
Wann muss eine Mietkaution zurückgezahlt werden: Ein Ratgeber
Endlich ausziehen – doch wann gibt es die Kaution zurück? Wenn der Umzug geschafft ist, wollen Mieter vor allem eins: ihr Geld so schnell wie möglich wieder auf dem Konto sehen. Die gute Nachricht ist: Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach so behalten.
Das Gesetz nennt keine genaue Frist. Aber in der Praxis hat sich ein klarer Rahmen durchgesetzt. Ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten gilt als fair und normal.
Was ist eine Mietkaution und wofür ist sie da?

Man kann sich die Mietkaution wie ein Pfand vorstellen. Man gibt dem Vermieter das Geld am Anfang der Mietzeit. Es dient ihm als Sicherheit, falls nach dem Auszug noch etwas offen ist.
Das können zum Beispiel offene Mieten sein. Oder Schäden in der Wohnung, die mehr als normale Abnutzung sind. Wichtig ist: Die Kaution ist keine extra Miete. Sie ist eine Sicherheit, die Sie am Ende zurückbekommen sollen.
Warum gibt es eine „angemessene Frist“?
Die spannende Frage ist: Wann genau muss die Kaution zurückgezahlt werden? Leider gibt es dafür kein festes Datum. Das Gesetz spricht von einer „angemessenen Frist“. Das gibt dem Vermieter Zeit, alles in Ruhe zu prüfen.
Was heißt das genau? Nach der Schlüsselübergabe darf der Vermieter die Wohnung genau ansehen. Er prüft, ob alles so ist, wie im Vertrag vereinbart.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Rückzahlung der Mietkaution geregelt. Nach dem Mietende hat der Vermieter eine angemessene Frist zum Prüfen. Gerichte haben dafür einen Rahmen von 3 bis 6 Monaten festgelegt.
Diese Zeit hat sich als Standard durchgesetzt. Innerhalb dieser Monate sollte der Vermieter seine Prüfung abschließen. Dann muss er die Kaution an Sie überweisen.
Was kann die Rückzahlung verzögern?
Mehrere Dinge können die Wartezeit verlängern. Wenn man diese kennt, kann man die Dauer besser einschätzen.
- Zustand der Wohnung: Wurde die Wohnung sauber und ohne Schäden übergeben? Super, dann geht die Rückzahlung meistens schneller.
- Offene Forderungen: Gibt es noch unbezahlte Mieten? Das bremst die Auszahlung aus, bis alles geklärt ist.
- Nebenkostenabrechnung: Das ist der Klassiker! Steht die jährliche Nebenkostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen Teil der Kaution als Sicherheit behalten.
Gerade bei kurzer Mietdauer, wie beim möblierten Wohnen auf Zeit, sind klare Absprachen zur Kaution wichtig. So vermeidet man Ärger von Anfang an.
Damit Sie einen schnellen Überblick bekommen, haben wir die wichtigsten Punkte in einer Tabelle gesammelt.
Kautionsrückzahlung auf einen Blick
Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Fristen und Regeln für die Rückzahlung Ihrer Kaution.
So haben Sie die wichtigen Zeiträume direkt parat. Sie wissen, worauf Sie sich einstellen können.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück? Die genauen Fristen und Regeln

Die große Frage nach jedem Umzug: Wann gibt es die Kaution zurück? Das sorgt oft für Verwirrung, weil das Gesetz kein festes Datum nennt. Stattdessen spricht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von einer „angemessenen Prüffrist“.
Dieser Begriff ist aber ziemlich schlau. Er gibt dem Vermieter die nötige Zeit, nach Ihrem Auszug alles in Ruhe zu prüfen. Ist die Wohnung in Ordnung? Gibt es Schäden? Sind alle Rechnungen bezahlt? Die Frist ist ein fairer Kompromiss. Der Vermieter kann seine Ansprüche prüfen, und Sie müssen nicht ewig auf Ihr Geld warten.
Was „angemessen“ bedeutet, haben Gerichte über die Jahre geklärt. In der Praxis hat sich eine Zeit von drei bis sechs Monaten als Standard etabliert. Das ist der Rahmen, an dem sich alle orientieren.
Was passiert während der Prüffrist?
Die Prüffrist ist keine bezahlte Pause für den Vermieter. Er muss diese Zeit nutzen, um offene Punkte zu klären. Er kann die Kaution also nicht einfach so zurückhalten.
In diesen Monaten geht er eine Art Checkliste durch. Das sind die typischen Gründe, warum Sie auf Ihr Geld warten:
- Schäden prüfen: Der Vermieter schaut sich die Wohnung genau an. Er sucht nach Mängeln, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Tiefe Kratzer im Parkett oder ein Sprung im Waschbecken sind klassische Fälle.
- Schönheitsreparaturen kontrollieren: Mussten Sie laut Mietvertrag renovieren? Dann prüft der Vermieter, ob Sie alles richtig gemacht haben.
- Offene Rechnungen: Er schaut, ob noch alte Mieten oder Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen offen sind.
Ganz wichtig: Die Frist startet erst, wenn Sie die Wohnung leer übergeben und alle Schlüssel abgegeben haben. Ab diesem Tag beginnt die drei- bis sechsmonatige Frist.
Wenn in dieser Zeit keine Mängel auftauchen, muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen. Dazu gehören auch die Zinsen, die das Geld in der Zeit verdient hat. Aber was, wenn sich einfach nichts tut?
Die Frist ist um, das Konto ist leer – was nun?
Sechs Monate sind vorbei und von Ihrem Geld fehlt jede Spur? Jetzt sind Sie dran. Wenn der Vermieter Ihnen keine guten Gründe für die Verspätung genannt hat, sollten Sie die Rückzahlung aktiv fordern.
Der erste Schritt ist immer ein freundliches, aber klares Schreiben. Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auf. Setzen Sie ihm eine feste Frist, zum Beispiel 14 Tage.
Schicken Sie diesen Brief am besten per Einschreiben. So haben Sie einen Beweis, falls es später Ärger gibt. Oft reicht dieser kleine offizielle Schubs schon aus, um die Sache zu klären.
Sollte er immer noch nicht reagieren, können Sie weitere Schritte einleiten. Das wären zum Beispiel ein Mahnverfahren oder eine Klage. Meistens ist das aber gar nicht nötig.
Die große Ausnahme: die Nebenkostenabrechnung
Es gibt einen Sonderfall, der alles etwas schwerer macht. Das ist der häufigste Grund für Verzögerungen: die offene Nebenkostenabrechnung.
Der Vermieter hat bis zu einem Jahr nach Ende der Abrechnungszeit Zeit, die Abrechnung zu machen. Wenn Sie also im April ausziehen, die Abrechnungszeit aber bis Ende des Jahres geht, darf er einen Teil der Kaution behalten. Dies dient als Sicherheit für eine mögliche Nachzahlung.
Aber Achtung: Er darf nicht die ganze Kaution blockieren! Er darf nur einen „angemessenen“ Teil behalten. Als Regel gelten hier oft drei bis vier monatliche Vorauszahlungen für die Betriebskosten. Den Rest der Kaution muss er Ihnen trotzdem innerhalb der normalen Sechs-Monats-Frist zahlen. Sobald die Abrechnung da ist, muss er auch den letzten Restbetrag auszahlen.
Noch mehr Details und praktische Tipps finden Sie in unserem Artikel zu den Fristen bei der Kautionsrückzahlung.
Gültige Gründe für einen Einbehalt der Kaution
Der Schreck ist oft groß, wenn nicht die volle Kaution auf dem Konto ankommt. Aber keine Sorge: Ein Vermieter darf das Geld nicht einfach so behalten. Es gibt klare, gesetzliche Gründe, die ihm erlauben, einen Teil oder die ganze Summe zurückzuhalten.
Man muss verstehen: Die Kaution ist eine Sicherheit. Sie ist die Versicherung des Vermieters, falls Sie als Mieter Ihre Pflichten nicht erfüllen. Schauen wir uns die drei häufigsten Gründe praktisch an.
Grund 1: Offene Mietschulden
Das ist der einfachste und klarste Fall. Wenn Sie beim Auszug noch eine oder mehrere Mieten schulden, darf der Vermieter diese Summe direkt von der Kaution abziehen.
Deshalb ist es auch verboten, die letzten Mieten einfach nicht mehr zu zahlen. Man darf nicht sagen, der Vermieter soll das mit der Kaution verrechnen. Die Kaution ist kein Guthaben für Miete. Sie bleibt bis zum Schluss eine Sicherheit.
Grund 2: Schäden in der Wohnung
Dies ist einer der häufigsten Streitpunkte. Hier ist es wichtig, zwischen normaler Abnutzung und echten Schäden zu unterscheiden. Ihr Vermieter darf die Kaution nur für Schäden nutzen, die über übliche Gebrauchsspuren hinausgehen.
Was heißt das genau? Hier ein paar Beispiele:
- Normale Abnutzung (kein Abzug): Leichte Kratzer im Parkett, wo ein Tisch stand. Leichte Schatten an der Wand, wo Bilder hingen. Normale Spuren an Türklinken. Das ist das tägliche Leben.
- Echter Schaden (Abzug möglich): Tiefe Dellen im Holzboden, weil etwas Schweres hingefallen ist. Ein Sprung im Waschbecken. Brandlöcher im Teppich oder ein großer Rotweinfleck, den man nicht mehr entfernen kann.
Wichtig zu wissen: Der Vermieter muss den Schaden beweisen. Er muss zeigen, dass der Schaden in Ihrer Mietzeit entstanden ist. Ein genaues Übergabeprotokoll mit Fotos bei Ein- und Auszug ist hier für beide Seiten sehr wertvoll.
Gibt es einen echten Schaden, darf er die Reparaturkosten von der Kaution abziehen. Aber er muss Ihnen eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag zeigen. Einfach einen Betrag schätzen, das geht nicht.
Grund 3: Die ausstehende Nebenkostenabrechnung
Das ist der Klassiker, warum die volle Rückzahlung oft länger dauert. Ihr Vermieter hat gesetzlich bis zu ein Jahr nach Ende der Abrechnungszeit Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Stellen Sie sich vor, Sie ziehen im Mai aus. Aber die Abrechnungszeit für die Heizkosten geht bis Ende Dezember. Ihr Vermieter weiß also nicht, ob Sie nachzahlen müssen. Um sich abzusichern, darf er einen Teil der Kaution behalten.
Aber aufgepasst: Er darf nicht die ganze Kaution blockieren! Er darf nur einen angemessenen Teil einbehalten. Gerichte sehen eine Summe von drei bis vier monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen als fair an. Den Rest der Kaution muss er Ihnen trotzdem nach der normalen Prüffrist (bis sechs Monate) zahlen. Sobald die Nebenkostenabrechnung da ist, muss er auch den letzten Restbetrag auszahlen.
In der Praxis ist diese Verrechnung von offenen Forderungen normal. Der Vermieter darf Posten wie Mietausfälle, Reparaturen oder Nebenkosten mit der Kaution verrechnen. Mehr zu diesen Regeln finden Sie auch in diesem Ratgeber, in dem Finanztip die Details zur Mietkaution erklärt.
Was der Vermieter noch abziehen darf
Neben diesen drei Hauptgründen gibt es noch ein paar seltenere Fälle. Dann darf der Vermieter auch an die Kaution ran. Das hängt oft von den Regeln in Ihrem Mietvertrag ab.
- Nicht gemachte Schönheitsreparaturen: Steht in Ihrem Vertrag eine gültige Regel dazu und Sie haben die Arbeiten nicht gemacht? Dann kann der Vermieter die Malerarbeiten von der Kaution bezahlen.
- Kosten für die Entrümpelung: Alte Möbel oder Müll in der Wohnung oder im Keller gelassen? Die Kosten für die Entsorgung darf der Vermieter ebenfalls abziehen.
- Schlüsselverlust: Wenn nicht alle Schlüssel zurückgegeben werden, kann der Vermieter die Kosten für eine neue Schließanlage berechnen. Aber nur, wenn das aus Sicherheitsgründen auch wirklich nötig ist.
Gerade als Vermieter einer möblierten Wohnung auf Zeit spielen solche Regeln eine große Rolle. Dort wird oft eine wertvolle Ausstattung übergeben. Ein sehr genaues Übergabeprotokoll schützt hier beide Seiten vor bösen Überraschungen.
Was tun, wenn die Kaution auf sich warten lässt?
Wenn die Frist vorbei ist und Sie Ihre Kaution nicht sehen, müssen Sie das nicht akzeptieren. Sie haben als Mieter klare Rechte und können jetzt selbst aktiv werden. Reagiert Ihr Vermieter gar nicht mehr, ist es Zeit für den offiziellen Weg.
Der erste und wichtigste Schritt ist immer die schriftliche Aufforderung. Das klingt vielleicht nach einer kleinen Formalität, ist aber rechtlich sehr wichtig. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht reichen nicht aus. Sie brauchen einen Beweis, dass Sie Ihr Geld klar zurückgefordert haben.
Der erste Schritt: Die schriftliche Aufforderung
Mit einem offiziellen Schreiben setzen Sie Ihrem Vermieter eine letzte, klare Frist für die Rückzahlung. So ein Brief muss keine komplizierte Sprache haben. Wichtig ist, dass alle nötigen Infos drinstehen und Ihre Forderung klar ist.
Was gehört unbedingt in dieses Schreiben?
- Ihre aktuelle Adresse und die des Vermieters.
- Die genaue Anschrift der alten Wohnung.
- Das Datum, an dem der Mietvertrag endete und wann die Übergabe war.
- Die genaue Höhe der Kaution, am besten mit Zinsen.
- Ihre Bankverbindung (IBAN reicht).
- Eine feste Frist zur Zahlung – 14 Tage sind üblich und fair.
Ganz wichtig: Schicken Sie diesen Brief unbedingt als Einschreiben mit Rückschein. Nur so haben Sie einen sicheren Nachweis, dass der Vermieter Ihre Aufforderung bekommen hat. Oft reicht dieser offizielle Schritt schon aus.
Musterbrief zur Kautionsrückforderung
Damit Sie nicht bei null anfangen müssen, haben wir hier einen einfachen Musterbrief. Sie können ihn als Vorlage nehmen und an Ihre Situation anpassen.
Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt
An Vermieter Name/Firma Vermieter Straße Hausnummer Vermieter PLZ Ort
Musterstadt, den [Aktuelles Datum]
Betreff: Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution – Wohnung in der [Ihre alte Adresse], Mietvertragsende am [Datum]
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],
hiermit fordere ich Sie auf, die von mir gezahlte Mietkaution für die oben genannte Wohnung an mich zurückzuzahlen.
Das Mietverhältnis endete am [Datum des Mietendes], die Schlüsselübergabe war am [Datum der Übergabe]. Die Kaution betrug [Betrag der Kaution] Euro.
Die gesetzlich angemessene Prüffrist ist inzwischen abgelaufen. Da mir gegenüber keine Forderungen genannt wurden, bitte ich Sie, die Kaution samt Zinsen bis spätestens zum [Datum in 14 Tagen] auf mein Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: [Ihr Name] IBAN: [Ihre IBAN] Bank: [Name Ihrer Bank]
Sollte die Zahlung bis dahin nicht bei mir eingehen, werde ich ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre handschriftliche Unterschrift]
Max Mustermann
Dieser Brief ist höflich, aber bestimmt. Er zeigt klar, dass Sie Ihre Rechte kennen und bereit sind, diese auch zu nutzen.
Die folgende Grafik fasst noch einmal zusammen, warum ein Vermieter Geld von der Kaution behalten darf.

Wie die Grafik zeigt: Nur klare Forderungen rechtfertigen einen Abzug. Das sind zum Beispiel Schäden, eine offene Nebenkostenabrechnung oder Mietschulden. Einfach so Geld behalten ist nicht erlaubt.
Und wenn der Vermieter immer noch nicht zahlt?
Sollte selbst das Einschreiben ignoriert werden, ist es Zeit für den nächsten Schritt. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten: das gerichtliche Mahnverfahren oder direkt die Klage.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist oft der schnellere und günstigere Weg. Den Antrag dafür können Sie sogar online ausfüllen. Das Gericht schickt dem Vermieter dann einen offiziellen Mahnbescheid. Wenn er nicht widerspricht, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit lässt sich das Geld notfalls über einen Gerichtsvollzieher holen.
Die Klage ist der letzte Ausweg. Hierfür sollten Sie sich Hilfe von einem Anwalt für Mietrecht holen. Dieser Weg ist teurer und dauert länger. Aber er ist nötig, wenn der Vermieter Ihre Forderung ablehnt. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall sehr hilfreich.
Achtung, Verjährungsfrist! Nicht zu lange warten
Ihr Anspruch auf die Kaution verfällt nicht einfach so, aber er gilt nicht ewig. Hier gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist schützt Sie, setzt Sie aber auch unter Druck.
Wichtig zu wissen: Die Frist beginnt nicht am Tag Ihres Auszugs. Sie startet erst am Ende des Jahres, in dem die Prüffrist des Vermieters abgelaufen ist.
Ein kurzes Beispiel macht es klar: Sie ziehen im Mai 2024 aus. Die normale sechsmonatige Prüffrist endet also im November 2024. Die Verjährungsfrist für Ihren Anspruch beginnt damit am 31. Dezember 2024. Sie läuft genau drei Jahre später, am 31. Dezember 2027, ab. Bis zu diesem Datum müssen Sie Ihren Anspruch geltend gemacht oder ein gerichtliches Verfahren gestartet haben.
In einem weiteren Artikel haben wir für Sie alle wichtigen Informationen aufbereitet, wann und ob Sie Ihre Kaution generell zurückbekommen.
Regionale Tipps und Anlaufstellen in Hannover
Sie wohnen in Hannover und fragen sich, wann Sie Ihre Kaution zurückbekommen? Dann sind Sie hier richtig. Jede Stadt ist etwas anders. Auch in Hannover gibt es spezielle Anlaufstellen, die Ihnen bei Problemen mit der Mietkaution helfen können.
Klar, die allgemeinen Regeln zur Kaution gelten in ganz Deutschland. Trotzdem ist es gut, Experten vor Ort an seiner Seite zu haben. Die kennen sich mit den Besonderheiten des Hannoveraner Wohnungsmarktes und den Gerichten aus.
Wo Sie in Hannover Hilfe finden
Wenn Sie das Gefühl haben, allein nicht weiterzukommen, müssen Sie nicht gleich zum teuren Anwalt. In Hannover gibt es verschiedene Vereine, die Mietern helfen.
Die erste Anlaufstelle ist für viele der Mieterverein. Hier bekommen Sie professionelle Rechtsberatung für einen fairen Mitgliedsbeitrag.
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DMB Mieterbund Hannover e.V.: Das ist der größte Mieterverein in der Region. Als Mitglied bekommen Sie rechtliche Beratung zu allen Mietfragen. Natürlich auch zum Thema, wann eine Mietkaution zurückgezahlt werden muss. Die Experten dort prüfen Ihren Vertrag und helfen Ihnen, ein sicheres Schreiben an den Vermieter zu erstellen.
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Öffentliche Rechtsauskunft: Wer nur wenig Geld hat, kann bei den Amtsgerichten Beratungshilfe beantragen. Damit bekommen Sie für eine kleine Gebühr rechtlichen Rat von einem Anwalt.
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Verbraucherzentrale Niedersachsen: Auch die Verbraucherzentrale in Hannover ist eine gute Adresse für Mietrechtsberatung. Sie ist eine super Alternative, wenn Sie eine unabhängige Meinung zu Ihrem Fall möchten.
Diese Stellen haben täglich mit solchen Fällen zu tun. Sie können oft schnell eine Lösung finden, bevor die Sache schlimmer wird.
Besonderheiten auf dem Hannoveraner Wohnungsmarkt
Hannover ist eine bunte Stadt mit einem lebhaften Wohnungsmarkt. Das bringt Besonderheiten mit sich, die auch bei der Kaution eine Rolle spielen können. Das gilt besonders bei kurzer Mietdauer.
In einer Unistadt wie Hannover gibt es viele Studentenwohnheime und möblierte Wohnungen. Hier sind die Mietzeiten oft kurz und die Verträge sehr ähnlich. Unser Tipp: Bestehen Sie bei möblierten Wohnungen auf ein genaues Übergabeprotokoll. So vermeiden Sie späteren Streit über Kratzer im Tisch oder Flecken auf dem Sofa.
Auch das Thema Wohnen auf Zeit in Hannover wird immer wichtiger. Das ist zum Beispiel für Projektmitarbeiter. Bei diesen Mietverhältnissen sind klare Absprachen zur Kaution und ihrer Rückzahlung sehr wichtig. Oft wird hier eine schnellere Rückzahlung vereinbart, weil die Mieter die Stadt nach Projektende ja wieder verlassen.
Was sagt das Amtsgericht Hannover?
Lokale Gerichtsentscheidungen können die Praxis vor Ort stark prägen. Das Amtsgericht Hannover hat schon viele Urteile zur Mietkaution gefällt. Es orientiert sich aber stark an den Regeln, die in ganz Deutschland gelten. Das heißt: Eine Prüffrist von drei bis sechs Monaten wird auch hier als fair angesehen.
Ein Dauerthema ist die Nebenkostenabrechnung. Auch das AG Hannover bestätigt immer wieder: Vermieter dürfen einen Teil der Kaution behalten, bis die Abrechnung da ist. Wie hoch dieser Teil sein darf, hängt vom Einzelfall ab. Es richtet sich nach den erwarteten Nachzahlungen aus den Vorjahren.
Wenn Sie also in Hannover wohnen und es Ärger gibt, gehen Sie zu einer der genannten Beratungsstellen. Die Experten dort kennen die lokalen Regeln sehr gut und können Ihre Situation am besten einschätzen. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Geld schnell und vollständig zurückbekommen.
Häufig gestellte Fragen zur Kautionsrückzahlung
Zum Schluss noch das Wichtigste in Kürze. Wir haben die Fragen gesammelt, die uns im Alltag immer wieder begegnen. Sehen Sie diesen Teil als Ihren persönlichen Spickzettel, wenn es schnell gehen muss.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?
Eine genaue Frist steht nicht im Gesetz. Die Gerichte haben sich aber auf eine Faustregel geeinigt: Eine Prüffrist von drei bis sechs Monaten nach der Wohnungsübergabe gilt als fair. In dieser Zeit kann der Vermieter prüfen, ob es noch offene Forderungen gibt. Das können zum Beispiel Schäden sein, die Sie verursacht haben.
Die große Ausnahme ist die Nebenkostenabrechnung. Steht die noch aus, darf der Vermieter einen Teil der Kaution als Sicherheit behalten. Der Betrag muss aber zur erwarteten Nachzahlung passen. Den Rest der Kaution muss er Ihnen trotzdem nach den üblichen sechs Monaten zahlen. Der einbehaltene Teil für die Nebenkosten darf dann bei ihm bleiben, bis die Abrechnung fertig ist. Das kann auch mal ein Jahr dauern.
Was kann ich tun, wenn mein Vermieter nicht zahlt?
Sechs Monate sind um und auf Ihrem Konto ist noch nichts? Und es gab auch keine gute Erklärung dafür? Dann wird es Zeit, selbst aktiv zu werden. Der erste Schritt ist immer, den Vermieter schriftlich und offiziell an seine Pflicht zu erinnern.
So machen Sie es richtig:
- Schreiben Sie einen Brief (keine E-Mail!) an Ihren alten Vermieter.
- Fordern Sie ihn klar zur Rückzahlung der Kaution mit Zinsen auf.
- Setzen Sie eine klare Frist von 14 Tagen.
- Ganz wichtig: Schicken Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein.
Dieser offizielle Weg reicht oft schon aus. Reagiert der Vermieter immer noch nicht, ist der nächste Schritt ein gerichtliches Mahnverfahren oder der Gang zu einem Anwalt für Mietrecht.
Darf die Kaution für Schönheitsreparaturen genutzt werden?
Das ist eine der schwierigsten Fragen und hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Viele Regeln zu Schönheitsreparaturen, gerade in alten Verträgen, sind heute ungültig. Ist die Regel in Ihrem Vertrag ungültig, müssen Sie beim Auszug auch nicht streichen.
Das bedeutet: Der Vermieter darf die Kaution dann auch nicht für Malerarbeiten behalten. Die Kaution ist eine Sicherheit für echte Schäden, nicht für normale Abnutzung. Ein kleiner Kratzer im Parkett ist Alltag. Ein großes Brandloch im Teppich ist ein Schaden. Das ist der Unterschied.
Kleiner Gedanke: Die Kaution ist und bleibt Ihr Geld. Der Vermieter passt nur darauf auf. Er muss sie getrennt von seinem eigenen Geld anlegen. Am Ende bekommen Sie die Kaution mit Zinsen zurück – außer er hat berechtigte Forderungen gegen Sie.
Was passiert mit der Kaution, wenn die Wohnung verkauft wird?
Wenn Ihre Mietwohnung einen neuen Eigentümer bekommt, ändert das für Sie erst mal wenig. Es gilt der Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“. Der neue Eigentümer tritt rechtlich in die Rolle Ihres alten Vermieters.
Das heißt: Er übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Ab sofort ist er Ihr Ansprechpartner für alles – und auch für die Kaution. Er ist derjenige, der Ihnen das Geld am Ende zurückzahlen muss. Selbst dann, wenn er die Kaution vom Vorbesitzer nie bekommen hat. Das ist dann sein Problem, nicht Ihres.
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