Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer: So geht es rechtssicher und einfach
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Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer: So geht es rechtssicher und einfach

Fabian
21 Min. Lesezeit

Ein Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer ist Ihr wichtigster Schutz als Vermieter. Er hält alle Regeln klar fest. So schützen Sie auch den Wert Ihrer Möbel. Ein solcher Vertrag ist extra für diese Situation gemacht. Er hat Klauseln, die in einem normalen Mietvertrag fehlen.

Warum ein normaler Mietvertrag nicht reicht

Ein möbliertes Zimmer zu vermieten ist mehr als nur einen Schlüssel zu geben. Sie vermieten nicht nur Wände, sondern eine ganze Ausstattung. Ein normaler Mietvertrag ist dafür zu kurz gedacht. Er ist für leere Wohnungen gemacht und lässt wichtige Punkte aus.

Wenn Sie einen normalen Vordruck nehmen, fehlen Regeln zum Schutz Ihrer Möbel. Was ist, wenn der teure Tisch einen tiefen Kratzer bekommt? Oder die Mikrowelle geht kaputt? Ohne klare Regeln im Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer gibt es schnell Streit. Das kostet Geld und Nerven. Das können Sie sich sparen.

Besondere Regeln für möblierte Zimmer

Die Vermietung von möblierten Zimmern hat eigene Regeln. Diese stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Man muss diese kleinen, aber wichtigen Unterschiede kennen. Das ist der Schlüssel für ein gutes Mietverhältnis.

Ein wichtiger Punkt sind die Kündigungsfristen. Für möblierte Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung gelten oft kürzere Fristen. Das gibt beiden Seiten mehr Freiheit. Es muss aber klar im Vertrag stehen, damit es rechtlich sicher ist.

Ein spezieller Vertrag ist keine unnötige Bürokratie. Er ist eine kluge Vorsorge. Er schafft von Anfang an klare Verhältnisse. So vermeiden Sie Missverständnisse. Sie sichern Ihr Eigentum und sorgen für ein faires Miteinander.

Ein anderer Unterschied ist die Miete selbst. Hier wird oft ein Möblierungszuschlag berechnet. Er gleicht die Abnutzung der Möbel fair aus. Ein normaler Vertrag hat so etwas nicht. Eine klare Aufteilung im Vertrag ist wichtig. So ist alles offen und rechtssicher. Alles Wichtige dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Mietvertrag für eine möblierte Wohnung auf Zeit.

Ein kurzer Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede.

Normaler Mietvertrag vs. Mietvertrag für möblierte Zimmer

MerkmalNormaler MietvertragMietvertrag für möbliertes Zimmer
InventarNicht enthaltenWichtig (genaue Inventarliste als Anhang)
MietpreisKaltmiete + NebenkostenOft Pauschalmiete mit Möblierungszuschlag
KündigungsfristenGesetzlich lang (oft 3 Monate für Mieter)Oft kürzer (z. B. bis zum 15. auf Monatsende)
NebenkostenJährliche AbrechnungMeist pauschal (gut für kurze Mietzeit)
AbnutzungBetrifft nur das GebäudeBezieht sich auch auf Möbel und Geräte

Der Vergleich macht es klar: Ein Vertrag für möblierte Zimmer ist kein „Standardvertrag mit Extras“. Er ist ein eigenes Werkzeug, das Ihnen als Vermieter Sicherheit gibt.

Typische Probleme ohne passenden Vertrag vermeiden

Ohne einen passenden Vertrag kommt es leicht zu Problemen. Stellen Sie sich vor: Ein Mieter zieht aus. Er hinterlässt Kratzer auf dem Boden oder Weinflecken auf dem Sofa. Ohne eine genaue Inventarliste mit Zustandsbeschreibung wird es schwer. Sie können den Schaden dann kaum nachweisen. Die Liste muss Teil des Vertrags sein.

Auch die Nebenkosten sind oft ein Grund für Streit. Besonders bei kurzen Mietzeiten ist eine Nebenkostenpauschale die beste Lösung. Sie deckt alles ab – von Strom über Wasser bis zum WLAN. Ein normaler Vertrag rechnet meist jährlich ab. Das ist bei einer Mietdauer von wenigen Monaten unpraktisch.

Der Markt für möbliertes Wohnen wächst stark. Eine Studie von ImmoScout24 hat gezeigt: Der Anteil möblierter Angebote in Berlin stieg von 13 % im Jahr 2018 auf ganze 51 %. In ganz Deutschland stiegen die Mieten für möblierte Wohnungen um etwa 45 %. Ein guter Vertrag ist Ihr wichtigstes Werkzeug, um in diesem Markt sicher zu sein.

Was in Ihrem Mietvertrag nicht fehlen darf

Ein guter Mietvertrag ist wie ein starkes Fundament. Er trägt das ganze Mietverhältnis. Er sorgt dafür, dass von Anfang an alles gut läuft. Damit Ihr Vertrag wirklich sicher ist, müssen einige wichtige Klauseln klar formuliert sein. Das beginnt bei den einfachen Daten und endet bei den Geld-Details.

Jeder Punkt muss so klar sein, dass keine Fragen offenbleiben. Ein genauer Vertrag schützt nicht nur Sie. Er gibt auch Ihrem Mieter ein faires und klares Gefühl.

Die Grundlagen: Namen, Adressen und das Mietobjekt

Das Wichtigste in jedem Vertrag sind die richtigen Angaben zu den Personen. Es muss ganz klar sein, wer an wen vermietet.

Achten Sie auf diese Punkte:

  • Vollständige Namen: Schreiben Sie jeden Mieter einzeln mit Namen auf, nicht nur eine Person.
  • Genaue Adressen: Geben Sie Ihre aktuelle Anschrift als Vermieter und die aller Mieter an.
  • Genaue Beschreibung des Zimmers: Schreiben Sie die genaue Lage auf, zum Beispiel „Zimmer Nr. 3 im 1. Stock, links“. Und natürlich die komplette Adresse des Hauses.

Diese Angaben sind die Basis für alles andere. Sie sind wichtig, falls es mal rechtliche Fragen gibt. Sie sind das Fundament für den ganzen Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer.

Die folgende Grafik zeigt, wie man von einer unklaren Vertragssituation zu einer sicheren Lösung kommt.

Ein Prozess-Flow-Diagramm zeigt die Schritte von der Problemstellung über die Analyse bis zur Lösungsfindung.

Der Prozess zeigt: Nur eine genaue Prüfung der Wünsche führt zu einem sicheren und fairen Vertrag für beide Seiten.

Miete, Nebenkosten und der wichtige Möblierungszuschlag

Beim Geld hört der Spaß auf. Deshalb ist eine klare Aufteilung der Miete so wichtig. Das schafft Vertrauen und verhindert Streit. Die Miete für ein möbliertes Zimmer besteht meist aus drei Teilen.

Zuerst gibt es die Kaltmiete. Das ist die reine Miete für den Raum, ohne alles andere. Dazu kommen die Nebenkosten. Bei möblierten Zimmern, die oft nur für kurze Zeit vermietet werden, ist eine Pauschale am besten. Sie deckt alles ab: Strom, Wasser, Heizung, Müll und sogar das Internet. So sparen Sie sich und Ihrem Mieter die schwere Jahresabrechnung.

Der dritte und wichtigste Teil ist der Möblierungszuschlag. Dieser Betrag gleicht die Abnutzung Ihrer Möbel und Geräte aus. Es ist wichtig, dass er im Mietvertrag extra aufgeführt wird.

So sieht eine klare Mietaufteilung aus: Kaltmiete: 350,00 € Nebenkostenpauschale: 100,00 € Möblierungszuschlag: 50,00 € Gesamtmiete (Pauschalmiete): 500,00 €

Diese Aufteilung ist fair und für den Mieter leicht zu verstehen. Er sieht genau, wofür er bezahlt. Falls Sie eine komplette Vorlage suchen, finden Sie Hilfe in unserem Beitrag: https://schlafen-in-hannover.de/blog/mietvertrag-moblierte-wohnung-pdf

Übrigens hat auch die Politik die oft hohen Zuschläge im Blick. Wer verstehen will, wie man Vertragsklauseln sicher gestaltet, kann sich an der Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) orientieren. Dort gelten ähnliche Regeln. Es gibt Pläne, den Möblierungszuschlag in Zukunft zu begrenzen. Das könnte die jetzige Praxis stark verändern.

Kaution und Mietdauer sauber regeln

Die Kaution ist Ihre Sicherheit. Sie hilft, wenn etwas kaputtgeht oder die Miete nicht kommt. Die Höhe ist gesetzlich begrenzt: Sie darf höchstens drei Kaltmieten betragen. Wichtig: Der Möblierungszuschlag und die Nebenkosten zählen hier nicht mit.

Halten Sie im Vertrag genau fest, wie und wann die Kaution gezahlt wird. Normalerweise wird sie vor dem Einzug überwiesen.

Die Mietdauer ist ein weiterer wichtiger Punkt. Hier gibt es zwei Wege:

  1. Unbefristeter Vertrag: Das ist der Normalfall. Er läuft, bis eine Seite kündigt. Hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sind bei möbliertem Wohnraum oft kürzer.
  2. Befristeter Vertrag (Zeitmietvertrag): Dieser endet automatisch an einem festen Datum. Eine Befristung ist aber nur mit einem guten Grund möglich. Ein Beispiel ist ein Monteur, der nur für ein bestimmtes Projekt in der Stadt ist.

Überlegen Sie gut, welche Vertragsart am besten passt. Schreiben Sie die Bedingungen klar und deutlich auf. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

So schützen Sie Ihr Eigentum mit Inventarliste und Übergabeprotokoll

Ihre Möbel und die Ausstattung sind Ihr Kapital, wenn Sie ein möbliertes Zimmer vermieten. Ohne eine genaue Liste kann es bei Schäden oder fehlenden Dingen schnell teuer werden. Ihre zwei wichtigsten Helfer sind eine saubere Inventarliste und ein klares Übergabeprotokoll. Das ist Ihre beste Versicherung gegen Streit nach dem Auszug.

Mit diesen Dokumenten schaffen Sie von Anfang an klare Verhältnisse. Sie halten fest, in welchem Zustand das Zimmer und jedes Möbelstück beim Einzug sind. So gibt es später keine Diskussionen, ob der Kratzer im Tisch neu ist oder nicht. Das ist fair für Sie und für Ihren Mieter.

Hände halten Klemmbrett mit Inventarliste und Smartphone mit Live-Ansicht eines möblierten Zimmers.

Die Inventarliste: Mehr als nur eine schnelle Liste

Eine gute Inventarliste ist der Kern Ihres Schutzes. Es reicht nicht, einfach nur „Bett, Tisch, Stuhl“ auf einen Zettel zu schreiben. So eine Liste ist bei Streit fast wertlos. Die Regel ist einfach: Je genauer, desto besser.

Die Kunst liegt im Detail. Beschreiben Sie jeden Gegenstand so genau wie möglich. Notieren Sie Marke, Modell und Farbe, wenn es Sinn macht. Noch wichtiger ist aber, den genauen Zustand zu beschreiben. Gibt es schon kleine Kratzer am Tischbein? Eine leichte Verfärbung auf dem Sessel? Halten Sie das alles fest.

Tipp aus der Praxis: Machen Sie Fotos! Bilder sind ein super Beweis. Fotografieren Sie das Zimmer einmal komplett aus verschiedenen Ecken. Machen Sie dann Nahaufnahmen von jedem wichtigen Möbelstück. Wichtig: Fotografieren Sie auch vorhandene Schäden. Diese Fotos heften Sie einfach als Anhang an die Inventarliste.

Diese Arbeit kostet am Anfang vielleicht eine Stunde. Aber sie spart Ihnen am Ende viel Geld und Nerven. Denken Sie daran: Die Inventarliste wird ein fester Teil des Mietvertrags. Beide Seiten – Sie und Ihr Mieter – sollten sie unterschreiben. Damit stimmen beide dem aufgeschriebenen Zustand zu.

Was alles in die Inventarliste gehört

Damit Sie nichts vergessen, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor. Arbeiten Sie sich von Raum zu Raum und von den großen Möbeln zu den kleinen Dingen.

Eine klare Struktur hilft Ihnen, den Überblick zu behalten. Hier sind die wichtigsten Gruppen, die in Ihrer Liste nicht fehlen sollten:

  • Große Möbel: Bett mit Matratze, Schrank, Schreibtisch mit Stuhl, eine Kommode, vielleicht ein Sofa oder Sessel.
  • Elektrische Geräte: Fernseher (mit Marke/Modell), Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Kühlschrank. Schreiben Sie auch kurz auf, ob alles geht.
  • Küchensachen: Geschirr (z. B. 6 Teller, 4 Tassen), Besteck (6 Gabeln, Messer, Löffel), Töpfe, Pfannen und andere Kochsachen.
  • Textilien: Vorhänge, Bettwäsche (Anzahl), Handtücher, Kissen und Decken.
  • Sonstiges: Alle Lampen, Spiegel, Bilder, der Mülleimer oder andere Deko-Sachen.

Vergessen Sie nicht, die Anzahl der Schlüssel (Zimmer, Haustür, Briefkasten) genau aufzuschreiben. Eine gute Vorlage macht das Ganze einfacher. Anregungen dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung.

Um Ihnen den Start leichter zu machen, haben wir eine kleine Checkliste als Tabelle gemacht.

Checkliste für Ihre Inventarliste
Diese Liste hilft Ihnen, beim Erstellen Ihrer Inventarliste an alles Wichtige zu denken.
BereichBeispiele für InventarZustand (neu, gut, gebraucht mit Mängeln)
SchlafbereichBettgestell (Holz, weiß), Matratze (90x200), Nachttisch, Schrank (3-türig)Bett: gut, leichte Kratzer am Fußende; Schrank: wie neu
ArbeitsbereichSchreibtisch (Marke X), Bürostuhl (schwarz), Schreibtischlampe (LED)Schreibtisch: gebraucht, kleine Macke auf der Platte vorne rechts
KücheKühlschrank (klein), 2 Herdplatten, Mikrowelle, Geschirr-Set (4-teilig)Alle Geräte gehen; ein Teller mit kleiner Absplitterung
Textilien2 Sets Bettwäsche, 2 Handtücher (groß), VorhängeBettwäsche: neu; Handtücher: gut
SonstigesDeckenlampe, Stehlampe, Spiegel (Wand), Mülleimer, 2 SchlüsselAlles in gutem Zustand

Diese Tabelle ist ein Beispiel – passen Sie sie einfach an Ihr Zimmer an!

Das Übergabeprotokoll: Der wichtige Moment

Das Übergabeprotokoll ist die zweite wichtige Stütze Ihrer Sicherheit. Es wird zweimal benutzt: beim Einzug und beim Auszug. Dieses Dokument hält nicht nur den Zustand der Möbel fest, sondern den des ganzen Zimmers.

Nehmen Sie sich für die Übergabe wirklich Zeit. Gehen Sie mit dem neuen Mieter durch das Zimmer. Vergleichen Sie Punkt für Punkt alles mit der Inventarliste. Prüfen Sie auch Wände, Böden und Fenster auf alte Schäden.

Schreiben Sie im Protokoll alles auf, was Ihnen auffällt:

  • Zählerstände für Strom, Wasser, Heizung (wenn nicht pauschal)
  • Zustand der Wände (Kratzer, Bohrlöcher?)
  • Funktionieren alle Lichtschalter, Steckdosen und Geräte?
  • Wie sauber ist das Zimmer und die Einrichtung?

Am Ende unterschreiben beide das Protokoll direkt vor Ort. Damit wird der Zustand für beide Seiten festgeschrieben. Beim Auszug machen Sie genau das Gleiche. Sie nehmen das Einzugsprotokoll und vergleichen den Zustand von damals mit dem von heute.

Dieser direkte Vergleich macht es sehr einfach, neue Schäden zu finden. Für alles, was mehr als normale Abnutzung ist, können Sie dann die Kaution nehmen. Ein sauberes Protokoll ist dafür die rechtliche Grundlage. Ohne diesen schriftlichen Beweis haben Sie kaum eine Chance, Ihr Geld später zu bekommen.

Besondere Regeln bei Vermietung an Monteure und auf Zeit

Die Vermietung an Monteure oder für kurze Projekte ist ein eigenes Thema. Hier gelten besondere Regeln. Die Mieter bleiben oft nur wenige Wochen oder Monate. Ein normaler Vertrag passt hier nicht. Er ist nicht flexibel genug. Ihr Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer muss diese spezielle Lage genau abbilden.

Wenn Sie zum Beispiel an ein Team vermieten, das nur für einen Auftrag in der Stadt ist, brauchen Sie klare Regeln. Der Vertrag muss die kurze Mietzeit zeigen. So ist er für beide Seiten rechtlich sicher. Es geht darum, alles einfach, klar und fair zu machen.

Arbeitsschutzhelm, Koffer und Kalender vor einem blauen Schild 'MIETE auf ZEIT' in einem leeren Raum.

Den befristeten Mietvertrag richtig formulieren

Ein befristeter Mietvertrag – auch Zeitmietvertrag genannt – ist die beste Lösung für die Vermietung an Monteure. Er endet automatisch an einem festen Datum, ohne Kündigung. Das gibt Ihnen als Vermieter Sicherheit bei der Planung.

Aber Sie können einen Vertrag nicht einfach so befristen. Das Gesetz braucht dafür einen guten Grund. Für die Vermietung an Monteure ist das aber meist kein Problem.

Gültige Gründe für eine Befristung sind zum Beispiel:

  • Mieter braucht Zimmer nur vorübergehend: Das ist der Klassiker bei Monteuren. Der Mieter braucht das Zimmer nachweislich nur für sein Projekt, eine Schulung oder eine andere kurze Tätigkeit.
  • Vermieter will Zimmer selbst nutzen: Sie planen, das Zimmer nach der Mietzeit selbst zu nutzen oder für die Familie zu brauchen.
  • Geplante Bauarbeiten: Sie wissen schon, dass nach dem Mietende große Umbauarbeiten anstehen, die eine Vermietung unmöglich machen.

Wichtig ist, dass Sie den Grund für die Befristung schriftlich und genau im Mietvertrag festhalten. Eine unklare Formulierung wie „wegen vorübergehendem Bedarf“ reicht nicht. Das kann später zu Problemen führen.

Beispiel für eine sichere Formulierung: „Der Mietvertrag wird befristet abgeschlossen und endet am 31.08.2025, ohne dass es eine Kündigung braucht. Die Befristung erfolgt, weil der Mieter das Zimmer nur vorübergehend für seine Arbeit braucht. Er ist für das Bauprojekt ‚Neubau Quartier am Park‘ (Projekt-ID: XYZ-123) in Hannover tätig.“

Diese genaue Angabe ist wichtig, damit die Befristung auch wirklich gilt. So vermeiden Sie, dass aus einem befristeten Vertrag plötzlich ein unbefristeter wird.

Kürzere Kündigungsfristen bei möblierten Zimmern

Auch bei unbefristeten Verträgen gibt es eine wichtige Besonderheit. Sie kann Ihnen das Leben leichter machen. Für möblierte Zimmer, die in Ihrer eigenen Wohnung sind und in der Sie als Vermieter selbst wohnen, gelten viel kürzere Kündigungsfristen. Das steht in § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Hier können Sie als Vermieter dem Mieter bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats kündigen. Im Vergleich zu den normalen drei Monaten ist das eine große Erleichterung. Es bietet viel mehr Freiheit. Diese Regel gilt aber nur, wenn Sie das Zimmer hauptsächlich mit Ihren eigenen Möbeln ausgestattet haben.

Für Mieter gilt eine ähnliche Frist. Auch sie können bis zum 15. des Monats kündigen und zum Monatsende ausziehen. Das macht das Mieten für kurze Einsätze sehr attraktiv. Es ist sehr sinnvoll, diese gesetzliche Regel im Mietvertrag noch einmal klar zu nennen. Mehr über die besonderen Wünsche von Monteuren erfahren Sie in unserem Artikel Was sind Monteurzimmer.

Die Nebenkostenpauschale als einfache Lösung

Bei der Vermietung auf Zeit ist eine genaue Nebenkostenabrechnung am Jahresende unpraktisch. Stellen Sie sich vor, ein Monteur bleibt nur drei Monate. Die Abrechnung wäre unnötig viel Arbeit. Die beste und fairste Lösung ist hier eine Nebenkostenpauschale.

Mit einer Pauschale sind alle Kosten schon in der Miete drin. Der Mieter zahlt einen festen Betrag und muss sich um nichts mehr kümmern. Das schafft von Anfang an Klarheit und vermeidet spätere Diskussionen.

In eine Pauschale packen Sie normalerweise alles rein:

  • Strom und Wasser
  • Heizkosten
  • Schnelles WLAN/Internet
  • Müllgebühren
  • Eventuell Kosten für eine regelmäßige Reinigung

Berechnen Sie die Pauschale fair und realistisch. Schauen Sie sich einfach den Verbrauch der letzten Jahre an. Rechnen Sie einen kleinen Puffer für mögliche Preiserhöhungen ein. So sind Sie auf der sicheren Seite. Diese einfache Abrechnung ist ein starker Punkt, den Mieter auf Zeit sehr schätzen.

Der Trend zur möblierten Vermietung auf Zeit geht weiter. In großen Städten mit Mietpreisbremse waren Ende 2024 schon mehr als 30 % der Angebote möbliert oder befristet. Das ist ein Anstieg von 100 % im Vergleich zu 2012. Es zeigt, wie wichtig flexible Mietmodelle sind. Mehr über aktuelle Entwicklungen auf dem deutschen Mietmarkt können Sie auf n-tv.de nachlesen.

Kündigung, Nebenkosten und Anmeldung: Was im Vermieter-Alltag wirklich zählt

Der Mietvertrag ist unterschrieben, der Mieter zieht ein – super! Doch jetzt, im normalen Vermieter-Alltag, kommen die wirklich wichtigen Fragen. Was ist, wenn eine Seite kündigen will? Wie regelt man die Nebenkosten fair und einfach? Und was muss ich bei der Anmeldung meines Mieters beachten?

Diese drei Themen sind sehr wichtig. Ohne das richtige Wissen können sie schnell zu Problemen führen. Aber keine Sorge: Mit den richtigen Infos meistern Sie diese Punkte einfach und sicher. So sorgen Sie für ein entspanntes Mietverhältnis.

Kündigungsfristen bei möblierten Zimmern verstehen

Einer der größten Unterschiede zur normalen Wohnungsmiete sind die Kündigungsfristen. Bei möblierten Zimmern ist das Gesetz oft flexibler. Das ist ein großer Vorteil, wenn man kurzfristig vermietet. Die genauen Fristen hängen aber von der Wohnsituation ab.

Es gibt zwei Fälle, die Sie kennen müssen:

  • Möbliertes Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung: Wenn Sie als Vermieter selbst im selben Haus oder in derselben Wohnung leben, gilt eine sehr kurze Frist. Hier können Sie und Ihr Mieter die Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende aussprechen. Das schafft für beide Seiten viel Freiheit.
  • Möbliertes Zimmer in einer separaten Wohnung: Vermieten Sie ein möbliertes Zimmer in einer Wohnung, in der Sie nicht selbst leben (z. B. in einer reinen WG), gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen. Für Mieter sind das meist drei Monate.

Mein Tipp aus der Praxis: Diese verkürzte Kündigungsfrist ist eine Sonderregel im Gesetz (§ 573c Abs. 3 BGB). Ich rate immer, diese Frist direkt im Mietvertrag klar zu nennen. Das schafft von Anfang an Klarheit und verhindert spätere Diskussionen.

Ganz wichtig: Eine Kündigung muss immer schriftlich sein. Das heißt, sie muss von Hand unterschrieben sein und der anderen Person nachweislich zugehen. Eine schnelle E-Mail oder eine WhatsApp-Nachricht reichen rechtlich nicht aus.

Die Nebenkosten – einfach und fair abrechnen

Wer schon mal eine normale Wohnung vermietet hat, kennt die jährliche Arbeit mit der Nebenkostenabrechnung. Bei einem möblierten Zimmer, das oft nur für wenige Monate bewohnt wird, ist das aber unpraktisch. Zum Glück gibt es eine viel bessere Lösung.

Die Nebenkostenpauschale ist hier die beste Wahl. Statt jeden Posten einzeln aufzulisten und am Ende genau abzurechnen, vereinbaren Sie einfach einen festen monatlichen Betrag. Dieser deckt alles ab.

Eine solche Pauschale sollte normalerweise Folgendes enthalten:

  • Heizung und Warmwasser
  • Strom für das Zimmer und Gemeinschaftsräume
  • Wasser- und Abwassergebühren
  • Müllabfuhr
  • Kosten für das Internet (WLAN)
  • Eventuell Gebühren für den TV-Anschluss

Der große Vorteil ist die Einfachheit und Klarheit. Ihr Mieter weiß jeden Monat genau, was er zahlen muss. Es gibt am Ende keine bösen Überraschungen mit Nachzahlungen. Rechnen Sie die Pauschale aber realistisch. Schauen Sie sich dafür am besten den Verbrauch der letzten Jahre an. Planen Sie einen kleinen Puffer für Preiserhöhungen ein. Dieses einfache Modell ist für viele Mieter ein starker Pluspunkt.

Auch die Kaution spielt hier eine Rolle. Sie bietet Sicherheit für vielleicht offene Zahlungen. Mehr zum Thema Frist für die Rückzahlung der Kaution können Sie in unserem anderen Artikel lesen.

Die Wohnungsgeberbestätigung korrekt ausstellen

Ein Punkt, den viele private Vermieter am Anfang übersehen, ist die Meldepflicht. Seit 2015 müssen Sie als Vermieter Ihrem Mieter den Ein- und Auszug schriftlich bestätigen. Dieses Dokument heißt offiziell Wohnungsgeberbestätigung.

Ohne dieses Papier kann sich Ihr Mieter nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Und wenn Sie das nicht machen, kann das im schlimmsten Fall sogar eine Strafe kosten. Die gute Nachricht: Das Erstellen ist zum Glück sehr einfach.

Sie haben als Vermieter zwei Wochen Zeit, um dem Mieter das Papier nach dem Einzug zu geben.

Diese Angaben müssen unbedingt in der Bestätigung stehen:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift als Wohnungsgeber (Vermieter).
  • Die genaue Adresse des vermieteten Zimmers.
  • Das genaue Einzugsdatum.
  • Der vollständige Name des Mieters (und aller anderen Personen, die mit einziehen).
  • Ihre Unterschrift als Vermieter.

Kostenlose Vorlagen für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie oft im Internet, meist direkt auf den Webseiten der Bürgerämter. Einfach ausfüllen, unterschreiben und dem Mieter geben. Damit haben Sie Ihre Pflicht erfüllt und helfen ihm bei einem reibungslosen Start. Dieser kleine Verwaltungsschritt gehört zu einer professionellen Vermietung dazu.

Was Vermieter wirklich wissen wollen: FAQs zum Mietvertrag

Im Alltag als Vermieter kommen immer wieder die gleichen Fragen auf. Man will ja alles richtig machen. Diesen Teil können Sie als Ihr persönliches Lexikon sehen. Hier gibt es klare und einfache Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer.

Welche Kündigungsfrist gilt denn nun für ein möbliertes Zimmer?

Das ist die häufigste Frage. Die Antwort hängt von der Wohnsituation ab. Vermieten Sie ein einzelnes möbliertes Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung, in der Sie auch selbst wohnen, gilt eine viel kürzere Frist. Hier können Sie und Ihr Mieter bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen. Das ist gut, wenn es schnell gehen muss.

Ist es aber ein Zimmer in einer extra Wohnung, in der Sie nicht selbst wohnen (zum Beispiel in einer WG), gelten die normalen gesetzlichen Fristen. Für Mieter sind das meist drei Monate. Mein Tipp: Schreiben Sie die geltende Frist klar in den Vertrag. Das spart spätere Diskussionen.

Muss ich wirklich eine Inventarliste erstellen?

Ja, auf jeden Fall! Ich kann das gar nicht oft genug sagen. Eine saubere Inventarliste ist Ihre beste Versicherung. Sie schreibt genau auf, welche Möbel und Gegenstände im Zimmer sind. Und – ganz wichtig – in welchem Zustand sie bei der Übergabe waren.

Stellen Sie sich vor, der teure Tisch hat nach dem Auszug eine tiefe Macke. Ohne diese Liste wird es sehr schwer, Geld für den Schaden zu fordern. Schreiben Sie jeden Gegenstand auf, beschreiben Sie kurz den Zustand („leichte Kratzer an der Tischkante“) und machen Sie am besten Fotos. Diese Liste wird als Anhang ein fester Teil des Mietvertrags und von beiden Seiten unterschrieben. Sicher ist sicher.

Was ist dieser Möblierungszuschlag und wie berechne ich ihn?

Der Möblierungszuschlag ist eine faire Sache: Sie stellen ja nicht nur den Raum, sondern auch die Möbel zur Verfügung. Diese nutzen sich mit der Zeit ab. Dieser Zuschlag ist der Betrag, den Sie zusätzlich zur Kaltmiete nehmen. Er gleicht diesen Wertverlust aus.

In der Praxis hat sich das „Hamburger Modell“ bewährt: Man nimmt den Zeitwert der Möbel und berechnet darauf eine monatliche Pauschale. Diese deckt Zinsen und die Abnutzung ab. Wichtig ist vor allem, diesen Zuschlag im Mietvertrag extra aufzuschreiben. Das schafft Klarheit und macht die Miete für Ihren Mieter verständlich.

Braucht mein Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung von mir?

Ja, das ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Das Meldegesetz sagt es klar: Als Vermieter müssen Sie Ihrem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung geben. Ohne dieses Dokument kann sich der Mieter nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Keine Sorge, das ist nicht schwer. In die Bestätigung gehören Ihr Name, die Adresse des Zimmers, das genaue Einzugsdatum und der Name des Mieters. Viele Städte und Gemeinden bieten dafür online kostenlose Vordrucke an. Einmal ausfüllen, unterschreiben, fertig.

Kann ich einen befristeten Mietvertrag für Monteure machen?

Ein befristeter Mietvertrag ist möglich, aber die Regeln sind streng. Sie brauchen einen guten, gesetzlich anerkannten Grund für die Befristung. Bei der Vermietung an Monteure oder Projektmitarbeiter ist der häufigste Grund der „vorübergehende Bedarf“ des Mieters. Er ist eben nur für die Zeit eines bestimmten Projekts in der Stadt.

Ganz wichtig: Der Grund muss genau und verständlich im Mietvertrag stehen. Eine unklare Formulierung wie „wegen beruflichem Aufenthalt“ reicht nicht aus. Schreiben Sie zum Beispiel: „…wegen eines zeitlich befristeten Projekteinsatzes bei der Firma XY vom [Datum] bis [Datum].“ Ohne einen gültigen Grund ist die Befristung nicht wirksam. Dann gilt der Vertrag im Zweifel als unbefristet.


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