
Ratgeber: Mieter verursacht Schaden, wer zahlt – Haftung und Versicherung
Ein Kratzer im Parkett, ein Sprung im Waschbecken – so etwas ist immer ärgerlich. Sofort kommt die Frage auf: Mieter verursacht Schaden, wer zahlt? Die Antwort ist eigentlich einfach. Macht der Mieter den Schaden, ob mit Absicht oder aus Versehen, muss er auch für die Reparatur bezahlen. Die normale Abnutzung geht aber immer auf Ihre Kosten als Vermieter.
Ihr Wegweiser für den Schadensfall
Ein Schaden in der Mietwohnung ist für Vermieter mehr als nur ein Ärgernis. Er bedeutet Arbeit, unerwartete Kosten und oft auch Streit mit dem Mieter.
Besonders bei Monteur- oder Arbeiterunterkünften wechseln die Leute häufig. Dort ist ein klares und professionelles Vorgehen sehr wichtig. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei Schritt für Schritt. Sie lernen, wie Sie Ihr Eigentum schützen und trotzdem fair mit Ihren Mietern umgehen.

Warum dieses Thema so wichtig ist
Schäden durch Mieter sind leider keine Seltenheit. Der falsche Umgang mit der Wohnung ist ein häufiger Grund für Streit vor Gericht.
Eine Statistik des Deutschen Mieterbundes zeigt das deutlich. Mit 30,4 Prozent sind solche Fälle der häufigste Grund für Streitigkeiten im Mietrecht.
Dieser Ratgeber ist Ihr Werkzeug, um solche Konflikte zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können, um Ihre Rechte durchzusetzen. Dabei müssen Sie die gute Beziehung zum Mieter nicht aufs Spiel setzen.
Was Sie in diesem Artikel erwartet
Keine Sorge, wir ersparen Ihnen schweres Juristendeutsch. Stattdessen erklären wir die Grundlagen einfach und klar. So können Sie das Wissen sofort im Alltag nutzen. Sie lernen die wichtigsten Punkte kennen, die für Sie als Vermieter zählen:
- Abnutzung oder Schaden? So erkennen Sie den Unterschied auf den ersten Blick.
- Wann der Mieter wirklich zahlen muss: Die wichtigsten Regeln einfach erklärt.
- Beweise richtig sichern: Wie Sie Schäden so festhalten, dass es später keine Diskussionen gibt.
- Kaution und Versicherung: So nutzen Sie Ihr finanzielles Sicherheitsnetz richtig.
Wenn Sie möblierte Zimmer oder Wohnungen vermieten, müssen Sie die Regeln genau kennen. Ein sauberer Mietvertrag und ein klares Vorgehen bei Schäden sparen Ihnen viel Zeit und Nerven. Wie Sie sich absichern, wenn Sie eine Wohnung möbliert vermieten, haben wir ebenfalls für Sie erklärt.
Ein gut informierter Vermieter kann sicher handeln. Das Ziel ist nicht, Streit anzufangen. Es geht darum, Probleme fair und schnell zu lösen. Das schützt Ihre Wohnung und sichert ein gutes Mietverhältnis.
Dieser Artikel gibt Ihnen das nötige Wissen. Sie bekommen nicht nur Theorie, sondern auch praktische Checklisten und Mustertexte. Damit sind Sie für den Ernstfall gut vorbereitet. Die Frage „Mieter verursacht Schaden, wer zahlt?“ wird für Sie bald keine Unsicherheit mehr auslösen.
Abnutzung oder Schaden? Den Unterschied erkennen Sie sofort
Nicht jeder Kratzer in der Wand ist ein Grund für eine Rechnung an den Mieter. Die wichtigste Frage ist: Handelt es sich um normale Abnutzung oder um einen echten Schaden? Diese Unterscheidung ist wichtig. Sie entscheidet, wer am Ende die Reparatur bezahlen muss.
Stellen Sie es sich wie bei einem Mietwagen vor. Nach einer Woche hat das Auto sicher ein paar kleine Steinschläge. Das ist normaler Verschleiß durch die Nutzung. Eine große Beule in der Tür ist das aber nicht. Das ist ein Schaden und der Verursacher zahlt.
Dieses Prinzip gilt auch für Ihre Monteurunterkunft. Normale Gebrauchsspuren entstehen mit der Zeit. Dafür kommen Sie als Vermieter auf. Man kann sagen, das ist mit der Miete schon bezahlt. Echte Schäden entstehen durch Unachtsamkeit, falsche Behandlung oder Absicht. Dafür muss der Mieter geradestehen.

Was als normale Abnutzung durchgeht
Normale Abnutzung sind Spuren, die durch das tägliche Wohnen entstehen. Dagegen kann sich auch der sorgfältigste Mieter nicht wehren. Diese Spuren zeigen einfach, dass jemand in der Wohnung gelebt hat.
Hier sind ein paar typische Beispiele für normale Abnutzung:
- Leichte Laufspuren auf dem Teppich oder Laminat, besonders im Flur.
- Etwas vergilbte Tapeten durch Sonnenlicht oder einfach durch die Jahre.
- Ein paar Dübellöcher in den Wänden, um ein Bild oder ein Regal aufzuhängen.
- Kalkablagerungen an Wasserhähnen oder am Duschkopf.
Für solche Gebrauchsspuren können Sie den Mieter nicht zur Kasse bitten. Die Beseitigung ist Ihre Aufgabe als Vermieter. Sie gehört zur normalen Instandhaltung.
Woran Sie einen echten Schaden erkennen
Ein Schaden ist mehr als nur normale Abnutzung. Er entsteht durch falsche Behandlung, grobe Unachtsamkeit oder sogar Absicht. Hier hat jemand die Wohnung nicht so behandelt, wie man es erwarten darf.
Beispiele für echte Schäden, bei denen der Mieter zahlt:
- Große Rotweinflecken oder Brandlöcher von Zigaretten im Teppich.
- Tiefe Kratzer im Parkett, weil schwere Möbel ohne Schutz darüber gezogen wurden.
- Ein Sprung im Waschbecken oder in der Fensterscheibe.
- Abgeplatzte Ecken an Türrahmen, weil Türen ständig zugeknallt wurden.
- Schimmel, der durch falsches Lüften und Heizen des Mieters entstanden ist.
Die Grenze ist nicht immer ganz klar. Eine einfache Regel hilft aber: Fragen Sie sich, ob der Zustand durch normales Wohnen hätte entstehen können. Wenn die Antwort „Nein“ ist, handelt es sich sehr wahrscheinlich um einen Schaden. Ein gutes Übergabeprotokoll mit Fotos ist deshalb sehr wichtig. Damit können Sie bei Auszug klar beweisen, wer was verursacht hat und wer zahlt.
Wann der Mieter wirklich für Schäden haftet
Die Grundregel klingt logisch: Wer etwas kaputt macht, muss dafür bezahlen. Im Mietrecht gibt es aber eine wichtige Bedingung. Ein Mieter haftet nur, wenn er einen Schaden „schuldhaft“ verursacht hat.
Das bedeutet, der Schaden ist entweder durch Unachtsamkeit oder mit Absicht entstanden. Juristen nennen das Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für Sie als Vermieter ist es sehr hilfreich, diesen Unterschied zu kennen.
Stellen Sie sich eine übergelaufene Badewanne vor. Der Mieter hat das Wasser aufgedreht und ist dann einkaufen gegangen. Das ist ein typischer Fall von Unachtsamkeit. Er hat seine Pflicht verletzt und muss für den Wasserschaden haften. Hier ist die Antwort auf die Frage „Mieter verursacht Schaden, wer zahlt?“ ganz klar: der Mieter.
Die rechtlichen Grundlagen einfach erklärt
Die Haftung Ihres Mieters steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zwei Paragrafen sind dabei wichtig: § 280 BGB und § 823 BGB. Sie müssen die Texte nicht auswendig lernen. Aber das Prinzip dahinter wird Ihnen im Alltag helfen.
- § 280 BGB: Der Mietvertrag enthält Rechte und Pflichten. Eine wichtige Pflicht des Mieters ist der sorgsame Umgang mit der Wohnung. Verstößt er dagegen, muss er den Schaden ersetzen. Ein Beispiel sind tiefe Kratzer im Parkett beim Möbelrücken.
- § 823 BGB: Dieser Paragraph ist allgemeiner. Er sagt: Wer das Eigentum eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen. Das gilt für alle Schäden, die nicht direkt mit der normalen Nutzung zu tun haben.
Es geht immer um die Schuldfrage. Kann der Mieter beweisen, dass er keine Schuld hat, muss er nicht zahlen. Bricht zum Beispiel ein alter Wasserhahn von allein, ist das Ihr Problem als Vermieter.
Wer haftet, wenn Gäste oder Kinder etwas beschädigen?
Eine häufige Frage für Vermieter ist: Wer zahlt, wenn nicht der Mieter selbst, sondern sein Besuch etwas kaputt macht? Die Antwort ist klar: Der Mieter haftet für seine Gäste und Kinder. Er ist dafür verantwortlich, dass auch diese Personen sorgfältig mit Ihrer Wohnung umgehen.
Lässt ein Freund des Mieters einen schweren Werkzeugkasten fallen und beschädigt die Fliesen, ist das ein Fall für Ihren Mieter. Er muss den Schaden bei Ihnen melden und für die Kosten aufkommen. Ob er das Geld von seinem Freund zurückbekommt, ist seine eigene Sache.
Diese Regel ist besonders wichtig, wenn Sie möblierte Zimmer vermieten. Ein gut formulierter Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer hilft dabei, diese Regeln von Anfang an klar festzulegen.
Spezialfall Wasserschäden in Gemeinschaftsunterkünften
In Monteurunterkünften mit Gemeinschaftsküchen und -bädern sind Wasserschäden ein großes Risiko. Eine falsch angeschlossene Waschmaschine kann schnell zu hohen Kosten führen. Solche Schäden passieren fast immer aus reiner Unachtsamkeit.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Wasserschäden durch Mieter sind sehr teuer. Schäden durch Leitungswasser kosteten in Deutschland in einem Jahr 4,4 Milliarden Euro. Die Ursachen sind oft überlaufende Wannen oder verstopfte Rohre. Das sind typische Gefahren in Unterkünften mit vielen Bewohnern. Mehr dazu kann man beim GDV nachlesen: Schadenverhütung in der Sachversicherung.
Eine klare Hausordnung ist hier sehr wichtig. Sie regelt die Nutzung von Gemeinschaftsräumen. So können Sie im Schadensfall die Verantwortung leichter finden. Das verhindert Streit, bevor er entsteht.
Beweise sichern und Schäden richtig dokumentieren
Ohne handfeste Beweise haben Sie im Streitfall schlechte Karten. Wenn es um die Frage geht „Mieter verursacht Schaden, wer zahlt?“, ist eine gute Dokumentation Ihr stärkstes Argument. Ihr wichtigstes Werkzeug dafür ist ein genaues Übergabeprotokoll. Das gilt sowohl beim Einzug als auch beim Auszug.
Stellen Sie sich das Protokoll wie ein „Vorher-Nachher-Bild“ Ihrer Wohnung vor. Es hält den Zustand der Räume zu Beginn des Mietverhältnisses fest. So können Sie am Ende klar belegen, welche Schäden neu sind.
Das Schaubild hier zeigt den einfachen Weg zur Haftung des Mieters. Es beginnt immer mit einer Handlung. Wenn diese schuldhaft war, führt sie zur Haftung.

Genau deshalb ist die Dokumentation so wichtig. Ohne den Beweis, dass der Mieter schuld war, muss er nicht haften. Und dieser Beweis beginnt mit dem Protokoll.
Das lückenlose Übergabeprotokoll erstellen
Ein gutes Übergabeprotokoll ist mehr als eine Mängelliste. Es ist ein Dokument, das Sie und der Mieter unterschreiben. Das schafft von Anfang an Klarheit und vermeidet spätere Diskussionen.
Gehen Sie bei der Erstellung systematisch vor, Raum für Raum. Prüfen Sie Wände, Böden, Fenster und Türen. Kontrollieren Sie auch alle Möbel und Geräte. Gerade in ausgestatteten Monteurzimmern ist das sehr wichtig.
Auf diese Punkte sollten Sie unbedingt achten:
- Genaue Beschreibung: Schreiben Sie nicht nur „Kratzer“, sondern „tiefer Kratzer, ca. 10 cm lang, im Parkett neben der Heizung“. Je genauer, desto besser.
- Zählerstände: Halten Sie immer die Stände für Strom, Wasser und Heizung fest.
- Schlüsselübergabe: Notieren Sie genau, wie viele Schlüssel übergeben wurden.
- Unterschriften: Am Ende müssen beide Parteien unterschreiben. Das ist der wichtigste Schritt!
Ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll ist ein starker Beweis. Es bestätigt, dass der Mieter den Zustand der Wohnung beim Einzug akzeptiert hat.
Warum Fotos unverzichtbar sind
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Dieser alte Spruch ist bei der Schadensdokumentation viel wert. Fotos ergänzen das schriftliche Protokoll perfekt. Sie machen den Zustand sichtbar und lassen keinen Raum für Zweifel.
Für eine sichere Dokumentation sollten Sie immer auch Fotos machen. Eine spezielle Foto-App kann dabei sehr helfen. Mithilfe einer Foto-App Schäden dokumentieren ist oft der einfachste Weg. Die Bilder bekommen direkt einen Zeit- und Ortsstempel.
Mein Tipp: Machen Sie von jedem Raum eine Übersichtsaufnahme. Fotografieren Sie dann alle vorhandenen Macken im Detail. Damit können Sie später beweisen, dass ein bestimmter Schaden beim Einzug noch nicht da war.
Schäden während der Mietzeit richtig handhaben
Was passiert, wenn ein Schaden nicht erst beim Auszug auffällt? Auch hier müssen Sie schnell und richtig handeln. Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen Mängel sofort zu melden. Tut er das nicht, kann er selbst für den Schaden haften müssen.
Bemerken Sie einen Schaden, den der Mieter noch nicht gemeldet hat, sprechen Sie ihn sofort schriftlich an.
So gehen Sie am besten vor:
- Schaden dokumentieren: Machen Sie sofort Fotos oder ein kurzes Video.
- Mieter schriftlich informieren: Fordern Sie den Mieter per E-Mail oder Brief auf, den Schaden offiziell zu melden.
- Frist zur Reparatur setzen: Geben Sie ihm eine angemessene Frist, um den Schaden selbst zu beheben oder seiner Versicherung zu melden.
Dieses Vorgehen sichert Sie rechtlich ab. Wenn Sie später einen Teil der Kaution einbehalten, können Sie lückenlos nachweisen, dass Sie dem Mieter die Chance zur Reparatur gegeben haben. Ein sauberer Mietvertrag für eine möblierte Wohnung als PDF regelt die Pflichten des Mieters klar.
Kaution und Versicherung: Ihr finanzielles Sicherheitsnetz
Wenn ein Mieter einen Schaden verursacht, stehen Sie als Vermieter nicht allein da. Ihre zwei wichtigsten Schutzschilde sind die Kaution und die private Haftpflichtversicherung des Mieters. Beide zusammen bilden ein starkes Sicherheitsnetz. Aber Achtung: Sie funktionieren unterschiedlich und sind für verschiedene Schäden gedacht.
Die Mietkaution ist Ihr direkter und schneller Zugriff auf eine Sicherheit. Sie ist der erste Puffer für Reparaturkosten. Sie deckt Schäden, die der Mieter klar verursacht hat und die über normale Abnutzung hinausgehen.
Die Mietkaution als erster Puffer
Stellen Sie nach dem Auszug Schäden fest, können Sie einen Teil der Kaution oder die ganze Summe einbehalten. Das können zum Beispiel tiefe Kratzer im Parkett oder Brandlöcher im Teppich sein. Wichtig ist, dass Sie diese Schäden sauber im Übergabeprotokoll dokumentiert haben.
Wichtig aus der Praxis: Sie dürfen die Kaution nicht ewig blockieren. Das Gesetz gibt Ihnen eine Frist zum Prüfen. Diese liegt meist zwischen drei und sechs Monaten. In dieser Zeit müssen Sie eine genaue Abrechnung erstellen. In unserem Artikel erklären wir, bis wann Sie als Vermieter die Kaution zurückzahlen müssen.
Die Haftpflichtversicherung für die richtig großen Schäden
Noch wichtiger als die Kaution ist oft die private Haftpflichtversicherung des Mieters. Die Kaution ist auf maximal drei Monatsmieten begrenzt. Eine gute Haftpflicht zahlt aber bei Schäden in Millionenhöhe. Sie ist sehr wichtig, wenn mal etwas richtig Teures kaputt geht.
Ein klassisches Beispiel: Die Badewanne läuft über. Der Wasserschaden macht die Decke der Wohnung darunter nass. Solche Reparaturen werden schnell sehr teuer. Das ist viel mehr, als eine Kaution jemals abdecken könnte.
Deshalb sollten Sie immer darauf bestehen, dass Ihre Mieter eine solche Versicherung haben. Lassen Sie sich den Nachweis bei Einzug zeigen. Das gilt besonders bei der Vermietung von Monteurunterkünften. Dort ist das Risiko durch den häufigen Wechsel einfach höher.
Um die beiden Absicherungen klarer zu trennen, hier ein direkter Vergleich:
Vergleich Kaution vs. Haftpflichtversicherung
Ein direkter Vergleich der beiden wichtigsten Absicherungen für Vermieter, um ihre Funktion und ihren Einsatzbereich klar zu unterscheiden.
Beide Mittel ergänzen sich perfekt. Die Kaution ist für kleinere Probleme. Die Haftpflicht ist der Schutz vor dem finanziellen Ruin bei großen Schäden.
Manchmal gehen die Probleme aber noch viel weiter. Eine Studie von Haus & Grund fand rund 400 Fälle sehr schlimmer Schäden durch Mietnomaden. Diese hinterlassen oft absichtlich so massive Zerstörungen, dass selbst Versicherungen nicht mehr helfen. Mehr zu den Risiken durch Mietnomaden und ihre finanziellen Folgen erfahren Sie direkt bei Haus & Grund.
Was tun, wenn der Mieter keine Versicherung hat?
Hat Ihr Mieter keine Haftpflichtversicherung, wird es schwierig. Dann müssen Sie Ihre Forderungen direkt an ihn stellen. Das kann ein mühsamer Weg sein, wenn der Mieter nicht zahlen kann oder will. Oft bleibt dann nur der Gang zum Anwalt.
Um das zu vermeiden, machen Sie den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zur Bedingung im Mietvertrag. Das ist der beste Schutz für Sie und Ihr Eigentum. So wird die bange Frage „Mieter verursacht Schaden, wer zahlt?“ seltener zu einem finanziellen Albtraum.
Praktische Checkliste und Mustertexte für den Ernstfall
Theorie ist gut, aber was tun, wenn es wirklich passiert? Wenn ein Mieter einen Schaden hinterlässt, müssen Sie schnell und richtig handeln. Mit den passenden Vorlagen sparen Sie Nerven und Zeit. So sichern Sie auch Ihre Ansprüche sauber ab.
Hier bekommen Sie das nötige Rüstzeug. Eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung und fertige Textbausteine. So bleiben Sie ruhig, wenn die Frage „Mieter hat was kaputt gemacht, wer zahlt?“ plötzlich im Raum steht.
Ihre Checkliste: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
In der Hektik vergisst man schnell einen wichtigen Punkt. Haken Sie diese Liste einfach ab. Dann sind Sie auf der sicheren Seite – vom Entdecken des Schadens bis zur Abrechnung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
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Schaden sofort dokumentieren: Machen Sie aussagekräftige Fotos aus verschiedenen Winkeln. Wichtig sind Nahaufnahmen vom Schaden und auch Fotos vom ganzen Raum. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Entdeckung.
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Das Gespräch mit dem Mieter suchen: Sprechen Sie den Mieter in Ruhe auf den Schaden an. Fragen Sie, wie es passiert ist. Oft lassen sich Probleme schon mit einem einfachen Gespräch lösen.
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Schriftlich zur Behebung auffordern: Fordern Sie den Mieter schriftlich auf, den Schaden zu reparieren. Schreiben Sie klar, was zu tun ist, und setzen Sie eine realistische Frist.
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Nach der Haftpflichtversicherung fragen: Bitten Sie Ihren Mieter um die Daten seiner Versicherung. Weisen Sie ihn darauf hin, den Schaden dort sofort zu melden. Das ist seine Aufgabe.
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Kostenvoranschlag einholen: Holen Sie sich ein Angebot von einem Handwerker für die Reparatur. Dieser Kostenvoranschlag ist die Basis für Ihre Geldforderung.
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Frist für die Kostenübernahme setzen: Zeigen Sie dem Mieter den Kostenvoranschlag. Geben Sie ihm eine letzte, klare Frist. Bis dahin muss er die Kostenübernahme zusichern – selbst oder durch seine Versicherung.
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Reparatur beauftragen & abrechnen: Reagiert der Mieter nicht, beauftragen Sie die Reparatur selbst. Die Kosten können Sie dann mit der Kaution verrechnen oder notfalls gerichtlich einfordern.
Mustertexte, die Sie direkt verwenden können
Eine klare und sachliche Sprache ist sehr wichtig. Die folgenden Vorlagen können Sie einfach kopieren und anpassen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Schreiben korrekt sind.
Muster 1: Aufforderung, den Schaden zu beheben
Betreff: Aufforderung zur Beseitigung eines Schadens in Ihrer Mietwohnung ([Adresse], [Wohnungsnummer])
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Mieters],
am [Datum] habe ich in Ihrer Wohnung folgenden Schaden bemerkt: [Genaue, aber einfache Beschreibung, z. B. „einige tiefe Kratzer im Parkettboden des Wohnzimmers“].
Wie im Mietvertrag vereinbart, sind Sie für Schäden verantwortlich, die Sie verursacht haben. Ich bitte Sie daher, den Schaden fachgerecht bis zum [Datum, eine Frist von 2-3 Wochen ist fair] beseitigen zu lassen.
Bitte geben Sie mir bis zum [Datum, kurze Frist von 7 Tagen] kurz Bescheid, wie Sie die Reparatur organisieren. Falls Sie eine Haftpflichtversicherung haben, melden Sie den Schaden dort bitte sofort.
Viele Grüße [Ihr Name/Ihre Firma]
Muster 2: Ankündigung, die Kaution zu nutzen
Dieser Text ist gut, wenn der Schaden erst beim Auszug auffällt. Er ist auch passend, wenn der Mieter auf Ihre erste Aufforderung nicht reagiert hat.
Betreff: Ihre Kautionsabrechnung und Verrechnung der Reparaturkosten
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Mieters],
nach Ihrem Auszug am [Datum] haben wir bei der Wohnungsübergabe folgenden Schaden festgestellt: [Genaue Beschreibung des Schadens, am besten mit Hinweis auf das Übergabeprotokoll].
Die Reparatur durch einen Fachbetrieb kostet laut Kostenvoranschlag [Betrag] €. Dieser Schaden ist keine normale Abnutzung. Er ist während Ihrer Mietzeit entstanden. Daher werde ich diesen Betrag mit Ihrer Kaution in Höhe von [Kautionsbetrag] € verrechnen.
Eine genaue Abrechnung der Kaution folgt bald.
Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name/Ihre Firma]
Diese Vorlagen geben Ihnen eine gute Basis. Bei schwierigen Fällen lohnt es sich aber immer, einen Experten zu fragen. Und denken Sie daran: Ein guter Muster-Mietvertrag für eine möblierte Wohnung legt viele Pflichten von Anfang an klar fest. Das beugt späteren Streitereien vor.
Häufige Fragen zu Schäden durch Mieter
Wenn etwas kaputt geht, tauchen oft dieselben Fragen auf. Damit Sie im Ernstfall einen kühlen Kopf bewahren, haben wir hier die häufigsten Sorgen von Vermietern zum Thema „Mieter verursacht Schaden, wer zahlt?“ kurz und knapp beantwortet. So wissen Sie sofort, was zu tun ist.
Was mache ich, wenn der Mieter einen Schaden nicht meldet?
Sie entdecken einen Schaden und hören nichts vom Mieter? Dann müssen Sie sofort handeln. Warten Sie nicht darauf, dass der Mieter auf Sie zukommt. Das Wichtigste ist, dass Sie den Schaden sofort mit Fotos dokumentieren.
Informieren Sie danach Ihren Mieter schriftlich über den Fund. Setzen Sie ihm eine klare, aber faire Frist, den Schaden zu beheben oder seiner Versicherung zu melden.
Wenn keine Reaktion folgt, müssen Sie weitermachen. Holen Sie einen Kostenvoranschlag von einem Handwerker. Diese Kosten können Sie später vom Mieter fordern oder nach dem Auszug mit der Kaution verrechnen. Schäden absichtlich zu verschweigen ist eine klare Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag.
Wer zahlt bei Schäden durch Haustiere?
Die Antwort ist einfach: Für alles, was Tiere anstellen, ist immer der Mieter verantwortlich. Als Tierhalter haftet er für jeden Schaden, den sein Haustier verursacht.
Typische Beispiele sind:
- Kratzspuren von der Katze an Türen oder Wänden.
- Flecken auf Teppich oder Parkett.
- Angefressene Türrahmen oder Möbel.
Eine gute Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist daher sehr wertvoll. Als Vermieter sollten Sie im Mietvertrag festhalten, ob Haustiere erlaubt sind. Lassen Sie sich am besten auch den Nachweis einer solchen Versicherung zeigen. Das erspart allen viel Ärger.
Was ist, wenn der Mieter nach dem Auszug einen Schaden hinterlässt?
Das ist ein Klassiker: Bei der Wohnungsübergabe tauchen plötzlich Schäden auf. Ihr stärkstes Werkzeug ist jetzt das Übergabeprotokoll. Dokumentieren Sie hier jeden Mangel sehr genau, am besten mit einem Zeugen.
Lassen Sie den Mieter das Protokoll direkt vor Ort unterschreiben. Damit erkennt er den Zustand der Wohnung an. Holen Sie dann einen Kostenvoranschlag für die Reparaturen. Schicken Sie dem ehemaligen Mieter die Abrechnung. Die Kosten dürfen Sie dann legal von der Kaution abziehen. Wichtig ist nur, dass Sie die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist abrechnen. Das sind in der Regel drei bis sechs Monate.
Achtung: Der Mieter muss nur den Zeitwert ersetzen, nicht den Neuwert. Man nennt das den Abzug „neu für alt“. Ist ein 10 Jahre alter Teppichboden kaputt, muss der Mieter nicht den Preis für einen neuen Teppich zahlen, sondern nur den Restwert des alten. Beachten Sie bei Ihrer Berechnung also immer das Alter und die bisherige Abnutzung.
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