
Rückzahlung Kaution Frist: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen müssen
Sie sind umgezogen und haben die Wohnung übergeben. Jetzt warten Sie nur noch auf Ihre Kaution. Doch wann muss das Geld wieder auf Ihrem Konto sein? Viele Mieter sind hier unsicher. Die gute Nachricht: Es gibt klare Regeln, auch wenn kein genaues Datum im Gesetz steht.
Wie schnell muss die Kaution wirklich zurückgezahlt werden?
Nach dem Auszug möchte man die Kaution am liebsten sofort zurückhaben. Aber der Vermieter darf sich etwas Zeit lassen. Das hat gute Gründe. Wenn Sie wissen, wie der Ablauf ist, können Sie die Wartezeit entspannter sehen. Sie wissen dann auch, wann Sie nachfragen sollten.
Im deutschen Mietrecht gibt es keinen Paragraphen, der eine genaue Frist festlegt. Gerichte sprechen stattdessen von einer „Prüfungs- und Überlegungsfrist“. Das klingt ungenau, aber in der Praxis hat sich ein klarer Zeitraum durchgesetzt.
Warum es keine feste gesetzliche Frist gibt
Der Gesetzgeber gibt dem Vermieter bewusst etwas Zeit. In der Regel hat er drei bis sechs Monate Zeit, um alles zu prüfen. Viele Gerichtsurteile haben gezeigt, dass diese Frist fair ist.
In dieser Zeit kann der Vermieter klären, ob Sie noch etwas schulden. Vielleicht wurden bei der Übergabe kleine Schäden übersehen. Oder die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr fehlt noch. Das ist ein häufiger Grund.
Wichtig zu wissen: Der Vermieter darf die Kaution nicht als sein eigenes Geld ansehen. Sobald klar ist, dass er keine Forderungen mehr hat, muss er die Kaution sofort zurückzahlen. Dazu gehören auch die Zinsen, die das Geld in der Zwischenzeit verdient hat.
Der folgende Ablauf zeigt, warum eine sofortige Rückzahlung meist nicht möglich ist.

Die Grafik zeigt: Die Prüfungsphase beginnt erst nach Ihrem Auszug. Das braucht einfach Zeit.
Was in der Prüfungszeit passiert
Was genau macht der Vermieter in diesen Monaten? Er geht eine Liste durch, um das Mietverhältnis sauber zu beenden.
Typische Punkte auf dieser Liste sind:
- Offene Mieten: Sind alle Mieten bis zum Vertragsende bezahlt?
- Schönheitsreparaturen: Mussten Sie laut Vertrag streichen? Wurde das gut gemacht?
- Nebenkosten: Das ist der häufigste Grund für eine längere Wartezeit. Wenn die Jahresabrechnung noch fehlt und eine Nachzahlung wahrscheinlich ist, darf der Vermieter einen Teil der Kaution behalten.
Die gute Nachricht ist: In über 70 % der Fälle wird die Kaution innerhalb von sechs Monaten zurückgezahlt. Das ist besonders für Monteure oder andere Berufstätige gut, die oft umziehen. Lässt Ihr Vermieter die Frist ohne guten Grund verstreichen, kann er keine Ansprüche mehr stellen. Dann können Sie die volle Kaution plus Zinsen zurückfordern.
In unserem Blog finden Sie noch mehr Details zu den geltenden Fristen bei der Kautionsrückzahlung.
Fristen für die Kautionsrückzahlung auf einen Blick
Diese Tabelle fasst die häufigsten Fälle zusammen. So können Sie die verschiedenen Situationen besser verstehen.
Die Tabelle zeigt die typischen Zeiträume und Bedingungen für die Rückzahlung der Mietkaution.
Diese Übersicht hilft Ihnen, Ihre Lage richtig einzuschätzen. Sie wissen dann, wann Sie etwas tun sollten. Meistens klärt sich die Rückzahlung aber innerhalb der normalen Fristen.
Warum Ihre Kaution einbehalten werden darf
Meistens klappt die Rückzahlung der Kaution ohne Probleme. Sie ziehen aus, geben die Schlüssel ab und ein paar Wochen später ist das Geld auf dem Konto. Aber manchmal behält der Vermieter einen Teil oder sogar die ganze Kaution.
Wichtig ist: Er darf das nicht einfach so entscheiden. Er braucht immer einen festen und klaren Grund. Die Kaution ist seine Sicherheit für den Fall, dass etwas schiefläuft. Wenn Sie alle Ihre Pflichten erfüllen, bekommen Sie jeden Cent zurück. Wenn nicht, darf er die Kaution nutzen, um seine Verluste auszugleichen.
Offene Mieten und Nebenkosten
Der einfachste und häufigste Grund sind offene Rechnungen. Haben Sie die letzte Miete nicht bezahlt? Oder steht eine Nachzahlung aus der letzten Nebenkostenabrechnung aus? Dann ist der Fall klar: Der Vermieter darf diese Schulden mit Ihrer Kaution verrechnen.
Er muss Ihnen das aber genau aufschlüsseln. Eine einfache Aussage wie „da ist noch was offen“ reicht nicht. Er muss Ihnen eine genaue Abrechnung zeigen, aus der die offenen Punkte klar hervorgehen.
Ein typisches Beispiel: Sie ziehen Ende Mai aus, haben aber die Miete für Mai nicht bezahlt. Dann kann der Vermieter die fehlende Miete von der Kaution abziehen. Er zahlt Ihnen nur den Restbetrag aus.
Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen
Hier wird es oft schwierig und es gibt am meisten Streit: bei Schäden in der Wohnung. Wichtig ist der Unterschied zwischen normalem „Wohnen“ und echten Schäden. Für normale Abnutzung müssen Sie niemals bezahlen.
- Normale Abnutzung: Das sind kleine Kratzer im Parkett, die über die Jahre entstehen. Leichte Schatten an den Wänden, wo Bilder hingen. Oder ein paar normale Dübellöcher. Das sind typische Spuren des Lebens.
- Echte Schäden: Ein großer Rotweinfleck auf dem hellen Teppich. Ein Sprung im Waschbecken. Eine beschädigte Arbeitsplatte in der Küche durch einen heißen Topf. Oder Türen, die vom Haustier zerkratzt wurden. Das ist keine normale Abnutzung mehr.
Für die Reparatur solcher Schäden darf der Vermieter Geld aus der Kaution nehmen. Er muss Ihnen aber beweisen, wie teuer es war. Am besten geht das mit einer Handwerkerrechnung.
Nicht erledigte Schönheitsreparaturen
Stand in Ihrem Mietvertrag, dass Sie beim Auszug streichen müssen? Haben Sie das nicht oder nur schlecht gemacht? Dann kann der Vermieter einen Maler beauftragen. Die Kosten darf er Ihnen von der Kaution abziehen.
Aber Vorsicht! Besonders in alten Mietverträgen sind viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen heute ungültig. Prüfen Sie genau, ob Sie wirklich streichen mussten. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Kaution zurückbekommen, finden Sie in unserem Ratgeber mehr Infos dazu.
Bei all diesen Punkten kann sich die Frist zur Rückzahlung der Kaution verlängern. Der Vermieter muss ja erst herausfinden, was eine Reparatur kostet. Solange darf er einen passenden Teil des Geldes behalten.
Was Sie tun können, wenn der Vermieter nicht zahlt
Die übliche Frist von sechs Monaten ist vorbei, aber Ihre Kaution ist noch nicht da? Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Wenn Ihr Vermieter die Rückzahlung der Kaution nach Ablauf der Frist hinauszögert, müssen Sie selbst aktiv werden. Dafür gibt es einen klaren Plan, der Ihnen hilft, Ihr Recht durchzusetzen.

Bevor Sie harte Maßnahmen ergreifen, haben wir den Prozess in einfache Schritte aufgeteilt. So behalten Sie den Überblick und können gezielt vorgehen.
Ihr Plan bei Zahlungsverzug des Vermieters
Diese Tabelle führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, wenn Ihre Kaution auf sich warten lässt.
Dieser Plan hat sich in der Praxis bewährt. Er erhöht Ihre Chancen auf eine schnelle Rückzahlung deutlich.
Der erste Schritt: die schriftliche Mahnung
Bevor Sie zum Gericht gehen, ist ein offizielles Schreiben der wichtigste erste Schritt. Schreiben Sie eine Mahnung. Fordern Sie den Vermieter darin klar auf, die Kaution zurückzuzahlen. Dieses Schreiben ist mehr als eine Erinnerung. Es ist ein wichtiges Dokument für alle weiteren Schritte.
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein ist dabei sehr wichtig. Nur so haben Sie einen sicheren Beweis, dass Ihr Vermieter den Brief erhalten hat. Das wird wichtig, falls die Sache vor Gericht geht.
In Ihrer Mahnung sollten Sie die Fakten klar nennen:
- Den genauen Betrag der Kaution, inklusive der Zinsen.
- Ihre neue Bankverbindung für die Überweisung.
- Eine klare Frist für die Zahlung. Üblich sind hier 14 Tage.
Bleiben Sie im Ton immer sachlich und höflich, aber bestimmt. Klare Fakten und eine Frist zeigen dem Vermieter, dass Sie Ihre Rechte kennen und es ernst meinen.
Der zweite Schritt: das gerichtliche Mahnverfahren
Ihre Mahnung wurde ignoriert und die Frist ist vorbei? Dann ist es Zeit, den Druck zu erhöhen. Der nächste Schritt ist das gerichtliche Mahnverfahren. Das klingt kompliziert, ist aber ein einfacher und standardisierter Weg.
Sie können den Antrag auf einen Mahnbescheid online über das Mahnportal der Bundesländer stellen. Das Gericht prüft den Antrag nur kurz. Dann schickt es dem Vermieter einen offiziellen Mahnbescheid.
Ein amtlicher Brief vom Gericht wirkt oft Wunder. Viele Vermieter, die vorher nicht reagiert haben, zahlen jetzt. Sie wollen ein teures Gerichtsverfahren vermeiden. Es ist das klare Signal, dass Sie die Sache durchziehen werden.
Legt der Vermieter keinen Widerspruch ein, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem Titel könnten Sie sogar einen Gerichtsvollzieher schicken.
Der letzte Schritt: die Klage beim Amtsgericht
Wenn selbst der gerichtliche Mahnbescheid nichts bringt, bleibt nur die Klage. Das ist die letzte Möglichkeit vor dem zuständigen Amtsgericht. Spätestens jetzt sollten Sie sich aber professionelle Hilfe holen. Ein Anwalt für Mietrecht oder ein Mieterschutzverein kann Sie hier gut beraten.
Eine Klage kostet Geld und Mühe. Aber wenn Sie im Recht sind, muss der Vermieter am Ende alles bezahlen. Das sind nicht nur die Kaution, sondern auch Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Wichtig ist nur, dass Sie nicht zu lange warten. Ihr Anspruch auf die Kaution verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Prüffrist des Vermieters abgelaufen ist. Mehr dazu finden Sie in unserem Leitfaden, der erklärt, wann die Mietkaution zurückgezahlt werden muss.
Statistiken zeigen, dass Warten für Mieter ein Risiko ist. Jährlich verjähren schätzungsweise 5–10 % der Kautionsstreitigkeiten. Der Grund ist, dass Mieter nicht rechtzeitig aktiv werden. Handeln Sie also, bevor es zu spät ist.
Die wichtigsten Fristen für Vermieter erklärt
Als Vermieter möchten Sie jedes Mietverhältnis sauber und rechtssicher beenden. Bestimmte Fristen sind dabei sehr wichtig. Wer die Regeln kennt, schützt sich vor Geldverlusten und Ärger.
Der Schlüssel für einen guten Ablauf ist schnelles und kluges Handeln, sobald Sie die Schlüssel zurückhaben.
Die Sechsmonatsfrist für Schadensersatz
Die wichtigste Frist für Sie als Vermieter steht im § 548 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie haben ab der Wohnungsrückgabe genau sechs Monate Zeit. In dieser Zeit können Sie Ansprüche wegen Schäden geltend machen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Wohnungsschlüssel zurückbekommen.
Wer diese Frist verpasst, dessen Ansprüche sind meistens verjährt. Das bedeutet: Sie können dann keinen Ersatz mehr für Schäden fordern. Das gilt auch, wenn der Mieter den Schaden klar verursacht hat.
Wichtig zu verstehen: Die sechs Monate sind eine feste Frist. Ist die Zeit abgelaufen, ist es fast unmöglich, noch Geld für Schäden zu bekommen. Eine sofortige und genaue Prüfung der Wohnung nach dem Auszug ist daher Pflicht.
Das Übergabeprotokoll ist Ihr stärkstes Werkzeug
Um Ihre Ansprüche innerhalb der Frist durchzusetzen, brauchen Sie Beweise. Ihr wichtigstes Mittel dafür ist ein genaues Übergabeprotokoll. Sie sollten es sowohl beim Einzug als auch beim Auszug erstellen.
Ein gutes Protokoll enthält immer:
- Genaue Beschreibung: Halten Sie den Zustand jedes Raumes schriftlich fest. Seien Sie dabei sehr genau!
- Fotos als Beweis: Machen Sie klare Bilder von allen Mängeln und den Zählerständen.
- Gemeinsame Unterschrift: Lassen Sie das Protokoll von sich und dem Mieter unterschreiben. Das macht es verbindlich.
Mit so einem Dokument können Sie klar beweisen, welche Schäden neu sind. Ohne diesen Nachweis wird es sehr schwer, irgendwelche Forderungen durchzusetzen.
Einbehalt für Nebenkosten richtig handhaben
Ein häufiger Grund für Verzögerungen ist die offene Nebenkostenabrechnung. Sie dürfen dafür einen Teil der Kaution zurückbehalten. Aber nur einen Teil, nicht die ganze Summe.
Der Betrag muss angemessen sein. Das heißt, Sie schätzen, wie hoch eine Nachzahlung sein könnte. Ein Blick auf die Abrechnungen der letzten Jahre hilft dabei. Den Rest der Kaution müssen Sie dem Mieter vorher überweisen, meist innerhalb von drei bis sechs Monaten. Sobald die Nebenkostenabrechnung fertig ist, verrechnen Sie den einbehaltenen Betrag. Einen möglichen Überschuss zahlen Sie sofort aus. Mehr zu den allgemeinen Fristen bei der Rückzahlung der Kaution haben wir in unserem Leitfaden zusammengefasst.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist hier klar: Es gibt keine starre Frist von sechs Monaten. Stattdessen haben Sie als Vermieter eine „angemessene Prüfungszeit“. Meist sind das etwa drei Monate. Bei komplizierten Schäden kann es aber auch bis zu sechs Monate dauern. Ein fairer und offener Umgang sorgt für zufriedene Ex-Mieter. Er gibt Ihnen als Vermieter vor allem rechtliche Sicherheit.
Wie Sie Streit um die Kaution von Anfang an vermeiden
Der beste Weg, Ärger bei der Kautionsrückzahlung zu vermeiden? Sorgen Sie dafür, dass er gar nicht erst entsteht. Mit etwas Voraussicht können Mieter und Vermieter den ganzen Prozess reibungslos gestalten. Dann wird die Rückzahlung der Kaution nach der Frist ganz einfach.

Am Ende machen zwei einfache Dinge den Unterschied: vorausschauend handeln und klar miteinander reden. Das schafft eine faire Grundlage. Die meisten Konflikte werden so gelöst, bevor sie überhaupt entstehen.
Das Übergabeprotokoll als wichtigstes Werkzeug
Das Übergabeprotokoll ist Ihr stärkster Helfer. Es ist der Beweis dafür, wie die Wohnung beim Einzug und Auszug aussah. Nehmen Sie sich für dieses Dokument unbedingt genug Zeit.
Machen Sie die Begehung immer gemeinsam, egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Jeder kleine Kratzer wird schriftlich festgehalten. Machen Sie zusätzlich Fotos von allem, was Ihnen auffällt. Das Handy hat man ja sowieso dabei.
Ein genaues und von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll ist rechtlich eine sichere Sache. Es schützt Mieter vor falschen Forderungen. Es gibt Vermietern die nötige Sicherheit, wenn wirklich etwas kaputtgegangen ist.
Dieses Vorgehen schafft vom ersten Tag an klare Verhältnisse. Es verhindert schwierige Diskussionen Monate später. Es ist die Basis für eine faire und schnelle Abrechnung.
Offene Kommunikation hilft beiden Seiten
Ein kurzes, offenes Gespräch kann oft mehr bewirken als wochenlanger Schriftverkehr. Klären Sie Fragen am besten direkt und persönlich. Das spart Zeit, Geld und vor allem Nerven.
Für Mieter bedeutet das: Melden Sie Mängel sofort, wenn sie auftreten. Eine tropfende Heizung oder ein Riss in einer Fliese sollten nicht bis zum Auszug geheim bleiben. Wer so etwas rechtzeitig meldet, zeigt Verantwortung. Der Vermieter kann sich dann frühzeitig kümmern.
Für Vermieter bedeutet das: Seien Sie für Ihre Mieter erreichbar. Reagieren Sie auf Meldungen und kümmern Sie sich um berechtigte Anliegen. Das baut Vertrauen auf und sorgt für ein gutes Mietverhältnis – bis zum letzten Tag.
Schönheitsreparaturen richtig durchführen
Ein häufiger Streitpunkt sind die Schönheitsreparaturen. Entweder werden sie gar nicht oder nur schlecht gemacht. Als Mieter sollten Sie erst prüfen, was Ihr Mietvertrag verlangt. Viele alte Klauseln sind heute nämlich ungültig.
Wenn Sie aber etwas tun müssen, dann machen Sie es ordentlich. Meist geht es nur darum, die Wände zu streichen oder Dübellöcher zu schließen. Saubere Arbeit hinterlässt einen guten Eindruck. Sie nimmt dem Vermieter jeden Grund zur Beschwerde. Die Regeln im Mietvertrag für eine möblierte Wohnung auf Zeit zu verstehen kann auch helfen, da hier oft besondere Regeln gelten.
Am Ende profitieren beide Seiten von einem fairen Umgang. Wer von Anfang an auf Klarheit und Sorgfalt achtet, hat die besten Karten. Dann klappt es auch mit einer schnellen und konfliktfreien Rückzahlung der Kaution.
Die häufigsten Fragen zur Kautionsrückzahlung
Zum Schluss beantworten wir die häufigsten Fragen kurz und knapp. So wissen Sie sofort, woran Sie sind.
Darf mein Vermieter die ganze Kaution für die Nebenkosten behalten?
Nein, auf keinen Fall. Das ist ein häufiger Irrtum. Wenn die Nebenkostenabrechnung noch offen ist, darf der Vermieter nur einen angemessenen Teil der Kaution behalten.
Was heißt das genau? Wenn Sie in den letzten Jahren immer etwa 200 Euro nachzahlen mussten, darf er diesen Betrag als Sicherheit behalten. Den großen Rest der Kaution muss er Ihnen trotzdem nach der üblichen Frist von drei bis sechs Monaten überweisen.
Was passiert eigentlich mit den Zinsen meiner Kaution?
Gute Frage, denn die Zinsen gehören Ihnen! Das ist im Gesetz klar geregelt. Der Vermieter muss Ihre Kaution auf einem separaten Konto anlegen. Dieses Konto muss Zinsen bringen und von seinem eigenen Geld getrennt sein.
Bei der Rückzahlung bekommen Sie also nicht nur die Kaution zurück. Sie erhalten auch die Zinsen, die Ihr Geld über die Mietzeit verdient hat. Sie haben sogar das Recht, einen Nachweis über die Anlage und die Höhe der Zinsen zu verlangen.
Merken Sie sich: Die Zinsen sind kein Geschenk, sondern Ihr Recht. Ihr Geld hat für Sie gearbeitet, während es als Sicherheit diente.
Kann ich die Kaution noch zurückfordern, wenn der Auszug schon über drei Jahre her ist?
Das wird in den meisten Fällen leider knapp. Ihr Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution verjährt nach drei Jahren. Das ist eine feste Regel im deutschen Recht.
Wichtig ist aber, wann diese Frist beginnt. Sie startet nicht am Tag Ihres Auszugs. Sie beginnt erst am Ende des Jahres, in dem die Prüffrist des Vermieters abgelaufen ist. Diese dauert ja meist sechs Monate.
- Ein kurzes Beispiel: Sie ziehen am 30. April 2024 aus.
- Die sechsmonatige Prüffrist endet am 31. Oktober 2024.
- Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2024.
- Ihr Anspruch ist also erst am 31. Dezember 2027 endgültig verjährt.
Warten Sie trotzdem niemals so lange. Wenn das Geld nicht kommt, werden Sie aktiv, bevor Ihr Anspruch verloren geht.
Clevere Idee: Die letzten Mieten einfach nicht zahlen und mit der Kaution verrechnen?
Finger weg von dieser Idee! Das ist rechtlich nicht erlaubt und kann nach hinten losgehen. Viele Mieter denken, sie könnten am Ende einfach die Miete einbehalten. Das ist ein teurer Fehler.
Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter, aber erst nach Ihrem Auszug. Sie ist kein Guthaben, das Sie für die laufende Miete nutzen dürfen.
Wenn Sie die letzte Miete nicht zahlen, sind Sie im Zahlungsverzug. Der Vermieter kann Sie auf Zahlung der Miete verklagen. Er darf die Kaution trotzdem für Schäden oder die Nebenkostenabrechnung verwenden. Am Ende haben Sie doppelten Ärger und unnötige Kosten.
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