Wohnung möbliert vermieten: So geht es ohne Fehler
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Wohnung möbliert vermieten: So geht es ohne Fehler

Lukas
18 Min. Lesezeit

Eine Wohnung mit Möbeln zu vermieten ist eine schlaue Idee. Sie können damit oft mehr Miete einnehmen. Außerdem finden Sie schneller neue Mieter. Sie sprechen Menschen an, die sofort eine fertige Wohnung suchen. Sie wollen keinen Stress mit Möbelkauf und Umzug. Das ist Ihre Chance als Vermieter.

Warum möblierte Wohnungen so beliebt sind

Die Art, wie wir wohnen und arbeiten, ändert sich. Viele Menschen brauchen für eine bestimmte Zeit eine flexible Wohnung. Eine möblierte Wohnung ist hier die perfekte Lösung.

Gemütliches, modern möbliertes Zimmer mit Bett, Sofa, Schreibtisch mit Laptop und Reisegepäck am Fenster.

Früher gab es nur wenige solcher Angebote. Heute ist die Nachfrage sehr groß. Davon können Sie als Vermieter direkt profitieren.

Wer sucht eine möblierte Wohnung?

Die Gruppe der Suchenden ist groß und wächst immer weiter. Typische Mieter sind zum Beispiel:

  • Mitarbeiter bei Projekten, die für einige Monate in einer anderen Stadt arbeiten.
  • Fachkräfte aus dem Ausland, die neu nach Deutschland kommen und einen einfachen Start brauchen.
  • Studenten, die nur für ein oder zwei Semester eine Unterkunft suchen.
  • Menschen in einer Übergangsphase, zum Beispiel nach einer Trennung oder während eines Umbaus.

Diese Menschen freuen sich, wenn sie nur mit ihrem Koffer anreisen können. Ein kompletter Umzug lohnt sich für sie einfach nicht. Mehr über die Vorteile vom Wohnens auf Zeit erfahren Sie in einem anderen Blogbeitrag.

Zahlen bestätigen diesen Trend. Der Anteil von möblierten Wohnungen auf dem Mietmarkt ist stark gestiegen. Das gilt besonders für große deutsche Städte.

Eine Studie zeigt, dass es seit 2015 viel mehr möblierte Wohnungen gibt. In Berlin zum Beispiel hat sich der Anteil mehr als vervierfacht. Im Jahr 2022 waren fast 25 Prozent aller Mietangebote möbliert. Die ganze Studie zu diesem Thema können Sie hier lesen.

Die Vorteile für Sie als Vermieter

Wenn Sie Ihre Wohnung mit Möbeln anbieten, haben Sie klare Vorteile. Der größte Pluspunkt ist die höhere Miete. Für eine komplett ausgestattete Wohnung können Sie einen Aufschlag für die Möbel verlangen. So bekommen Sie die Kosten für die Einrichtung wieder herein.

Außerdem sind die Mietverträge oft kürzer und flexibler. Das senkt das Risiko von Mietausfällen oder langen Streitigkeiten. Da die Nachfrage hoch ist, haben Sie auch seltener Leerstand.

Natürlich nutzen sich die Möbel ab. Aber mit guter Planung bekommen Sie das gut in den Griff.

Die richtige Ausstattung und eine genaue Inventarliste

Eine gute Ausstattung ist mehr als nur ein paar Möbel. Sie ist das Herzstück Ihrer Wohnung. Sie entscheidet, wie wohl sich Mieter fühlen. Und sie entscheidet, ob sie bereit sind, mehr zu bezahlen. Denken Sie daran: Sie vermieten nicht nur Wände, sondern ein komplettes Sorglos-Paket.

Eine Person prüft eine Inventarliste mit einem Smartphone, das ein möbliertes Zimmer zeigt. Ideal für die Wohnungsübergabe.

Sie müssen die richtige Mischung finden. Es braucht eine gute Grundausstattung und ein paar nützliche Extras. Vielleicht auch ein Detail, das Ihre Wohnung besonders macht.

Die Grundausstattung ist die Basis

Jeder Mieter will sofort einziehen und leben können. Ihre Zielgruppe möchte sich den Stress eines Umzugs sparen. Darum muss alles Wichtige schon da sein.

Eine gute Regel ist: Richten Sie die Wohnung so ein, wie Sie sie selbst nutzen würden. Das bedeutet nicht, dass alles teuer sein muss. Aber alles muss funktionieren, sauber sein und gut aussehen. Alte Möbel oder kaputte Geräte sind ein No-Go.

Tipp aus der Praxis: Kaufen Sie gute Qualität. Stabile und zeitlose Möbel sind besser als modische Stücke. Sie halten länger und Sie müssen nicht ständig etwas Neues kaufen.

Was gehört in welche Zimmer? Eine Checkliste

Eine Checkliste hilft Ihnen, an alles zu denken. Wir haben eine Übersicht für Sie gemacht. Sie zeigt, was unbedingt da sein muss (Must-Have). Und sie zeigt, was Ihre Wohnung noch besser macht (Nice-to-Have).

Hier ist eine Checkliste, die Ihnen bei der Planung hilft.

Checkliste zur Grundausstattung einer möblierten Wohnung

WohnbereichUnverzichtbar (Must-Have)Empfehlenswert (Nice-to-Have)
SchlafzimmerBett mit Matratze, Schrank oder Kommode, Vorhänge oder Rollos zum AbdunkelnNachttisch mit Lampe, Bettwäsche, Spiegel
WohnzimmerSofa oder Sessel, Couchtisch, TV-Board, FernseherSmart-TV, Stehlampe, kleiner Teppich
Küche/EssbereichEinbauküche mit Herd und Kühlschrank, Esstisch mit Stühlen, Töpfe/Pfannen, Geschirr/Besteck, Wasserkocher, KaffeemaschineMikrowelle, Toaster, Geschirrspüler, Mülleimer
BadezimmerDusche oder Badewanne, WC, Waschbecken, Spiegel, HandtuchhalterWaschmaschine, kleiner Schrank, Duschvorhang, Handtücher
ArbeitsbereichSchnelles und stabiles WLANSchreibtisch mit bequemem Stuhl, Schreibtischlampe
SonstigesDeckenlampen in allen Räumen, Staubsauger, Besen, Eimer, PutzzeugBügeleisen und Bügelbrett, Wäscheständer, kleines Willkommenspaket (z.B. mit Kaffee, Tee)

Diese Liste ist eine gute Grundlage. Je nach Zielgruppe und Preis können Sie natürlich mehr anbieten.

Wenn Sie an Monteure vermieten, sind andere Dinge wichtig. Eine Waschmaschine oder ein Parkplatz sind oft wichtiger als Deko. Mehr zu den Voraussetzungen für die Vermietung an Monteure finden Sie in unserem Ratgeber.

Die Inventarliste: Ihr wichtigstes Dokument

Wenn die Wohnung fertig eingerichtet ist, folgt ein wichtiger Schritt: die Inventarliste. Dieses Dokument ist Ihre Versicherung. Sie vermeiden damit Ärger bei der Wohnungsübergabe.

Eine gute Inventarliste ist mehr als nur eine Liste von Möbeln. Sie ist ein genaues Protokoll über den Zustand der Einrichtung.

So machen Sie es richtig:

  • Schreiben Sie alles auf: Notieren Sie jeden Gegenstand. Von der Gabel über das Sofa bis zum Fernseher. Je genauer, desto besser.
  • Beschreiben Sie den Zustand: Schreiben Sie beim Einzug auf, wie jedes Teil aussieht. Ist der Tisch neu? Hat der Stuhl einen Kratzer? Seien Sie ehrlich und genau.
  • Machen Sie Fotos: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Fotografieren Sie jeden Raum. Machen Sie auch Fotos von teuren Dingen und von kleinen Schäden, die schon da sind.

Diese Liste kommt in den Mietvertrag oder ins Übergabeprotokoll. Der Mieter muss sie beim Einzug prüfen und unterschreiben. So bestätigen beide Seiten den Zustand der Wohnung und der Einrichtung.

Beim Auszug nehmen Sie die Liste wieder zur Hand. Sie vergleichen den jetzigen Zustand mit dem Zustand beim Einzug. So sehen Sie, ob neue Schäden da sind. Diese genaue Liste hilft Ihnen bei Streit. Sie ist die Grundlage, um die Kaution für Reparaturen zu nutzen.

Der passende Mietvertrag: So sichern Sie sich rechtlich ab

Der richtige Mietvertrag ist sehr wichtig. Er schafft klare Regeln und verhindert Streit. Gerade bei einer möblierten Wohnung gibt es einige rechtliche Punkte zu beachten.

Ein guter Vertrag gibt beiden Seiten Sicherheit. Es geht darum, ein faires Verhältnis zu schaffen. So weiß jeder, woran er ist.

Befristet oder unbefristet – was ist die richtige Wahl?

Zuerst müssen Sie über die Mietdauer entscheiden. Sie haben zwei Möglichkeiten: einen befristeten oder einen unbefristeten Mietvertrag. Die beste Wahl hängt davon ab, wie flexibel Sie bleiben wollen.

Ein unbefristeter Mietvertrag ist der Normalfall. Er läuft so lange, bis eine Seite kündigt. Hier gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen.

Anders ist es beim befristeten Mietvertrag. Hier legen Sie ein festes Enddatum fest. Das gibt Ihnen als Vermieter Planungssicherheit. Der Haken ist: Sie brauchen einen gesetzlich anerkannten Grund dafür. Zum Beispiel, wenn Sie die Wohnung danach selbst nutzen wollen (Eigenbedarf).

Aus der Praxis: Der Grund für die Befristung muss klar sein. Ein vager Wunsch wie „vielleicht nutze ich die Wohnung später selbst“ reicht nicht. Der Grund muss im Mietvertrag stehen, sonst ist die Befristung ungültig.

Der Spezialfall: Miete zum vorübergehenden Gebrauch

Für möblierte Wohnungen gibt es einen besonderen Vertragstyp. Er heißt Mietvertrag zum vorübergehenden Gebrauch. Das ist die perfekte Lösung für kurze Mietzeiten. Zum Beispiel für Projektmitarbeiter, Messegäste oder Praktikanten.

Der große Vorteil ist: Viele strenge Gesetze zum Mieterschutz gelten hier nicht. Zum Beispiel bei der Kündigung oder der Mietpreisbremse. Aber Achtung: Die rechtlichen Anforderungen sind hoch.

Damit ein Mietvertrag als „vorübergehender Gebrauch“ gilt, müssen diese Punkte erfüllt sein:

  • Der Mieter hat seinen Hauptwohnsitz an einem anderen Ort.
  • Er braucht die Wohnung nur für eine begrenzte Zeit und einen klaren Zweck (z. B. ein Projekt für drei Monate).
  • Die Absicht des Mieters, nur kurz zu bleiben, muss von Anfang an klar sein.

Dieser Vertrag ist sehr praktisch, wenn Sie an Mieter auf Zeit vermieten.

Möblierungszuschlag, Kaution und Kündigungsfristen

Bei möblierten Wohnungen sollten Sie auf drei Themen im Vertrag achten: den Möblierungszuschlag, die Kaution und die Kündigungsfristen. Hier lauern die meisten Fehler. Mit dem richtigen Wissen können Sie diese aber vermeiden.

Der Möblierungszuschlag ist der Aufpreis für die Möbel. Sie schlagen ihn auf die Kaltmiete auf. Ich empfehle Ihnen, diesen Zuschlag im Vertrag extra zu zeigen. Das schafft Klarheit und verhindert Diskussionen.

Die Kaution ist Ihre Sicherheit. In einer möblierten Wohnung ist das Risiko für Schäden höher. Sie dürfen aber gesetzlich maximal drei Nettokaltmieten als Kaution nehmen.

Besondere Regeln gibt es bei den Kündigungsfristen. Das gilt vor allem, wenn Sie nur ein möbliertes Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung vermieten. Dann sind die Fristen viel kürzer. Vermieten Sie eine ganze Wohnung, gelten meist die normalen Fristen. Es sei denn, es ist ein Vertrag zum vorübergehenden Gebrauch.

Klauseln, die in keinem Vertrag fehlen dürfen

Ein guter Mietvertrag ist immer auf Ihre Situation angepasst. Neben den normalen Angaben gibt es ein paar Punkte, die für Sie als Vermieter wichtig sind.

Diese Punkte gehören in den Vertrag:

  1. Genaue Beschreibung der Wohnung: Schreiben Sie die Adresse, Etage, Zimmerzahl auf. Nennen Sie auch alles, was dazugehört, wie Keller oder Parkplatz.
  2. Detaillierte Inventarliste: Die Liste mit allen Möbeln und Gegenständen gehört als Anhang in den Vertrag. Lassen Sie sie vom Mieter unterschreiben.
  3. Regeln zu Schönheitsreparaturen: Legen Sie klar fest, welche kleinen Reparaturen der Mieter selbst übernehmen muss (z. B. ein tropfender Wasserhahn).
  4. Hausordnung: Die Hausordnung sollte Teil des Vertrags sein. So sind Regeln wie Ruhezeiten oder Mülltrennung für alle klar.
  5. Übergabeprotokoll: Vereinbaren Sie schriftlich, dass bei Ein- und Auszug ein genaues Protokoll gemacht wird. Das ist zusammen mit der Inventarliste Ihr bester Schutz bei Streit um die Kaution.

Der Markt für möblierte Wohnungen wächst, besonders in Großstädten. Der Mietenreport 2025 des Mieterbunds zeigt, dass in Berlin 84 Prozent der Menschen zur Miete wohnen. Das steigert die Nachfrage. Oft ist der Möblierungszuschlag nicht extra ausgewiesen. Das kann für Mieter unklar sein. Mehr dazu finden Sie in dieser umfassenden Analyse des Mieterbunds.

Die Miete fair berechnen und passende Mieter finden

Die richtige Miete zu finden, ist nicht einfach. Ein zu hoher Preis schreckt Interessenten ab. Ein zu niedriger Preis bedeutet weniger Einnahmen für Sie. Es geht darum, den perfekten Mittelweg zu finden.

Ein guter Preis sorgt für eine schnelle Vermietung. Er zieht oft auch zuverlässige Mieter an. Die Preisfindung ist eine Mischung aus Berechnung, Marktanalyse und etwas Gefühl.

Wie Sie den Möblierungszuschlag richtig berechnen

Ein wichtiger Teil Ihrer Berechnung ist der Möblierungszuschlag. Das ist die Gebühr für die Nutzung der Möbel. Um diesen Betrag fair zu berechnen, gibt es bekannte Methoden.

Das „Hamburger Modell“ wird oft genutzt und von Gerichten anerkannt. Es ist ganz einfach:

  • Neuwert der Möbel zusammenrechnen: Zuerst addieren Sie die Kaufpreise der gesamten Einrichtung.
  • Abschreibung berechnen: Möbel verlieren an Wert. Man rechnet mit einer Lebensdauer von zehn Jahren. Sie schreiben also jedes Jahr 10 % vom Neuwert ab.
  • Zinsen aufschlagen: Ihr Geld steckt in den Möbeln. Dafür können Sie Zinsen berechnen. Ein Wert von 5 % ist üblich und fair.

Beispiel aus der Praxis: Ihre Einrichtung hat neu 10.000 € gekostet. Die jährliche Abschreibung ist 1.000 € (10 %). Dazu kommen 500 € Zinsen (5 % von 10.000 €). Das sind 1.500 € pro Jahr. Der monatliche Zuschlag ist also 125 €.

Eine andere Methode ist das „Berliner Modell“. Hier nehmen Sie pauschal 2 % pro Monat vom Zeitwert der Möbel. Das ist einfacher, aber oft nicht so genau. Mein Tipp: Nutzen Sie das Hamburger Modell. Es ist solider und leichter zu erklären.

Ohne Marktanalyse geht es nicht

Bevor Sie einen Preis festlegen, schauen Sie sich um. Was kosten ähnliche Wohnungen in Ihrer Stadt und in Ihrem Viertel? Die wichtigste Frage ist: Was verlangen andere für eine Wohnung mit ähnlicher Größe und Ausstattung?

Schauen Sie sich die bekannten Immobilienportale an. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Lage: Wie ist die Anbindung an Bus und Bahn? Gibt es Supermärkte und Cafés in der Nähe?
  • Größe & Schnitt: Vergleichen Sie nur ähnliche Wohnungen, also 2-Zimmer mit 2-Zimmer.
  • Ausstattung: Ist die Einrichtung einfach oder luxuriös?
  • Extras: Ein Balkon, ein Parkplatz oder eine Waschmaschine können den Preis erhöhen.

Diese Recherche gibt Ihnen ein gutes Gefühl für einen fairen Preis.

Der Markt für möblierte Wohnungen boomt und die Preise steigen. In den fünf größten deutschen Städten waren 2022 schon 36 Prozent der Angebote möbliert. Die Mieten sind stark gestiegen: von 9,71 Euro pro Quadratmeter (2013) auf 17,12 Euro (2025). Das ist ein Anstieg von fast 75 Prozent. Mehr Zahlen zur Entwicklung der Wohnungsknappheit finden Sie hier beim ifo-Institut.

Pauschalmiete oder getrennte Abrechnung?

Sie müssen entscheiden, wie Sie die Miete anbieten. Bieten Sie eine Pauschalmiete oder rechnen Sie die Nebenkosten extra ab? Bei kurzen Mietzeiten ist die Pauschalmiete sehr beliebt. Hier sind alle Kosten wie Strom, Wasser, Heizung und Internet schon im Preis enthalten.

Der große Vorteil: Es ist für beide Seiten einfach. Ihr Mieter weiß genau, was er zahlen muss. Sie sparen sich die jährliche Nebenkostenabrechnung. Das macht Ihr Angebot besonders für Geschäftsleute oder Gäste aus dem Ausland interessant.

Die folgende Grafik zeigt, wie die Mietdauer die Vertragsart beeinflusst.

Entscheidungsbaum zum Mietvertrag, der die Nutzungsart in temporär (Kurzzeitmiete) oder dauerhaft (regulärer Mietvertrag) unterteilt.

Man sieht klar: Für eine kurze Nutzung ist die Pauschalmiete ideal. Vermieten Sie länger, ist eine getrennte Abrechnung üblich.

Passen Sie Ihre Preise an die Zielgruppe an

Jeder Mieter hat andere Wünsche. Eine gute Preisstrategie ist flexibel.

  • Kurzzeitmieter (z. B. Messegäste): In Messezeiten können Sie die Preise erhöhen. Hier sind Lage und Verfügbarkeit wichtig, der Preis ist oft nicht so entscheidend. Denken Sie in Tages- oder Wochenpreisen.
  • Langzeitmieter (z. B. Projektmitarbeiter, Studenten): Bieten Sie Rabatte für längere Aufenthalte an. Das sichert Ihnen Einnahmen über einen längeren Zeitraum.
  • Saisonale Schwankungen: In Touristenorten oder Messestädten gibt es Haupt- und Nebensaisons. Planen Sie das in Ihre Preise ein und passen Sie diese an.

Mit einer flexiblen Preisstrategie verdienen Sie mehr Geld. Sie sorgen auch für eine gute Auslastung das ganze Jahr über.

Das perfekte Inserat: So ziehen Sie die richtigen Mieter an

Ihr Inserat ist der erste Eindruck, den ein Mieter von Ihrer Wohnung bekommt. Es ist Ihre Chance, aufzufallen und die passenden Leute anzusprechen.

Ein klarer Text, gute Fotos und die richtigen Webseiten sind Ihr Werkzeug. Gehen wir das Schritt für Schritt durch.

Ein Titel, der Klicks erzeugt

Die Überschrift muss sofort auffallen und die wichtigsten Vorteile nennen. Ein langweiliges „2-Zimmer-Wohnung zu vermieten“ geht unter. Versuchen Sie es so:

  • „Sonnige 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in zentraler Lage“
  • „Modernes Business-Apartment: Schnelles WLAN & Parkplatz inklusive“
  • „Wohnen auf Zeit: Gemütliches Studio direkt an der Uni“

Sehen Sie den Unterschied? Diese Titel sind informativ und wecken Interesse. Im Text gehen Sie dann ins Detail. Seien Sie ehrlich, aber betonen Sie die Stärken Ihrer Wohnung.

Tipp aus der Praxis: Gliedern Sie Ihren Text mit kurzen Absätzen und Überschriften. Lange Texte liest niemand. Schreiben Sie aus der Sicht des Mieters: Welchen Vorteil hat er, wenn er bei Ihnen wohnt?

Ihr Text sollte alle wichtigen Fragen beantworten:

  • Genaue Größe und Zimmeranzahl.
  • Eine kurze Beschreibung der Ausstattung (z. B. „Küche mit Spülmaschine und Nespresso-Automat“).
  • Besondere Merkmale wie Balkon, schnelles Internet, Waschmaschine.
  • Infos zur Lage: Wie weit ist es zur nächsten U-Bahn? Wo sind Supermärkte?
  • Die Miete (am besten als Pauschalmiete) und die Höhe der Kaution.
  • Ab wann ist die Wohnung frei und für wie lange?

Bilder sagen mehr als tausend Worte

Gute Fotos sind entscheidend. Sie sind oft der Grund, warum jemand Ihr Inserat anklickt. Sie müssen dafür kein Profi sein.

Bereiten Sie die Wohnung vor: räumen Sie gründlich auf, entfernen Sie persönliche Dinge und sorgen Sie für Helligkeit. Öffnen Sie die Vorhänge und schalten Sie alle Lichter an.

Tageslicht ist am besten. Fotografieren Sie aus den Ecken eines Raumes, das lässt ihn größer wirken. Zeigen Sie jedes Zimmer aus verschiedenen Winkeln. Vergessen Sie nicht die Details – den Ausblick vom Balkon oder die schöne Kaffeemaschine.

Wo Sie Ihr Inserat am besten platzieren

Ihr perfektes Inserat muss gesehen werden. Gehen Sie dorthin, wo Ihre Zielgruppe sucht.

Bewährte Plattformen für möbliertes Wohnen:

  • Spezialisten: Portale wie Wunderflats oder Homelike sind auf möbliertes Wohnen spezialisiert. Hier finden Sie Geschäftsreisende und Fachkräfte.
  • Die großen Player: Auch ImmoScout24 oder Immonet haben Bereiche für möblierte Wohnungen und eine große Reichweite.
  • Lokale Plattformen: Seiten wie eBay Kleinanzeigen können für kurze Mietzeiten oder Monteurzimmer gut funktionieren.

Sprechen Sie auch lokale Firmen an. Sie suchen oft Unterkünfte für neue Mitarbeiter. Eine kleine Webseite oder eine Präsenz in sozialen Netzwerken kann ebenfalls helfen. Wenn Sie mehr über den lokalen Markt wissen möchten, lesen Sie unseren Beitrag zur Vermietung einer möblierten Wohnung in Hannover.

Steuern und Versicherungen richtig handhaben

Wenn Sie eine Wohnung vermieten, bekommen Sie nicht nur Geld. Auch das Finanzamt und die Versicherungen schauen genau hin. Aber keine Sorge, das ist nicht kompliziert. Wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen, ist es ganz einfach.

Die Einnahmen aus der Vermietung müssen Sie in der Steuererklärung angeben. Genauer gesagt in der Anlage V. Das Gute daran ist: Sie können viele Kosten von den Einnahmen abziehen. Das senkt Ihre Steuerlast.

Was Sie von der Steuer absetzen können

Als Vermieter haben Sie viele Ausgaben, die das Finanzamt anerkennt. Diese sogenannten Werbungskosten ziehen Sie von Ihren Einnahmen ab.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Abschreibung für die Möbel (AfA): Die Kosten für Ihre Einrichtung können Sie über mehrere Jahre absetzen. Bei den meisten Möbeln geht das Finanzamt von 10 Jahren aus. Sie können also jedes Jahr 10 % der Kosten absetzen.
  • Reparaturkosten: Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, können Sie die Reparaturkosten sofort komplett absetzen.
  • Gebühren für Inserate: Kosten für Anzeigen auf Portalen oder für einen Makler mindern Ihre Steuer.
  • Fahrtkosten: Jede Fahrt zur Wohnung, zum Beispiel für eine Besichtigung oder Reparatur, können Sie angeben.

Es gibt noch mehr Kosten, die Sie absetzen können. Sie sehen, wie Sie Ihre Steuerlast senken können.

Die richtigen Versicherungen sind Ihr Sicherheitsnetz

Ein guter Versicherungsschutz ist sehr wichtig. Ein Wasserschaden oder ein unachtsamer Mieter können schnell teuer werden. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende.

Tipp aus der Praxis: Prüfen Sie die Verträge Ihrer Versicherungen genau. Viele normale Versicherungen zahlen nicht bei Schäden durch Mieter in einer möblierten Wohnung. Rufen Sie Ihren Versicherer an, um das zu klären. Das erspart Ihnen im Schadensfall böse Überraschungen.

Für Vermieter sind drei Versicherungen besonders wichtig:

  1. Private Haftpflichtversicherung: Ein Muss. Sie zahlt, wenn durch Ihre Immobilie jemand anderes zu Schaden kommt. Zum Beispiel, wenn ein Dachziegel auf ein Auto fällt.
  2. Wohngebäudeversicherung: Sie schützt das Gebäude selbst vor großen Gefahren wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser.
  3. Hausratversicherung: Achtung, das ist ein häufiger Fehler! Die Haftpflicht des Mieters zahlt nicht für Schäden an Ihren Möbeln. Sie brauchen eine eigene Hausratversicherung für die vermietete Wohnung.

Manchmal mieten auch Firmen direkt für ihre Mitarbeiter. Das kann einige Besonderheiten mit sich bringen. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr darüber, was rechtlich zu beachten ist, wenn ein Arbeitgeber eine Wohnung für einen Arbeitnehmer mietet.

Typische Fragen zur Vermietung möblierter Wohnungen

Wer zum ersten Mal eine Wohnung möbliert vermietet, hat oft die gleichen Fragen. Das ist normal. Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen aus meiner Praxis.

Darf ich meine wohnung einfach so untervermieten?

Ja, aber Sie brauchen die Erlaubnis Ihres eigenen Vermieters. Ohne diese schriftliche Erlaubnis riskieren Sie eine Abmahnung oder sogar die Kündigung Ihres Mietvertrags.

Mein Rat: Sprechen Sie offen mit Ihrem Vermieter. Erklären Sie Ihr Vorhaben und lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich geben. Ein Handschlag reicht nicht.

Wer ist für reparaturen in der wohnung zuständig?

Das kommt darauf an, was kaputt ist.

Kleine Mängel an Dingen, die der Mieter täglich benutzt, sind oft seine Sache. Zum Beispiel ein tropfender Wasserhahn oder ein lockerer Türgriff. Das nennt man Kleinreparaturen. Der Mieter zahlt die Kosten selbst, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze, die im Mietvertrag steht.

Größere Schäden sind immer Ihre Aufgabe als Vermieter. Eine kaputte Heizung, ein defekter Kühlschrank oder ein Problem mit der Elektrik – darum müssen Sie sich kümmern.

Schreiben Sie die Regeln für Kleinreparaturen klar in den Mietvertrag. Legen Sie genau fest, was darunterfällt und wie viel der Mieter maximal zahlen muss. Das spart Diskussionen.

Und was passiert bei schäden an den möbeln?

Hier muss man unterscheiden: Ist es normale Abnutzung oder ein echter Schaden?

Leichte Gebrauchsspuren sind Ihr Risiko als Vermieter. Das sind zum Beispiel feine Kratzer auf dem Tisch. Das ist mit der Miete schon bezahlt.

Wenn Ihr Mieter aber einen echten Schaden verursacht, muss er dafür bezahlen. Der klassische Rotweinfleck auf dem Sofa ist ein Beispiel. Genau dafür gibt es die Kaution. Eine genaue Inventarliste mit Fotos vom Einzug ist hier sehr wertvoll. Damit können Sie den ursprünglichen Zustand beweisen.


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