihres. Für Sie ändert sich eigentlich nur der Name auf dem Papier.
Ungerechtfertigte Abzüge: So erkennen und wehren Sie sie ab
Der häufigste Streitpunkt bei der Kautionsabrechnung sind Abzüge für angebliche Schäden. Hier ist es wichtig, genau hinzusehen. Sie müssen zwischen echten Schäden, die Sie verursacht haben, und normaler Abnutzung unterscheiden. Der Vermieter darf Ihnen nämlich nicht alles anrechnen.
Normale Abnutzung ist der Verschleiß, der über die Jahre durch normales Wohnen entsteht. Dafür müssen Sie niemals bezahlen. Das ist bereits mit Ihrer Miete bezahlt. Ein echter Schaden entsteht dagegen durch falsche Nutzung oder zu starke Belastung.
Hier sind ein paar einfache Beispiele, die den Unterschied klar machen:
-
Normale Abnutzung (zahlt der Vermieter):
- Leicht gelbe Tapeten nach acht Jahren Mietzeit.
- Laufspuren oder feine Kratzer im Holzboden, wo täglich Stühle gerückt wurden.
- Bohrlöcher in normaler Anzahl, die Sie beim Auszug gut verschließen.
-
Echte Schäden (zahlen Sie):
- Ein riesiger Rotweinfleck mitten auf dem hellen Teppichboden.
- Tiefe Kratzer im Holzboden, weil Sie eine schwere Kommode ohne Schutz darüber gezogen haben.
- Brandlöcher von Zigaretten auf der Fensterbank.
Profi-Tipp: Schauen Sie sich die Abrechnung Ihres Vermieters ganz genau an. Fordern Sie für jeden Abzug Belege wie Handwerkerrechnungen. Vergleichen Sie die Punkte mit dem Übergabeprotokoll. Wenn Ihnen ein Abzug komisch vorkommt, widersprechen Sie sofort schriftlich. Begründen Sie kurz, warum es sich Ihrer Meinung nach um normale Abnutzung handelt.
Was tun, wenn der Vermieter insolvent ist?
Der Albtraum für jeden Mieter: Der Vermieter ist pleite. Was passiert jetzt mit der Kaution? In diesem Moment zeigt sich, warum das Gesetz so streng ist. Der Vermieter muss Ihr Geld getrennt von seinem eigenen Geld anlegen.
Hat sich Ihr Vermieter an die Regeln gehalten und die Kaution auf einem extra Kautionskonto angelegt? Dann können Sie aufatmen. Das Geld gehört nicht zur Insolvenzmasse. Es ist damit vor den Gläubigern des Vermieters sicher. Der Insolvenzverwalter muss Ihnen die Kaution auszahlen, nach Abzug eventueller berechtigter Forderungen.
Richtig schwierig wird es, wenn der Vermieter das Geld falsch mit seinem Privat- oder Geschäftskonto vermischt hat. Dann fällt Ihre Kaution leider doch in die Insolvenzmasse. Sie sind dann nur einer von vielen Gläubigern. Im schlimmsten Fall sehen Sie Ihr Geld gar nicht oder nur zu einem kleinen Teil wieder. Das ist eine klare Pflichtverletzung des Vermieters. In der Praxis ist das aber leider oft nur schwer zu bestrafen.
Darum sollten Sie mit der Forderung nicht ewig warten

Jetzt kommt einer der wichtigsten Teile für Sie. Ihr Anspruch auf die Kaution ist kein unendliches Recht. Hier gibt es eine knallharte Frist, die Sie unbedingt kennen müssen: die Verjährung.
Wenn Sie zu lange warten, Ihr Geld zurückzufordern, kann Ihr Anspruch einfach verfallen. Das bedeutet: Selbst wenn Ihnen die Kaution rechtlich zusteht, verlieren Sie das Recht, sie vor Gericht einzuklagen. Das Geld ist dann weg. Endgültig.
Die Drei-Jahres-Regel verstehen
Die Fristen zur Rückzahlung der Kaution unterliegen einer gesetzlichen Verjährung. Das heißt: Ihr Anspruch verjährt nach drei Jahren. Die Uhr fängt aber nicht direkt bei Ihrem Auszug an zu ticken.
Der Start für diese Frist ist erst am Ende des Jahres, in dem Ihr Rückzahlungsanspruch fällig wurde. Fällig wird der Anspruch, sobald die Prüfzeit des Vermieters – meist drei bis sechs Monate – abgelaufen ist. Das klingt komplizierter, als es ist.
Ein einfaches Beispiel: Sie ziehen im Mai 2024 aus. Die Prüffrist endet im November 2024. Ihr Anspruch wird also im Jahr 2024 fällig. Die dreijährige Verjährungsfrist startet damit am 31. Dezember 2024 um Mitternacht. Sie endet genau drei Jahre später am 31. Dezember 2027.
Bis zu diesem Datum müssen Sie etwas getan haben, zum Beispiel geklagt haben. Sonst ist es zu spät.
Warum rechtzeitiges Handeln so wichtig ist
Diese Regel soll für Rechtsfrieden sorgen. Irgendwann muss mit alten Forderungen einfach mal Schluss sein. Für Sie als Mieter bedeutet das vor allem eins: Behalten Sie den Kalender im Blick!
Wenn Ihr Vermieter nicht zahlt, dürfen Sie das Thema auf keinen Fall lange liegen lassen. Warten Sie nicht jahrelang, sondern werden Sie aktiv – genau so, wie wir es im vorherigen Kapitel besprochen haben.
- Fordern Sie Ihr Geld schriftlich an.
- Setzen Sie eine klare Frist.
- Schicken Sie eine Mahnung, wenn nichts passiert.
Diese Schritte sind nicht nur dafür da, den Vermieter an seine Pflicht zu erinnern. Sie sind auch wichtig, um die Verjährung zu stoppen, falls die Sache später doch vor Gericht geht. Die rechtliche Grundlage ist klar: Die Verjährungsfrist für Kautionsansprüche beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand. Mehr dazu finden Sie auch in den Erklärungen zu den Rechten des Mieters bei der Mietkaution auf berliner-mieterverein.de.
Dieser Punkt soll Sie nicht unter Druck setzen. Er soll Sie schützen. Er bewahrt Sie davor, aus reiner Unwissenheit viel Geld zu verlieren. Kümmern Sie sich also rechtzeitig darum, dass Ihre Kaution wieder auf Ihr Konto kommt.
Die häufigsten Fragen zur Kautionsrückzahlung (FAQ)
Zum Schluss beantworten wir noch ein paar Fragen, die uns im Alltag immer wieder begegnen. Viele Mieter haben ähnliche Sorgen, wenn es um die Fristen zur Rückzahlung der Kaution geht. Hier gibt es klare und einfache Antworten auf die wichtigsten Themen.
Darf der Vermieter die ganze Kaution für die Nebenkosten einbehalten?
Nein, auf keinen Fall. Der Vermieter darf immer nur einen passenden Teil der Kaution behalten. Dieser Betrag soll nur die erwartete Nachzahlung aus der noch offenen Nebenkostenabrechnung abdecken.
Als Orientierung dienen dabei meist die Abrechnungen der letzten Jahre. Den Rest der Kaution, über den bereits Klarheit herrscht, muss er Ihnen nach Ablauf der Prüffrist auszahlen. Er kann also nicht einfach die gesamte Summe blockieren, nur weil eine Abrechnung noch fehlt.
Was mache ich, wenn mein Vermieter sich einfach nicht meldet?
Wenn die normale Frist von drei bis sechs Monaten vorbei ist und Ihr Vermieter auf ein erstes Schreiben nicht reagiert, ist es Zeit, den Druck zu erhöhen. Schicken Sie ihm eine schriftliche Mahnung, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Unser Tipp: Setzen Sie in dieser Mahnung eine klare und letzte Frist von 14 Tagen. Kündigen Sie deutlich an, dass Sie bei weiterem Schweigen rechtliche Schritte einleiten werden. Oft wirkt dieser Nachdruck Wunder. Bleibt eine Reaktion immer noch aus, ist der nächste Schritt ein gerichtlicher Mahnbescheid oder der Gang zum Anwalt oder Mieterverein.
Muss ich renovieren, um meine volle Kaution zurückzubekommen?
Das kommt ganz auf Ihren Mietvertrag an. Wichtig zu wissen ist: Viele der alten Regeln zu Schönheitsreparaturen, die Mieter einfach so zur Renovierung verpflichten, sind heute ungültig. Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung nur besenrein und ohne Schäden übergeben. Normale Abnutzung zählt nicht dazu.
Kleine Spuren des Alltags sind also völlig in Ordnung. Nur wenn in Ihrem Vertrag eine gültige Renovierungsregel vereinbart wurde, darf der Vermieter die Kosten für nicht gemachte Arbeiten von der Kaution abziehen.
Im Mietvertrag steht eine feste Frist von 6 Monaten – ist das gültig?
Nein, eine so feste und pauschale Frist ist in der Regel ungültig. Die Gerichte sagen immer wieder: Die Frist zur Abrechnung und Rückzahlung muss „angemessen“ sein. Sie richtet sich immer nach dem einzelnen Fall.
Gibt es keine Schäden und sind alle Nebenkosten schon abgerechnet, kann die Rückzahlung auch schon nach wenigen Wochen fällig sein. Ein Vermieter kann sich also nicht einfach auf eine pauschale Sechsmonatsfrist aus dem Vertrag berufen, wenn es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Sobald alles geklärt ist, muss das Geld an Sie zurückfließen.
Suchen Sie nach einer zuverlässigen und modernen Unterkunft für Ihre Mitarbeiter in Hannover? Bei Lupero UG finden Sie voll ausgestattete Monteurzimmer und -wohnungen, die ideal für längere Projekteinsätze sind. Besuchen Sie uns auf https://schlafen-in-hannover.de und sichern Sie sich eine komfortable Bleibe für Ihr Team.
Noch keine Unterkunft?
Finden Sie jetzt Ihr perfektes Monteurzimmer in Hannover ab 15€ pro Nacht