Was ist SOKA-BAU? Alle Infos einfach erklärt
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Was ist SOKA-BAU? Alle Infos einfach erklärt

Fabian
16 Min. Lesezeit

Der Name SOKA-BAU klingt kompliziert. Dahinter steckt aber eine gute Idee für alle in der Baubranche. Man kann es sich wie eine große, gemeinsame Kasse für alle Baufirmen in Deutschland vorstellen. Ihre Hauptaufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Bauarbeiter ihre Rechte nicht verlieren. Das gilt vor allem für das Urlaubsgeld. Denn Bauarbeiter wechseln oft den Job.

Für die meisten Firmen im Bauhauptgewerbe ist die Mitgliedschaft deshalb keine freie Wahl. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Sparkasse für die ganze Baubranche

Stellen Sie sich die SOKA-BAU wie ein Sparbuch für die ganze Branche vor. Jede Baufirma zahlt hier regelmäßig Geld ein. Das System löst ein großes Problem auf dem Bau: Mitarbeiter wechseln oft die Firma, je nachdem, wo das nächste Projekt ist.

Ohne eine zentrale Stelle wie die SOKA-BAU wäre es für einen Bauarbeiter schwer, seinen vollen Urlaubsanspruch zu behalten. Bei jedem Firmenwechsel würden die angesparten Urlaubstage einfach verfallen. Die SOKA-BAU springt hier ein. Sie sammelt die Ansprüche für die Mitarbeiter. So bekommt jeder seinen verdienten Urlaub. Es ist egal, für wie viele Chefs er in einem Jahr gearbeitet hat.

Die SOKA-BAU gleicht also die Nachteile aus, die durch die häufigen Jobwechsel auf dem Bau entstehen. Sie sorgt für Fairness und Sicherheit. Davon haben am Ende Arbeitnehmer und Arbeitgeber etwas.

Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Das System schützt nicht nur die Mitarbeiter. Es stärkt die ganze Branche. Es sorgt für einen fairen Wettbewerb. Denn alle Firmen zahlen in dasselbe soziale Netz ein. Niemand kann sich durch Tricks einen Vorteil verschaffen.

Die drei Säulen der SOKA-BAU

Die Arbeit der SOKA-BAU hat drei wichtige Bereiche. Diese zeigen ihre Hauptaufgaben:

  • Die Urlaubskasse: Das ist das Wichtigste. Sie sichert die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer. Das gilt auch, wenn sie auf vielen verschiedenen Baustellen in Deutschland arbeiten.
  • Die Zusatzversorgungskasse (ZVK): Das ist ein Plus für die Rente. Sie bietet eine zusätzliche Betriebsrente. Sie ist genau auf die Bedürfnisse der Bau-Mitarbeiter angepasst.
  • Die Ausbildungsförderung: Hier wird in die Zukunft investiert. Die SOKA-BAU bezahlt die überbetriebliche Ausbildung. So sichert sie gute junge Fachkräfte für die ganze Branche.

Gerade für Firmen, die ihre Mitarbeiter auf Montage schicken, ist die SOKA-BAU sehr wichtig. Die SOKA-BAU vermittelt zwar keine Zimmer. Aber die monatlichen Beiträge sind ein fester Teil der Personalkosten. Sie müssen bei jeder Planung beachtet werden. Wenn Sie mehr über passende Unterkünfte für Ihre Teams wissen wollen, lesen Sie unseren Artikel zum Thema Mieten auf Zeit für Monteure.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Aufgaben der SOKA-BAU noch einmal zusammen. Sie zeigt auch, wer davon profitiert.

Die Kernaufgaben der SOKA-BAU auf einen Blick

Diese Tabelle zeigt die Aufgaben der SOKA-BAU. Sie zeigt auch den Nutzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

AufgabenbereichVorteil für ArbeitnehmerVorteil für Arbeitgeber
UrlaubssicherungVoller Urlaubsanspruch bleibt bei Jobwechsel erhaltenBessere Arbeitsbedingungen, um Fachkräfte zu halten
Zusatzrente (ZVK)Mehr Geld und Sicherheit im AlterGutes Argument, um neue Mitarbeiter zu finden
AusbildungsförderungGute Ausbildung in der ganzen BrancheGeld für Ausbildung zurückbekommen, gute Nachwuchskräfte

Man sieht: Die SOKA-BAU ist mehr als nur eine Verwaltung. Sie ist ein kluges System, das die besonderen Bedingungen auf dem Bau kennt. Sie sorgt für eine stabile Grundlage für alle.

Welche Betriebe müssen bei der SOKA-BAU mitmachen?

Die wichtigste Frage für jeden Unternehmer ist: Gilt das auch für meine Firma? Die Antwort ist meistens einfach. Sie hängt von Ihrer täglichen Arbeit ab. Gerade im Baugewerbe ist die SOKA-BAU für die meisten Firmen Pflicht. Das gilt zum Beispiel für Baupartner oder Bauträger.

Eine ganz einfache Faustregel ist die 50-Prozent-Regel. Wenn Ihre Firma mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit mit Bauarbeiten verbringt, müssen Sie meistens Beiträge zahlen. Dabei ist es egal, ob Sie alleine arbeiten oder eine große Baufirma leiten.

Was zählt als Bauarbeit?

Die SOKA-BAU schaut genau hin, was Ihre Mitarbeiter den ganzen Tag tun. Es geht um alle Arbeiten, die direkt mit dem Bauen, Reparieren oder Umbauen von Gebäuden zu tun haben.

Ein paar typische Beispiele aus der Praxis:

  • Rohbau: Alles, was mit Mauern, Betonieren und Stahlbeton zu tun hat. Das ist der Klassiker.
  • Ausbau: Dazu gehören Arbeiten wie Estrich legen, Fliesen verlegen, Trockenbau oder das Einsetzen von Fenstern und Türen.
  • Dach und Fassade: Klar, Dachdecker- und Zimmererarbeiten gehören dazu. Auch das Anbringen von Fassaden ist gemeint.
  • Tiefbau: Auch Straßenbau, Kanalbau oder Erdarbeiten zählen zum Bauhauptgewerbe.

Dieser einfache Entscheidungsbaum zeigt es deutlich:

Entscheidungsbaum zur SOKA-BAU-Pflicht: Ist man ein Bauunternehmen? Ja bedeutet Beitrag zahlen, Nein keine Pflicht.

Die Grafik macht es klar: Wenn Ihre Firma hauptsächlich Bauarbeiten macht, kommen Sie an der SOKA-BAU meistens nicht vorbei. Wenn Sie mehr über die Regeln im Handwerk wissen wollen, finden Sie in unserem Blog auch Infos über Handwerksbetriebe in Ihrer Nähe.

Und wer muss nicht bei der SOKA-BAU mitmachen?

Genauso wichtig ist es zu wissen, wann man nicht zahlen muss. Es gibt klare Ausnahmen für Firmen, die zwar in der Baubranche arbeiten, aber selbst keine typischen Bauarbeiten machen.

Ein reines Planungsbüro ist das beste Beispiel. Architekten und Ingenieure, die nur Pläne zeichnen und den Bau überwachen, müssen nicht zahlen. Ihre Arbeit ist eine geistige Leistung, keine handwerkliche Arbeit am Bau.

Weitere Ausnahmen gibt es oft für diese Gruppen:

  • Reine Hersteller: Firmen, die zum Beispiel Betonteile oder Fenster herstellen, diese aber nicht selbst auf der Baustelle einbauen.
  • Reine Händler: Der klassische Baustoffhandel, der nur Material verkauft, aber keine Bauarbeiten macht.
  • Maler und Lackierer: Für dieses Handwerk gibt es eine eigene Kasse, die Malerkasse.

Die genaue Grenze kann im Einzelfall schwierig sein, besonders bei Mischbetrieben. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie am besten direkt bei der SOKA-BAU nach. Oder lassen Sie sich beraten. So vermeiden Sie teure Nachzahlungen und sind auf der sicheren Seite.

Was die SOKA-BAU für Sie und Ihre Mitarbeiter wirklich leistet

Die Beiträge an die SOKA-BAU sind mehr als nur eine Pflicht. Sie sind wie ein Fundament, das die Baubranche stabil macht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben davon klare Vorteile.

Es geht darum, die Nachteile der Branche auszugleichen. Dazu gehören kurzfristige Projekte und ständige Jobwechsel. Davon haben am Ende alle etwas.

Zwei lächelnde Bauarbeiter in Schutzkleidung besprechen Dokumente über Urlaub und Rente an einem Tisch.

Das Urlaubssystem: Sicherer Urlaub für Ihre Leute

Das Wichtigste bei der SOKA-BAU ist die Regelung für den Urlaub. Normalerweise würden Urlaubstage beim Wechsel der Firma verfallen. Das ist ein ständiges Problem auf dem Bau.

Die SOKA-BAU hat dafür eine kluge Lösung: Jeder Mitarbeiter sammelt seine Urlaubstage auf einem persönlichen Konto. Wenn er die Baustelle oder die Firma wechselt, nimmt er seinen vollen Anspruch einfach mit.

Stellen Sie sich das Urlaubskonto wie eine mobile Spardose für freie Tage vor. Egal, für wen ein Mitarbeiter gerade arbeitet, sein verdienter Urlaub ist ihm sicher und geht nicht verloren.

Das ist ein riesiger Vorteil für Fachkräfte. Für Sie als Arbeitgeber macht es die Branche viel besser. Das hilft im Wettbewerb um gute Leute.

Die Zusatzrente: Ein Geldpolster für später

Neben dem Urlaub sichert die SOKA-BAU auch die Zeit nach dem Berufsleben. Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) ist eine Art betriebliche Altersvorsorge. Sie ist genau auf die Bedürfnisse der Baubranche zugeschnitten.

Ein Teil Ihrer Beiträge fließt direkt in diese Rentenkasse. So bauen Ihre Mitarbeiter über die Jahre automatisch einen zusätzlichen Rentenanspruch auf. Das ist ein Extra-Polster für mehr finanzielle Sicherheit im Alter. Für Ihre Firma ist die ZVK ein gutes Argument, um gute Leute lange zu halten.

Ausbildung fördern: Gemeinsam in die Zukunft investieren

Jede Branche braucht guten Nachwuchs. Aber Ausbildung ist teuer und aufwendig. Genau hier hilft die SOKA-BAU und verteilt die Kosten fair auf viele Schultern.

Sie bezahlt den Ausbildungsbetrieben einen großen Teil der Kosten zurück. Dieses Solidarprinzip sorgt dafür, dass alle Firmen der Branche in die Zukunft investieren. Das gilt auch für Firmen, die gerade keine eigenen Azubis haben.

Die SOKA-BAU ist eine wichtige Einrichtung im deutschen Bau. Sie sichert schon seit 1971 Ausbildung und Rente. Mit einer Bilanzsumme von 13,8 Milliarden Euro (Stand 2024) verwaltet sie die Gelder von rund 76.000 Betrieben und 1,1 Millionen Arbeitnehmern. Jedes Jahr fließen fast 450 Millionen Euro an Förderungen an über 30.000 Auszubildende. Mehr zu diesen Zahlen finden Sie direkt auf Soka-Bau.de.

Die Unterstützung umfasst zum Beispiel:

  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung: Sie bekommen finanzielle Hilfe bei den Gehältern Ihrer Azubis.
  • Finanzierung überbetrieblicher Lehrgänge: Besondere Praxiskurse in Schulungszentren werden komplett von der SOKA-BAU bezahlt.

Dieses System hält die Qualität der Ausbildung hoch. Es sorgt dafür, dass die Branche auch morgen noch auf top ausgebildete Fachkräfte bauen kann. Gerade wenn Sie Mitarbeiter auf Montage schicken, ist es wichtig, die Grundlagen der Unterkunft zu kennen. In unserem Artikel erklären wir, was genau ein Monteurzimmer ausmacht.

Wie Sie Beiträge an die SOKA-BAU berechnen und melden

Die Beiträge für die SOKA-BAU zu verwalten, klingt erst mal nach viel Papierkram. Aber keine Sorge: Wenn man das System einmal verstanden hat, wird die monatliche Meldung zur Routine.

Der wichtigste Punkt für die ganze Berechnung ist die Bruttolohnsumme Ihrer gewerblichen Mitarbeiter. Das ist ganz einfach die Summe aller Löhne, die Sie Ihren Leuten auf der Baustelle zahlen. Und zwar bevor Steuern oder Sozialabgaben abgezogen werden.

Laptop auf Holzschreibtisch zeigt Tabellenkalkulation, daneben ein Taschenrechner und Notizblock. Blauer Banner mit Aufschrift 'BEITRÄGE BERECHNEN'.

Genau auf diese Summe kommt dann ein fester Prozentsatz drauf. Das ist der Betrag, den Sie an die SOKA-BAU zahlen. Dieser Satz wird in den Tarifverträgen der Baubranche festgelegt. Er kann sich natürlich ab und zu ändern. Ein kurzer Blick auf die aktuellen Sätze ist also Pflicht.

So läuft die Berechnung in der Praxis

Stellen wir uns vor, in Ihrer Firma arbeiten drei gewerbliche Mitarbeiter. Ihre Bruttolöhne für den Monat sehen so aus:

  • Mitarbeiter A: 3.200 €
  • Mitarbeiter B: 2.900 €
  • Mitarbeiter C: 3.500 €

Im ersten Schritt addieren Sie alle Bruttolöhne. Das macht für diesen Monat eine Gesamt-Bruttolohnsumme von 9.600 €.

Auf diesen Betrag wenden Sie jetzt den aktuellen SOKA-BAU-Beitragssatz an. Nehmen wir mal einen fiktiven Satz von 20 % an. Die Rechnung ist ganz einfach: 9.600 € x 0,20 = 1.920 €. Das wäre also Ihr Beitrag für diesen Monat.

Um das Ganze noch besser zu verstehen, hier eine kleine Beispielrechnung für einen Mitarbeiter.

Beispielhafte Beitragsberechnung für einen Mitarbeiter

Eine einfache Darstellung, wie sich der SOKA-BAU-Beitrag aus dem Bruttolohn zusammensetzen kann (Prozentsätze sind fiktiv).

BestandteilBeispielhafter ProzentsatzBerechnung (bei 3.000 € Bruttolohn)Ergebnis
Urlaubskasse15,0 %3.000 € * 0,150450,00 €
Zusatzversorgungskasse3,5 %3.000 € * 0,035105,00 €
Ausbildungsumlage1,5 %3.000 € * 0,01545,00 €
Gesamtbeitrag20,0 %600,00 €

Diese Rechnung machen Sie dann für die Bruttolohnsumme aller gewerblichen Mitarbeiter. So finden Sie den endgültigen Monatsbeitrag heraus.

Gut zu wissen: Der Beitragssatz ist für alle Firmen im selben Tarifgebiet gleich. Das schafft faire Wettbewerbsbedingungen. Es stellt sicher, dass jeder seinen Teil für die Sicherheit der Branche bezahlt.

Die monatliche Meldung und die Fristen

Heute läuft die Meldung an die SOKA-BAU zum Glück fast nur noch digital. Über das Online-Portal für Arbeitgeber können Sie die monatliche Bruttolohnsumme und die Mitarbeiterdaten schnell eintragen. Viele Lohnprogramme haben sogar eine direkte Verbindung zur SOKA-BAU. Das spart richtig Zeit und Nerven.

Die Fristen sind aber sehr wichtig! Die Meldung und die Zahlung müssen in der Regel bis zum 28. des Folgemonats bei der SOKA-BAU sein. Das heißt konkret: Die Zahlen für den April müssen spätestens am 28. Mai gemeldet und bezahlt werden.

Nehmen Sie diese Termine wirklich ernst. Bei Verspätungen werden schnell hohe Zinsen fällig. Das schadet Ihrem Betriebsergebnis unnötig.

Eine saubere Beitragsberechnung ist auch dann wichtig, wenn Sie als Arbeitgeber eine Wohnung für Ihre Arbeitnehmer mieten. Solche Sachleistungen können die Lohnabrechnung verändern. Eine ordentliche Buchhaltung ist hier Gold wert, um bei allen Abgaben den Überblick zu behalten.

Was Monteurunterkünfte mit der SOKA-BAU zu tun haben

Wer seine Mitarbeiter auf Montage schickt, kennt das: Man muss eine passende Unterkunft finden. Auf den ersten Blick haben Monteurzimmer und SOKA-BAU nicht viel gemeinsam. Denn die SOKA-BAU ist keine Buchungsplattform. Aber es gibt eine wichtige Verbindung, die jeder Arbeitgeber auf dem Bau kennen muss. Die Art, wie Sie Kosten für Unterkunft und Verpflegung abrechnen, kann Ihre Beiträge direkt beeinflussen.

Der entscheidende Punkt ist die genaue Definition des Bruttolohns. Die Beiträge zur SOKA-BAU berechnen sich aus der Bruttolohnsumme Ihrer gewerblichen Mitarbeiter. Alles, was rechtlich als Lohn gilt, erhöht diese Summe. Und damit am Ende auch Ihren monatlichen Beitrag.

Reisekosten sauber vom Lohn trennen

Zahlen Sie Ihren Leuten eine pauschale „Auslöse“ für Übernachtung und Essen, die einfach mit dem Gehalt überwiesen wird? Vorsicht! So ein Betrag wird in der Regel als normaler Lohnteil gesehen. Damit müssen Sie darauf Beiträge zahlen. Das kann Ihre Abgaben unnötig erhöhen.

Eine saubere, klare Trennung ist hier sehr wichtig. Wenn Sie Reisekosten getrennt und gegen Nachweis erstatten, gelten sie nicht als Lohn. Ein Nachweis ist zum Beispiel eine Rechnung. So halten Sie die Bruttolohnsumme und damit auch Ihre SOKA-BAU-Beiträge so gering wie möglich.

Eine klare und nachvollziehbare Reisekostenabrechnung schützt Sie nicht nur vor zu hohen Beiträgen. Sie sorgt auch bei Prüfungen vom Finanzamt oder der SOKA-BAU für Ordnung. So vermeiden Sie teure Nachforderungen.

Eine gute Organisation der Unterkunft ist also mehr als nur eine Frage des Komforts für Ihre Mitarbeiter. Sie ist ein wichtiger Weg, um die Lohnbuchhaltung richtig und für Sie günstig zu gestalten.

  • Direkte Bezahlung: Am einfachsten ist es, wenn Sie als Firma die Kosten für das Monteurzimmer direkt übernehmen. Sie verbuchen es dann als normale Betriebsausgabe.
  • Spesenerstattung: Alternativ erstatten Sie Ihren Mitarbeitern die nachgewiesenen Kosten für Verpflegung und Unterkunft steuerfrei zurück. Das Geld fließt also getrennt vom Lohn.

Mit dieser Methode sind Sie auf der sicheren Seite. Ihre Mitarbeiter sind gut untergebracht. Und Ihre Lohn- und Beitragsabrechnung steht auf einem soliden Fundament. Wer mehr über die verschiedenen Unterkunftsarten wissen möchte, findet in unserem Leitfaden eine gute Übersicht, was Monteurzimmer eigentlich sind. So treffen Sie immer die richtige Wahl für Ihr Team.

SOKA-BAU: Die häufigsten Fragen aus der Praxis

Wer im Baugewerbe arbeitet, trifft irgendwann auf die SOKA-BAU. Und weil das Thema den Betriebsalltag direkt betrifft, gibt es immer wieder die gleichen, wichtigen Fragen. Wir haben die wichtigsten für Sie gesammelt und geben klare, verständliche Antworten – direkt aus der Praxis für die Praxis.

Muss ich auch für meine Leute im Büro zahlen?

Ganz klares Nein. Hier gibt es eine einfache Faustregel: Die Beitragspflicht zur SOKA-BAU gilt nur für Ihre gewerblichen Arbeitnehmer. Also für die Leute, die draußen auf der Baustelle arbeiten und die eigentliche Bauarbeit machen.

Ihre Angestellten im Büro sind davon komplett ausgenommen. Das gilt zum Beispiel für Buchhaltung, Sekretariat oder Bauleitung. Deren Gehälter spielen für die Berechnung der SOKA-BAU-Beiträge keine Rolle.

Was passiert, wenn ich meinen Betrieb einfach nicht anmelde?

Das ist eine riskante Idee. Man sollte das auf keinen Fall tun. Die SOKA-BAU hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, das Baugewerbe zu kontrollieren. Sie prüft regelmäßig Betriebe, oft auch nach Hinweisen oder zusammen mit dem Zoll.

Wenn eine nicht gemeldete, aber pflichtige Firma entdeckt wird, wird es richtig teuer. Die Folgen sind meistens:

  • Beiträge nachzahlen: Sie müssen die kompletten Beiträge für die letzten vier Jahre zurückzahlen. Da kommt schnell eine sehr hohe Summe zusammen.
  • Hohe Verzugszinsen: Oben drauf kommen noch Säumniszuschläge. Diese machen den Betrag noch höher.

Die SOKA-BAU hat einen gesetzlichen Auftrag zur Gleichbehandlung. Das bedeutet, sie muss von jeder pflichtigen Firma Geld verlangen. Sonst wäre der Wettbewerb unfair. Ein Auge zudrücken gibt es hier nicht.

Der beste Weg ist immer, selbst aktiv zu werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Firma dazugehört, rufen Sie bei der SOKA-BAU an. Oder holen Sie sich Rat bei einem Berater. Das erspart Ihnen viel Ärger und schlaflose Nächte.

Wie läuft das bei einem Mischbetrieb?

Das ist ein klassischer Fall, der oft für Kopfzerbrechen sorgt. Ein Mischbetrieb ist eine Firma, die sowohl Bauarbeiten als auch andere Tätigkeiten macht. Ein Beispiel ist der Holzhändler, der nicht nur Material verkauft. Er hat auch ein eigenes Team, das Carports und Terrassen aufbaut.

Hier gilt die berühmte 50-Prozent-Regel. Entscheidend ist, welche Tätigkeit in der Firma wichtiger ist. Gemessen wird das an der Gesamtarbeitszeit aller gewerblichen Mitarbeiter.

  • Über 50 % Bauleistungen: Wenn die Arbeitsstunden Ihrer gewerblichen Mitarbeiter auf Baustellen mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit ausmachen, ist der ganze Betrieb SOKA-BAU-pflichtig. Ohne Ausnahme.
  • Unter 50 % Bauleistungen: Liegt der Anteil der Bauarbeit unter dieser Grenze, muss die ganze Firma keine Beiträge zahlen.

Für Mischbetriebe ist eine saubere und vollständige Arbeitszeiterfassung sehr wichtig. Nur so können Sie bei einer Prüfung beweisen, welcher Geschäftsbereich bei Ihnen wichtiger ist.

Müssen auch ausländische Firmen in Deutschland SOKA-BAU-Beiträge zahlen?

Ja, auf jeden Fall. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz regelt das ganz klar. Sobald eine Firma aus dem Ausland Mitarbeiter auf eine deutsche Baustelle schickt, gelten für sie dieselben Regeln wie für eine deutsche Firma.

Das heißt, auch Baufirmen aus Polen, Rumänien oder jedem anderen Land müssen sich bei der SOKA-BAU anmelden. Sie müssen die Beiträge für ihre nach Deutschland geschickten Mitarbeiter zahlen. Diese Regelung ist aus zwei Gründen sehr wichtig:

  1. Schutz der Arbeitnehmer: Sie sorgt dafür, dass auch entsandte Bauarbeiter soziale Leistungen wie das Urlaubsgeld bekommen.
  2. Fairer Wettbewerb: Sie verhindert Lohndumping. Ausländische Firmen können sich nicht durch das Sparen deutscher Sozialabgaben einen unfairen Preisvorteil verschaffen.

Die SOKA-BAU ist ein wichtiger Pfeiler für stabile Verhältnisse und die Zukunft der Branche. Wie wichtig das ist, zeigt ein Blick auf den Nachwuchs: Im Ausbildungsjahr 2025 gab es stolze 13,3 Prozent mehr neue Azubis. Damit stieg die Gesamtzahl der Azubis wieder auf über 40.000. Besonders positiv: Die Zahl der weiblichen Auszubildenden stieg auf 3.410. Das ist ein Anteil von 8,5 Prozent. Mehr zu dieser guten Entwicklung können Sie auf Bauindustrie.de nachlesen.


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