Alles Wichtige zum Zeitmietvertrag für eine möblierte Wohnung
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Alles Wichtige zum Zeitmietvertrag für eine möblierte Wohnung

Lukas
16 Min. Lesezeit

Ein Zeitmietvertrag für eine möblierte Wohnung ist mehr als nur Papier. Er ist die kluge Antwort auf die moderne Arbeitswelt. Er ist eine flexible Lösung, wenn man für eine bestimmte Zeit ein zweites Zuhause braucht. Besonders für Firmen ist diese Vertragsart sehr nützlich. Sie müssen oft Mitarbeiter oder Monteure unterbringen. Der Vertrag bietet Sicherheit bei der Planung. Er spart den Aufwand eines normalen Mietvertrags. Die Wohnung ist ja schon komplett eingerichtet. Man muss nur den Koffer auspacken und ist fertig.

Warum der Zeitmietvertrag für möblierte Wohnungen so beliebt ist

Die heutige Arbeitswelt ist schnell und braucht viel Flexibilität. Projekte dauern oft nur wenige Monate. Mitarbeiter müssen kurzfristig an anderen Orten arbeiten. Genau hier hilft der Zeitmietvertrag für eine möblierte Wohnung. Er ist die passende Lösung für die Wünsche von Firmen und ihren Angestellten.

Stellen Sie es sich einmal vor: Ihr Team hat einen Auftrag für sechs Monate in Hannover. Ein normaler Mietvertrag mit langer Kündigungsfrist ist unpraktisch. Er würde unnötig Geld kosten. Eine möblierte Wohnung mit einem klaren Zeitmietvertrag löst dieses Problem einfach und gut.

Die Vorteile auf einen Blick

Für Firmen, die ihre Leute für eine Zeit nach Hannover schicken, sind die Vorteile klar:

  • Sicherheit bei der Planung: Der Vertrag hat einen festen Anfang und ein festes Ende. Das passt genau zur Dauer des Projekts. Kein Tag zu viel, kein Tag zu wenig.
  • Kosten im Griff: Keine langen Kündigungsfristen. Man muss keine leere Wohnung bezahlen, wenn das Projekt früher fertig ist.
  • Wenig Aufwand: Die Wohnung ist sofort bezugsfertig. Von der Kaffeemaschine bis zum WLAN ist alles da. Ihre Mitarbeiter können sich vom ersten Tag an auf ihre Arbeit konzentrieren.

Ein Zeitmietvertrag schafft eine klare und faire Basis für beide Seiten. Der Mieter weiß, wie lange er bleiben kann. Der Vermieter hat Sicherheit über die Mietdauer.

Ein wachsender Trend auf dem Wohnungsmarkt

Die Nachfrage nach solchen flexiblen Wohnungen ist stark gestiegen. Schon 2022 waren möblierte Wohnungen in ganz Deutschland rund 27 Prozent aller Mietangebote. In großen Städten wie Hannover war der Anteil sogar noch höher. Das zeigt: Voll ausgestattete Unterkünfte sind für den heutigen Arbeitsmarkt sehr wichtig geworden.

Für Projektleiter und Handwerker ist das eine große Hilfe im Alltag. Sie müssen keine Möbel kaufen oder Strom anmelden. Stattdessen können sie auf spezielle Anbieter zurückgreifen. Diese bieten fertige Pakete an. So wird der Aufenthalt für die Mitarbeiter so einfach wie möglich.

Ein solcher Vertrag macht die Verwaltung viel einfacher. Die Mitarbeiter kommen an, packen aus und fühlen sich sofort wie zu Hause. Das macht sie nicht nur zufriedener, sondern auch produktiver bei der Arbeit. Wenn Sie mehr über das Thema Mieten auf Zeit erfahren wollen, lesen Sie unseren Artikel dazu.

Die rechtlichen Grundlagen einfach erklärt

Das deutsche Mietrecht kann kompliziert sein. Aber keine Sorge, ich führe Sie durch die wichtigsten Regeln. Es geht um den Zeitmietvertrag für eine möblierte Wohnung. So wissen Sie, worauf es ankommt. Sie vermeiden damit die üblichen Fehler.

Das Wichtigste für einen befristeten Mietvertrag ist der § 575 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dieser Paragraph legt fest, wann man ein Mietverhältnis zeitlich begrenzen darf. Die wichtigste Regel: Als Vermieter brauchen Sie einen guten und verständlichen Grund für die Befristung. Wenn dieser Grund fehlt, ist die Befristung ungültig. Der Vertrag gilt dann als unbefristet.

Was ist ein qualifizierter Befristungsgrund?

Ein qualifizierter Befristungsgrund ist der offizielle Anlass für einen Zeitmietvertrag. Das Gesetz nennt drei Hauptgründe. Aber für die Vermietung an Firmen ist vor allem einer wichtig: der vorübergehende Bedarf des Mieters.

Stellen Sie sich vor, Ihre Firma schickt ein Team für acht Monate nach Hannover. Dieser klar begrenzte berufliche Grund ist ein perfektes Beispiel für „vorübergehenden Bedarf“.

Worauf Sie dabei achten müssen:

  • Schriftform ist Pflicht: Der Grund für die Befristung muss schriftlich im Mietvertrag stehen. Eine mündliche Absprache gilt hier nicht.
  • Seien Sie genau: Der Grund muss so genau wie möglich beschrieben sein. Zum Beispiel: „Wegen vorübergehendem beruflichem Bedarf für das Bauprojekt in der Südstadt vom 01.03. bis 31.10.“ Das ist ideal.

Wenn dieser schriftliche und genaue Grund im Vertrag fehlt, wird Ihr Zeitmietvertrag zu einem unbefristeten Mietvertrag. Das bedeutet, es gelten die normalen, langen Kündigungsfristen. Die ganze Flexibilität ist dann weg.

Der kleine Unterschied zum „vorübergehenden Gebrauch“

Neben dem Zeitmietvertrag gibt es noch das Mietverhältnis zum vorübergehenden Gebrauch nach § 549 BGB. Dieser Fall tritt bei sehr kurzen Mieten auf. Denken Sie an eine Ferienwohnung für zwei Wochen oder eine Messeunterkunft für ein paar Tage.

Der große Unterschied liegt im Mieterschutz. Bei einem Mietverhältnis zum vorübergehenden Gebrauch gelten viele der strengen Mieterschutzregeln nicht. Das betrifft zum Beispiel die Kündigung oder Mieterhöhungen. Das gibt Vermietern mehr Freiheit bei sehr kurzen Vermietungen.

Diese Grafik hilft Ihnen, den richtigen Vertragstyp schnell zu finden.

Entscheidungsbaum zum Mietvertragstyp: Frage nach Kurzfristigkeit führt zu Zeitmietvertrag oder unbefristetem Vertrag.

Die Grafik zeigt es deutlich: Die geplante Dauer und der Zweck der Miete bestimmen den richtigen Vertragstyp.

Für Firmen, die ihre Mitarbeiter für mehrere Monate nach Hannover schicken, ist der qualifizierte Zeitmietvertrag nach § 575 BGB die richtige und sichere Wahl. Er verbindet Flexibilität mit einem klaren rechtlichen Rahmen. Wenn Sie mehr über die Vorteile für Mieter auf Zeit erfahren möchten, finden Sie in unserem anderen Artikel wertvolle Tipps.

Die richtige rechtliche Wahl ist also wichtig. Sie schützt Mieter und Vermieter vor Überraschungen. So wissen alle von Anfang an, woran sie sind.

Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

Ein Zeitmietvertrag für eine möblierte Wohnung legt Regeln für ein faires Zusammenleben fest. Aber wer ist wofür zuständig, wenn etwas passiert? Klare Regeln sind wichtig, um Streit zu vermeiden. So fühlen sich Mieter und Vermieter sicher.

Stellen Sie sich vor: Die Waschmaschine in der gemieteten Wohnung geht kaputt. Wer kümmert sich um die Reparatur? Und wer bezahlt dafür? Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die Rechte und Pflichten zu kennen. Dann wissen alle sofort, was zu tun ist.

Ein Paar prüft gemeinsam eine Waschmaschine, während die Frau Notizen auf einem Klemmbrett macht.

Die Hauptpflichten des Vermieters

Die wichtigste Aufgabe des Vermieters ist die Instandhaltung. Das heißt, er muss die Wohnung und die Möbel in einem guten Zustand halten. Wenn also die Waschmaschine, der Kühlschrank oder die Heizung kaputtgeht, ist der Vermieter zuständig. Er muss die Reparatur oder den Ersatz bezahlen. Das gilt, wenn der Mieter keine Schuld hat.

Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung pünktlich zum Vertragsbeginn übergeben. Er muss ihm auch alle Schlüssel geben. Ein weiterer Punkt ist die jährliche Abrechnung der Betriebskosten, wenn man Vorauszahlungen leistet.

Die Kernaufgaben sind:

  • Guter Zustand: Die Wohnung und alle Geräte müssen funktionieren.
  • Reparaturen machen: Bei Schäden, die nicht der Mieter verursacht hat, muss der Vermieter handeln.
  • Pünktliche Übergabe: Die Wohnung muss zum vereinbarten Datum fertig sein.

Was Mieter wissen müssen

Die Hauptpflicht des Mieters ist die pünktliche Zahlung der Miete. Die Miete besteht meist aus Kaltmiete, Betriebskosten und einem Möblierungszuschlag.

Der Mieter muss auch sorgfältig mit der Wohnung und den Möbeln umgehen. Er muss normal putzen und die Geräte gut behandeln. Wenn der Mieter einen Schaden entdeckt, zum Beispiel einen Wasserfleck an der Decke, muss er dies dem Vermieter sofort melden. Das ist wichtig, um größeren Schaden zu verhindern.

Schönheitsreparaturen wie Wände streichen sind bei einem Zeitmietvertrag selten. Die Mietdauer ist kurz, daher sind solche Regeln im Vertrag oft ungültig. Mieter müssen meist nur für Schäden zahlen, die sie selbst verursacht haben und die über normale Abnutzung hinausgehen.

Der Möblierungszuschlag im Detail

Ein wichtiges Thema bei möblierten Wohnungen ist der Möblierungszuschlag. Das ist ein extra Betrag für die Möbel und deren Abnutzung. Aber wie hoch darf dieser Zuschlag sein?

Es gibt keine feste gesetzliche Regel. In der Praxis gibt es zwei bekannte Modelle:

  1. Das „Hamburger Modell“: Hier nimmt man den Zeitwert der Möbel als Basis. Ein bestimmter Prozentsatz davon wird monatlich als Zuschlag berechnet.
  2. Das „Berliner Modell“: Dieses Modell ist einfacher. Hier werden pauschal 2 % des Zeitwerts der Möbel als monatlicher Zuschlag genommen.

Seit der Einführung der Mietpreisbremse 2015 sind möblierte Wohnungen sehr beliebt geworden. Üblich ist heute ein Möblierungszuschlag von 10 bis 30 Prozent auf die Kaltmiete. Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete zwar. Sie darf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Aber der Möbelanteil muss nicht extra gezeigt werden. Das gibt Vermietern etwas Spielraum.

Für Mieter ist es wichtig, dass dieser Zuschlag fair ist. Ein sehr hoher Betrag für alte Möbel wäre nicht in Ordnung. Ein offenes Gespräch über die Miete schafft von Anfang an Vertrauen.

Ein gutes Mietverhältnis braucht klare Absprachen. Wenn jeder seine Rechte und Pflichten kennt, gibt es weniger Streit. Der Fokus kann auf dem Wichtigen liegen: einem angenehmen Wohnen auf Zeit.

Wichtige Klauseln im Mietvertrag prüfen

Ein Mietvertrag ist die Grundlage für ein gutes Mietverhältnis. Er legt die Spielregeln fest und schafft Klarheit für beide Seiten. Gerade bei einem Zeitmietvertrag für eine möblierte Wohnung gibt es einige Punkte, die man genau ansehen sollte. Dieser Teil hilft Ihnen, die wichtigen Klauseln zu verstehen. So stellen Sie sicher, dass alles fair geregelt ist.

Oft steckt der Fehler im Detail. Eine unklare Formulierung oder eine fehlende Regel kann später zu Ärger führen. Das lässt sich aber vermeiden, wenn man von Anfang an weiß, worauf man achten muss.

Nahaufnahme einer Person, die Vertragsklauseln auf Dokumenten prüft, mit Überschrift „Vertragsklauseln Prüfen“.

Der Befristungsgrund muss sicher formuliert sein

Wie schon besprochen, ist der schriftliche Grund für die Befristung das Wichtigste im Vertrag. Fehlt er oder ist er falsch formuliert, ist der ganze Vertrag unbefristet. Deshalb muss diese Klausel sehr genau und verständlich sein.

Eine ungenaue Angabe wie „wegen vorübergehendem Bedarf“ reicht nicht aus. Die Formulierung muss den Grund ganz klar nennen.

Beispiel für eine sichere Formulierung:

„Das Mietverhältnis ist befristet vom 01.04.2024 bis zum 30.09.2024. Der Mieter, die Firma Musterbau GmbH, braucht die Wohnung für ihren Projektleiter Herrn Max Mustermann. Der Grund ist das Bauprojekt ‚Neubau Verwaltungsgebäude in der Schillerstraße, Hannover‘. Das Projekt ist auf diesen Zeitraum begrenzt.“

Besser geht es nicht: Mieter, Nutzer, Zeitraum und der genaue Anlass sind klar genannt. Damit sind alle gesetzlichen Regeln erfüllt.

Die Inventarliste schützt vor Streit beim Auszug

Bei einer möblierten Wohnung ist eine genaue Inventarliste sehr wichtig. Sie hält schriftlich fest, welche Möbel zur Wohnung gehören. Sie beschreibt auch deren Zustand bei der Übergabe. Diese Liste wird Teil des Mietvertrags und von beiden Seiten unterschrieben.

Stellen Sie sich vor, beim Auszug fehlt ein Stuhl. Oder das teure Kochfeld hat einen tiefen Kratzer. Ohne eine Inventarliste, die den guten Zustand bei Einzug beweist, gibt es sicher Streit.

Die Liste sollte diese Punkte enthalten:

  • Genaue Bezeichnung: Jeder Gegenstand wird einzeln genannt (z. B. „Sofa, Stoff grau, 3-Sitzer, Marke XY“).
  • Zustandsbeschreibung: Schäden werden genau notiert (z. B. „kleiner Kratzer an der linken Armlehne“).
  • Fotos als Ergänzung: Bilder von allen Räumen und wichtigen Dingen geben zusätzliche Sicherheit.

Glauben Sie mir, eine solche Liste ist die beste Versicherung gegen späteren Streit um kaputte oder fehlende Möbel.

Kaution und Betriebskosten klar regeln

Zwei weitere wichtige Punkte sind die Kaution und die Betriebskosten. Hier geht es schnell ums Geld. Deshalb muss alles sauber geregelt sein.

Die Kaution: Die Kaution gibt dem Vermieter Sicherheit. Sie hilft, wenn etwas kaputtgeht oder eine Miete nicht bezahlt wird. Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Im Vertrag muss genau stehen, wie hoch die Summe ist und wann sie bezahlt werden muss. Das Geld muss auf ein separates Kautionskonto.

Die Betriebskosten: Hier gibt es zwei Modelle. Entweder man vereinbart eine Betriebskostenpauschale. Damit sind alle Nebenkosten bezahlt. Oder man leistet monatliche Vorauszahlungen. Darüber muss der Vermieter einmal im Jahr eine genaue Abrechnung erstellen.

Die Pauschale ist einfacher und schützt vor Nachzahlungen. Sie ist bei Zeitmietverträgen sehr beliebt. Egal, welches Modell man wählt: Im Vertrag muss klar stehen, welche Kosten (z. B. Heizung, Wasser, Strom, Internet) enthalten sind.

Checkliste für einen sicheren Zeitmietvertrag

Nutzen Sie diese Checkliste. Prüfen Sie, ob alle wichtigen Punkte in Ihrem Zeitmietvertrag stehen.

VertragsbestandteilWas sollte hier stehen?Warum ist das wichtig?
VertragsparteienNamen & Adressen von Mieter und Vermieter.Stellt sicher, wer die Vertragspartner sind.
MietobjektGenaue Adresse inkl. Etage und Wohnungsnummer.Eindeutige Erkennung der gemieteten Wohnung.
MietdauerExaktes Start- und Enddatum des Mietverhältnisses.Definiert die Befristung klar und deutlich.
BefristungsgrundGenaue, schriftliche Begründung (z.B. beruflicher Bedarf).Ohne gültigen Grund ist der Vertrag unbefristet.
Miethöhe & KautionKaltmiete, Nebenkosten (Pauschale/Vorauszahlung), Kautionssumme.Schafft finanzielle Klarheit und Transparenz.
InventarlisteGenaue Auflistung aller Möbel/Gegenstände mit Zustand.Verhindert Streit über Schäden oder fehlendes Inventar.
NutzungRegeln zu Untervermietung, Tierhaltung etc.Klärt die erlaubte Nutzung der Wohnung.
UnterschriftenUnterschriften beider Parteien mit Datum.Macht den Vertrag rechtsgültig.

Ein sorgfältig gemachter Vertrag ist kein Zeichen von Misstrauen. Er ist ein Zeichen von Professionalität und Respekt. Er gibt beiden Seiten die Sicherheit, die man für ein entspanntes Mietverhältnis braucht.

Wenn Sie sehen möchten, wie so etwas aussieht: Ein guter Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung kann eine große Hilfe sein. Er zeigt Ihnen, wie die einzelnen Klauseln sauber und sicher formuliert werden.

Typische Konflikte und wie man sie fair löst

Selbst mit dem besten Vertrag kann im Alltag mal etwas schiefgehen. Das ist normal, wenn Menschen zusammenleben. Wichtig ist nur, zu wissen, wie man Probleme schnell und fair löst. Bei einem Zeitmietvertrag für eine möblierte Wohnung gibt es ein paar klassische Themen, die immer wieder Fragen aufwerfen.

Aber keine Sorge: Für die häufigsten Streitpunkte gibt es klare Regeln und gute Lösungen. Egal, ob es um einen früheren Auszug, einen Schaden an Möbeln oder die Nebenkosten geht. Mit dem richtigen Wissen kann man viele Konflikte vermeiden. Dieser Abschnitt hilft Ihnen, Probleme anzugehen, bevor sie groß werden.

Problemfall 1: Vorzeitige Kündigung

Ein Klassiker aus der Praxis: Ein Projekt endet früher als gedacht. Oder ein Mitarbeiter muss plötzlich nach Hause. Was passiert jetzt mit dem Zeitmietvertrag? Kann man einfach so kündigen? Die Antwort ist kurz: Nein.

Ein qualifizierter Zeitmietvertrag gilt für die fest vereinbarte Dauer. Eine normale Kündigung vor Ablauf dieser Zeit ist für beide Seiten nicht möglich. Das ist der Sinn der Sache: Er schafft für alle Planungssicherheit.

Ein Zeitmietvertrag ist wie ein fest gebuchtes Flugticket. Man kann nicht einfach auf halber Strecke aussteigen, weil sich die Pläne geändert haben. Die Miete muss bis zum vereinbarten Vertragsende bezahlt werden.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, die eine fristlose Kündigung erlauben. Diese sind aber an strenge Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel, wenn die Wohnung durch starken Schimmel unbewohnbar wird. Der frühere Abschluss eines Projekts zählt aber nicht dazu.

Problemfall 2: Schäden an Möbeln und Inventar

In einer möblierten Wohnung geht immer mal etwas kaputt. Ein Glas fällt runter oder das Kochfeld bekommt einen Sprung. Die wichtige Frage ist dann: Wer bezahlt das?

Die Regel hier ist eigentlich ganz einfach:

  • Normale Abnutzung: Spuren, die durch den normalen Gebrauch entstehen (leichte Kratzer auf dem Tisch), sind Sache des Vermieters. Das ist mit der Miete und dem Möblierungszuschlag schon bezahlt.
  • Vom Mieter verursachte Schäden: Geht etwas durch Unachtsamkeit kaputt, haftet der Mieter. Hier ist eine private Haftpflichtversicherung sehr wertvoll.

Der beste Schutz vor Streit ist ein detailliertes Übergabeprotokoll. Das erstellt man am besten bei Ein- und Auszug gemeinsam. Darin hält man den Zustand der Wohnung und der Möbel fest – am besten mit Fotos. So ist für beide Seiten klar, welche Schäden vielleicht schon vorher da waren.

Problemfall 3: Die Betriebskostenabrechnung

Die Nebenkosten sind ein weiterer Klassiker für Probleme. Wenn man monatliche Vorauszahlungen leistet, stellt sich am Ende die Frage: Muss man nachzahlen oder bekommt man Geld zurück?

Um hier Ärger zu vermeiden, ist eine klare Regelung im Mietvertrag wichtig. Am einfachsten und fairsten ist bei Zeitmietverträgen eine Betriebskostenpauschale. Hier wird ein fester Betrag vereinbart, der alle Nebenkosten abdeckt. Das gibt dem Mieter volle Kostenkontrolle ohne das Risiko von Nachzahlungen.

Wurden doch Vorauszahlungen vereinbart, muss der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums eine genaue Abrechnung vorlegen. Nehmen Sie sich die Zeit, diese genau zu prüfen. Fragen Sie bei Unklarheiten einfach nach.

Problemfall 4: Die Rückzahlung der Kaution

Am Ende der Mietzeit stehen die Wohnungsübergabe und die Frage nach der Kaution an. Der Vermieter darf einen Teil davon behalten, wenn es noch offene Forderungen gibt. Das können zum Beispiel fehlende Mieten oder Reparaturen von Schäden sein. Auch für die noch fehlende Betriebskostenabrechnung darf er einen Teil behalten.

Allerdings hat er dafür nicht ewig Zeit. Wenn Sie genauer wissen möchten, bis wann ein Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, finden Sie in unserem Ratgeber alle wichtigen Fristen. Eine offene Kommunikation und ein sauberes Übergabeprotokoll sind auch hier der beste Weg für eine schnelle und faire Abrechnung.

Die wichtigsten Fragen zum Zeitmietvertrag aus der Praxis

Hier haben wir die Fragen gesammelt, die uns im Alltag immer wieder begegnen. Kurz und auf den Punkt gebracht – damit Sie schnell eine Antwort auf Ihr Problem finden.

Kann ich aus einem Zeitmietvertrag früher raus?

Ganz klar: Nein. Ein normaler, qualifizierter Zeitmietvertrag kann nicht einfach so gekündigt werden. Das ist der Kern der Sache. Er gibt beiden, Mieter und Vermieter, Planungssicherheit bis zum vereinbarten Ende.

Eine fristlose Kündigung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel, wenn die Wohnung wegen starkem Schimmel nicht bewohnbar ist. Dass Ihr Projekt früher endet, ist aber leider kein Kündigungsgrund.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach dem Auszug und der Wohnungsübergabe muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen. Das Gesetz gibt ihm dafür eine „angemessene Prüfungsfrist“. Das bedeutet in der Praxis meist drei bis sechs Monate.

Warum so lange? Der Vermieter darf einen Teil des Geldes behalten, wenn noch etwas offen ist. Das können Reparaturkosten sein. Oder eine mögliche Nachzahlung bei den Betriebskosten, die ja noch erstellt werden muss.

Wer zahlt, wenn ein Möbelstück kaputtgeht?

Hier kommt es darauf an, wie der Schaden entstanden ist:

  • Normale Abnutzung: Ein Stuhl, der nach Jahren etwas wackelt, oder ein Sofa, das von der Sonne leicht ausbleicht – das sind normale Gebrauchsspuren. Diese sind mit der Miete bezahlt und Sache des Vermieters.
  • Selbst verursachte Schäden: Fällt Ihnen eine Weinflasche auf den Teppich oder bricht ein Stuhlbein, haften Sie als Mieter. Eine gute private Haftpflichtversicherung ist hier sehr nützlich!

Unser Profi-Tipp: Das Wichtigste ist ein lückenloses Übergabeprotokoll mit Fotos bei Ein- und Auszug. So ist klar, in welchem Zustand die Einrichtung war. Das erspart beiden Seiten am Ende viel Ärger.

Muss der Befristungsgrund wirklich wörtlich im Vertrag stehen?

Ja, absolut! Der Grund für die Befristung (z. B. "beruflicher Bedarf für ein Projekt") muss ganz genau und schriftlich im Mietvertrag stehen. Eine mündliche Zusage oder ein Zettel, der später kommt, zählt nicht.

Fehlt dieser Grund oder ist er ungenau formuliert, ist die Befristung ungültig. Die Folge: Der Vertrag wird zu einem normalen, unbefristeten Mietvertrag. Und dann gelten die üblichen, langen Kündigungsfristen.


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