Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung – einfach erklärt
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Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung – einfach erklärt

Fabian
19 Min. Lesezeit

Suchen Sie einen sicheren Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung? Dann sind Sie hier genau richtig. Ein besonderer Vertrag ist sehr wichtig. Er schützt Ihr Eigentum und schafft klare Regeln für Mieter und Vermieter. Es geht hier nicht nur um Wände und ein Dach, sondern auch um Ihre Möbel.

Der direkte Weg zum sicheren Mietvertrag

Eine möblierte Wohnung zu vermieten, ist oft eine gute Idee. Man kann damit mehr Miete einnehmen. Aber es gibt auch besondere Pflichten. Ein einfacher Mietvertrag aus dem Internet reicht hier nicht aus. Er muss wichtige Punkte zu den Möbeln enthalten.

Händedruck zur Besiegelung eines sicheren Mietvertrags in einem modernen Wohnambiente.

Ein guter Vertrag ist wie eine klare Anleitung. Er schafft Vertrauen und verhindert späteren Streit. Im Vertrag steht genau, welche Möbel zur Wohnung gehören. Auch die Regeln zur Kaution und zu Schäden werden dort festgelegt.

Was macht einen guten Vertrag aus?

Ein vollständiger Mietvertrag ist Ihre Absicherung. Er ist die rechtliche Grundlage, wenn es Probleme gibt. Stellen Sie sich den Vertrag wie das Fundament eines Hauses vor. Ist es stabil, steht das ganze Haus sicher.

Die wichtigsten Teile für dieses Fundament sind:

  • Genaue Beschreibung der Wohnung: Hier geht es nicht nur um die Räume, sondern vor allem um alle Möbel.
  • Detaillierte Liste der Möbel: Dieses Papier ist sehr wichtig. Es listet jeden Löffel und jeden Stuhl auf. Auch der Zustand bei der Übergabe wird notiert.
  • Klare Regel zur Kaution: Der Vertrag muss genau festlegen, wie hoch die Kaution ist. Er sagt auch, wofür sie benutzt werden darf.
  • Transparente Nebenkosten: Pauschale oder Vorauszahlung? Das muss klar sein, um Überraschungen zu vermeiden.

Ein sorgfältiger Vertrag ist der beste Schutz vor Missverständnissen. Er sorgt dafür, dass alle ihre Rechte und Pflichten kennen. Das spart am Ende Zeit, Geld und Nerven.

Warum eine Vorlage so nützlich ist

Ein Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung gibt Ihnen eine sichere Struktur. Sie müssen nicht alles neu erfinden. Sie können eine gute Vorlage nutzen, die alle wichtigen Regeln enthält.

Sie können die Vorlage leicht an Ihre Situation anpassen. Das spart viel Zeit. So stellen Sie auch sicher, dass Sie nichts Wichtiges vergessen. Wenn sich später etwas ändert, ist ein Nachtrag zum Mietvertrag wichtig, um rechtlich sicher zu bleiben.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Die wichtigsten Punkte im Mietvertrag für eine möblierte Wohnung

Diese Tabelle fasst die wichtigsten Teile zusammen. Sie erklärt kurz, warum jeder Punkt wichtig ist.

Vertrags-TeilWarum dieser Punkt wichtig istPraktischer Tipp für Sie
Liste der MöbelDas ist das Herzstück des Vertrags. Sie zeigt den Zustand aller Möbel und Geräte bei Einzug.Machen Sie Fotos oder ein kurzes Video bei der Übergabe. Das hilft, den Zustand zu beweisen.
Mietdauer & KündigungRegelt, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist. Sie legt die Kündigungsfristen fest.Bei befristeten Verträgen muss ein anerkannter Grund (z. B. Eigenbedarf) im Vertrag stehen.
KautionIhre finanzielle Sicherheit für Schäden oder offene Zahlungen.Die Höhe darf maximal drei Kaltmieten betragen. Legen Sie das Geld auf ein extra Kautionskonto.
Haftung & SchädenKlärt, wer für welche Schäden bezahlt und was normale Abnutzung ist.Legen Sie klar fest, was zu "Schönheitsreparaturen" gehört und was nicht.
NebenkostenLegt fest, ob eine Pauschale oder eine Abrechnung nach Verbrauch gilt.Eine Nebenkostenpauschale ist oft einfacher. Sie muss aber fair sein, um Nachzahlungen zu vermeiden.
HausordnungLegt die Regeln für das Zusammenleben im Haus fest (z. B. Ruhezeiten, Mülltrennung).Legen Sie die Hausordnung als Anhang zum Vertrag bei. Lassen Sie sie mit unterschreiben.

Diese Punkte sind das Minimum für einen guten Vertrag. Später im Text gehen wir auf jeden Punkt noch genauer ein. So sind Sie auf jede Situation vorbereitet.

Wann ist eine Wohnung eigentlich „möbliert“?

Haben Sie sich das auch schon mal gefragt? Die Antwort ist zum Glück einfach. Es geht nicht um ein teures Möbelstück, sondern um das Gesamtpaket.

Hier gilt eine einfache Faustregel: die „50-Prozent-plus-Regel“. Stellen Sie als Vermieter mehr als die Hälfte der nötigen Möbel, dann gilt die Wohnung als möbliert. Das heißt: Ihr Mieter kann fast nur mit seinem Koffer einziehen und sofort wohnen.

Was zur Grundausstattung gehört

Was genau ist „nötig“? Stellen Sie sich vor, was man im Alltag wirklich braucht. Es geht um die Grundlagen für die wichtigsten Lebensbereiche:

  • Schlafen: Ein Bett mit Matratze ist das Wichtigste. Ein Schrank oder eine Kommode gehört auch dazu, damit die Kleidung Platz hat.
  • Wohnen und Essen: Ein Tisch und Stühle sind wichtig. Nicht nur zum Essen, sondern auch als Treffpunkt.
  • Küche: Eine funktionierende Küche ist Pflicht. Das meint nicht nur Schränke, sondern vor allem wichtige Geräte wie Kühlschrank und Herd.
  • Bad: Toilette, Waschbecken und Dusche oder Wanne sind selbstverständlich und gehören immer dazu.

Fehlt einer dieser wichtigen Punkte, gilt die Wohnung rechtlich vielleicht nur als teilmöbliert oder leer. Und dieser Unterschied ist sehr wichtig.

Die Definition „möbliert“ ist keine Kleinigkeit. Sie wirkt sich auf den Mietvertrag, die Kündigungsfristen und die Nebenkosten aus. Ein klares Verständnis schützt vor späteren Problemen.

Möbliert ist nicht teilmöbliert

Die Grenze zwischen möbliert und teilmöbliert ist manchmal etwas unklar, aber rechtlich sehr wichtig. Eine teilmöblierte Wohnung hat nur ein paar Möbel. Das sind oft eine Einbauküche oder ein Einbauschrank. Der Mieter muss hier die meisten seiner eigenen Möbel mitbringen.

Gerade für Vermieter wie die LUPERO GmbH ist dieses Wissen wichtig. Sie bieten oft Unterkünfte für Monteure oder auf Zeit an. Es entscheidet, ob der gewählte Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung passt. So lassen sich rechtliche Probleme vermeiden. Alle wichtigen Infos zum Thema Wohnung möbliert vermieten finden Sie auch in unserem ausführlichen Ratgeber.

Interessant ist: Man braucht keinen komplizierten Spezialvertrag. Ein normaler Mietvertrag reicht aus. Es muss nur klar drinstehen, dass die Wohnung möbliert ist. Mehr zu den rechtlichen Details finden Sie zum Beispiel beim Mietvertrag für eine möblierte Wohnung auf immobilienscout24.de.

Die richtige Einordnung als „möbliert“ ist also der erste Schritt. Sie ist die Basis für alle weiteren Regeln im Vertrag, die wir uns jetzt genauer ansehen.

Die wichtigsten Klauseln in Ihrem Mietvertrag

Ein guter Mietvertrag ist die Grundlage für ein faires Miteinander. Sehen Sie ihn als eine Anleitung, die von Anfang an für Klarheit sorgt. So vermeiden Sie späteren Ärger. In diesem Teil schauen wir uns die wichtigsten Regeln an. Diese dürfen in keinem Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung fehlen.

Jeder Punkt im Vertrag hat eine wichtige Aufgabe. Er sichert Sie als Vermieter ab. Gleichzeitig gibt er Ihrem Mieter ein gutes Gefühl von Klarheit und Sicherheit. Das ist der Schlüssel für ein gutes Mietverhältnis.

Mietdauer und Kündigungsfristen festlegen

Zuerst müssen Sie überlegen: Wie lange soll vermietet werden? Es gibt zwei Möglichkeiten: unbefristet oder befristet. Ein unbefristeter Vertrag läuft so lange, bis eine Seite kündigt. Das ist der klassische Weg.

Ein befristeter Vertrag endet automatisch an einem festen Datum. Das ist praktisch, wenn Sie die Wohnung nur für eine bestimmte Zeit vermieten wollen. Wichtig dabei: Für eine Befristung brauchen Sie einen gesetzlichen Grund, wie zum Beispiel Eigenbedarf.

Die Kündigungsfristen sind auch ein wichtiger Punkt. Bei möblierten Wohnungen gelten oft besondere, kürzere Fristen. Es ist wichtig, diese klar im Vertrag zu nennen. So gibt es später keine Diskussionen.

Miethöhe und der Möblierungszuschlag

Die Miete für eine möblierte Wohnung besteht aus mehreren Teilen. Die Basis ist die Kaltmiete – also der Preis für die Nutzung der Räume. Dazu kommt aber noch der Möblierungszuschlag.

Dieser Zuschlag ist wie eine Leihgebühr für Ihre Möbel. Er muss fair und verständlich berechnet sein. Eine gute Regel ist, monatlich 1 bis 2 % vom Neuwert der Möbel zu nehmen. Zeigen Sie diesen Betrag im Vertrag extra an. Das schafft Klarheit und ist rechtlich sauber.

Eine klare Aufteilung von Kaltmiete, Möblierungszuschlag und Nebenkosten ist sehr wichtig. Ihr Mieter weiß genau, wofür er zahlt, und Sie sind auf der sicheren Seite.

Und dann gibt es noch die Nebenkosten. Bei möblierten Wohnungen ist eine Nebenkostenpauschale sehr praktisch. Der Mieter zahlt einen festen Betrag im Monat. Dieser deckt alles ab – von Heizung über Wasser bis zu Strom und Internet. Das ist für beide Seiten einfacher und erspart die komplizierte Jahresabrechnung.

Kaution und Haftung bei Schäden

Die Kaution ist Ihr finanzielles Sicherheitsnetz. Sie hilft, wenn etwas kaputtgeht oder eine Miete ausfällt. Aber Achtung, die Höhe ist gesetzlich begrenzt: Sie dürfen maximal drei Nettokaltmieten verlangen.

Ganz wichtig: Legen Sie die Kaution immer auf ein extra Kautionskonto. Dieses Geld gehört rechtlich dem Mieter. Es darf nicht mit Ihrem privaten Geld vermischt werden.

Aber was passiert, wenn wirklich mal etwas kaputtgeht? Der Mietvertrag muss klar regeln, wer wann verantwortlich ist.

  • Normale Abnutzung: Kleine Kratzer auf dem Boden oder leichte Spuren am Sofa sind normale Abnutzung. Das ist mit der Miete bezahlt und Ihre Sache als Vermieter.
  • Schäden durch den Mieter: Ein Rotweinfleck auf dem Teppich oder ein Sprung im Waschbecken? Das ist Sache des Mieters. Er muss für die Reparatur oder den Ersatz bezahlen.

Eine private Haftpflichtversicherung des Mieters kann hier sehr helfen. Es ist auch eine gute Idee, eine Hausordnung beizulegen. Darin können Sie alles Wichtige wie Ruhezeiten oder Mülltrennung festlegen.

Nach dem Auszug haben Sie Zeit, die Wohnung zu prüfen. Danach muss die Kaution zurückgezahlt werden. In unserem Ratgeber erklären wir, welche Frist für die Rückzahlung der Kaution gilt und was Sie beachten müssen. So läuft auch dieser letzte Schritt fair und sicher ab.

Das Inventarprotokoll als Schutz für Ihre Einrichtung

Stellen Sie sich das Inventarprotokoll wie eine Versicherung für Ihre Möbel vor. Es ist das Herzstück, wenn Sie einen Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung nutzen. Ohne dieses Dokument gehen Sie ein unnötiges Risiko ein.

Das Protokoll schafft sofort klare Verhältnisse. Es hält schriftlich fest, welche Möbel Sie dem Mieter geben. Und ganz wichtig: Es beschreibt, in welchem Zustand sie am Anfang sind. So gibt es beim Auszug keine bösen Überraschungen oder lange Diskussionen.

Schritt für Schritt zu einer lückenlosen Liste

Ein gutes Inventarprotokoll zu erstellen ist einfach. Wichtig ist, dass Sie systematisch und genau vorgehen. Gehen Sie am besten Raum für Raum durch und schreiben Sie alles auf.

Nehmen Sie sich für die Übergabe genug Zeit. Hektik ist hier Ihr größter Feind. Ein Mieter, der merkt, dass Sie genau arbeiten, wird Ihre Möbel mit mehr Respekt behandeln.

Ein genaues Inventarprotokoll schützt beide Seiten fair. Der Vermieter sichert sein Eigentum ab. Der Mieter wird vor falschen Forderungen für alte Mängel geschützt.

Die folgende Übersicht zeigt den einfachen Prozess. So halten Sie die wichtigsten Punkte für Ihren Mietvertrag sicher fest, von der Mietdauer bis zum Inventar.

Flussdiagramm mit den Schritten eines Mietvertragsprozesses: Mietdauer, Kaution und Inventar.

Diese Darstellung zeigt: Das Inventarprotokoll ist genauso wichtig wie die Mietdauer und die Kaution.

So dokumentieren Sie den Zustand richtig

Es reicht nicht, nur zu listen, DASS ein Tisch oder ein Bett da ist. Der Zustand ist entscheidend. Beschreiben Sie jeden Gegenstand so genau wie möglich.

Seien Sie dabei ehrlich und halten Sie auch kleine Mängel fest. Ein kleiner Kratzer auf dem Tisch oder eine blasse Stelle am Sofa gehören ins Protokoll. Das schafft Vertrauen und zeigt dem Mieter, dass Sie fair sind.

Unser bester Tipp: Machen Sie Fotos! Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

  • Fotografieren Sie jeden Raum als Ganzes.
  • Machen Sie Detailfotos von jedem Möbelstück.
  • Fotografieren Sie vorhandene Schäden aus der Nähe.
  • Notieren Sie die Fotonummern direkt im Protokoll neben dem Gegenstand.

So schaffen Sie einen klaren Beweis, der bei Streit sehr wertvoll ist. Bewahren Sie die Fotos zusammen mit dem unterschriebenen Protokoll gut auf. Diese Dokumentation ist besonders wichtig, wenn Sie eine möblierte Wohnung auf Zeit vermieten, da hier die Mieter oft schneller wechseln.

Checkliste für das Inventar- und Übergabeprotokoll

Damit Sie beim Rundgang nichts übersehen, haben wir eine praktische Checkliste für Sie. Diese können Sie als Grundlage für Ihr eigenes Protokoll nehmen und leicht anpassen.

Checkliste für das Inventar- und Übergabeprotokoll Nutzen Sie diese Checkliste, um bei der Übergabe alle wichtigen Gegenstände und deren Zustand genau zu erfassen.

RaumGegenstandZustand (z.B. neu, gut, gebraucht, beschädigt)Anmerkungen und Fotonummer
WohnzimmerSofaGuter Zustand, kleiner Fleck auf linker ArmlehneFoto Nr. 01, 02
CouchtischGebraucht, leichte Kratzer auf der OberflächeFoto Nr. 03
Fernseher (Marke/Modell)Neuwertig, voll funktionsfähigFernbedienung liegt bei
KücheKühlschrank (Marke/Modell)Sauber, Eisfach funktioniertFoto Nr. 04
Besteck-SetVollständig, 6 Gabeln, 6 Messer, 6 LöffelKeine sichtbaren Mängel
KaffeemaschineGebraucht, funktioniert einwandfreiFrisch entkalkt
SchlafzimmerBettgestell (140x200 cm)Guter Zustand, keine KratzerFoto Nr. 05
MatratzeNeu, mit Matratzenschoner überzogenSchoner wurde frisch gewaschen
KleiderschrankGut, linke Tür quietscht leichtFoto Nr. 06

Dieses genaue Vorgehen sichert Sie ab. Es ist die Basis für ein gutes Mietverhältnis vom ersten bis zum letzten Tag.

Sonderfall: Wohnen auf Zeit und was es bedeutet

Die Vermietung auf Zeit ist eine besondere Art der Vermietung. Sie ist spannend für Firmen, die Mitarbeiter oder Monteure unterbringen müssen. Das ist anders als ein normales, unbefristetes Mietverhältnis. Der wichtigste Punkt ist die große Flexibilität für beide Seiten.

Ein Koffer, Schlüssel und ein Ordner mit 'Wohnen auf Zeit' auf einem Holztisch in einer modernen Wohnung.

Im Kern geht es darum, eine Wohnung nur für eine klare, kurze Zeit zu mieten. Stellen Sie sich einen Bauleiter vor. Er kommt für ein sechsmonatiges Projekt nach Hannover. Er braucht eine komplett ausgestattete Wohnung, will sich aber nicht lange binden. Genau hier kommt das „Wohnen auf Zeit“ ins Spiel.

Der Unterschied zum klassischen befristeten Mietvertrag

Es ist wichtig, zwei Dinge zu unterscheiden: den normalen befristeten Mietvertrag und die Vermietung „zum vorübergehenden Gebrauch“. Ein klassischer befristeter Vertrag braucht immer einen guten, gesetzlichen Grund – zum Beispiel Eigenbedarf. Er läuft dann einfach zum vereinbarten Datum aus, ohne Kündigung.

Die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch ist anders. Sie ist für Situationen gemacht, in denen der Mieter gar nicht vorhat, dauerhaft in der Wohnung zu leben.

Typische Beispiele sind:

  • Berufliche Projekte: Ein Ingenieur wird für ein zeitlich begrenztes Projekt in eine andere Stadt geschickt.
  • Praktika oder Fortbildungen: Ein Student braucht für sein Praxissemester eine Unterkunft.
  • Als Überbrückung: Jemand sucht ein Zuhause, während die eigene Wohnung saniert wird.

Für diese Art der Vermietung gelten oft einfachere Regeln, vor allem bei den Kündigungsfristen. Das macht sie für Unternehmen zu einer sehr guten Lösung.

Der entscheidende Punkt ist immer die Absicht des Mieters. Liegt sein Lebensmittelpunkt woanders und die Wohnung dient nur einem kurzen Zweck, dann sprechen wir vom vorübergehenden Gebrauch.

Rechtliche Regeln und die richtige Formulierung im Vertrag

Damit Sie bei dieser Sonderform rechtlich sicher sind, muss der Zweck klar im Muster-Mietvertrag für die möblierte Wohnung stehen. Man muss sofort sehen, warum der Mieter die Wohnung nur für eine bestimmte Zeit braucht.

Eine saubere Formulierung könnte so aussehen: „Das Mietverhältnis wird zum vorübergehenden Gebrauch wegen eines beruflichen Projekteinsatzes des Mieters vom [Startdatum] bis zum [Enddatum] in Hannover geschlossen.“ Diese Klarheit ist sehr wichtig, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Wie das Konzept Wohnen auf Zeit möbliert für Firmen in der Praxis funktioniert, erklären wir in unserem weiterführenden Artikel im Detail.

Vorteile für Vermieter und Mieter

Die Vermietung auf Zeit hat für beide Seiten große Vorteile. Als Vermieter können Sie oft eine höhere Miete verlangen. Sie bieten ja ein Komplettpaket und große Flexibilität. Gleichzeitig haben Sie durch die kürzeren Mietzeiten eine bessere Planung. Sie können die Wohnung bei Bedarf schnell wieder selbst nutzen.

Für Ihre Firmenkunden liegen die Vorteile klar auf der Hand:

  • Maximale Flexibilität: Projekte ändern sich. Mit flexiblen Verträgen kann das Unternehmen sofort reagieren, ohne lange Kündigungsfristen.
  • Volle Kostenkontrolle: Kein Unternehmen bindet sich gern an lange Mietverträge. So werden unnötige Kosten durch leere Wohnungen vermieden.
  • Weniger Stress: Möblierte Wohnungen sind sofort bezugsfertig. Das spart der Personalabteilung viel Arbeit bei der Unterbringung von Mitarbeitern.

Mit dem richtigen Vertrag wird das Wohnen auf Zeit zu einem Gewinn für alle. Sie sichern Ihre Einnahmen und behalten die Kontrolle. Firmen bekommen eine einfache und passende Lösung für ihre Teams.

Ihre Vorlage zum direkten Herunterladen

Jetzt wird es praktisch. Wir haben über alle wichtigen Details gesprochen, die einen sicheren Mietvertrag ausmachen. Zeit, das Ganze umzusetzen. Damit Sie nicht bei Null anfangen müssen, haben wir hier eine Vorlage für Sie.

Unser Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung ist Ihre Abkürzung zu einem professionellen Dokument. Da steckt schon alles drin, was wir besprochen haben. So können Sie sicher sein, dass Sie nichts Wichtiges vergessen.

Was unsere Vorlage alles enthält

Sie bekommen die Vorlage als Word- und als PDF-Datei. Damit können Sie den Vertrag am Computer ausfüllen oder einfach ausdrucken. Wir haben das Ganze übersichtlich gehalten, damit Sie sich sofort zurechtfinden.

Die wichtigsten Teile unserer Vorlage sind:

  • Persönliche Daten: Klare Felder für alle Angaben zu Ihnen als Vermieter und zu Ihrem Mieter.
  • Mietobjekt und Mietdauer: Eine genaue Beschreibung der Wohnung und die Regeln zur Dauer des Mietverhältnisses.
  • Mietzins und Kaution: Eine saubere Aufteilung von Kaltmiete, Möblierungszuschlag, Nebenkosten und Kaution.
  • Inventarliste als Anhang: Eine extra Liste, die als Teil des Übergabeprotokolls Ihre Einrichtung schützt.
  • Spezielle Klauseln: Die wichtigen Regeln zur Haftung, zu Schönheitsreparaturen und zur Hausordnung.

Ein wichtiger Hinweis: Unsere Vorlage ist eine gute rechtliche Basis für die meisten Fälle. Wenn Sie aber eine sehr spezielle Situation haben, fragen Sie am besten zusätzlich einen Anwalt oder einen Experten für Mietrecht.

So füllen Sie den Muster-Mietvertrag aus

Das ist wirklich einfach. Laden Sie die Datei herunter, die Sie lieber mögen – Word zum Tippen oder PDF zum Ausdrucken. Dann gehen Sie den Vertrag Punkt für Punkt durch und füllen die markierten Felder aus.

Nehmen Sie sich besonders für die Inventarliste Zeit. Je genauer, desto besser! Denken Sie immer daran: Dieses Dokument ist im Notfall Ihr wichtigster Beweis.

Wenn alles ausgefüllt ist, drucken Sie den Vertrag zweimal aus. Ein Exemplar für Sie, eines für Ihren Mieter. Beide Seiten unterschreiben dann beide Verträge. Erst dann ist der Vertrag gültig.

Mit diesem Service wollen wir Ihnen helfen. Sie sparen sich die mühsame Suche nach einzelnen Regeln und haben eine sichere Grundlage. Für weitere Infos können Sie sich auch unsere geprüfte Mietvertrag möblierte Wohnung PDF ansehen. Sie enthält zusätzliche Tipps und eine praktische Checkliste. So erstellen Sie schnell und einfach einen professionellen Mietvertrag, der beide Seiten schützt.

Die häufigsten Fragen zum Mietvertrag für möblierte Wohnungen

Ein Mustervertrag ist super, aber oft gibt es Detailfragen. Das ist normal, denn es geht um Ihr Eigentum und Ihr Geld. Um Ihnen schnell zu helfen, haben wir die typischen Fragen aus der Praxis gesammelt. Hier finden Sie klare und einfache Antworten.

Wie berechne ich den Möblierungszuschlag fair?

Diese Frage ist sehr wichtig, denn ein fairer Zuschlag verhindert Streit. Es gibt verschiedene Methoden. Eine einfache Methode hat sich im Alltag bewährt, weil sie für Mieter leicht verständlich ist.

Die häufigste Faustregel: Setzen Sie monatlich 1 bis 2 % des Neuwerts der Möbel an. Ein Beispiel: Wenn Ihre Möbel neu 10.000 € gekostet haben, wäre ein monatlicher Zuschlag zwischen 100 € und 200 € fair. Eine andere Methode ist das „Hamburger Modell“, das etwas komplizierter ist.

Das Wichtigste ist aber Klarheit im Vertrag. Zeigen Sie den Möblierungszuschlag immer als eigenen Punkt an. So weiß jeder Bescheid und es gibt keine Diskussionen über die Miete.

Wer haftet für die normale Abnutzung der Möbel?

Diese Frage sorgt oft für Unsicherheit, ist aber einfach zu beantworten: Für die normale, tägliche Abnutzung sind Sie als Vermieter verantwortlich. Das ist schon mit der Miete und dem Möblierungszuschlag bezahlt.

Was ist "normale Abnutzung"? Denken Sie an:

  • Leichte Kratzer auf dem Tisch, die im Alltag passieren.
  • Das Sofa, das am Fenster mit der Zeit etwas heller wird.
  • Normale Gebrauchsspuren an den Griffen der Küchenschränke.

Anders sieht es bei echten Schäden aus. Hier haftet klar der Mieter. Brandlöcher im Teppich oder ein großer Rotweinfleck auf dem Sofa sind keine normale Abnutzung. Genau deshalb ist ein genaues Übergabeprotokoll mit Fotos so wertvoll. Es ist Ihr Beweis, was schon da war und was neu ist.

Welche Kündigungsfristen gelten bei möblierten Wohnungen?

Hier gibt es keine allgemeine Antwort. Die Fristen hängen von der Art der Vermietung ab. Man unterscheidet drei Fälle:

  1. Möbliertes Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung: Das ist der flexibelste Fall. Vermieten Sie ein Zimmer im selben Haus, in dem Sie wohnen, gilt eine sehr kurze Frist. Sie können bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen – Ihr Mieter auch.
  2. Separate, möblierte Wohnung (unbefristet): Hier gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen. Der Mieter kann immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Sie als Vermieter wird die Frist länger, je länger der Mieter bei Ihnen wohnt.
  3. Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch: Das ist der Klassiker für Projektmitarbeiter. Hier können Sie im Mietvertrag individuelle, oft kürzere Kündigungsfristen vereinbaren. Das gibt beiden Seiten Flexibilität.

Darf mein Mieter eigene Möbel mitbringen?

Ja, aber nur nach klarer Absprache mit Ihnen. Kleinigkeiten wie eine eigene Lampe oder Bilder sind natürlich kein Problem.

Spannend wird es, wenn der Mieter größere Möbel austauschen will – zum Beispiel Ihr Bett gegen sein eigenes. Hier müssen Sie als Vermieter zustimmen.

Unser Tipp: Regeln Sie das unbedingt schriftlich! Klären Sie, wohin Ihre Möbel in dieser Zeit kommen. Wer kümmert sich um die Lagerung und wer trägt die Kosten dafür? Eine klare Absprache schützt Ihr Eigentum und sorgt für einen reibungslosen Auszug.


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