Frist für Rückzahlung der Kaution: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen
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Frist für Rückzahlung der Kaution: Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen

Anton
14 Min. Lesezeit

Sie ziehen aus und fragen sich: Wann sehe ich meine Kaution wieder? Diese Frage stellt sich jeder Mieter nach dem Umzug. Als Faustregel gilt ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten für die Rückzahlung. Es gibt zwar kein festes Gesetz dafür, aber Gerichte finden diese Zeit fair. So hat Ihr Vermieter genug Zeit, um alles in Ruhe zu prüfen.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?

Nachdem Sie die Schlüssel abgegeben haben, beginnt für den Vermieter eine wichtige Zeit. Man nennt sie „Prüf- und Überlegungsfrist“. In dieser Zeit schaut er sich die Wohnung genau an. Er prüft, ob es Schäden gibt, die über normale Abnutzung hinausgehen. Er schaut auch, ob noch Miete oder Nebenkosten offen sind.

Diese Frist ist also keine Schikane. Sie sorgt für eine saubere und faire Abrechnung für beide Seiten. Der Vermieter braucht diese Zeit zum Beispiel, um Preise für Reparaturen einzuholen. Oder er muss auf die Nebenkostenabrechnung warten. Diese kommt oft erst im nächsten Jahr.

Was beeinflusst die Länge der Frist?

Wie schnell Sie Ihr Geld zurückbekommen, hängt vom Zustand der Wohnung ab. Wenn Sie alles super sauber hinterlassen, geht es meist schnell. Das steht dann auch im Übergabeprotokoll. Gibt es aber noch offene Punkte, kann der Vermieter die vollen sechs Monate nutzen. Manchmal sogar länger.

  • Keine Mängel: Die Wohnung ist in einem Top-Zustand? Super, dann kann das Geld schon nach wenigen Wochen auf Ihrem Konto sein.
  • Kleine Reparaturen: Müssen nur Kleinigkeiten repariert werden, dauert es oft um die drei Monate.
  • Offene Nebenkosten: Wenn die jährliche Nebenkostenabrechnung noch fehlt, darf der Vermieter einen Teil der Kaution als Sicherheit behalten. Das gilt, bis alles abgerechnet ist.

Geldstapel auf einem Tisch mit dem Text 'KAUTION 3 6 MONATE' und einem Kalender im Hintergrund.

Ganz wichtig: Die Frist startet erst, wenn Sie die Wohnungsschlüssel offiziell an den Vermieter übergeben haben. Der Tag des Auszugs allein zählt nicht.

Die rechtliche Grundlage der Frist

Das Gesetz nennt keine genaue Frist. Aber in der Praxis hat sich ein klarer Rahmen gebildet. Gerichte finden eine Prüffrist von 3 bis 6 Monaten nach Mietende und Übergabe passend. Das gibt dem Vermieter genug Zeit, um Schäden zu prüfen oder offene Rechnungen zu klären. Er soll den Mieter aber nicht unnötig lange warten lassen. Die Grundlage dafür steht in § 551 BGB. Dort ist die Kaution geregelt, aber eben keine feste Frist zur Rückzahlung.

Die genaue Dauer hängt also immer vom Einzelfall ab. In unserem Artikel finden Sie zusätzliche Informationen zu den Fristen bei der Kautionsrückzahlung und wie Sie am besten vorgehen.

Verständliche Gründe für eine späte Rückzahlung

Sie warten schon länger als gedacht auf Ihre Kaution? Das macht schnell ein komisches Gefühl. Aber oft hat es einfache Gründe. Der Vermieter handelt hier nicht böswillig. Er nutzt nur seine erlaubte Frist zur Prüfung.

Ein häufiger Grund für eine Verzögerung sind Schäden in der Wohnung. Damit ist nicht die normale Abnutzung gemeint. Kleine Kratzer im Boden oder ein paar Bohrlöcher in der Wand sind meistens okay. Ein Riss im Waschbecken oder eine kaputte Tür sind es aber nicht.

Für solche größeren Reparaturen darf der Vermieter einen Teil der Kaution behalten. Er muss aber genau beweisen, was die Reparatur gekostet hat. Allein das Einholen von Angeboten und die Suche nach einem Handwerker können dauern. Das verzögert die Rückzahlung.

Die offene Nebenkostenabrechnung

Ein weiterer häufiger Grund ist die jährliche Betriebskostenabrechnung. Man nennt sie auch Nebenkostenabrechnung. Diese wird oft erst viele Monate nach Ihrem Auszug fertig. Der Vermieter weiß also noch nicht, ob Sie vielleicht etwas nachzahlen müssen.

Darum darf er einen passenden Teil der Kaution als Sicherheit behalten.

Wichtig zu wissen: Der Vermieter darf nicht die ganze Kaution wegen der Nebenkosten behalten. Er darf nur so viel behalten, wie eine mögliche Nachzahlung kosten könnte. Dafür schaut er sich oft die Abrechnungen aus den letzten Jahren an.

Der Rest der Kaution muss Ihnen trotzdem innerhalb der üblichen Frist von drei bis sechs Monaten ausgezahlt werden. Erfahren Sie mehr darüber, wann die Mietkaution zurückgezahlt werden muss, in unserem ausführlichen Ratgeber.

Mietrückstände als weiterer Grund

Ein klarer Fall ist, wenn noch Miete offen ist. Schulden Sie am Ende noch eine oder mehrere Monatsmieten, darf der Vermieter das mit der Kaution verrechnen.

Auch hier gilt: Alles muss klar und offen sein. Der Vermieter sollte Ihnen eine genaue Liste schicken. Darin muss stehen, wie er die Kaution mit der offenen Miete verrechnet hat.

Was sind keine guten Gründe?

Nicht jeder Grund, den ein Vermieter nennt, ist auch gültig. Hier sind ein paar Beispiele, bei denen Sie aufpassen sollten:

  • Normale Abnutzung: Für Spuren, die durch den normalen Alltag entstehen, darf der Vermieter kein Geld nehmen. Ein etwas abgenutzter Teppich nach fünf Jahren ist zum Beispiel normal.
  • Schönheitsreparaturen: Regeln im Mietvertrag, die Sie immer zum Renovieren beim Auszug zwingen, sind oft ungültig. Wurde nichts Besonderes vereinbart, müssen Sie meist nur „besenrein“ übergeben.
  • Verzögerung ohne Grund: Der Vermieter kann das Geld nicht einfach ohne Grund behalten. Nach Ablauf der Prüffrist muss er entweder zahlen oder klar sagen, warum er Geld einbehält.

Wann Ihr Anspruch auf die Kaution verjährt

Wussten Sie, dass Ihr Recht auf die Kaution verfallen kann? Das nennt man Verjährung. Man kann es sich wie ein Verfallsdatum für Ihren Anspruch auf das Geld vorstellen. Wenn Sie diese Frist verpassen, kann der Vermieter die Zahlung verweigern. Das gilt selbst dann, wenn ihm das Geld eigentlich nicht zusteht.

Zum Glück passiert das nicht so schnell. Der Gesetzgeber gibt Ihnen viel Zeit, um zu handeln. Die gesetzliche Frist dafür beträgt drei Jahre. Aber Achtung, die Frist beginnt nicht einfach am Tag Ihres Auszugs.

Wie die Verjährungsfrist genau berechnet wird

Die Berechnung klingt erst etwas schwierig, ist mit einem Beispiel aber leicht zu verstehen. Die dreijährige Verjährungsfrist startet erst am Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch auf die Rückzahlung entsteht.

Ihr Anspruch entsteht aber erst, wenn die Prüffrist des Vermieters (meist 3 bis 6 Monate) abgelaufen ist. Erst ab dann können Sie das Geld wirklich verlangen.

Schauen wir uns das an einem Beispiel an:

  • Auszug: Sie ziehen am 15. Juni 2024 aus Ihrer Monteurwohnung aus.
  • Prüffrist des Vermieters: Der Vermieter hat nun bis etwa Dezember 2024 Zeit, alles zu prüfen.
  • Ihr Anspruch entsteht: Ihr Anspruch auf die Kaution entsteht also erst im Dezember 2024.
  • Beginn der Verjährung: Die dreijährige Frist startet am 1. Januar 2025.
  • Ende der Verjährung: Ihr Anspruch verjährt somit am 31. Dezember 2027.

Sie haben in diesem Fall also bis Ende 2027 Zeit, Ihr Geld zurückzufordern. Diese Regel schützt Sie. So läuft Ihre Frist nicht ab, während der Vermieter noch prüft.

Warum dieses Wissen so wichtig ist

Diese Fristen zu kennen, ist sehr wichtig. So stellen Sie die fristgerechte Rückzahlung Ihrer Kaution sicher. Wenn Sie die Verjährungsfrist verpassen, ist Ihr Geld weg. Der Vermieter kann sich dann auf die Verjährung berufen. Dann muss er rechtlich nicht mehr zahlen.

Die folgende Grafik zeigt den typischen Ablauf, der oft zu Verzögerungen führt.

Prozessablauf der Gründe für Verzögerungen: Auszug, Prüfung, Abrechnung und Reparatur Schritte.

Die Grafik macht klar: Vom Auszug bis zur Abrechnung gibt es mehrere Schritte. Diese kosten Zeit und verschieben den Start der Verjährung nach hinten.

Der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach 3 Jahren laut § 195 BGB. Diese Frist beginnt aber erst am 1. Januar des Folgejahres, nachdem der Anspruch entstanden ist. Ihr Anspruch entsteht wiederum erst, nachdem dem Vermieter eine Prüfzeit von bis zu 6 Monaten erlaubt wurde.

Behalten Sie also den Überblick. Notieren Sie sich das Datum Ihres Auszugs. Rechnen Sie einfach mal sechs Monate dazu. Wenn bis dahin kein Geld da ist, sollten Sie handeln.

So fordern Sie Ihre Kaution Schritt für Schritt zurück

Die drei bis sechs Monate Prüffrist sind um, aber Ihr Konto ist immer noch leer? Keine Spur von Ihrer Kaution? Dann wird es Zeit, selbst aktiv zu werden. Keine Sorge, das schaffen Sie. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld einfach zurückholen.

Ihr wichtigstes Hilfsmittel ist das Übergabeprotokoll. Hier steht schwarz auf weiß, wie Sie die Wohnung oder das Zimmer hinterlassen haben. Wenn bei der Übergabe alles gut war und keine Mängel aufgeschrieben wurden, haben Sie ein starkes Argument.

Dokumente für die Kautionsrückzahlung: Einschreiben-Schild, Übergabeprotokoll und Umschläge auf einem Holztisch.

Schritt 1: Die freundliche Erinnerung

Manchmal gehen Dinge im Alltagsstress einfach unter – auch bei Vermietern. Bevor Sie also hart durchgreifen, fragen Sie einfach freundlich nach. Ein kurzer Anruf oder eine nette E-Mail können oft viel bewirken.

Fragen Sie einfach, wann Sie mit der Rückzahlung rechnen können. Dieser erste Kontakt ist einfach und löst das Problem meistens ohne Streit. Schicken Sie Ihre Bankverbindung am besten gleich noch einmal mit.

Schritt 2: Die schriftliche Mahnung mit klarer Frist

Wenn auf Ihre freundliche Erinnerung nichts passiert, wird es Zeit für den nächsten Schritt. Jetzt schreiben Sie einen Brief. Darin fordern Sie die Rückzahlung Ihrer Kaution ganz offiziell. Das ist mehr als eine Notiz – es ist eine Mahnung, die rechtlich zählt.

Das Wichtigste in diesem Brief: eine klare Frist. Setzen Sie Ihrem Vermieter ein Datum, bis zu dem das Geld auf Ihrem Konto sein soll. Eine Frist von 14 Tagen ist hier normal und fair.

Tipp vom Experten: Schicken Sie die Mahnung unbedingt als Einschreiben mit Rückschein. Nur so haben Sie einen sicheren Beweis, dass Ihr Vermieter den Brief bekommen hat. Das kann später wichtig werden, falls die Sache komplizierter wird.

Sie sind unsicher, wie so ein Brief aussehen muss? Im Internet finden Sie viele gute Vorlagen und Musterbriefe. Diese können Sie einfach an Ihre Situation anpassen.

Ein einfaches Musterschreiben als Vorlage

Hier ist ein kurzes Beispiel, das Sie als Vorlage nutzen können. Einfach kopieren und Ihre eigenen Daten einfügen.


Betreff: Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution für die Wohnung [Ihre alte Adresse]

Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],

das Mietverhältnis für die oben genannte Wohnung ist am [Datum des Mietendes] beendet worden. Die Schlüsselübergabe war am [Datum der Übergabe].

Die Prüffrist von sechs Monaten ist inzwischen vorbei. Ich fordere Sie hiermit auf, die von mir gezahlte Kaution in Höhe von [Betrag der Kaution] Euro plus Zinsen auf mein Konto zurückzuzahlen.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis spätestens zum [Datum in 14 Tagen].

Meine Bankverbindung lautet: Kontoinhaber: [Ihr Name] IBAN: [Ihre IBAN] BIC: [Ihre BIC]

Sollte die Zahlung nicht pünktlich bei mir ankommen, muss ich weitere rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Auch nach Ihrer schriftlichen Mahnung passiert nichts? Okay, jetzt ist es Zeit, über professionelle Hilfe nachzudenken. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Es gibt Stellen, die Sie jetzt unterstützen können. Genaue Infos dazu, was Sie tun können, wenn Sie Ihre Kaution nicht zurückbekommen, haben wir in einem extra Artikel für Sie.

Hier sind Ihre nächsten möglichen Schritte:

  • Der Mieterschutzbund: Als Mitglied bekommen Sie hier gute Rechtsberatung und Hilfe.
  • Eine Schlichtungsstelle: Diese versucht, eine Einigung zwischen Ihnen und dem Vermieter zu finden – ohne teuren Gerichtsprozess.
  • Ein Anwalt: Ein Anwalt für Mietrecht kann Ihrer Forderung mehr Gewicht geben. Notfalls kann er sie auch vor Gericht durchsetzen.

Lassen Sie sich nicht entmutigen! Mit einem klaren Plan und den richtigen Papieren stehen Ihre Chancen sehr gut, Ihr Geld komplett zurückzubekommen.

Besonderheiten bei möblierten Wohnungen und Monteurzimmern

Wer für ein Projekt in einer möblierten Wohnung oder einem Monteurzimmer wohnt, hat oft ein etwas anderes Mietverhältnis. Die Mietdauer ist meist kürzer. Die Einrichtung, also alle Möbel und Geräte, spielt eine viel größere Rolle. Das wirft die Frage auf: Gibt es hier eine andere Frist für die Rückzahlung der Kaution?

Die gute Nachricht zuerst: Nein, grundsätzlich haben Sie dieselben Rechte wie jeder andere Mieter auch. Der Vermieter hat also auch hier meist drei bis sechs Monate Zeit, um alles zu prüfen. Der Unterschied liegt aber im Detail, also was genau geprüft wird.

Worauf Vermieter bei Monteurzimmern besonders achten

In einer leeren Wohnung prüft der Vermieter meist nur Wände, Böden und Türen. Bei einer voll ausgestatteten Unterkunft schaut er natürlich auch bei den Möbeln genau hin. Schließlich ist es sein Eigentum, das er Ihnen zur Nutzung gibt.

Die Prüfung kann deshalb etwas genauer und länger dauern. Der Vermieter prüft zum Beispiel:

  • Zustand der Möbel: Gibt es neue, tiefe Kratzer auf dem Tisch?
  • Sauberkeit der Polster: Sind Flecken auf dem Sofa oder den Stühlen, die vorher nicht da waren?
  • Funktion der Geräte: Funktioniert die Mikrowelle noch? Ist der Fernseher ganz?

Diese genaue Prüfung ist ein guter Grund, warum ein Vermieter die Prüffrist voll nutzen könnte. Er muss vielleicht erst Preise für eine Reparatur oder eine professionelle Reinigung einholen. Mehr über die Hintergründe eines Monteurzimmers können Sie in unserem Artikel nachlesen.

So schützen Sie sich vor falschen Forderungen

Der beste Schutz gegen späteren Ärger ist eine genaue Dokumentation. Ihr wichtigstes Werkzeug dafür haben Sie immer dabei: Ihr Smartphone. Nehmen Sie sich bei Einzug und Auszug bewusst Zeit für eine gründliche Prüfung.

Der beste Schutz für Ihre Kaution: Machen Sie bei Einzug und Auszug genaue Fotos und Videos von jedem Raum, jedem Möbelstück und jedem Elektrogerät. Zoomen Sie besonders an Stellen heran, die schon kleine Schäden haben.

So können Sie später jederzeit beweisen, wie die Einrichtung bei Ihrer Ankunft aussah. Das ist Ihr bester Schutz vor falschen Abzügen von der Kaution.

Hier eine kurze Checkliste für Ihren Rundgang:

  1. Alle Möbelstücke einzeln fotografieren: Tisch, Stühle, Bett, Schrank – nehmen Sie alles auf. Bei kleinen Kratzern machen Sie eine Nahaufnahme.
  2. Elektrogeräte prüfen und filmen: Machen Sie ein kurzes Video, das zeigt, wie Sie den Fernseher oder die Kaffeemaschine einschalten und dass alles funktioniert.
  3. Stoffe und Polster prüfen: Fotografieren Sie die Couch, die Matratzen und die Stuhlpolster ganz genau.
  4. Alles ins Übergabeprotokoll: Bestehen Sie darauf, dass alle vorhandenen Schäden schriftlich im Übergabeprotokoll stehen.

Mit dieser guten Vorbereitung schaffen Sie von Anfang an klare Verhältnisse. Sie helfen damit nicht nur sich selbst, sondern auch dem Vermieter, den Zustand der Wohnung fair zu bewerten. So sorgen Sie dafür, dass die Rückzahlung Ihrer Kaution am Ende glatt und ohne böse Überraschungen abläuft.

Was Mieter häufig zur Kautionsrückzahlung fragen

Zum Schluss klären wir noch die Fragen, die uns im Alltag immer wieder begegnen. Wenn es um die Frist für die Rückzahlung der Kaution geht, sind viele unsicher. Mit diesen schnellen und klaren Antworten bringen wir Licht ins Dunkel.

Darf der Vermieter die ganze Kaution für die Nebenkosten behalten?

Nein, auf keinen Fall. Der Vermieter darf zwar einen Teil der Kaution behalten, wenn eine Nebenkostenabrechnung noch offen ist. Aber nur so viel, wie nötig ist.

Als Anhaltspunkt dienen meist die Abrechnungen der letzten Jahre. Der Rest der Kaution muss Ihnen aber normal nach der üblichen Frist von drei bis sechs Monaten ausgezahlt werden. Sie müssen also nicht auf Ihr ganzes Geld warten, nur weil die Abrechnung noch fehlt.

Was passiert mit meiner Kaution, wenn das Haus verkauft wird?

Hier gibt es eine klare Regel, die Mieter schützt: Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertrag so, wie er ist – mit allen Rechten und Pflichten. Das heißt: Er ist ab dem Kauf für Ihre Kaution verantwortlich.

Wenn Sie ausziehen, fordern Sie das Geld also immer vom neuen Vermieter. Das gilt auch, wenn Sie die Kaution damals an den alten Besitzer gezahlt haben.

Wichtig zu wissen: Der alte Besitzer muss die Kaution an den neuen weitergeben. Für Sie als Mieter ändert sich nichts. Sie haben nur einen neuen Ansprechpartner.

Kann ich die letzten Mieten einfach mit der Kaution verrechnen?

Das ist ein häufiger Irrtum und ein klares Nein. Sie dürfen die letzten Monatsmieten nicht einfach einbehalten. Sie können den Vermieter nicht bitten, sich das Geld aus der Kaution zu holen.

Die Kaution ist eine Sicherheit. Sie dient dazu, mögliche Schäden oder offene Rechnungen nach Ihrem Auszug zu bezahlen. Ihre Miete müssen Sie aber bis zum letzten Tag des Vertrags pünktlich zahlen. Sonst haben Sie Mietschulden.

Wenn Sie mehr über dieses Thema wissen wollen, finden Sie weitere Aspekte rund um Immobilien auch auf anderen Webseiten, die einen guten Überblick bieten.

Muss der Vermieter mir Zinsen für die Kaution zahlen?

Ja, das ist gesetzlich so geregelt. Ihr Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Geld auf einem verzinsten Konto anlegen. Meistens ist das ein spezielles Mietkautionskonto.

Die Zinsen, die über die Jahre entstehen, gehören allein Ihnen. Bei der Rückzahlung muss der Vermieter Ihnen also die Kaution plus die Zinsen auszahlen. Sie können sogar einen Beweis verlangen, dass das Geld richtig angelegt wurde.


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