
Wann bekommt man die Kaution zurück? Ein einfacher Ratgeber
Die wichtigste Frage nach jedem Umzug ist immer dieselbe: Wann bekomme ich meine Kaution zurück? Die kurze Antwort: Normalerweise dauert es drei bis sechs Monate. Dieser Zeitraum ist fair. Er gibt dem Vermieter Zeit, die Wohnung auf Schäden zu prüfen. Er muss auch noch die letzte Nebenkosten-Abrechnung machen. Ist alles in Ordnung, zahlt er Ihnen die Kaution mit Zinsen zurück.
Was Sie über die Rückzahlung Ihrer Kaution wissen müssen
Wenn man aus einer Wohnung auszieht, will man sein Geld schnell zurück. Das ist klar. Die Mietkaution ist eine Sicherheit für den Vermieter. Aber sie bleibt Ihr Eigentum. Deshalb gibt es klare Regeln, wann und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei. Wir erklären die normalen Fristen. Wir zeigen, was passiert, wenn es länger dauert. Und wir sagen Ihnen, was Sie tun können. So sehen Sie schnell, ob Ihr Vermieter fair handelt. Das ist besonders wichtig, wenn Sie nur kurz in einer Monteurunterkunft in Hannover waren. Da zählt jeder Tag.
Die Grundlagen der Kautions-Rückzahlung
Die Rückzahlung der Kaution ist kein Geschenk des Vermieters. Es ist Ihr gutes Recht. Ein Vermieter darf die Kaution nicht einfach behalten. Wenn er Geld einbehält, braucht er dafür gute Gründe.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten:
- Die Prüfungszeit: Nach Ihrem Auszug darf der Vermieter die Wohnung genau ansehen. Er sucht nach Schäden, die schlimmer sind als normale Abnutzung. Ein Kratzer vom Möbelrücken ist etwas anderes als normale Gebrauchsspuren.
- Die Nebenkosten: Oft ist die letzte Nebenkosten-Abrechnung noch nicht fertig. Falls Sie nachzahlen müssen, darf der Vermieter einen Teil der Kaution dafür behalten. Das gilt, bis die Abrechnung fertig ist.
- Die Zinsen: Ihr Vermieter muss Ihre Kaution mit Zinsen anlegen. Diese Zinsen gehören bei der Rückzahlung Ihnen.

Das Gesetz dazu steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dem Vermieter steht eine „angemessene Prüf- und Überlegungsfrist“ zu. In der Praxis sind das meist drei bis sechs Monate. Mehr Infos zu Mieterrechten finden Sie zum Beispiel bei haus-und-grund.com.
Merken Sie sich: Die Kaution ist nur eine Sicherheit. Gibt es keine Schäden und sind alle Rechnungen bezahlt, hat der Vermieter keinen Grund, die Rückzahlung zu verzögern.
In unserem großen Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Mietkaution schnell zurückbekommen. Dort finden Sie alles Wichtige.
Die Regeln bei der Mietkaution: Das sagt das Gesetz
Die Mietkaution ist mehr als nur Geld für den Vermieter. Sie ist eine Sicherheit. Dafür gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klare Regeln. Diese Regeln schützen Mieter und Vermieter.
Eine wichtige Regel ist die Höhe: Ein Vermieter darf höchstens drei Monats-Kaltmieten als Kaution fordern. Das schützt Mieter vor zu hohen Forderungen am Anfang.
Warum Ihr Geld sicher und getrennt angelegt sein muss
Ein wichtiger Punkt ist die Anlage der Kaution. Der Vermieter darf Ihr Geld nicht einfach auf sein normales Konto legen. Das Gesetz schreibt vor, dass er die Kaution getrennt aufbewahren muss. Zum Beispiel auf einem extra Kautions-Konto.
Warum ist das so wichtig? Es ist Ihr Schutz. Sollte der Vermieter mal Geldprobleme haben oder pleitegehen, ist Ihre Kaution sicher. Das Geld gehört dann nicht zur Insolvenzmasse. Sie bekommen es trotzdem zurück.
Profi-Tipp: Fragen Sie schon bei Mietbeginn nach einem Beleg für das Kautions-Konto. Ein guter Vermieter zeigt Ihnen den Nachweis ohne Probleme. Das schafft Vertrauen.
Zinsen? Die gehören immer Ihnen!
Noch ein Detail, das viele vergessen: die Zinsen. Jede Kaution muss mit Zinsen angelegt werden. Der Zinssatz ist so wie bei normalen Spar-Einlagen. Alle Zinsen, die in der Mietzeit entstehen, gehören Ihnen.
Wenn Sie ausziehen, muss der Vermieter Ihnen die Kaution plus die gesparten Zinsen zurückzahlen. Besonders bei langen Miet-Zeiten kann das eine nette Summe sein.
Das Thema Kaution ist übrigens kein kleines Thema. Schätzungen sagen, dass in Deutschland 23,5 bis 25 Milliarden Euro als Mietkautionen auf Konten liegen. Bei über 9 Millionen Umzügen pro Jahr wechseln dabei rund 10 Milliarden Euro den Besitzer. Mehr zu diesen Zahlen finden Sie bei mietkautionsdepot.com.
Diese Grundlagen zu kennen, ist wichtig. Es gibt Ihnen Sicherheit. Sie verstehen Ihre Rechte und können bei der Rückzahlung sicher auftreten. Das Wissen hilft, Mietverträge von Anfang an richtig zu prüfen und Ärger zu vermeiden. Ein sauberer Vertrag ist immer die beste Grundlage. Das zeigen wir auch in unserem Beitrag zum Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung.
Welche Fristen für die Rückzahlung wirklich gelten
Die große Frage nach jedem Auszug lautet: „Wann bekomme ich meine Kaution zurück?“ Die Antwort ist nicht so einfach. Im Gesetz steht keine feste Frist wie „30 Tage“. Stattdessen spricht man von einer „angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist“ für den Vermieter.
Das klingt ungenau, hat aber einen guten Grund. Jedes Miet-Verhältnis ist anders. Der Vermieter braucht Zeit, um die Wohnung nach dem Auszug zu prüfen. Gibt es Schäden, die schlimmer als normale Abnutzung sind? Sind noch Mieten offen? All das muss er klären.
In der Praxis hat sich aber ein Zeitfenster von drei bis sechs Monaten durchgesetzt. In dieser Zeit sollte der Vermieter seine Prüfung schaffen. Dann sollte er die Kaution an Sie zurückzahlen.
Diese Infografik zeigt den typischen Weg der Kaution, vom Einzug bis zur Rückzahlung.

Wie man sieht: Ihr Auszug ist der Start. Ab dann läuft die Zeit für den Vermieter.
Wann eine längere Frist erlaubt ist
Manchmal darf der Vermieter die Kaution länger als sechs Monate behalten. Der häufigste Grund ist eine noch offene Nebenkosten-Abrechnung.
Stellen Sie sich vor, Sie ziehen am Jahresende aus. Ihr Vermieter macht die Abrechnung aber erst im Sommer. Dann müssen Sie länger warten. Aber auch hier gibt es eine klare Regel:
Der Vermieter darf nicht die ganze Kaution behalten. Er darf nur einen passenden Teil für eine mögliche Nachzahlung einbehalten. Als Richtwert gelten oft die Nachzahlungen der letzten Jahre.
Ein Beispiel: Ihre Kaution ist 1.200 Euro hoch. In den letzten Jahren mussten Sie immer rund 200 Euro nachzahlen. Dann muss der Vermieter Ihnen die restlichen 1.000 Euro direkt auszahlen. Er darf nicht die volle Summe bis zur Abrechnung blockieren. In unserem gesonderten Artikel gehen wir genauer auf die Rückzahlungsfristen der Kaution ein.
Was die Prüfungsfrist genau bedeutet
Die Prüfungsfrist ist keine willkürliche Wartezeit. Sie gibt dem Vermieter Zeit für konkrete Aufgaben. Er muss prüfen, ob er noch Forderungen an Sie hat.
- Schäden prüfen: Gibt es Mängel in der Wohnung, die Sie verursacht haben? Ein gesprungener Spiegel oder tiefe Kratzer im Boden sind klassische Fälle.
- Reparaturkosten klären: Wenn es Schäden gibt, muss der Vermieter Angebote für die Reparatur einholen. Nur so kann er sagen, wie hoch der Schaden wirklich ist.
- Offene Forderungen prüfen: Sind alle Mieten bezahlt? Sind alle Nebenkosten-Vorauszahlungen da?
Sobald klar ist, dass es keine Schäden gibt und alles bezahlt ist, muss der Vermieter die Kaution sofort zurückzahlen. Er darf die Frist nicht künstlich verlängern. Die sechs Monate sind ein Maximal-Rahmen, keine feste Regel.
Wann Ihr Vermieter Geld von der Kaution abziehen darf
Die Kaution ist für Ihren Vermieter eine Sicherheit. Darum darf er Geld davon behalten, wenn Sie Pflichten nicht erfüllt haben. Die gute Nachricht: Das geht nicht einfach so. Jeder Abzug muss klar begründet und nachweisbar sein.

Die häufigsten Gründe für Abzüge sind offene Rechnungen oder Schäden. Schäden müssen aber schlimmer als die normale Abnutzung sein. Und genau da gibt es oft Streit: Was ist ein echter Schaden und was ist normaler Verschleiß?
Echte Schäden vs. normale Abnutzung
Ihr Vermieter darf die Kaution nicht für normale Gebrauchsspuren nehmen. Denken Sie an vergilbte Tapeten durch die Sonne oder kleine Kratzer an einer Tür. Das ist normaler Verschleiß beim Wohnen.
Ganz anders ist es bei echten Schäden. Das sind Mängel, die durch falsche Nutzung oder Unachtsamkeit passiert sind. In diesem Fall darf der Vermieter die Reparatur-Kosten von Ihrer Kaution abziehen.
Hier ein paar typische Beispiele, die den Unterschied klar machen:
- Normale Abnutzung: Ein paar Dübellöcher in der Wand oder normale Laufspuren auf dem Teppich.
- Echter Schaden: Ein großer Rotweinfleck auf dem Teppich, tiefe Kratzer im Boden oder eine gesprungene Fensterscheibe.
Wichtig zu wissen: Sie müssen immer nur für die echten Reparatur-Kosten zahlen. Ihr Vermieter darf keine Fantasie-Preise berechnen. Er muss Ihnen eine Rechnung oder ein Angebot zeigen können.
Offene Mieten und Nebenkosten
Ein weiterer klarer Fall für Abzüge sind offene Zahlungen. Wenn am Ende noch Geld an den Vermieter zu zahlen ist, kann er das mit der Kaution verrechnen.
Dazu gehören vor allem zwei Punkte:
- Miet-Rückstände: Wenn die Miete für den letzten Monat nicht oder nur zum Teil gezahlt wurde.
- Nachzahlung bei Nebenkosten: Wenn Sie bei der letzten Abrechnung nachzahlen müssen, darf der Vermieter das Geld von der Kaution behalten.
Das gilt natürlich auch für Monteurzimmer in Hannover. Zieht ein Team aus und Mieten sind offen, sichert die Kaution den Vermieter ab. Um Ihre Rechte genau zu kennen, lesen Sie unseren Artikel, der erklärt, ob man die Kaution zurückbekommt.
Schönheitsreparaturen und Renovierung
Ein ewiger Streitpunkt sind nicht gemachte Schönheitsreparaturen. Ob Sie beim Auszug streichen müssen, steht in Ihrem Mietvertrag. Sind die Regeln dazu ungültig – und das sind sie oft – müssen Sie gar nichts machen.
Wenn Sie aber laut Vertrag renovieren müssten und es nicht getan haben, kann der Vermieter die Kosten dafür einbehalten. Aber Achtung: Er muss Ihnen zuerst die Chance geben, die Arbeiten selbst zu machen. Erst dann darf er einen teuren Handwerker beauftragen. Schreiben Sie deshalb bei der Übergabe alles genau auf, am besten mit Fotos. So schützen Sie sich vor unfairen Forderungen.
Wie Sie die Zinsen für Ihre Kaution richtig einfordern
Wussten Sie, dass Ihre Kaution mehr als nur ein Pfand ist? Sie ist eine kleine Geldanlage, die Zinsen bringen muss. Und diese Zinsen gehören nur Ihnen.
Viele Mieter wissen das nicht. Aber es ist Ihr gutes Recht. Am Ende bekommen Sie also nicht nur die Kaution zurück, sondern auch die Zinsen dazu.
Der Vermieter muss Ihre Kaution getrennt von seinem eigenen Geld aufbewahren. Das Geld muss auf ein Konto, das Zinsen bringt. So ist sicher, dass Ihr Geld für Sie arbeitet, während es als Sicherheit dient.
Ihr Anspruch auf die Zinsen
Egal, ob Sie nur ein paar Monate oder viele Jahre in der Wohnung waren – die Zinsen stehen Ihnen zu. Bei langen Miet-Zeiten kann eine nette Summe zusammenkommen. Es lohnt sich also, genau hinzusehen.
Ein wichtiger Punkt: Vermieter müssen die Kaution schon seit 1. Januar 1983 mit Zinsen anlegen. Das Geld muss zu einem Zinssatz angelegt werden, der für Spar-Einlagen mit drei Monaten Kündigungsfrist normal ist. Bei der Rückzahlung muss der Vermieter dann alle Zinsen an Sie auszahlen. Genaue Infos dazu finden Sie auch beim Mieterverein Köln.
Was tun, wenn keine Zinsen gezahlt wurden?
Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution nicht mit Zinsen angelegt hat? Das ist sein Problem, nicht Ihres. Ihr Anspruch auf die Zinsen bleibt bestehen. Der Vermieter muss Ihnen den Betrag aus eigener Tasche zahlen, der bei einer richtigen Anlage entstanden wäre.
Sie müssen also nicht beweisen, wie hoch die Zinsen genau gewesen wären. Es reicht, wenn Sie Ihren Anspruch klar äußern.
Profi-Tipp: Der Anspruch auf die Zinsen verjährt, genau wie der Anspruch auf die Kaution, nach drei Jahren. Warten Sie also nicht zu lange, um Ihr Geld zu fordern. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist.
Mustertext zur Einforderung der Zinsen
Wenn Ihr Vermieter bei der Rückzahlung die Zinsen "vergessen" hat, sollten Sie ihn schriftlich erinnern. Ein höflicher, aber klarer Brief hilft oft schon.
Hier ist eine einfache Vorlage, die Sie nutzen können:
Betreff: Aufforderung zur Auszahlung der Zinsen für die Mietkaution (Ihre Adresse)
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],
am [Datum] haben Sie mir die Kaution für die oben genannte Wohnung zurückgezahlt. Leider fehlten dabei die erwirtschafteten Zinsen. Diese stehen mir laut § 551 BGB zu.
Ich bitte Sie daher, die Zinsen für die gesamte Mietzeit vom [Einzugsdatum] bis zum [Auszugsdatum] zu berechnen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum in 14 Tagen] auf mein Konto.
Kontoinhaber: [Ihr Name] IBAN: [Ihre IBAN]
Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Was bei Monteurzimmern und Kurzzeitmiete besonders ist
Die Regeln zur Kaution gelten auch für Monteurzimmer und Kurzzeitmieten. Aber weil hier alles schneller geht, gibt es ein paar Besonderheiten. Wer nur ein paar Wochen eine Unterkunft mietet, will nicht ein halbes Jahr auf sein Geld warten.

Gerade für Firmen und Handwerker ist es gut, diese Unterschiede zu kennen. Die gute Nachricht ist: Die Frage „wann bekommt man die Kaution zurück“ wird hier oft viel schneller beantwortet.
Schnellere Abrechnung dank Pauschalen
Ein großer Vorteil bei Monteur-Unterkünften sind die Nebenkosten. Anders als in einer normalen Wohnung werden Strom, Wasser und Heizung hier meist als feste Pauschale abgerechnet.
Das macht die Rückzahlung der Kaution viel einfacher. Der Vermieter muss nicht auf eine komplizierte Jahres-Abrechnung warten. Damit fällt der häufigste Grund für langes Warten weg. Wenn keine Schäden da sind, sollte die Kaution also sehr schnell nach dem Auszug zurück auf dem Konto sein.
Ein sauberes Übergabe-Protokoll ist bei möblierten Zimmern sehr wichtig. Halten Sie den Zustand von Möbeln und Geräten bei Ein- und Auszug genau fest. Das spart später Streit über Schäden.
Checkliste für Firmen und Monteure
Bei Kurzzeitmieten muss die Abwicklung einfach sein. Mit dieser kleinen Checkliste sind Mieter und Vermieter auf der sicheren Seite:
- Genaues Protokoll: Machen Sie bei der Übergabe Fotos von der Einrichtung. Notieren Sie jeden kleinen Mangel. Sicher ist sicher.
- Klare Vertragsregeln: Achten Sie darauf, dass Kautionshöhe und Nebenkosten-Regelung klar im Vertrag stehen.
- Endabnahme: Machen Sie zusammen mit dem Vermieter eine Endabnahme. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass alles in Ordnung ist.
- Kontaktdaten: Geben Sie eine aktuelle Bankverbindung an. So kann die Kaution schnell zurücküberwiesen werden.
Diese einfachen Schritte helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Rückzahlung zu beschleunigen. Wenn Sie mehr zum Thema wissen wollen, lesen Sie unseren Beitrag was sind Monteurzimmer. Dort gibt es noch mehr nützliche Infos.
Kautionsrückzahlung: Die häufigsten Fragen
Hier beantworten wir kurz und knapp die häufigsten Fragen zum Thema „Wann bekomme ich die Kaution zurück?“. So haben Sie schnell eine einfache Antwort auf typische Probleme.
Mein Vermieter zahlt einfach nicht – was tun?
Wenn Ihr Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt und nicht reagiert, müssen Sie selbst handeln. Der erste Schritt: Setzen Sie ihm schriftlich per Einschreiben eine letzte, klare Frist von 14 Tagen.
Passiert dann immer noch nichts, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Am einfachsten ist oft der Antrag auf einen gerichtlichen Mahnbescheid. Eine Beratung beim Mieterverein kann auch helfen.
Darf der Vermieter die ganze Kaution für die Nebenkosten behalten?
Nein, das ist nicht erlaubt. Der Vermieter darf einen passenden Teil für eine mögliche Nachzahlung aus der Nebenkosten-Abrechnung behalten. Aber er darf nicht die ganze Summe einbehalten.
Als Faustregel gilt: Die Höhe des einbehaltenen Betrags sollte sich an den Nachzahlungen der letzten Jahre orientieren. Den Rest der Kaution muss er Ihnen schon auszahlen, sobald die Wohnung als schadenfrei abgenommen wurde.
Achtung, Zeitfalle! Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt. Warten Sie also nicht ewig. Die Frist beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Prüffrist des Vermieters abgelaufen ist.
Wann genau verjährt mein Anspruch auf die Kaution?
Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution verjährt nach drei vollen Jahren. Diese Frist sollten Sie kennen, um Ihr Geld nicht zu verlieren.
Die Verjährungsfrist beginnt immer am Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist. Das ist meistens dann, wenn die sechsmonatige Prüffrist für den Vermieter abgelaufen ist.
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