
Bis wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen? Ein Leitfaden
Sie sind ausgezogen und warten auf Ihr Geld? Viele Mieter fragen sich: Bis wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen? Ein festes Datum steht nicht im Gesetz. Aber Gerichte haben einen klaren Rahmen von 3 bis 6 Monaten festgelegt. Das gibt dem Vermieter Zeit, die Wohnung zu prüfen und die Nebenkosten abzurechnen.
Wie schnell Sie Ihre Kaution zurückbekommen sollten

Nach einem Umzug will man die Kaution schnell wiederhaben. Oft braucht man das Geld für die neue Wohnung. Das Warten kann eine finanzielle Belastung sein, wenn zwei Kautionen gleichzeitig bezahlt werden müssen.
Das Gesetz gibt dem Vermieter aber Zeit, alles in Ruhe zu prüfen. Man nennt das die „Prüfungs- und Überlegungsfrist“. In dieser Zeit schaut der Vermieter, ob er noch Geld von Ihnen bekommt.
Was in der Prüffrist passiert
Stellen Sie sich die Kaution wie ein Pfand vor. Der Vermieter behält es eine Weile. Er will sicher sein, dass nach Ihrem Auszug alles in Ordnung ist. In dieser Zeit prüft er zwei wichtige Punkte:
- Zustand der Wohnung: Gibt es Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen? Müssen Sie vielleicht noch Reparaturen machen, die im Mietvertrag stehen?
- Offene Rechnungen: Haben Sie alle Mieten bezahlt? Und wichtig: Steht die letzte Nebenkostenabrechnung noch aus? Daraus könnte sich eine Nachzahlung ergeben.
Diese Prüfung braucht Zeit. Darum haben Gerichte entschieden, dass drei bis sechs Monate fair sind.
Der rechtliche Rahmen für die Frist
Im deutschen Recht steht die Regel zur Kaution im § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort finden Sie aber keine genaue Frist für die Rückzahlung. Diesen Punkt mussten Gerichte klären. Ein oft genanntes Urteil vom Amtsgericht München bestätigt das. Vermieter haben nach dem Mietende eine Prüffrist von 3 bis 6 Monaten. Normalerweise sind es drei Monate. Nur wenn es schwierig wird, kann die Frist länger sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Gutachter einen Schaden prüfen muss. Mehr zu diesem Urteil finden Sie hier auf der Seite von Haus & Grund München.
Ganz wichtig: Die Frist startet erst, nachdem Sie die Wohnung zurückgegeben haben. Das ist nach der Schlüsselübergabe. Das Datum vom Mietvertragsende allein zählt nicht.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick. So können Sie besser einschätzen, wann Sie mit Ihrem Geld rechnen können.
Fristen für die Kautionsrückzahlung im Überblick
Diese Tabelle zeigt, wie lange die Rückzahlung der Kaution meist dauert und warum es länger dauern kann.
Mit diesem Wissen sind Sie gut vorbereitet. Sie können planen, wann die Kaution wieder auf Ihrem Konto sein sollte.
Die rechtlichen Grundlagen der Kautionsrückzahlung
Wenn es um Ihre Kaution geht, ist es gut, die Regeln zu kennen. Die wichtigste Regel steht im Gesetz, nicht in Ihrem Mietvertrag. Genauer gesagt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort steht der Paragraph zur Mietsicherheit.
Das Gesetz sagt aber nicht: „Der Vermieter muss nach 30 Tagen zahlen.“ Stattdessen spricht man von einer „angemessenen Frist“. Das klingt ungenau, hat aber einen guten Grund.
Warum das Gesetz keine feste Frist nennt
Jeder Auszug ist anders. Manchmal ist die Wohnung perfekt. Manchmal müssen erst Schäden geprüft oder Handwerker bestellt werden. Das Gesetz gibt dem Vermieter hier bewusst etwas Zeit.
Stellen Sie sich vor, Sie leihen einem Freund Ihr Auto. Bevor er sein Pfand zurückbekommt, schauen Sie nach, ob alles okay ist. Genau das darf Ihr Vermieter auch. Er prüft, ob es gute Gründe gibt, einen Teil des Geldes zu behalten.
Diese Prüfung braucht Zeit. Der Vermieter muss die Wohnung genau auf Schäden untersuchen. Außerdem fehlt oft noch die Nebenkostenabrechnung. Daraus können sich Nachzahlungen ergeben.
Was Gerichte als „angemessen“ ansehen
Weil das Gesetz keine Zahl nennt, haben Gerichte eine klare Linie entwickelt. Die einheitliche Meinung ist: Eine Prüffrist von drei bis sechs Monaten ist fast immer fair.
Diese Zeit hat sich in der Praxis bewährt. Sie gibt dem Vermieter genug Zeit für eine genaue Prüfung. Sie als Mieter müssen aber nicht unnötig lange auf Ihr Geld warten. Die Frage, bis wann der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, hängt also stark von der Situation ab.
- Drei Monate: Das ist die normale Frist, wenn es keine großen Probleme gibt.
- Sechs Monate: Diese längere Frist kann okay sein. Zum Beispiel, wenn der Vermieter Angebote von Handwerkern für Reparaturen einholen muss.
Die Rolle des Mietvertrags
Natürlich ist auch Ihr Mietvertrag wichtig. Darin stehen die Höhe der Kaution und ihr Zweck als Sicherheit. Was sonst noch in einen guten Vertrag gehört, zeigen wir in unserem Artikel zum Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung.
Aber Achtung: Der Mietvertrag darf die Gesetze nicht zu Ihrem Nachteil ändern. Eine Regel, die dem Vermieter einfach zwölf Monate Zeit gibt, wäre nicht gültig. Das Gesetz schützt Sie als Mieter vor unfairen Regeln.
Der Zweck der Kaution ist klar: Sie ist eine Sicherheit für den Vermieter. Sie greift, wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen. Dazu gehören vor allem:
- Zahlung der Miete
- Zahlung der Nebenkosten
- Reparatur von Schäden, die Sie verursacht haben
Die Kaution ist also kein Extra-Geld für den Vermieter. Er darf das Geld nur für echte Forderungen nutzen. Sobald klar ist, dass es keine Forderungen mehr gibt, muss er die Kaution sofort und ganz zurückzahlen. Das Gesetz sorgt dafür, dass Ihr Geld nicht ohne Grund behalten wird.
Wann der Vermieter Geld von der Kaution abziehen darf
Die Kaution ist eine Sicherheit für den Vermieter. Sie ist kein extra Einkommen. Er kann das Geld also nicht einfach so behalten. Jeder Cent, den er abzieht, muss klar begründet sein. Dafür braucht er Belege.
Es gibt drei typische Fälle, in denen ein Vermieter Geld von der Kaution behalten darf. Schauen wir uns diese genauer an.
Offene Mietzahlungen und Schulden
Das ist der einfachste und klarste Fall. Wenn Sie beim Auszug noch Miete schulden, darf der Vermieter diesen Betrag von der Kaution abziehen. Das gilt für eine ganze Monatsmiete oder auch nur einen Teil.
Das Gleiche gilt für andere Zahlungen aus dem Vertrag, die Sie vielleicht vergessen haben. Die Kaution dient hier als Puffer, um Ihre offenen Rechnungen zu bezahlen.
Noch nicht abgerechnete Nebenkosten
Das ist ein sehr häufiger Grund, warum ein Teil der Kaution länger beim Vermieter bleibt. Die Nebenkostenabrechnung fehlt noch. Wenn der Vermieter fest mit einer Nachzahlung rechnet, darf er einen passenden Betrag zurückhalten.
Aber Achtung: Er darf nicht einfach die ganze Kaution behalten. Er darf nur so viel einbehalten, wie die Nachzahlung voraussichtlich sein wird. Als Richtwert nimmt man oft die Abrechnungen der letzten Jahre. Den Rest der Kaution muss er Ihnen trotzdem pünktlich überweisen.
Schäden in der Wohnung
Hier gibt es am häufigsten Streit zwischen Mietern und Vermietern. Der wichtige Punkt ist der Unterschied zwischen normalem Verschleiß und echten Schäden. Nur für echte Schäden, die Sie verursacht haben, darf der Vermieter die Kaution nutzen.
Ein kleines Loch in der Wand von einem Nagel für ein Bild? Das ist normale Abnutzung. Ein großer Rotweinfleck auf dem Teppich oder ein tiefer Kratzer im Parkett? Das ist ein Schaden. Für die Reparatur müssen Sie bezahlen.
Der Vermieter muss die Kosten für die Reparatur nachweisen können. Das geht am besten mit Rechnungen oder Angeboten von Handwerkern. Einfach einen Betrag schätzen, ist nicht erlaubt. Um diesen Ärger zu vermeiden, ist ein genaues Übergabeprotokoll mit Fotos bei Ein- und Auszug sehr wichtig. Alles dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Mietvertrag für eine möblierte Wohnung als PDF.
Schäden vs. normale Abnutzung verstehen
Damit Sie ein besseres Gefühl dafür bekommen, was ein Schaden ist und was zum normalen Wohnen gehört, haben wir eine Übersicht gemacht.
Berechtigte und unberechtigte Abzüge von der Kaution
Ein klarer Vergleich, welche Kosten der Vermieter von Ihrer Kaution abziehen darf und welche nicht.
Diese Beispiele zeigen: Es kommt immer auf das Ausmaß an. Die Kaution ist nur für Reparaturen gedacht, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
Gerichte haben immer wieder bestätigt, dass es keine feste, gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt. Aber der Vermieter hat nicht ewig Zeit. Ansprüche wegen Schäden verjähren schon sechs Monate nach der Wohnungsübergabe (§ 548 BGB). Das setzt Vermieter unter Druck. In der Praxis wird die Kaution nur in etwa 15–20 % der Fälle teilweise oder ganz behalten. Die häufigsten Gründe sind offene Mieten und zu starke Abnutzung der Wohnung.
Warum die Nebenkostenabrechnung Ihre Kaution ausbremst
Die offene Nebenkostenabrechnung ist ein häufiger Grund, warum Sie länger auf einen Teil Ihrer Kaution warten müssen. Die Wohnung ist oft schon perfekt übergeben. Trotzdem bleibt ein Teil des Geldes beim Vermieter. Das ist oft erlaubt, aber es gibt klare Regeln.
Das Problem liegt an unterschiedlichen Fristen. Der Vermieter hat für die Prüfung von Schäden meist nur bis zu sechs Monate Zeit. Für die Nebenkostenabrechnung hat er aber viel länger Zeit. Das Gesetz gibt ihm hier bis zu 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Der Unterschied zwischen Abrechnungszeitraum und Mietende
Genau hier gibt es die meisten Missverständnisse. Der Abrechnungszeitraum für Nebenkosten ist fast immer das Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wenn Sie zum 31. März ausziehen, endet der Abrechnungszeitraum für dieses Jahr trotzdem erst am 31. Dezember. Erst ab dann hat Ihr Vermieter weitere zwölf Monate Zeit für die Abrechnung.
In diesem Fall muss die Abrechnung also spätestens am 31. Dezember des nächsten Jahres bei Ihnen sein. Aber keine Sorge, so lange müssen Sie nicht auf Ihre ganze Kaution warten.
Nur ein Teil der Kaution darf als Sicherheit dienen
Ein wichtiger Punkt, den viele Mieter nicht kennen: Der Vermieter darf nicht die ganze Kaution wegen der fehlenden Abrechnung blockieren. Er darf nur einen „angemessenen“ Teil behalten.
Was heißt „angemessen“? Gerichte schauen hier auf die erwartete Nachzahlung. Der Vermieter schätzt also, wie hoch Ihre Nachzahlung sein könnte. Als Faustregel gilt ein Betrag von drei bis vier monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen.
Den restlichen Teil der Kaution muss er Ihnen normal nach der üblichen Frist von drei bis sechs Monaten auszahlen. Dieser Teil wird nicht für Schäden oder offene Mieten gebraucht.
Die folgende Infografik zeigt den typischen Ablauf. Sie beginnt mit der ersten Prüfung und geht bis zu einem möglichen Streit vor Gericht.
Man sieht deutlich: Die ersten sechs Monate sind wichtig. Dauert es länger, landet die Sache oft vor Gericht.
Ein praktisches Beispiel macht es klarer
Stellen wir uns eine typische Situation vor, um die Fristen besser zu verstehen.
- Ihre Kaution: 1.500 €
- Ihre monatliche Vorauszahlung für Nebenkosten: 150 €
- Ihr Auszug: 30. Juni 2023
- Abrechnungszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2023
- Wohnungszustand: Keine Schäden, alle Mieten sind bezahlt.
In diesem Fall endet die allgemeine Prüffrist für die Wohnung spätestens Ende Dezember 2023. Der Vermieter rechnet aber mit einer Nachzahlung wegen gestiegener Energiepreise. Er schätzt sie auf rund 450 €.
Das bedeutet für Sie:
- Der Vermieter darf 450 € als Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung behalten.
- Die übrigen 1.050 € der Kaution muss er Ihnen bis Ende Dezember 2023 überweisen.
- Die Frist für die Nebenkostenabrechnung 2023 endet erst am 31. Dezember 2024.
- Sobald die Abrechnung da ist und die Nachzahlung bezahlt ist, muss er Ihnen auch die restlichen 450 € (oder den Rest davon) sofort auszahlen.
So sind beide Seiten abgesichert. Der Vermieter bekommt seine Nachzahlung und Sie bekommen den größten Teil Ihrer Kaution schnell zurück. Ähnliche Fragen können auch aufkommen, wenn Sie eine Wohnung auf Zeit vermieten. In unserem Beitrag dazu finden Sie mehr nützliche Infos.
So fordern Sie Ihre Kaution Schritt für Schritt zurück

Die üblichen drei bis sechs Monate sind vorbei, aber von Ihrer Kaution fehlt jede Spur? Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Statt zu warten, sollten Sie jetzt selbst aktiv werden. Wichtig ist, dass Sie dabei systematisch und nachweisbar vorgehen.
Der erste Schritt sollte immer freundlich, aber bestimmt sein. Oft steckt keine böse Absicht dahinter. Manchmal ist die Rückzahlung einfach im Alltagsstress untergegangen. Ein kurzes, schriftliches Erinnerungsschreiben hilft oft und verhindert, dass die Sache unnötig eskaliert.
Starten Sie also mit einer E-Mail oder einem einfachen Brief. Erinnern Sie Ihren früheren Vermieter an das Mietende und die abgelaufene Prüffrist. Bitten Sie höflich um die Überweisung der Kaution. Und ganz wichtig: Setzen Sie dafür eine klare Frist.
1. Schritt: Eine schriftliche Zahlungserinnerung senden
Eine Nachfrage am Telefon ist nett, aber im Streitfall nichts wert. Sie können sie nicht beweisen. Schreiben Sie daher immer. Ein einfaches Schreiben reicht für den Anfang.
Diese Punkte gehören in Ihre erste Erinnerung:
- Bezug zum Mietvertrag: Nennen Sie die genaue Adresse der Wohnung und das Datum der Schlüsselübergabe.
- Höhe der Kaution: Schreiben Sie den Kautionsbetrag auf, am besten mit den Zinsen.
- Ihre Bankverbindung: Geben Sie Ihre aktuelle IBAN an, damit es keine Ausreden gibt.
- Klare Frist: Setzen Sie eine eindeutige Frist für die Zahlung. 14 Tage sind hier ein fairer und üblicher Zeitraum.
Dieser erste Kontakt zeigt dem Vermieter, dass Sie die Sache im Blick haben. Er zeigt aber auch, dass Sie nicht sofort mit einem Anwalt drohen. In vielen Fällen löst diese einfache Erinnerung das Problem schon.
2. Schritt: Das formelle Mahnschreiben aufsetzen
Ihre freundliche Erinnerung wurde ignoriert oder es ist immer noch kein Geld da? Okay, dann ist es Zeit für den nächsten Schritt: das Mahnschreiben. Dieses Schreiben ist rechtlich wichtiger. Damit setzen Sie den Vermieter offiziell in Verzug.
Was bedeutet „in Verzug setzen“? Ganz einfach: Ab dem Moment, an dem Ihr Vermieter die Mahnung bekommt, muss er für alle weiteren Kosten aufkommen. Das sind Kosten, die durch die späte Zahlung entstehen. Das können zum Beispiel Zinsen oder später die Kosten für einen Anwalt sein.
Senden Sie dieses Mahnschreiben unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. Nur so haben Sie einen sicheren Beweis, dass der Vermieter Ihre Forderung erhalten hat. Der kleine Aufpreis für das Porto ist eine gute Investition.
Übrigens können solche Situationen auch entstehen, wenn der Arbeitgeber die Wohnung für den Arbeitnehmer mietet. In unserem verlinkten Beitrag erfahren Sie, wie sich das auf die Kaution auswirken kann.
Mustervorlage für Ihr Mahnschreiben
Um Ihnen die Arbeit leichter zu machen, haben wir eine einfache Vorlage für Sie. Kopieren Sie den Text einfach und passen Sie ihn mit Ihren Daten an.
[Ihr Name] [Ihre Straße und Hausnummer] [Ihre PLZ und Ihr Ort]
Per Einschreiben mit Rückschein
[Name des Vermieters/der Hausverwaltung] [Straße und Hausnummer des Vermieters] [PLZ und Ort des Vermieters]
[Ort], [Datum]
Betreff: Mahnung: Rückzahlung der Mietkaution für die Wohnung [Ihre alte Adresse], [Stockwerk/Wohnungsnummer]
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],
ich beziehe mich auf unseren Mietvertrag für die oben genannte Wohnung. Das Mietverhältnis endete am [Datum des Mietendes]. Die Schlüsselübergabe war am [Datum der Übergabe].
Die gesetzliche Prüffrist für die Kaution von bis zu sechs Monaten ist inzwischen vorbei.
Schon mit meinem Schreiben vom [Datum der ersten Erinnerung] hatte ich Sie gebeten, die Kaution von [Betrag der Kaution] € mit Zinsen auf mein Konto zu überweisen. Leider habe ich bis heute kein Geld erhalten.
Ich fordere Sie hiermit zum letzten Mal auf, den vollen Betrag bis spätestens zum
[Datum in 14 Tagen]
auf das folgende Konto zu überweisen.
Meine Bankverbindung: IBAN: [Ihre IBAN] BIC: [Ihre BIC] Bank: [Name Ihrer Bank]
Sollte ich bis zu dieser Frist kein Geld erhalten, werde ich ohne weitere Nachricht rechtliche Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihre handschriftliche Unterschrift]
Dieses Schreiben ist klar und direkt. Es enthält alle wichtigen Informationen. Es zeigt Ihrem Vermieter, dass Sie Ihre Rechte kennen und bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen.
Wie Sie Streit um die Kaution vermeiden
Stress wegen der Kaution muss nicht sein. Streit kostet beide Seiten nur Zeit und Nerven. Die meisten Probleme lassen sich mit etwas Vorbereitung und klaren Absprachen vermeiden.
Die wichtigen Punkte sind: genaue Dokumentation und offene Gespräche. Wenn beide Seiten wissen, woran sie sind, klappt das Mietende fair und sauber. Das schont nicht nur das Geld, sondern auch die Nerven.
Tipps für Mieter: So sichern Sie sich ab
Für Sie als Mieter gibt es ein wichtiges Werkzeug: ein genaues Übergabeprotokoll. Dieses Dokument ist Ihr bester Freund, beim Einzug und besonders beim Auszug.
Klar, das kostet am Anfang etwas Mühe. Aber diese Zeit schützt Sie später vor falschen Forderungen.
- Schreiben Sie ein genaues Übergabeprotokoll: Gehen Sie durch jeden Raum und schreiben Sie alles auf. Notieren Sie jeden Kratzer im Boden, jeden Fleck an der Wand und jeden kleinen Fehler, der schon da war.
- Machen Sie Fotos und Videos: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Fotografieren Sie alle vorhandenen Mängel. Wichtig sind auch die Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung. Speichern Sie diese Bilder am besten sicher online.
- Lassen Sie alles unterschreiben: Das fertige Protokoll müssen Sie und der Vermieter unterschreiben. Damit bestätigen beide offiziell den Zustand der Wohnung an diesem Tag.
Ein gutes Protokoll ist wie eine Versicherung. Es ist der Beweis dafür, welche Mängel schon da waren. Es schützt Sie davor, für Schäden zu zahlen, die Sie nicht gemacht haben.
Sprechen Sie außerdem rechtzeitig vor dem Auszug ab, welche Reparaturen Sie machen sollen. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail kann hier helfen und teure Missverständnisse vermeiden. Wer mehr über Mietverträge wissen will, findet in unserem Beitrag zum Mietvertrag für eine möblierte Wohnung auf Zeit viele nützliche Infos.
Tipps für Vermieter: So sorgen Sie für Klarheit
Auch Sie als Vermieter wollen, dass alles glatt läuft. Ihr bester Weg, um Streit zu vermeiden, ist Transparenz und eine schnelle Abwicklung.
Eine offene Kommunikation von Anfang an hilft sehr. So wissen beide Seiten, was erwartet wird. Wenn der Mieter genau weiß, worauf er achten muss, gibt es am Ende selten böse Überraschungen.
Hier sind ein paar Ratschläge für einen fairen und sauberen Ablauf:
- Sprechen Sie klar und frühzeitig: Reden Sie mit Ihrem Mieter rechtzeitig vor dem Auszug über die Wohnungsübergabe. Klären Sie Ihre Erwartungen und welche Arbeiten vielleicht noch gemacht werden müssen.
- Prüfen Sie die Wohnung schnell: Warten Sie nicht wochenlang, um die Wohnung nach dem Auszug zu prüfen. Eine schnelle Prüfung direkt bei der Übergabe hilft. Sie können mögliche Forderungen sofort ansprechen und die Frage „bis wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen“ schnell klären.
- Seien Sie transparent bei Abzügen: Falls Sie einen Teil der Kaution behalten müssen, erklären Sie die Gründe klar. Zeigen Sie Angebote oder Rechnungen für Reparaturen. So können Sie Ihre Forderung belegen.
Wenn Sie fair und offen sind, bauen Sie eine gute Beziehung zu Ihrem Mieter auf. Eine saubere, schnelle Abwicklung ist die beste Visitenkarte für jeden Vermieter.
Die häufigsten Fragen zur Kautionsrückzahlung (FAQ)
Zum Schluss klären wir noch ein paar Fragen, die uns oft gestellt werden. Hier gibt es schnelle, klare Antworten auf die typischen Probleme.
Darf der Vermieter die Kaution in Raten zurückzahlen?
Stellen Sie sich vor, der Vermieter hat alles geprüft. Aber statt der vollen Summe kommt nur ein kleiner Teil auf Ihr Konto. Ist das erlaubt?
Die Antwort ist ein klares Nein. Eine Ratenzahlung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Sobald klar ist, dass keine Forderungen mehr offen sind, muss Ihr Vermieter die Kaution auf einmal zurückzahlen. Die einzige Ausnahme: Sie stimmen einer Ratenzahlung zu. Ohne Ihr Okay geht das aber nicht.
Was passiert mit der Kaution, wenn das Haus verkauft wird?
Mitten in Ihrer Mietzeit bekommen Sie Post: Das Haus hat einen neuen Eigentümer. Viele Mieter erschrecken sich – was wird jetzt aus meiner Kaution? Ist das Geld weg?
Keine Sorge, hier sind Sie als Mieter gut geschützt. Es gilt der Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete.“ Das heißt, der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Das gilt natürlich auch für Ihre Kaution.
Ihr Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution geht nach Ihrem Auszug immer an den neuen Eigentümer. Er ist Ihr Ansprechpartner und muss Ihnen das Geld auszahlen.
Wie lange habe ich Zeit, meine Kaution zurückzufordern?
Der Auszug war stressig und das Thema Kaution ist untergegangen. Können Sie Ihren Anspruch verlieren, wenn Sie sich nicht sofort darum kümmern? Ja, das ist möglich. Aber das Gesetz gibt Ihnen dafür ziemlich viel Zeit.
Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt erst nach drei Jahren.
Wichtig ist: Wann beginnt diese Frist? Nicht direkt am Tag Ihres Auszugs! Die Uhr tickt erst ab dem Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch fällig wurde. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Ein Beispiel:
- Ihr Mietvertrag endet am 31. Mai 2023.
- Der Vermieter hat seine übliche Prüffrist von bis zu sechs Monaten. Diese endet also Ende November 2023. Ab dann ist Ihr Anspruch "fällig".
- Die dreijährige Verjährungsfrist startet nun am 31. Dezember 2023 und endet damit erst am 31. Dezember 2026.
Sie haben also genug Zeit. Trotzdem unser Tipp: Kümmern Sie sich direkt nach den sechs Monaten darum. Das spart allen Beteiligten Aufwand und klärt die Frage „Bis wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?“ am schnellsten.
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