
Rückzahlung Kaution Fristen 2024 die jeder kennen sollte
Der Auszug ist geschafft und die Kisten sind ausgepackt. Aber eine Frage bleibt offen: Wann sehe ich meine Kaution wieder? Das ist oft der unsicherste Punkt nach einem Umzug. Die gute Nachricht ist: Es gibt klare Regeln, auch wenn das Datum nicht immer feststeht. Normalerweise hat Ihr Vermieter drei bis sechs Monate Zeit. In dieser Zeit prüft er alles und zahlt die Kaution dann zurück.
Wie schnell muss die Kaution wirklich zurückgezahlt werden?

Nach dem Umzug will man die Kaution schnell zurückbekommen. Am besten natürlich den vollen Betrag. Doch genau hier beginnen oft die Fragen: Wie lange darf der Vermieter sich wirklich Zeit lassen? Viele Mieter kennen die Antwort nicht.
Aber keine Sorge. Es gibt zwar kein genaues Datum im Gesetz. Trotzdem hat sich in der Praxis eine klare Regel durchgesetzt. Wer diese Regel kennt, kann entspannt bleiben. So wissen Sie genau, wann Sie freundlich nachfragen sollten.
Warum es keine feste gesetzliche Frist gibt
Im Mietrecht steht kein genauer Tag für die Rückzahlung der Kaution. Stattdessen gibt es eine Prüf- und Überlegungsfrist. Diese wurde durch viele Gerichtsurteile festgelegt. Sie dauert meistens drei bis sechs Monate.
Dieser Zeitraum ist fair. Der Vermieter hat so genug Zeit zu prüfen, ob es noch offene Forderungen gibt. Das können zum Beispiel Schäden sein, die man bei der Übergabe übersehen hat. Oder es fehlt noch die Nebenkostenabrechnung.
Ganz wichtig: Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach so behalten. Er darf sie nicht als Druckmittel oder zinsloses Darlehen nutzen. Sobald seine Prüfung fertig ist und es keine offenen Forderungen gibt, muss er das Geld sofort zurückzahlen. Dazu gehören auch die Zinsen.
Was in der Prüfungszeit passiert
Was macht der Vermieter in diesen drei bis sechs Monaten? Er geht eine Art Checkliste durch. So stellt er sicher, dass alles richtig abgerechnet ist. Er schaut sich das Übergabeprotokoll noch einmal genau an. Dann vergleicht er den Zustand der Wohnung mit dem Zustand bei Ihrem Einzug.
Meistens prüft er diese Punkte:
- Offene Mietzahlungen: Sind alle Mieten bis zum Ende pünktlich bezahlt worden?
- Schönheitsreparaturen: Mussten Sie laut Mietvertrag zum Beispiel die Wände streichen? Wurde das auch gut gemacht?
- Nebenkosten: Das ist der häufigste Grund für eine längere Wartezeit. Wenn die Jahresabrechnung noch fehlt und eine Nachzahlung wahrscheinlich ist, darf der Vermieter einen Teil der Kaution behalten.
Diese Punkte entscheiden darüber, wie schnell Sie Ihr Geld zurückbekommen. In unserem anderen Artikel erklären wir genauer, wann die Mietkaution zurückgezahlt werden muss. Eine gute Vorbereitung und eine saubere Wohnungsübergabe helfen aber immer am besten.
Übersicht der Fristen zur Kautionsrückzahlung
Diese Tabelle zeigt Ihnen schnell, wann Sie mit Ihrer Kaution rechnen können.
Denken Sie daran: Diese Fristen sind nur Richtwerte aus Gerichtsurteilen. Ein offenes Gespräch mit Ihrem Vermieter ist immer der beste Weg. So geht es schneller und es gibt keine Missverständnisse.
Die Spielregeln des Gesetzes – was steht Ihnen wirklich zu?
Man muss kein Jura-Professor sein, um das Thema Kaution zu verstehen. Ein kurzer Blick ins Gesetz reicht aus. Die wichtigste Regel für Mieter und Vermieter steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB.
Der wichtigste Teil für die Mietkaution ist der § 551 BGB. Dort stehen die Grundregeln. Die meisten kennen die Regel, dass die Kaution höchstens drei Monatskaltmieten betragen darf. Aber in diesem Paragrafen steht noch mehr, was Sie als Mieter schützt.
Was das Gesetz für Ihre Kaution vorschreibt
Das Gesetz ist sehr klar: Ihr Geld muss während der Mietzeit sicher sein. Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach auf sein normales Konto legen. Er muss das Geld getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen. Meistens passiert das auf einem extra Kautionskonto.
Außerdem muss Ihre Kaution Zinsen bringen. Richtig gelesen: Ihr Geld muss für Sie arbeiten. Die Zinsen gehören Ihnen. Am Ende müssen sie zusammen mit der Kaution an Sie zurückgezahlt werden.
Ganz wichtig: Das Gesetz schützt Ihr Geld. Gläubiger des Vermieters können nicht darauf zugreifen, falls er pleitegeht. Die Zinsen gehören Ihnen und erhöhen den Betrag, den Sie zurückbekommen.
Wenn der Mietvertrag endet, haben Sie ein Recht auf Ihre Kaution. Und genau hier kommt die „angemessene Prüf- und Überlegungsfrist“ ins Spiel. Dieser Begriff steht nicht direkt im Gesetz. Er wurde aber durch viele Gerichtsurteile geprägt und ist heute normal.
Diese Frist ist der Hauptgrund, warum Sie Ihr Geld nicht sofort zurückbekommen. Der Vermieter braucht die Zeit, um alles in Ruhe zu prüfen. Er schaut, ob es Schäden in der Wohnung gibt. Er prüft auch, ob noch Zahlungen offen sind, zum Beispiel aus der Nebenkostenabrechnung.
Erst wenn diese Prüfung fertig ist, muss er die Kaution zurückzahlen. Das muss er dann komplett und sofort tun, wenn er keine Forderungen mehr hat. Die üblichen Fristen von drei bis sechs Monaten kommen genau aus dieser Praxis der Gerichte. Das Gesetz sorgt also für einen fairen Ausgleich. Es sichert den Vermieter ab und garantiert Ihnen eine korrekte Abrechnung.
Was eine angemessene Rückzahlungsfrist bedeutet
Im Gesetz steht keine genaue Anzahl an Tagen. Aber die Gerichte haben über die Jahre eine klare Linie entwickelt. In der Praxis hat sich für die Rückzahlung der Kaution eine Zeit von drei bis sechs Monaten nach Mietende durchgesetzt. Die meisten Richter finden das fair. Aber warum dauert das so lange?
Ganz einfach: Der Vermieter braucht diese Zeit. Er muss die Wohnung in Ruhe prüfen und einen sauberen Schlussstrich ziehen. Er kann das Geld nicht einfach so behalten. Wenn es länger dauert oder er etwas abzieht, muss er gute Gründe dafür haben.
Was der Vermieter in der Prüfungsfrist kontrolliert
Man kann sich die Prüffrist wie eine Endkontrolle vorstellen. Der Vermieter hakt eine Checkliste ab, damit alles seine Ordnung hat. Das ist keine Gemeinheit, sondern dient der Sicherheit für beide Seiten.
Die wichtigsten Punkte auf dieser Liste sind:
- Zustand der Wohnung: Hier vergleicht man den Zustand beim Auszug mit dem Protokoll vom Einzug. Man sucht nach Schäden, die mehr als normale Abnutzung sind. Ein kleiner Kratzer im Boden ist meistens okay, ein Brandfleck im Teppich aber nicht.
- Offene Mietzahlungen: Sind alle Mieten bis zum letzten Tag bezahlt worden? Manchmal fällt erst bei der letzten Kontrolle eine Lücke auf.
- Durchgeführte Reparaturen: Wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen standen, wird jetzt geprüft, ob diese auch gut gemacht wurden.
Die folgende Grafik zeigt den normalen Weg vom Vertrag bis zur Rückzahlung der Kaution. Das hilft, die Fristen für die Rückzahlung der Kaution besser zu verstehen.

Wie man sieht, beginnt die Prüfung erst nach Ihrem Auszug. Das erklärt, warum eine sofortige Rückzahlung am Tag der Schlüsselübergabe fast unmöglich ist.
Der Sonderfall Nebenkostenabrechnung
Der häufigste Grund für eine späte Rückzahlung ist die fehlende Nebenkostenabrechnung. Diese kommt oft erst viele Monate nach dem Auszug an.
Gut zu wissen: Wenn eine Nachzahlung bei den Nebenkosten wahrscheinlich ist, darf der Vermieter einen passenden Teil der Kaution behalten. Er darf aber nicht die ganze Kaution blockieren. Er darf nur einen Betrag behalten, der die erwartete Nachzahlung abdeckt.
Diesen Teil darf er bis zur endgültigen Abrechnung behalten. Das geht aber längstens bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Den Rest der Kaution muss er Ihnen trotzdem innerhalb von drei bis sechs Monaten überweisen. Ein ähnliches Vorgehen gibt es auch bei der Miete von Wohnungen auf Zeit in Hannover.
Sobald die Nebenkostenabrechnung da ist und alles geklärt wurde, muss der Vermieter den Rest der Kaution sofort an Sie überweisen. So wissen Sie ungefähr, wann Sie mit Ihrem Geld rechnen können.
Gute Gründe, warum Ihr Vermieter Geld einbehält
Ein Vermieter darf Ihre Kaution nicht einfach aus einer Laune heraus behalten. Das ist die erste gute Nachricht. Wenn er einen Teil oder die ganze Summe einbehält, braucht er einen festen und klaren Grund. Und diesen Grund muss er Ihnen auch belegen können.
Die zweite gute Nachricht: Es gibt nur wenige zulässige Gründe. Wenn Sie diese kennen, können Sie bei der Wohnungsübergabe darauf achten. So vermeiden Sie Ärger von Anfang an. Das schafft Klarheit für beide Seiten.
Schäden in der Wohnung
Der häufigste Grund für Abzüge sind Schäden. Damit sind Schäden gemeint, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Hier gibt es oft Diskussionen: Was ist eine normale Gebrauchsspur und was ist ein echter Schaden, für den ich bezahlen muss?
Ein paar Beispiele aus der Praxis helfen, den Unterschied zu verstehen:
- Normale Abnutzung: Kleine Kratzer im Boden, wo lange ein Tisch stand. Oder ein paar Dübellöcher in der Wand. Das gehört zum Wohnen dazu.
- Echter Schaden: Ein großer Rotweinfleck auf dem Teppich. Ein Sprung im Waschbecken. Oder eine von der Katze zerkratzte Tür. Das ist mehr als normales Wohnen.
Für solche echten Schäden darf der Vermieter die Reparaturkosten von der Kaution abziehen. Wichtig dabei ist: Er darf nur die echten Kosten nehmen. Dafür muss er Ihnen einen Beleg zeigen, zum Beispiel die Rechnung vom Handwerker.
Ausstehende Mietzahlungen
Ein weiterer klarer Fall sind offene Mieten. Haben Sie vielleicht die letzte Miete nicht bezahlt? Oder gab es früher mal Rückstände? Dann darf der Vermieter die Kaution nutzen, um diese Lücken zu schließen.
Das Gleiche gilt für nicht bezahlte Nebenkostennachzahlungen aus den Vorjahren. Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter. Sie deckt seine finanziellen Verluste ab.
Wichtig zu wissen: Der Vermieter muss immer eine genaue Abrechnung zeigen. Daraus muss klar hervorgehen, warum er welchen Betrag einbehält. Eine allgemeine Aussage wie „Die Wohnung war nicht in Ordnung“ reicht nicht aus.
Nicht erledigte Schönheitsreparaturen
Stand im Mietvertrag, dass Sie bei Auszug streichen müssen? Haben Sie es aber nicht oder nur schlecht gemacht? Dann kann der Vermieter die Kosten für den Maler von Ihrer Kaution abziehen.
Aber Achtung: Viele Regeln zu Schönheitsreparaturen in alten Mietverträgen sind heute ungültig. Prüfen Sie also genau, ob Sie überhaupt dazu verpflichtet waren. Tun Sie das, bevor Sie Abzüge akzeptieren.
Besonders bei möblierten Wohnungen gibt es oft spezielle Regeln. Diese werden oft für kürzere Zeit gemietet. Die Abnutzung wird hier anders bewertet als bei einem Mietvertrag über zehn Jahre. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber über eine möblierte Wohnung in Hannover. Am Ende gilt aber immer: Der Vermieter darf nie mehr Geld behalten, als er wirklich für die Reparatur oder die Schulden braucht.
Ihr Geld zurückfordern, wenn der Vermieter nicht zahlt

Die sechs Monate sind um, Sie haben schon freundlich gefragt, aber Ihr Konto ist immer noch leer? Jetzt ist es Zeit zu handeln.
Wenn der Vermieter die Rückzahlung der Kaution einfach abwartet, müssen Sie selbst aktiv werden. Aber keine Sorge, Sie müssen nicht sofort zum Anwalt. Es gibt einen klaren Stufenplan, mit dem Sie sich Ihr Geld Schritt für Schritt zurückholen.
Der erste Schritt: Das Mahnschreiben
Bevor Sie stärkere Mittel einsetzen, ist ein formeller Brief der erste und wichtigste Schritt. Schreiben Sie eine Mahnung und schicken Sie diese per Einschreiben an Ihren Vermieter. So haben Sie einen Beweis, dass Ihr Brief angekommen ist.
Fordern Sie in diesem Brief klar die Rückzahlung der Kaution. Nennen Sie den genauen Betrag und setzen Sie eine letzte, konkrete Frist. Eine Frist von 14 Tagen ist hier normal und fair.
Profi-Tipp: Bleiben Sie im Ton immer sachlich und höflich, aber bestimmt. Drohungen oder Gefühle helfen nicht weiter. Sie können die Sache nur unnötig schwerer machen.
Der zweite Schritt: Das gerichtliche Mahnverfahren
Ihr Vermieter reagiert auch nach der Mahnung nicht? Dann kommt der nächste Schritt: das gerichtliche Mahnverfahren. Das klingt kompliziert, ist aber ein einfaches und starkes Mittel.
Den Antrag auf einen Mahnbescheid kann man heute oft einfach online ausfüllen. Das zuständige Gericht prüft Ihren Antrag nur kurz und schickt dem Vermieter dann einen offiziellen Mahnbescheid.
Die meisten Vermieter werden spätestens bei diesem amtlichen Brief wach. Sie wissen: Jetzt wird es ernst. Wenn der Vermieter nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit könnten Sie theoretisch sogar einen Gerichtsvollzieher schicken.
Der letzte Schritt: Die Klage
Wenn all das nichts gebracht hat, bleibt als letzte Möglichkeit nur die Klage beim Amtsgericht. Spätestens jetzt sollten Sie sich aber professionelle Hilfe holen. Gehen Sie zu einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
Klar, eine Klage bedeutet mehr Aufwand und kostet Geld. Aber wenn Sie im Recht sind, muss der Vermieter am Ende nicht nur die Kaution zurückzahlen. Er muss auch Ihre Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.
Gerade in besonderen Fällen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber die Wohnung für den Arbeitnehmer mietet, können andere Regeln gelten. Hier ist eine frühe rechtliche Beratung oft sehr hilfreich, um die Zuständigkeiten zu klären.
Die folgende Tabelle fasst Ihren Plan noch einmal übersichtlich zusammen.
Ihr Plan, wenn die Kaution ausbleibt
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen genau, was Sie tun müssen, wenn Ihr Vermieter nicht zahlt. Folgen Sie einfach diesen Schritten.
Mit diesem Plan sind Sie gut vorbereitet. Sie können dem Vermieter selbstbewusst entgegentreten und Ihr Recht durchsetzen.
Checkliste für eine schnelle Kautionsrückzahlung
Eine späte Rückzahlung der Kaution ist ärgerlich. Aber oft kann man sie vermeiden. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie selbst viel dafür tun, dass Ihr Geld pünktlich auf Ihrem Konto landet.
Wer von Anfang an schlau handelt, macht es dem Vermieter schwer, Gründe für eine Verzögerung zu finden. Die beste Strategie ist, aktiv und offen zu sein. So schaffen Sie eine faire Grundlage und verhindern Missverständnisse. Die folgenden Punkte sind Ihr persönlicher Plan für eine problemlose Abwicklung.
Der Grundstein: Das Übergabeprotokoll
Das Wichtigste für die Rückzahlung der Kaution ist das Übergabeprotokoll. Führen Sie es beim Einzug und beim Auszug sehr genau. Das ist nicht übertrieben, sondern Ihr bester Schutz.
- Zustand genau festhalten: Schreiben Sie jeden Kratzer, jeden Fleck und jede kleine Macke auf. Seien Sie dabei ruhig sehr genau.
- Fotos machen: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Fotografieren Sie alle Mängel und auch die Zählerstände. Das ist Ihr bester Beweis.
- Beide unterschreiben: Nur ein Protokoll, das beide unterschrieben haben, zählt wirklich.
Ein lückenloses Protokoll schützt Sie vor falschen Forderungen für Schäden, die Sie nicht gemacht haben. Es sichert Ihnen eine faire Abrechnung am Ende.
Vor der Schlüsselübergabe alles klären
Bevor Sie die Schlüssel abgeben, sollten Sie alle offenen Punkte klären. Das spart nervige Nachfragen und schafft von Anfang an klare Verhältnisse.
Der Schlüssel zum Erfolg: Eine saubere Übergabe ist mehr als nur die Schlüssel zu geben. Es ist der letzte wichtige Schritt für eine schnelle Rückzahlung Ihrer Kaution.
Klären Sie diese Punkte unbedingt vorher:
- Schönheitsreparaturen durchführen: Erledigen Sie alle Arbeiten, die im Mietvertrag stehen. Streichen Sie die Wände oder bessern Sie Dübellöcher aus, wenn das so abgemacht war.
- Wohnung besenrein übergeben: Das bedeutet: Die Wohnung muss komplett leer und sauber sein. Nehmen Sie sich Zeit für eine ordentliche Endreinigung.
- Neue Bankverbindung mitteilen: Das wird oft vergessen. Teilen Sie dem Vermieter schriftlich Ihre neue Kontonummer mit. So weiß er, wohin das Geld soll.
Wer diese einfachen Schritte beachtet, hat die besten Karten. Die Erfahrung zeigt: Gute Organisation und klare Absprachen sind der schnellste Weg zur Kautionsrückzahlung. Solche Checklisten sind auch super, wenn man eine Monteurwohnung in der Nähe sucht. So macht man von Anfang an alles richtig.
Kautionsrückzahlung: Die häufigsten Fragen im Schnelldurchlauf
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kaution – kurz und klar auf den Punkt gebracht. So wissen Sie sofort, was Sache ist.
Muss der Vermieter die Kaution mit Zinsen auszahlen?
Ja, das ist nicht nur fair, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Ihr Vermieter muss Ihre Kaution getrennt von seinem Geld auf einem Konto anlegen, das Zinsen bringt. Schließlich ist es Ihr Geld.
Diese Zinsen gehören Ihnen. Bei der Endabrechnung müssen sie klar aufgelistet und mit der Kaution an Sie ausgezahlt werden. Achten Sie darauf – das ist Ihr gutes Recht.
Was passiert mit meiner Kaution, wenn der Vermieter wechselt?
Stellen Sie sich vor, das Haus wird verkauft. Der neue Eigentümer übernimmt dann den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Dazu gehört auch Ihre Kaution.
Der alte Vermieter gibt die Kaution an den neuen Eigentümer weiter. Für Sie ändert sich fast nichts. Ihr Ansprechpartner für die Rückzahlung ist dann einfach der neue Vermieter.
Ganz wichtig: Sie müssen später nicht dem alten Vermieter nachlaufen. Wer beim Auszug Ihr Vermieter ist, der schuldet Ihnen auch das Geld.
Wie lange habe ich Zeit, meine Kaution zurückzufordern?
Ihr Anspruch auf die Kaution verjährt erst nach drei Jahren. Aber Achtung, die Zeit beginnt nicht sofort am Tag des Auszugs zu laufen.
Die Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem die Prüffrist des Vermieters abgelaufen ist. Das sind meist 6 Monate nach Mietende. In der Praxis haben Sie also oft mehr als drei Jahre Zeit. Trotzdem gilt: Warten Sie nicht unnötig lange und fordern Sie Ihr Geld aktiv ein.
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